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360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Author: Steuerberater Carsten Sambale-Becker
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© ADVISA Aachen Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf.
Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue.
Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.
Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue.
Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.
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Unternehmen, deren Auftraggeber Bundesbehörden oder andere öffentliche Einrichtungen sind, müssen sich schon länger mit dem Thema E-Rechnungen befassen. Mit dem Wachstumschancengesetz führte der Gesetzgeber ab 1.1.2025 verpflichtend den Empfang und die Ausstellung elektronischer Rechnungen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ein, sofern diese nicht nur steuerfreie Leistungen ohne Vorsteuerabzug erbringen.
Heilbehandlungen eines Arztes sind zwar grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Doch es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen, die strittig sind und immer wieder die Finanzgerichte beschäftigen, z. B. die Erstellung von bestimmten ärztlichen Gutachten.
Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Bruttolistenpreisgrenze für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden, von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Die Reichweitengrenzen bei Hybridfahrzeugen wurde nicht abgeschafft und ist somit weiterhin zu beachten.
Es ist vollbracht! Nachdem der Bundesrat Ende letzten Jahres dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz nicht zugestimmt hatte, lag dieses monatelang im Vermittlungsausschuss. Dort ruhte es bis zum 21. Februar 2024 wohl auch vor dem Hintergrund des sich plötzlich auftuenden Milliardenlochs im Haushalt. Also wurde gekürzt und gestrichen, vor allem um die Belastungen für Länder und Kommunen abzufedern. Doch auch mit dem gefundenen Kompromiss waren nicht alle glücklich. Denn die Union, die im Vermittlungsausschuss dagegen stimmte – wollte die Zustimmung zum Gesetz mit der Rücknahme der Kürzungen bei den Agrardieselsubventionen verknüpfen, die gar nicht Teil des Gesetzes sind. Nachdem sich auf eine Entlastung bei den Landwirten geeinigt wurde, stimmte der Bundesrat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz in der im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Form zu.
Tipp 1: Zwangsentnahmen bei Photovoltaikanlagen vermeiden
Tipp 2: Wirtschaftsgüter optimal abschreiben
Tipp 3: Optimalen Kaufzeitpunkt für Elektrofahrzeuge bestimmen
Tipp 4: Die 10-Tage-Regel beachten und optimal für sich nutzen
Tipp 5: Umsatzgrenzen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung einhalten
Tipp 1: Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Tipp 2: Spenden sind steuerbegünstigt
Tipp 3: Höherer Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlungen
Tipp 4: Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen
Tipp 5: Altersvorsorgezulage auch als Unternehmer sichern
Tipp 6: Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen
Wichtige Termine in 2023 nicht versäumen
Tipp 1: Weihnachtsfeier richtig planen und versteuern
Tipp 2: Mit Inflationsausgleichsprämie finanziell unterstützen
Tipp 3: Weihnachtsüberraschung muss keine Steuerfalle sein
Wer freut sich nicht, wenn der Steuerbescheid eine Erstattung ausweist und das Finanzamt zusätzlich auch noch Erstattungszinsen auszahlt? Dass die Erstattungszinsen zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen, die der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen, ist zwar ärgerlich, aber angesichts der Steuererstattung verkraftbar.
Manchmal jedoch muss der Steuerbescheid noch einmal geändert werden. Sei es, dass das Finanzamt oder der Steuerpflichtige einen Fehler gemacht haben oder dass bestimmte Einkünfte noch nicht feststanden und jetzt nachträglich im Bescheid berücksichtigt werden. Dann kann aus der Erstattung schnell eine Nachzahlung werden und auch die Zinsen werden neu berechnet, sodass Erstattungszinsen zurückgezahlt werden müssen. Inwieweit es sich dabei um negative Einkünfte aus Kapitalvermögen oder um steuerlich unbeachtliche Nachzahlungszinsen handelt, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in seinem Urteil vom 1. August 2023 (VIII R 8/21) zu entscheiden.
Beliebt, beliebter, GmbH – sie ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen, wenn es um Unternehmensgründungen geht. Doch viele Pflegeeinrichtungsbetreiber wissen wenig über die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorteile der GmbH. Warum eine GmbH – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch für die Pflege interessant sein kann, betrachten ich in dieser Episode genauer.
Nachhaltig Mobilität fördern und Mitarbeiter binden – diese zwei Ziele lassen sich für Arbeitgeber bei der Überlassung von E-Bikes an Mitarbeiter gut verbinden. Auch steuerlich gibt es dafür einige Anreize.
Bei den Corona-Wirtschaftshilfen (insbesondere Soforthilfen von Bund und Ländern, Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe) handelt es sich in der Regel um nicht rückzahlbare Zuschüsse, soweit die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese führen bei den Unternehmen zu Betriebseinnahmen, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind und der Besteuerung unterliegen.
In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben, damit die Grundsteuer neu berechnet und festgesetzt werden kann und dann ab 2025 in neuer Höhe zu zahlen ist. Allerdings sind viele Eigentümer dieser Pflicht noch immer nicht nachgekommen. So fehlen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen noch ca. 770.000 Erklärungen. Nachdem die Finanzämter in den letzten Monaten Erinnerungs- und Mahnschreiben verschickt haben, müssen betroffene Eigentümer jetzt mit Schätzbescheiden des Finanzamtes und auch mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Wer dienstlich unterwegs ist, kann grundsätzlich seine Fahrtkosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen.
Gerade in Zeiten des anhaltenden Fachkräftemangels ist es wichtig, gute und engagierte Mitarbeiter zu gewinnen und dann auch im Team zu halten. Ausschlaggebend ist neben einem freundlichen Betriebsklima und guten Arbeitsbedingungen in erster Linie das Gehalt. Doch oft sorgt die erste Gehaltsabrechnung nach einer Lohnerhöhung beim Mitarbeiter für Ernüchterung, weil ein Großteil der versprochenen Summe für Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurde. Und auch für den Unernehmer wird es teuer, da zu jeder Gehaltserhöhung noch 20 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung on top kommen.
Doch warum mehr Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, als unbedingt nötig?
Besser sind klug ausgewählte und kombinierte Sachleistungen zur Gehaltsergänzung, mit denen sich attraktive Vergütungspakete schnüren lassen, die den Mitarbeiter dabei auch noch sinnvoll entlasten. Voraussetzung ist dabei stets, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Gehaltsumwandlungen sind regelmäßig nicht begünstigt.
Bereits seit vielen Jahren verschärft die Finanzverwaltung schrittweise die Anforderungen, die in Betriebsprüfungen zu erfüllen sind. Die Prüfungen werden immer digitaler. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass den in der Vergangenheit formulierten Vorgaben jetzt auch tatsächliche Prüfungen folgen. Es ist also höchste Zeit zu prüfen, ob Ihr Unternehmen auf die neue Zeit bestmöglich vorbereitet ist.
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zahlen, insgesamt bis zu 3.000 Euro im Zeitraum 26. Ok-tober 2022 bis 31. Dezember 2024. Arbeitnehmer können die IAP damit brutto für netto vereinnahmen und Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten. Wichtig ist, dass die Zahlungen der IAP zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Gehaltsumwandungen sind nicht begünstigt. Die Zahlungen müssen einen Inflationsbezug haben, ein Nachweis der tatsächlichen Betroffenheit des Arbeitnehmers von der Inflation ist jedoch nicht erforderlich. Die Zahlungen sind lediglich im Lohnkonto als IAP aufzuzeichnen. Dennoch steckt der Teufel wie sooft im Detail, wie auch die bereits mehrfach aktualisierten FAQ des Bundesfinanzministeriums zur IAP zeigen. Damit es bei einer späteren Betriebsprüfung kein böses Erwachen gibt, sollte folgendes beachtet werden.
Nach den Vorlesungen und Prüfungen des Sommersemesters starten die Studierenden nun in die Semesterpause. Neben einer Phase der Erholung ist dies auch die Zeit, um die Urlaubskasse aufzubessern und sich ein kleines finanzielles Polster für das nächste Semester zu schaffen. Angesichts der Personalknappheit in fast allen Branchen werden Studierende jedoch nicht nur während der Semesterpause, sondern auch gern während des Semesters eingestellt.
Die Ferien- und damit Reisezeit ist in vollem Gange. Doch auch vor den Urlaubsangeboten macht die Inflation nicht halt. Umso mehr freuen sich Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber die Urlaubskasse etwas aufbessert. Das geht nicht nur durch steuerpflichtiges Urlaubsgeld, sondern auch durch Erholungsbeihilfen, die für den Arbeitnehmer sogar steuerfrei bleiben.
Während Gas- und Fernwärmekunden sich schon über eine Entlastung bei den Energiekosten freuen konnten, schauten Haushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern bislang in die (Ofen)Röhre. Doch auch hier gibt es gute Nachrichten. Bund und Länder haben sich auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte geeinigt.



