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Auf dem Weg als Anwält:in
Auf dem Weg als Anwält:in
Author: Duri Bonin
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© Duri Bonin
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In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.
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In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, einen juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker. Es geht um das Strafverfahren wegen Bankgeheimnisverletzung (Art. 47 BankG) und zwei Sistierungen der Staatsanwaltschaft, gegen die Beat Stocker Beschwerde erhoben hat.
Was ist passiert?
Der Journalist Lukas Hässig veröffentlichte 2016 auf Inside Paradeplatz eine Serie über Finanztransaktionen rund um Pierin Vincenz und Beat Stocker. Im Nachgang dazu eröffnete die Staatsanwaltschaft III Zürich im Herbst 2019 ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen möglicher Verletzung von Art. 47 BankG. Sie zog den internen Untersuchungsbericht der Bank Julius Bär bei (teilweise geschwärzt) und liess mehrere Personen als Auskunftspersonen befragen. Auch Lukas Hässig wurde als Auskunftsperson einvernommen.
Nach diesen Ermittlungen sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2021 (sie stoppte es, ohne es einzustellen). Beat Stocker führte dagegen Beschwerde – und bekam Recht: Das Obergericht als Beschwerdeinstanz hob die Sistierung ein Jahr später (2022) auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Staatsanwaltschaft zurück.
Nach einer weiteren Einvernahme von Lukas Hässig sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut. Beat Stocker erhob wiederum Beschwerde. Sein Ziel ist diesmal klar: Das Verfahren soll nicht mehr nur gegen Unbekannt laufen, sondern konkret gegen Lukas Hässig als beschuldigte Person.
Warum ist das spannend? Weil hier mehrere heikle Welten aufeinanderprallen:
- Bankgeheimnisverletzung (Art. 47 BankG) im Umfeld der Causa Vincenz
- Sistierungen von Strafverfahren und Beschwerden dagegen
- Streitpunkt: Verfahren gegen Unbekannt oder Ausdehnung auf Hässig als Beschuldigten
- Und im Hintergrund die Frage: Wie weit darf Strafverfolgung gehen, wenn es dabei faktisch um Quellen und Quellenschutz geht?
Damit ist der Seitenflügel gesetzt – in einer nächsten Folge wollen wir der Frage nachgehen, ob aus einem Verfahren gegen Unbekannt ein Verfahren gegen eine konkrete Person wurde.
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
In dieser Folge lesen und diskutieren die Strafverteidiger:in Duri Bonin und Nina Langner das erste Kapitel aus Alan Dershowitz’ Buch Letters to a Young Lawyer: Pick Your Heroes Carefully. Es klingt harmlos, ist es aber nicht. Dershowitz behauptet, Jurist:innen neigten dazu, grosse Namen zu verehren. Dann zeigt er, wie schnell aus Vorbildern Heilige werden (Hagiografie), bis irgendwann die Enttäuschung kommt.
Duri und Nina prüfen, ob diese Heldenlogik überhaupt zur Schweiz passt. Kennen wir „Starjuristen“? Oder funktioniert Karriere hier eher über Netzwerke, Parteipolitik und freie Sitze? Der eigentliche Reiz liegt in der zweiten Schicht: Dershowitz baut eine Messlatte für Vorbilder. Keine Korruption des Systems (z. B. Bestechung), rule of law (Rechtsstaatlichkeit) und totale Ehrlichkeit. Und er fordert Misstrauen gegenüber Macht, besonders gegenüber Richter:innen: Urteile nicht ehrfürchtig schlucken, sondern prüfen (Protokoll lesen, Zitate kontrollieren). Als Beispiel nennt er sinngemäss die US-Wahl 2000 (Bush v Gore). Dann wird es unbequem: Duri und Nina legen diese Massstäbe zurück auf Dershowitz selbst. Passt der Heldentext zu einem Anwalt, der Trump im Impeachment (Amtsenthebung) verteidigt hat? Und zu einem Deal im Epstein-Komplex, bei dem Opferrechte verletzt wurden?
Am Ende bleibt eine praktische Frage, die jede Verteidigung kennt: Man kann Eigenschaften bewundern, ohne Menschen zu überhöhen. Und man soll Mandate übernehmen, ohne sich selbst zum Richter zu machen. Genau dort wird das Kapitel zum Prüfstein – und auch der Schlussgedanke der Folge setzt an dieser Reibung an: Recht ist ein unvollkommener Beruf, in dem Erfolg selten ohne gewisse Abstriche an den Prinzipien möglich ist. Und vielleicht ist Dershowitz das genau so passiert.
Ein Zitat, das bleibt: Der wahre Held riskiert Einfluss, statt ihn zu schützen.
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Darf die Staatsanwaltschaft eine externe Strafrechtskapazität zur „Qualitätskontrolle“ beiziehen – und was bedeutet das für Fairness und Verfahrensrechte? Um diese Frage geht es in der neuen Folge der Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch.
Ausgangspunkt ihrer Diskussion ist ein Artikel in der Bilanz, der den Nebenkriegsschauplatz im Vincenz-Komplex beschreibt: Im August soll der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und diverse Mitbeschuldigte starten. Derzeit läuft aber noch ein Ausstandsverfahren gegen die im Fall involvierten Staatsanwälte. Die Verteidigung will erreichen, dass das Team um Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel als befangen gilt. Der Knackpunkt: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage von Prof. Andreas Donatsch prüfen lassen, emeritierter Strafrechtsprofessor und ehemaliges Mitglied des Kassationsgerichts.
Duri und Gregor ordnen ein, worum es juristisch geht: Im Strafverfahren gilt das Prinzip der Parteiöffentlichkeit (Parteien dürfen bei Beweiserhebungen mitwirken). Wenn ein Gutachter beigezogen wird, dürfen Verteidigung und Privatklägerschaft Fragen stellen und Einwände erheben. Wenn eine externe Person intern Akten liest und Rückmeldungen gibt, können diese Kontrollrechte umgangen werden. Die Diskussion geht dann einen Schritt weiter: Selbst wenn der Beizug rechtlich fragwürdig war, führt das nicht automatisch zu Befangenheit. Befangenheit bedeutet nicht einfach ein „Fehler“, sondern dass objektive Umstände den Eindruck erwecken, die Staatsanwaltschaft sei nicht mehr unvoreingenommen. Die Hürde ist hoch. Das Obergericht Zürich hat die Ausstandsbegehren abgewiesen. Nun liegt die Sache beim Bundesgericht.
Spannend ist auch die weitere Ebene: Geht es bei einer „Qualitätskontrolle“ durch eine Strafrechtskapazität wirklich nur um Form (Lesbarkeit, Gliederung) – oder zwangsläufig auch um Inhalt (rechtliche Einordnung, Argumentation)? Und wenn es um Inhalt geht: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage in der StPO? Welche? Entscheidend ist zudem die Transparenz: Die Verteidigung verlangt deshalb Einsicht in den Schriftverkehr. Die Staatsanwaltschaft verweigert sie mit dem Argument „interne Meinungsfindung“. Dort entzündet sich das Misstrauen mit Schaden für den Rechtsstaat.
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Duri Bonin und Nina Langner setzen ihr Leseprojekt zu Letters to a Young Lawyer fort. Diesmal geht es nicht um die grossen Fälle von Alan Dershowitz, sondern um die Frage, was ein „Ratschlag“ im Anwaltsberuf überhaupt wert ist. Dort setzt das Vorwort an: Dershowitz stellt ein Warnschild auf. Ratschläge können helfen – oder Schaden anrichten.
Duri und Nina diskutieren, warum Ratgeberlogik im Strafverfahren fast immer scheitert („mach einfach immer X“), warum man in der Verteidigung eine eigene Stimme finden muss und weshalb Erfahrung nicht automatisch bessere Ratschläge bedeutet. Das Gespräch führt von juristischen Routinen (Textbausteine, Wiederholung, Erstarren) zur Frage, wie Rechtskultur entsteht und wo sie verloren gehen kann: beim Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, aber auch bei der Verteidigung.
Ein zentraler Gedanke aus der Einleitung: Gute Arbeit ist nicht zwingend an Erfolg gekoppelt. Du kannst hervorragend verteidigen und trotzdem verlieren. Du kannst gewinnen, obwohl du schlecht gearbeitet hast. Wer sich nur über Resultate definiert, lernt falsch. Und dann wird es wieder Strafverteidigung pur: Verfahren sind Menschenwerk mit Tagesform, Konstellationen, Dynamik. Gerade deshalb ist Verteidigung keine Ware ab Stange, sondern Massarbeit. Und gerade deshalb ist die Versuchung gross, sich hinter Textbausteinen, Routinen oder „Karriere-Ratschlägen“ zu verstecken.
Ein weiterer Gedanke aus der Einleitung wirkt wie ein innerer Kompass: Dershowitz sagt sinngemäss, was seine Fälle verbindet. Nicht das Geld. Nicht der Ruhm. Sondern ein Affekt, den viele Strafverteidiger kennen: Er wird wütend, wenn jemandem Unrecht geschieht – egal ob schuldig oder unschuldig. Gemeint ist nicht „Unschuld“ als moralischer Freipass, sondern Gerechtigkeit im Verfahren: Regeln, Umgang, Fairness, saubere Urteilsfindung. Genau dort liegt auch die Antwort auf das klassische „Wie kannst du nur…?“.
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In ihre Reihe «StPO Artikel für Artikel» sind die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch bei den Art. 194 StPO (Beizug von Akten) und Art. 195 StPO (Einholung von Berichten und Auskünften) angelangt.
Bei Art. 194 StPO geht es um den Beizug von Akten aus anderen Verfahren: Vorakten aus abgeschlossenen Strafverfahren, aber auch Akten aus Eheschutz, Gewaltschutz oder FINMA-Verfahren. Diskutiert wird die zentrale Grenze zwischen Abklärungsinteresse und Geheimhaltungsinteressen und die Frage, wann und wie geschwärzt werden darf oder muss. Ein praktischer Schwerpunkt ist die Verteidigungsperspektive: Was passiert, wenn Behörden Akten beiziehen, die in Verfahren entstanden sind, in denen Mitwirkungspflichten galten (z. B. konkursamtliche Einvernahmen, FINMA-Verfahren, interne Untersuchungen des Arbeitgebers)? Welche Risiken entstehen durch selbstbelastende Aussagen, die später in ein Strafverfahren „hineinwandern“?
Bei Art. 195 StPO wird es prozessual heikel: Wer darf im Hauptverfahren noch Berichte einholen oder Strafregisterauszüge beiziehen? Duri schildert einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft im Obergericht mit selbst beigezogenen Akten aufgetaucht ist. Gregor bringt ein ähnliches Beispiel aus einer Hauptverhandlung in Bülach. Im Zentrum steht das Spannungsfeld des zweigeteilten Systems: Im Hauptverfahren ist die Staatsanwaltschaft Partei – die Verfahrenshoheit liegt alleine beim Gericht. Was heisst das konkret für Beweisanträge und „Überraschungsakten“? Zum Schluss wird es wieder ganz praktisch: Arztberichte und psychiatrische Austrittsberichte, Berufsgeheimnis und die Frage, ob und wie man eine bereits unterschriebene Entbindungserklärung widerrufen sollte – als Vorsichtsmassnahme beim Einstieg ins Verfahren.
Darum geht es in dieser Episode
- Art. 194 StPO: Beizug von Akten aus Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren
- Vorakten und deren Bedeutung für Sachverhalt und Persönlichkeit der beschuldigten Person
- KESB-, Eheschutz- und Gewaltschutzakten als Beizugsobjekte
- Geheimhaltungsinteressen, Verhältnismässigkeit und Schwärzungen
- Mitwirkungspflichten in anderen Verfahren und Risiko selbstbelastender Aussagen
- FINMA-Akten, konkursamtliche Einvernahmen und interne Untersuchungen
- Aussonderung belastender Aussagen und ihre psychologische Wirkung beim Gericht
- Art. 195 StPO: amtliche Berichte, Leumund, Strafregisterauszug, Arztzeugnisse
- Beweisanträge im Hauptverfahren: Rolle der Staatsanwaltschaft als Partei
- „Überraschungsakten“ an der Hauptverhandlung und Grenzen des Zulässigen
- Entbindung vom Berufsgeheimnis bei Arztberichten und Widerruf als Vorsichtsmassnahme
- Ausblick: Zwangsmassnahmen als nächster „Bergpass“ der StPO-Reihe
Für wen ist diese Folge? Für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen und Gerichte, die täglich mit Aktenbeizug, Berichten, Arztzeugnissen und Vorakten arbeiten. Für alle, die verstehen wollen, wo die heiklen Schnittstellen liegen – zwischen Verwaltungslogik und Strafverfahren, zwischen Mitwirkungspflicht und nemo tenetur, zwischen Untersuchung und kontradiktorischem Hauptverfahren.
Links zu diesem Podcast:
- [Art. 194 StPO - Beizug von Akten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_194)
- [Art. 195 StPO - Einholen von Berichten und Auskünften](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_195)
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In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre StPO-Reihe fort und besprechen Art. 193 StPO (Augenschein). Ausgangspunkt ist die eigentlich einfache Idee: Staatsanwaltschaft und Gericht können und sollen Örtlichkeiten, Gegenstände oder Vorgänge in Augenschein nehmen, wenn sie für den Sachverhalt bedeutsam sind, aber nicht als klassischer Beweisgegenstand vorliegen. Gregor betont, dass „Augenschein“ nicht nur Sehen bedeutet: Auch Gehör, Geruch oder Haptik können beweisbildend sein.
Dann wird es konkret: Wie oft wird ein Augenschein in der Praxis tatsächlich durchgeführt – und warum so selten? Welche Rolle spielen dabei Parteirechte und die Frage, ob Gerichte „informell“ besichtigen dürfen, obwohl das Verfahren parteiöffentlich sein müsste? Der spannendste Teil ist die Verbindung von Augenschein und Tatrekonstruktion: Wann lohnt sich ein Antrag und wann schiesst man der eigenen Verteidigung ins Bein? Gregor schildert eindrücklich einen Fall, in dem die Lichtverhältnisse am Tatort entscheidend waren und das Gericht mitten in der Nacht ausrückte, um die Situation nachzustellen. Der Augenschein wird so zur Beweispsychologie: „Erlebtes“ prägt. Das soll mit Worten und Adjektiven in der Protokollierung über die Instanzen "bewahrt" werden.
Zum Schluss wird es leichter und gerade dadurch sehr anschaulich: Augenscheine im Übertretungsbereich, Windspiel-Lärm, Halteverbote, Baumrückschnitte – und sogar eine Karikatur aus dem Tages-Anzeiger („Richter testet mit Ventilator japanisches Tempelglöcklein“). Und Gregor streut noch einen Praxis-Tipp ein: Die digitalen Archive von Tages-Anzeiger und NZZ können als Recherchetool in konkreten Fällen überraschend nützlich sein.
Darum geht es in dieser Episode
- Art. 193 StPO: Was ist ein Augenschein und wozu dient er?
- Augenschein ist mehr als Sehen: Gehör, Geruch, Haptik als Beweisquelle
- Wie häufig Augenscheine in der Praxis vorkommen und warum selten
- Informelle Besichtigungen vs. Parteirechte und Art. 147 StPO
- Zutrittsrechte und Abgrenzung zur Hausdurchsuchung (Ausblick Zwangsmassnahmen)
- Dokumentation des Augenscheins: Fotos, Pläne, Protokoll, Beschreibung
- Tatrekonstruktion und Aussagenverweigerungsrecht
- Risiko von Beweisanträgen: wann Augenschein hilft und wann er schadet
- Lichtverhältnisse am Tatort als Schlüssel zur rechtlichen Würdigung
- Augenschein als „erlebbares“ Beweismittel und psychologischer Effekt
- Augenschein im Übertretungsstrafrecht: Windspiel, Lärm, Signalisation
Für wen ist diese Folge? Für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen und Richter:innen, die Beweisfragen nicht nur aus Aktenperspektive sehen wollen. Und für alle, die sich für die Schnittstelle zwischen Tatwirklichkeit und Aktenwirklichkeit interessieren – dort, wo ein Augenschein eine ganze Beweiswürdigung verschieben kann.
Links zu diesem Podcast:
- [Art. 193 StPO - Augenschein](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_193)
- [Richter testet mit Ventilator japanisches Tempelglöcklein](https://www.linkedin.com/posts/duri-bonin-95476b193_stpo-stpo193-augenschein-ugcPost-7432329157784743936-IUA1?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAAC1_OZABeVwFwwPoLdiv7rHhORblvxEbN98) (Tages-Anzeiger vom 31. Januar 2006, S. 17)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen)
- Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)
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Duri Bonin legt Nina Langner ein Buch auf den Tisch: Letters to a Young Lawyer. 37 kurze Kapitel, jedes eine Frage. Keine Theorie, kein Lehrbuch, sondern eine Sammlung unbequemer Berufsfragen: Wen bewunderst du? Wen verteidigst du? Und was macht der Beruf mit dir, wenn Öffentlichkeit, Geld, Angst und Eitelkeit an dir zerren?
Nina blättert. Die Kapitelüberschriften wirken wie Provokationen: „Pick Your Heroes Carefully.“ „Have a Good Enemies’ List.“ „Should Good Lawyers Defend Bad People?“ Fast so, als wäre das Buch fürs Streiten geschrieben. Dazu kommt der zusätzliche Haken: Der Autor ist Alan Dershowitz. Duri erzählt Nina, wer das ist und warum genau das die Lektüre heikel – und vielleicht gerade deshalb interessant – macht: Harvard-Professor mit 28. „Devil’s advocate“ als Selbstbild. Konfrontativ, medienfest, arena-tauglich. Einer, der Hassbriefe sammelt und an die Bürotür hängt, als Beweis, dass Strafverteidigung nicht nach Sympathie funktioniert, sondern nach Prinzipien und nach Konflikt.
Damit Nina versteht, wie Dershowitz tickt, sprechen sie über die Fälle, die ihn berühmt (und berüchtigt) gemacht haben:
- O. J. Simpson: Ein Prozess, der als Mordfall beginnt, endet als Vertrauenskrise. Die Verteidigung findet den Punkt, an dem Ermittler und Beweisführung unglaubwürdig werden. Dershowitz’ Appellationsarbeit ist die Kunst, das Spiel im Spiel zu lesen.
- Mike Tyson: In der Berufung wird nicht nur um Beweise gestritten, sondern um Deutungshoheit. Und genau dort wird es heikel: Wo endet legitimes Angreifen von Beweisen, und wo beginnt das Opfer-Bashing?
- Harvey Weinstein: Der Fall ist so berühmt, dass viele Leute schon eine Meinung haben, bevor ein Gericht entscheidet. Wenn Dershowitz als Berater auftaucht, sehen viele das nicht als „normale Verteidigung“, sondern als Zeichen: Ein Star-Anwalt hilft einem mächtigen Mann. Dadurch werden selbst technische Fragen zu Beweisen sofort moralisch bewertet.
- Donald Trump: Impeachment als Bühne für Grenzargumente. Dershowitz’ Linie ist provokativ schlicht: Ein Präsident darf Handlungen setzen, die ihm politisch nützen, solange er sie als „Staatsinteresse“ rahmen kann. Das ist juristisch clever und politisch toxisch zugleich, weil es die Grenze weit verschiebt: Wenn der Massstab „er behauptet Staatsinteresse“ genügt, wird Kontrolle fast unmöglich. Der Preis dieser Argumentation ist, dass sie nicht nur den konkreten Fall betrifft, sondern das gesamte System der Checks and Balances und damit genau jene Institutionen, die Macht begrenzen sollen.
- Epstein: Statt einer grossen Bundesanklage kommt 2007 eine Non-Prosecution Agreement zustande: Epstein bekennt sich auf Staatsebene schuldig, erhält eine vergleichsweise milde Haftlösung – teils sogar mit Schutzwirkung für mögliche Mitbeteiligte. Brisant ist nicht nur das Ergebnis, sondern das Verfahren. Der Fall erscheint damit als Musterbeispiel, wie ein mächtiger Beschuldigter mit einem starken Team einen Rahmen aushandeln kann, der juristisch funktioniert, gesellschaftlich aber wie eine Umgehung von Verantwortung wirkt.
Am Ende steht nicht „Dershowitz ist gut“ oder „Dershowitz ist schlecht“. Sondern die Frage, ob dieses Buch als Spiegel taugt – für Handwerk, Haltung und die eigenen Reflexe. Duri und Nina machen es pragmatisch: Nina liest nächste Woche die Einleitung. Dann entscheiden sie, ob sie weiterlesen.
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In dieser Folge kommen Duri Bonin und Gregor Münch zunächst auf das Buch von Anne Brorhilker zum Cum-Ex-Komplex zu sprechen und schlagen dann den Bogen zur Reaktion des Verteidigers von Hanno Berger zu ihrem Podcast '#753 Kriegt der Staat die dicken Fische nicht? Cum-Ex und das Auslieferungsverfahren gegen Hanno Berger in der Schweiz'.
Zu Beginn geht es um eine Grundfrage der Strafverfolgung: Werden Ressourcen richtig eingesetzt? Fahren Staatsanwaltschaften „mit dem Lamborghini durch die Kleinkriminalität“, während bei komplexen Wirtschaftsstrafverfahren die Manpower fehlt? Ist es eine Frage von Priorisierung, Kompetenz oder gesetzgeberischer Überfrachtung?
Ein zweiter Diskussionspunkt betrifft die Vernehmungspraxis: Warum werden Einvernahmen immer noch so protokolliert, dass Dynamik und Erkenntnisgewinn leiden? Wieso wird trotz technischer Möglichkeiten weiterhin in Echtzeit getippt statt aufgezeichnet und transkribiert? Und was bedeutet das für Komplexitätsreduktion, Spontaneität und Wahrheitsfindung?
Sodann greifen Duri und Gregor die E-Mail des damaligen Schweizer Verteidigers von Hanno Berger auf. Dieser schildert seine Sicht auf das Auslieferungsverfahren: Schutzschrift ohne erkennbare Wirkung, keine aktive Information über Auslieferungsersuchen oder Verhaftung, eingeschränkte Akteneinsicht im Rechtshilfeverfahren. Davon ausgehend, stellen sie praktische Überlegungen zur Verteidigungstaktik an:
- Sinn oder Unsinn einer Schutzschrift bei drohender Strafanzeige
- frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft
- strategische Offenlegung oder Zurückhaltung
- Telefonate mit Staatsanwälten und deren heikle Position zwischen Amtsgeheimnis und Begünstigungsvorwurf
- Haftverfahren und selektive Aktenvorlage
Zentral wird der Wendepunkt beim zweiten Auslieferungsersuchen: Ein zunächst als nicht auslieferungsfähiges Fiskaldelikt qualifizierter Sachverhalt wird nach neuer sprachlicher Einordnung („arglistige Täuschung“) als auslieferungsfähiger Betrug betrachtet. Unveränderter Lebenssachverhalt – neue rechtliche Einordnung. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang:
- die materielle Prüfungsdichte im Auslieferungsverfahren
- der völkerrechtliche Vertrauensgrundsatz
- die Rolle des Bundesamts für Justiz
- politische Sensibilität im internationalen Rechtshilfeverkehr
- das Spannungsverhältnis zwischen Kooperation und Rechtsstaatlichkeit
Zusammengefasst geht es in dieser Episode um
- Ressourcensteuerung in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren
- Opportunitätsprinzip vs. Untersuchungsgrundsatz
- Einvernahmetechnik und Protokollierungsproblematik
- Schutzschrift und Verteidigungstaktik im Vorfeld von Zwangsmassnahmen
- Haftverfahren und selektive Aktenvorlage
- Informationsaustausch zwischen Staaten und fehlende Dokumentation
- Fiskaldelikte, doppelte Strafbarkeit und Umqualifikation
Diese Folge ist für Strafverteidiger:innen, die mit internationaler Rechtshilfe und Wirtschaftsstrafrecht befasst sind. Für Jurist:innen, die sich mit Vernehmungspraxis, Haftverfahren und Ressourcensteuerung in der Strafverfolgung auseinandersetzen. Und für alle, die verstehen wollen, wie politisch aufgeladene Verfahren rechtsstaatlich eingehegt werden können – oder eben nicht.
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Wimbledon-Finale 2008. Rafael Nadal besiegt Roger Federer. 6–4, 6–4, 6–7, 6–7, 9–7. Federer spielt auf seinem Lieblingsbelag. Er wehrt Matchbälle ab. Er kommt nach zwei verlorenen Sätzen zurück. Hält mental und spielerisch über fast fünf Stunden dagegen. Und Nadal gewinnt trotzdem. Nicht, weil Federer der schlechtere Spieler wäre. Nicht, weil Vorbereitung Erfolg garantiert. Sondern weil mentale Stärke sich darin zeigt, trotz Rückschlägen bis zum letzten Punkt handlungsfähig zu bleiben. Im Spitzensport weiss man das. Deshalb wird nicht nur trainiert, wie man spielt, sondern wie man spielt, wenn der Körper müde ist, der Kopf eng wird, ein Matchball vergeben wurde, der Gegner im psychologischen Vorteil ist.
Szenenwechsel: Obergericht. Sachverhalt. Frage. Zeitdruck. Nervosität. Bewertung. Unterbrechungen. Fehler. Die mündliche Anwaltsprüfung. Auch hier ist das Wissen da. Auch hier wurde lange vorbereitet. Und auch hier entscheidet sich vieles nicht am Stoff, sondern daran, ob man unter Druck, unter Beobachtung, nach Unterbrechungen handlungsfähig bleibt. Die mündliche Anwaltsprüfung ist mehr Wimbledon-Finale als Bibliothek. Mehr Abnützungskampf nach vergebenen Matchbällen als reine Wissensabfrage.
Diese Podcastfolge handelt davon, wie man sich auf genau solche Situationen vorbereitet: nicht mit mehr Lernen, sondern mit mentaler Struktur, Auftrittskompetenz und konkreten Steuerungstechniken.
Worum es in dieser dieser Folge geht
- Was Visualisierung wirklich ist – und warum es nichts mit Schönreden zu tun hat
- Warum Stress nicht das eigentliche Problem ist, sondern der Verlust von Struktur
- Wie man den „Matchball“-Moment trainiert: vom Wissen im Kopf zur Antwort im Raum
- Wie man mit Blackouts umgeht
- Wie man auf Unterbrechungen, Kritik und Angriffe reagiert
- Wie man Fehler souverän korrigiert und wieder in den Denkfluss kommt
- Wie man Antworten sauber abschliesst
Kurz gesagt: Diese Folge zeigt, wie man unter Druck nicht perfekt wird – sondern funktional bleibt. Mentale Stärke bedeutet nicht „keine Nervosität“. Mentale Stärke bedeutet, Stress wahrzunehmen, ohne ihn zu bekämpfen; die eigene Aufmerksamkeit wieder in Ordnung zu bringen; nach Störungen schnell zurückzufinden und unter Beobachtung handlungsfähig zu bleiben.
Diese Folge ist für dich, wenn du manchmal das Gefühl hast: „Ich kann das eigentlich – aber unter Druck kann ich es nicht immer abrufen.“ „Ich werde unter Druck zu schnell, zu unklar oder verliere den roten Faden.“ „Nach einem Fehler oder Kritik kippe ich innerlich.“ „Ich will in Drucksituationen stabiler funktionieren.“
Links zu diesem Podcast:
- Das Buch zum Podcast: [Erfolgreich durch die Anwaltsprüfung (Bd. 5) - Management Anwaltsprüfung](https://www.duribonin.ch/produkt/erfolgreich-durch-die-anwaltspruefung-band-5/)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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In dieser Podcastfolge fragt Duri Bonin, was passiert, wenn ein Strafverfahren mit einem falschen Verdacht startet – und sich das ganze Verfahren dann konsequent in genau diese Richtung bewegt. Unter dem Stichwort selbsterfüllende Prophezeiung zeigt er, wie aus einer anfänglichen Hypothese „Der Beschuldigte hat es getan“ Schritt für Schritt eine scheinbar objektive Wahrheit werden kann.
Anhand von Beispielen aus Strafverfahren – etwa dem Einbruch in ein Mehrfamilienhaus oder dem Fall eines getöteten Bäckers und seines Bruders – macht die Folge sichtbar, wie früh sich eine erste Geschichte bildet und wie stark sie alles Weitere steuert: die Ermittlungen, den Haftantrag, die Sicht des Haftrichters und sogar die Erinnerungen von Zeugen. Der Haftantrag fungiert als erste kohärente Erzählung, die wie ein Magnet wirkt: Spuren, die passen, erscheinen schwer; Spuren, die nicht passen, werden kleingeredet oder gar nicht erhoben. Gleichzeitig zeigt Duri mit Bezug auf das kommunikative Gedächtnis, wie sich in Familie, Nachbarschaft und Medien ein gemeinsames Bild des „Täters“ bildet, das Aussagen und Erinnerungen einfärbt.
Im zweiten Teil skizziert die Folge konkrete Gegenstrategien: Rekonstruktion des Sachverhalts ohne vorweggenommenes Staatsanwaltsnarrativ, nüchterne Bewertung einzelner Spuren vor jeder Deutung, systematisches Denken in Alternativhypothesen und eine Unschuldsvermutung, die nicht nur auf dem Papier steht. Für die Verteidigung betont Duri die Bedeutung des frühen Einhakens, einer eigenständigen Gegen-Erzählung und der kritischen Frage, welche Spuren und Hypothesen gar nie ernsthaft geprüft wurden. Zugespitzt formuliert: Wer als Strafverteidiger keine eigene Erzählung anbietet, läuft Gefahr, im Film der Staatsanwaltschaft nur als Statist mitzuspielen. Die Kernaussage: Selbsterfüllende Prophezeiungen sind kein böser Wille, sondern ein normaler Denkmechanismus – gerade darum braucht es eine Justiz, die ihre eigenen Wahrnehmungs- und Entscheidungsprozesse mitdenkt.
Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen, Staatsanwälte, Richterinnen, Polizisten, an Studierende von Strafrecht, Psychologie, Kriminologie und Soziologie – und an alle, die ahnen, dass Wahrheit im Strafverfahren immer auch eine Frage des ersten Verdachts und der erzählten Geschichte ist.
Links zu diesem Podcast:
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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Was bleibt von juristischer Arbeit, wenn KI immer besser schreibt, sortiert und plausibilisiert? Und wo liegen die Grenzen, die auch durch Technik nicht verschwinden? In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über künstliche Intelligenz im Berufsalltag und darüber, was das für Juristerei, Strafverteidigung, Ausbildung und Entscheidungsfindung bedeutet.
Ausgangspunkt des Gesprächs ist die Podcastserie, die Frank Renold gehört hat: «Back to the Future – KI nach dem Hype», in der Duri Bonin mit Patrick Arnecke (Data Scientist, Statistisches Amt Kanton Zürich) über KI spricht. Frank greift daraus Fragen auf, die ihn in seinem eigenen beruflichen Umfeld beschäftigen: Was hilft heute konkret? Wo liegen Chancen, Grenzen und notwendige Leitplanken – gerade für Wissensarbeit?
Duri übersetzt diese Fragen in die Juristerei. KI kann unterstützen, aber sie ist fehleranfällig, bias-anfällig und produziert oft genau das, was man hören will. Gerade im Strafverfahren wird das heikel: Wer sich auf plausibel klingende Texte verlässt, riskiert taktische Fehlentscheide. Entscheidend bleibt menschliche Kontrolle – fachlich, prozessual und ethisch.
Ein weiteres Thema ist die Ausbildung: Wenn KI als allgegenwärtiger „Junior“ eingesetzt wird, droht der Mittelbau wegzufallen. Lernen ohne Verstehen, Ergebnisse ohne Denkprozess. Gleichzeitig öffnet sich ein Gegenbild: Wenn Routine delegiert wird, könnte Raum entstehen für Beziehung, Kreativität und echtes Denken jenseits der Vorlage.
Am Ende weitet sich der Blick: KI als Wahrscheinlichkeitsmaschine, Parallelen zur Plausibilitätslogik im Gericht, soziale Distanz zwischen Entscheidenden und Betroffenen – und die Frage, was an juristischer Arbeit nicht automatisierbar ist.
Darum geht es in dieser Episode
- KI im juristischen Alltag: Hilfe oder trügerische Autorität
- Bias und Bestätigungstendenzen bei KI-generierten Ergebnissen
- KI als Wahrscheinlichkeitsmaschine und Parallelen zur richterlichen Plausibilisierung
- Warum menschliche Kontrolle unverzichtbar bleibt
- KI als „Junior“: Qualitätsgewinn ja, Zeitgewinn nicht zwingend
- Risiken für Ausbildung und Nachwuchs: Lernen ohne Verstehen
- Justiz und Strafzumessung mit KI: Skepsis, Datengrundlagen, Verantwortung
- Warum KI keine Strafverteidigung führen kann: Verfahren, Taktik, Soft Factors
- Massschneidung statt Anzug ab Stange: Einzelfall statt Standardantwort
- Kreativität, Beziehung, gemeinsames Denken als menschlicher Kern
- «Denken ausserhalb des Kopfes» und die Frage nach echter Neuerfindung
- Zukunftsoptimismus vs. Überrollungsgefühl im juristischen Beruf
Ein Zitat, das bleibt: «Ein KI wird nie eine Strafverteidigung führen können.»
Für wen ist diese Folge: Für Juristinnen und Juristen in Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Kanzleien und Rechtsabteilungen, die KI bereits nutzen oder nutzen möchten. Für alle, die sich fragen, wie Qualität gesichert, Nachwuchs ausgebildet und Verantwortung getragen werden kann, wenn Textproduktion billig wird – und Denken knapp.
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In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre gemeinsame Lektüre der Strafprozessordnung fort und kommen zu den sachlichen Beweismitteln nach Art. 192–195 StPO.
Im Zentrum steht die Schnittstelle zwischen Tatwirklichkeit und Aktenwirklichkeit: Wie wird eine Spur, ein Gegenstand oder ein Ort korrekt ins Verfahren überführt, sodass das Beweismittel später tatsächlich überprüfbar bleibt – für Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung? Was bedeutet es konkret, wenn das Gesetz verlangt, Beweisgegenstände „vollständig und im Original“ zu den Akten zu nehmen? Und wo liegen die praktischen Bruchstellen zwischen Norm und Alltag?
Das Gespräch bewegt sich konsequent entlang der Praxis: vom Umgang mit Originalen und Kopien über digitale Aktenführung, Ton- und Bildaufnahmen bis zur Frage, wann Verteidigung sich aktiv um Einsicht in das Original bemühen sollte. Dabei wird deutlich, dass Beweisführung weniger eine formale Frage ist als eine Frage von Integrität, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle.
Am Ende öffnet sich der Blick über Art. 192 StPO hinaus: auf aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Rügeobliegenheit und die grundlegende Frage, wer im Strafverfahren eigentlich die Verantwortung für einen rechtsstaatlichen Ablauf trägt.
Darum geht es in dieser Episode
- Art. 192 StPO: „vollständig“ und „im Original“ – was heisst das wirklich?
- Unterschied zwischen Beweisgegenstand und Aktenumfang
- Originale vs. Kopien: wann eine Kopie genügt – und wann nicht
- Praktische Beispiele: Tatwaffen, Testamente, Urkunden, digitale Beweise
- Einsichtsrechte der Parteien bei physischen Beweisgegenständen
- Ton- und Bildaufnahmen: Anspruch auf das Original statt nur auf Protokolle
- Herausforderungen der digitalen Aktenführung und wechselnder Aktennummerierung
- Beweisprüfung als aktive Aufgabe der Verteidigung
- Eigene Gutachten und die Frage der Entschädigung im amtlichen Mandat
- Vorschusspflicht und Kostenrisiken für die Verteidigung
- Take-Home-Message zu Art. 192 StPO: Originale ernst nehmen
- Exkurs: Bundesgericht zur Rügeobliegenheit
- Paradigmenwechsel? Warum Beschuldigte nicht für Verfahrensfehler der Behörden einstehen müssen
Ein Gedanke, der hängen bleibt: Eine echte Beweisprüfung beginnt dort, wo man sich nicht mit Auszügen, Screenshots oder Protokollen zufriedengibt. Wer wissen will, was ein Beweis wirklich trägt, muss – im Zweifel – das Original sehen, hören oder anfassen können.
Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie an Richterinnen und Richter, die sich mit der praktischen Beweisführung im Strafverfahren befassen. An Praktikerinnen und Praktiker, die wissen wollen, wo die StPO klare Vorgaben macht – und wo Aufmerksamkeit, Erfahrung und Nachfragen entscheidend sind.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
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Hast du schon einmal gekündigt – und ist dir schon einmal gekündigt worden? Warum entzieht man einem Strafverteidiger ein Mandat genau dann, wenn er nachweisbar liefert? Und was sagt das über Rollen, Erwartungen und Symbolik in Konfliktsituationen?
Frank Renold und Duri Bonin setzen ihr Gespräch «Mit 40i cha mers mit de Tiger» fort – diesmal entlang von Kündigungen und Entscheidungen, die sich selten vollständig rational erklären lassen. Was passiert, wenn man eine Stelle kündigt, ohne Plan? Wie hat Duri den Entscheid gefällt, Anwalt zu werden? Wie ist es, wenn man selbst eine Kündigung aussprechen muss? Warum fühlen sich manche Entscheide im Moment brutal an, wirken aber im Nachhinein wie ein geöffnetes Fenster?
Die beiden sprechen über Probezeit und Teamdynamik, über Auswahlverfahren als Storytelling und über die Frage, wie viel Zufall in Lebensläufen steckt – und wie viel Mut in einem klaren Schnitt.
Darum geht es in dieser Episode
- Kündigen ohne Anschlussplan
- Rückzug und Neuorientierung: Maiensäss, Lesen, offline sein
- Anwaltsprüfung und Kanzleistart: Disziplin und schneller Übergang in die Praxis
- Mandatskündigungen im Strafverfahren: Logik vs. Symbolik
- Kündigungen als Arbeitgeber: Probezeit, Passung, Verantwortung
- Auswahlverfahren als Storytelling: Fussball, Orchester, Casting
Diese Folge ist für alle, die über Kündigung und Neustart nachdenken – aus Stress oder Unterforderung. Für Führungspersonen, die Passung im Team besser verstehen wollen. Und für alle, die interessiert, wie Entscheidungen im Berufsalltag und in Verfahren entstehen, wenn Emotionen und Rollenbilder mitspielen.
Links zu diesem Podcast:
- [#761 So geht es nicht weiter: Kündigen, bevor der Körper entscheidet](https://www.duribonin.ch/761-so-geht-es-nicht-weiter-kuendigen-bevor-der-koerper-entscheidet/)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Firma von [Frank Renold](https://ohnenamen.ch)
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In dieser Folge von 'Mit 40i cha mers mit de Tiger' sprechen Duri Bonin und Frank Renold über eine Entscheidung, die viele lange vor sich herschieben: die Kündigung. Frank erzählt offen, warum er seine Stelle gekündigt hat, welche körperlichen und psychischen Warnsignale ihn dazu gebracht haben, – und wie es sich anfühlt, wenn man den Schritt tatsächlich macht. Im Zentrum steht nicht Arbeitsrecht als Theorie, sondern der Moment, in dem man merkt: So geht es nicht weiter. Frank beschreibt plastisch, wie Stress sich gezeigt hat (Schlafprobleme, Grübeln, emotionale Labilität) und warum gerade das Gefühl von Handlungsfähigkeit nach der Kündigung entlastet.
Neben der persönlichen Seite wird auch das Praktische sichtbar: Wie kündigt man eigentlich gut? Warum ist es hilfreich, Dinge schriftlich festzuhalten, auch wenn das Gespräch mündlich stattfindet? Und wie sieht ein Offboarding aus, das professionell ist und gleichzeitig menschlich bleibt?
Darum geht es in dieser Episode
- Kündigung als Reaktion auf Stress und Überlastung
- Warnsignale erkennen: Schlafprobleme, Grübeln, emotionale Labilität
- Selbstwirksamkeit: Warum Entscheidungen entlasten können
- Zwischen Entscheid und Kündigungsgespräch: Wie schnell muss man handeln?
- Kündigung mündlich oder schriftlich: warum ein schriftlicher Nachweis beruhigt
- Offboarding in der Praxis: professionell, empathisch, klar organisiert
- Trauer, Scham und Wertschätzung: welche Gefühle bei einer Kündigung auftauchen
- Kündigung als Beziehungsbruch: Parallelen und Unterschiede
- Übergabe und Abschluss: mit einem Bein draussen und trotzdem verantwortlich bleiben
- Kommunikation ohne WhatsApp: digitale Erreichbarkeit und weniger Bildschirmzeit
Diese Folge ist für Menschen, die mit dem Gedanken spielen zu kündigen, aber zögern. Für alle, die Stresssignale besser verstehen wollen. Und für Führungspersonen und Teams, die überlegen möchten, wie ein Offboarding professionell und gleichzeitig menschlich gelingen kann.
Frank Renold und Duri Bonin diskutieren in ihrem monatlichen Podcast aktuelle Fragen aus Beruf, Familie und Gesellschaft. Frank ist Unternehmer – erfolgreich und gescheitert. Schauspieler. Optimist. Bastler und Tüftler. Er hat UX-Design und Web-Applikationen entwickelt, ein Theater gebaut, viel improvisiert und einen Baum gepflanzt. Er arbeitet als Coach und ist fasziniert von Menschen, die etwas können. Er blüht auf, wenn Dinge gemeinsam entstehen – im Tun, nicht im Konzept. Duri ist Anwalt, Strafverteidiger, Autor und Podcaster. Er arbeitet seit vielen Jahren im Strafrecht, denkt über Verfahren, Wahrheit und Verantwortung nach und schreibt und spricht über das, was zwischen Akten, Menschen und Entscheidungen liegt. Ihn interessiert, wie Recht wirkt, wo es scheitert – und was es braucht, damit es trägt. Gemeinsam teilen sie ihre Einsichten, Zweifel und Erfahrungen. Mit Witz, Tiefe und Freundschaft.
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Diese Folge knüpft an [#757 Plädieren mit Substanz: Wie Strafverteidigung vor Gericht überzeugt an](https://www.duribonin.ch/757-plaedieren-mit-substanz-wie-strafverteidigung-vor-gericht-ueberzeugt/) – geht aber einen Schritt weiter. Es geht nicht mehr nur um Technik, sondern um die Funktion von Verteidigung im Verfahren.
Duri Bonin ordnet das Handwerk des Plädierens ein als Arbeit an Klarheit in einem Verfahren, das selten eindeutig ist. Strafverteidigung erzählt Geschichten – nicht um zu dramatisieren oder zu überreden, sondern um Komplexität verständlich zu machen, Widersprüche sichtbar zu halten und dem Gericht die Arbeit der Entscheidung überhaupt erst zu ermöglichen.
Die Folge zeigt, warum gute Verteidigung nicht im Effekt liegt, sondern in der sorgfältigen Verdichtung: von der Rechtsfrage über die Falltheorie bis zur Sprache des Plädoyers. Und warum genau diese Arbeit – so unspektakulär sie wirkt – für Gerichte zentral ist, um Sachverhalte einordnen, abwägen und verantworten zu können.
Darum geht es in dieser Episode:
- Warum gutes Plädieren mit der präzisen Klärung der Rechtsfrage beginnt
- Falltheorie: Was ist passiert – und was bedeutet das rechtlich?
- Die Funktion des Leitmotivs als innerer Kompass der Verteidigung
- Storymap im Strafverfahren: Figuren, Ort, Ablauf, Wendepunkt
- Warum die beste Version der Gegenseite immer mitzudenken ist
- Beweise einordnen statt aufzählen
- Einvernahmen und Zeugenbefragungen als Teil einer konsistenten Sachverhaltsversion
- Widersprüche integrieren statt verdrängen
- Die stärksten Gegenargumente offen benennen und beantworten
- Sprache im Plädoyer: Struktur, kurze Sätze, anschauliches Deutsch
- Warum Textbausteine Denken ersetzen – und Urteile schwächen
- Der ethische Prüfstein: nichts Wesentliches weglassen, nichts verdrehen
- Die Widerstandsprobe: Trägt die eigene Version auch unter ungünstigen Annahmen?
Gute Verteidigung arbeitet mit dem, was trägt – und verschweigt nicht, was offenbleibt. Sie hält Unsicherheit aus, statt sie zu kaschieren. Und sie nimmt das Gericht ernst als Instanz, die mit Ungewissheit umgehen und Verantwortung übernehmen muss.
Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Vertreterinnen und Vertreter von Privatklägern, die ihr Plädieren schärfen wollen – nicht rhetorisch, sondern strukturell. An Richterinnen und Richter, die nachvollziehen möchten, wie Verteidigung Sachverhalte strukturiert und Entscheidungsprozesse unterstützt. Und an alle, die sich für Rechtsstaatlichkeit interessieren und verstehen wollen, warum gute Strafverteidigung nicht stört, sondern ermöglicht.
Links zu diesem Podcast:
- Buch '[Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/produkt/anwaltsmanagement-bd-6/)' (Bd. 6) - am 15.1.26 in 2. Auflage erschienen
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
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Was passiert mit dem Rechtsstaat, wenn Angst und/oder emotionale Aufladung den Ton angeben? In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin mit Gregor Münch über einen historischen Strafprozess, der bis heute nachwirkt: die Stammheim-Verfahren der 1970er- und 1980er-Jahre – und darüber, was sie über heutige Strafverfahren erzählen.
Ausgehend vom Fall Peter-Jürgen Bock, einem ehemaligen RAF-Mitglied und Aussteiger, zeichnet Duri Bonin die Eskalation eines Strafverfahrens nach, das sich von der Zusage eines fairen Prozesses zu einem politisch aufgeladenen Ausnahmezustand entwickelte. Im Zentrum stehen Fragen nach Kronzeugen-Logik, Verfahrensklima, der systematischen Schwächung der Verteidigung und der Rolle von Gerichten in Zeiten gesellschaftlicher Angst.
Das Gespräch verbindet Rechtsgeschichte mit heutiger Praxis: Wie wirken Misstrauen, Sicherheitsdenken und politischer Druck auf Ermittlungsbehörden, Gerichte und Verteidiger? Wo beginnen Zermürbungsmechanismen – durch Terminregime, Sicherheitskontrollen, Honorarkürzungen oder die Abwertung verteidigerischer Arbeit? Und was bedeutet das für die Idee eines fairen, ergebnisoffenen Strafverfahrens?
Ein Zitat aus der Folge: «Wenn Angst den Strafprozess bestimmt, verschiebt sich alles. Dann wird Strafverfolgung zur Machtdemonstration, das Gericht zum Verteidiger des Staates – und die Verteidigung zum Problem.» Also genau dann, wenn diese am nötigsten wäre.
Darum geht es im Detail in dieser Episode:
- Stammheim als historisches Symbol für den Strafprozess im Ausnahmezustand
- Der Fall Peter-Jürgen Bock und die enttäuschte Erwartung an einen möglichen Kronzeugen
- Die Frage, ob „Fairness“ faktisch an Kooperationsbereitschaft geknüpft wird
- Wie ein öffentliches Interview (Der Spiegel) das Verfahrensklima kippen liess
- Die Rolle des Strafverteidigers Heinrich Hannover und die extreme Belastung der Verteidigung
- Der Versuch, unliebsame Verteidiger zu umgehen oder zu ersetzen
- Sicherheitsdenken gegenüber Verteidigern: Durchsuchungen, Misstrauen, Asymmetrien
- Zermürbungsmechanismen durch Terminierung, Reisepflichten, Durchsuchung, Überwachung
- Die Ökonomie der Pflichtverteidigung und das strukturelle Risiko für Kanzleien
- Pauschale Honorarkürzungen als Ausdruck von Geringschätzung verteidigerischer Arbeit
- Gutachten, die „zu gut passen“, und der Umgang der Gerichte mit methodischen Mängeln
- Verteidigungsbeweise, die formal erlaubt, praktisch aber entwertet werden
- Medien als Korrektiv oder zusätzlicher Druck auf Verfahren und Beteiligte
- Angst und/oder emotionale Aufladung als Motor der Strafjustiz – damals in Stammheim und heute in anderen Kontexten
- Die Frage, wie Prozesskultur und Waffengleichheit konkret geschützt werden können
Diese Folge richtet sich an Strafverteidiger, Richterinnen, Staatsanwälte und alle, die sich für Strafprozessrecht und Rechtsstaatlichkeit interessieren. An Menschen, die verstehen wollen, wie sehr Klima, Politik und Angst die Urteilsfindung beeinflussen können – und warum historische Verfahren wie Stammheim auch heute noch relevant sind.
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In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin mit Anna einen Tag nach ihrer mündlichen Wiederholungsprüfung. Es ist ein Gespräch über extreme Nervosität, Selbstkontrolle unter Hochdruck – und über den Moment, in dem alles kippt: von Angst zu Klarheit, von Zweifel zu Ruhe.
Anna erzählt ihren Prüfungstag minutiös: vom frühen Aufwachen, der wachsenden Nervosität ab dem Vormittag, dem Eisbaden im Fluss als kurzfristige Beruhigung, dem Warten vor dem Gericht und dem inneren Dialog im Spiegel. Im Zentrum steht nicht der Prüfungsstoff, sondern der Umgang mit Druck, der Einstieg in die Prüfung, das bewusste Verlangsamen, das strukturierte Denken – und das Vertrauen, dass die Kommission sehen will, was man kann, nicht was man nicht kann.
Die Folge zeigt eindrücklich, wie stark Auftreten, Tonfall und Interaktion den Verlauf prägen können. Wie eine freundlich gestellte erste Frage den Raum öffnet. Wie Selbstkontrolle funktioniert, wenn die Nervosität bei zehn ist. Und wie sich nach Minuten des Wartens die Entscheidung zuspitzt – bis zum Satz, der alles verändert: Sie haben die Prüfung bestanden.
Darum geht es in dieser Episode
- Der Tag der mündlichen Wiederholungsprüfung – von morgens bis abends
- Prüfungsangst, körperliche Reaktionen und mentale Überforderung
- Eisbaden, Atem, Routinen: kurzfristige Strategien gegen Stress
- Der Moment vor dem Gericht: Warten, Spiegel, Selbstansprache
- Warum der Einstieg in die Prüfung entscheidend ist
- Tonfall, Haltung und Interaktion als unterschätzte Faktoren
- Struktur statt Tempo: bewusst langsamer sprechen und denken
- Fokus auf das, was man weiss – nicht auf mögliche Lücken
- Die Beratung der Kommission und das Warten auf den Entscheid
- Der Moment des Bestehens und die emotionale Entladung danach
- Was Anna aus zwei Prüfungsanläufen gelernt hat
- Warum sie sich heute stärker fühlt als vor der ersten Prüfung
Ein Gedanke, der hängen bleibt: Nicht Wissen allein entscheidet in der mündlichen Anwaltsprüfung, sondern die Fähigkeit, unter maximalem Druck bei sich zu bleiben, zuzuhören und strukturiert zu denken. Mentale Stärke zeigt sich nicht in Abwesenheit von Angst, sondern im Umgang mit ihr.
Diese Folge richtet sich an Kandidatinnen und Kandidaten der Anwaltsprüfung. An Personen, die Prüfungsangst, Freeze oder Selbstsabotage kennen. Und an alle, die verstehen wollen, wie mentale Selbstführung, Auftreten und innere Haltung über Erfolg oder Scheitern entscheiden können.
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Was macht ein gutes Plädoyer aus? Nicht Lautstärke, nicht Polemik, nicht das grosse Finale – sondern präzise Arbeit an der «Geschichte», an den Widersprüchen und an den Zweifeln. In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin über das Handwerk des Plädierens.
Zum Jahresanfang geht es um die Grundlagen überzeugender Strafverteidigung vor Gericht. Wie entstehen Geschichten, die tragen? Warum sind Szenen stärker als Schlagworte? Weshalb ist es fatal, Widersprüche zu verschweigen – und warum liegt gerade im Benennen von Unsicherheiten oft die grösste Überzeugungskraft?
Die Folge zeigt Schritt für Schritt, wie aus Akten eine stimmige Falltheorie wird: vom klar definierten Ziel über das Leitmotiv bis zur Storymap mit Personen, Schauplatz, Zeitlinie und Wendepunkt. Duri erklärt, warum man die beste Version der Gegenseite kennen muss, um die eigene glaubwürdig zu entwickeln – und weshalb ethische Zurückhaltung kein moralischer Luxus, sondern ein zentraler Wirkfaktor ist.
Darum geht es in dieser Episode
- Warum Menschen durch konkrete Szenen überzeugt werden – nicht durch abstrakte Begriffe
- Wie Strafverteidigung mit Geschichten arbeitet, ohne Fakten zu verbiegen
- Weshalb Widersprüche nicht verdrängt, sondern integriert werden müssen
- Wie Zweifel sichtbar gemacht werden und warum «in dubio pro reo» praktisch wirkt
- Zieldefinition, Falltheorie und Leitmotiv als Fundament jedes Plädoyers
- Storymap im Strafverfahren: Personen, Schauplatz, Zeitlinie und Schlüsselszene
- Arbeit mit Beweisen: objektiv Unbestrittenes, neutrale und parteiische Zeugen
- Zeugenbefragung als Teil der eigenen Geschichte – nicht als Selbstzweck
- Sprache im Plädoyer: klare Struktur, kurze Sätze, konkrete Verben
- Warum Textbausteine Denken ersetzen – und Urteile schwächen
- Ethik in der Verteidigung: keine Polemik, keine Manipulation, keine Auslassungen
- Weshalb Vertrauen durch Fairness entsteht – gerade gegenüber Gerichten
- Warum ein Plädoyer Wochen vor der Verhandlung stehen sollte
- Der Stresstest der eigenen Geschichte: Trägt sie auch unter ungünstigen Annahmen?
Ein Gedanke, der hängen bleibt: Ein Plädoyer ist kein Seifenblasenprodukt und kein Widerstand um des Widerstands willen. Es ist das Ergebnis harter, ehrlicher Arbeit an einer Geschichte, die auch dann noch trägt, wenn man der Gegenseite maximal Glauben schenkt. Erst dann hat Verteidigung Substanz.
Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die ihr Plädieren vertiefen und schärfen wollen. An Anwältinnen und Anwälte, die verstehen möchten, wie Psychologie, Sprache und Beweiswürdigung im Gerichtssaal zusammenspielen. Und an alle, die sich für Rechtsstaatlichkeit interessieren und verstehen wollen, warum gute Strafverteidigung nicht im Effekt, sondern in der täglichen Präzisionsarbeit liegt.
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Was passiert zwischen zwei entscheidenden Prüfungen - zwischen der ersten und der zweiten mündlichen Anwaltsprüfung? In dieser sehr persönlichen Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin mit Anna über die Zeit nach einem Nichtbestehen – und vor der alles entscheidenden Wiederholungsprüfung.
Es geht um Prüfungsangst, mentale Blockaden, Überforderung durch Gedanken an das Danach und um die Frage, wie man mit maximalem Druck umgeht, ohne sich selbst zu sabotieren. Anna erzählt offen von ihrem Rückzug in die Berge, von Erholung, Visualisierung, Therapie, Lernstrategien und davon, wie leicht man sich in Prüfungssituationen im eigenen Kopf verliert.
Die Folge zeigt eindrücklich, dass es oft nicht am Wissen scheitert, sondern am Moment: am Einstieg, am Auftreten, am inneren Dialog. Und sie macht Mut, den Fokus wieder auf das Wesentliche zu legen – zuhören, nachfragen, bei den Basics beginnen, Komplexität reduzieren.
Darum geht es in dieser Episode
- Die Zeit nach einem Prüfungs-Fail und vor der Wiederholungsprüfung
- Prüfungsangst, Panik, Freeze – und wie sie entstehen
- Warum Druck nicht aus mangelndem Lernen, sondern aus Gedanken entsteht
- Mentale Strategien: Visualisierung, Atem, Routinen, Self-Control
- Erholung als Teil der Vorbereitung: Berge, Abstand, Fokus
- Der Umgang mit der Angst vor dem endgültigen Scheitern
- Warum der Auftritt oft entscheidender ist als Detailwissen
- Einstieg in die Prüfung: hören, nachfragen, strukturieren
- Komplexität reduzieren statt gedanklich vorgaloppieren
- Warum es hilft, nicht «speziell» sein zu wollen
- Lernen zwischen Optimismus und Realismus
- Wiederholung als mentale Klippe – und als Chance
Ein Gedanke, der hängen bleibt: Nicht das Wissen bringt einen aus der Bahn, sondern die Angst vor dem nächsten Gedanken. Wer lernt, im Moment zu bleiben, zuhört und bei den Grundlagen anfängt, gewinnt wieder Handlungsspielraum – selbst unter maximalem Druck.
Diese Folge richtet sich an angehende Anwältinnen und Anwälte, Jurastudierende und alle, die sich auf mündliche Prüfungen vorbereiten. An Menschen, die mit Leistungsdruck, Versagensangst oder mentalen Blockaden kämpfen. Und an alle, die verstehen wollen, warum mentale Stärke, Auftritt und Selbstführung in Prüfungssituationen oft entscheidender sind als reines Faktenwissen.
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Kurz vor dem Jahreswechsel sitzen Duri Bonin und Nina Langner zusammen und tun etwas, das im Kanzleialltag viel zu selten geschieht: innehalten. Wie fühlt sich 2025 an, wenn man es wirklich betrachtet? Welche Bilder bleiben, welche Momente tragen und welche Reibungen kosten Kraft? Es ist ein Gespräch über Berufsstolz ohne Pathos, über Erleichterung nach einem Freispruch, über das zermürbende Thema der Honorarnotenkürzungen und über ein gesellschaftliches Klima, das immer stärker nach «maximaler Sicherheit» schreit. Und dann der Blick nach vorn: weniger Flipperkasten im Kopf, mehr Luft im Tag, ein Kanzleialltag, der nicht wieder im Tunnel endet.
Ein Moment, der hängen bleibt: Nina beschreibt ihren grössten Moment des Jahres 2025 nicht als «Triumph», sondern als körperliche Entlastung: jenen Augenblick, in dem ein Stein herunterfällt, wenn ein Mensch nach Jahren unter einem schweren Vorwurf endlich wieder atmen kann. Duri macht deutlich, warum das mehr ist als ein beruflicher Erfolg: weil sichtbar wird, wie sehr ein Verfahren ein Leben formt – lange bevor ein Urteil gesprochen wird.
Zentrale Themen und Fragen der Episode
- Was bedeutet ein Freispruch emotional, wenn man die Jahre davor mitträgt?
- Warum treffen Honorarnotenkürzungen doppelt – finanziell und als Misstrauenssignal?
- Weshalb ist das Rechtsmittel gegen Honorarpauschalen oft irrational, obwohl es um Fairness geht?
- Wie organisiert man Strafverteidigung so, dass Unvorhergesehenes Platz hat und nicht alles andere verdrängt?
- Was macht eine zunehmende Sicherheitskultur mit Institutionen – und warum kippt sie schnell in Misstrauen gegenüber der Verteidigung?
- Wo liegt die Grenze zwischen «nah bei den Klienten sein» und «sich selbst verlieren»?
Zitate, die bleiben:
- «Eine gute Strafverteidigung ist nicht das grosse Finale – es ist die tägliche Arbeit, die den Unterschied macht.»
- «Früher hatte ich das Primat: Ich ziehe jede Honorarkürzung weiter, egal wie gross der Aufwand ist. Nach einem Herzinfarkt sind das dann irgendwie wie die Kämpfe, die man nicht mehr führen mag.»
- «Es macht einen Unterschied, ob wir im Fall drin sind oder nicht – nicht nur wegen des Resultats, sondern weil sich jemand gehört fühlt und weniger Angst hat.»
Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die ihren Beruf nicht nur als Technik, sondern als Verantwortung erleben. An Anwältinnen und Anwälte, die den Druck von langen Verfahren, knappen Ressourcen und strukturellem Misstrauen kennen und sich fragen, wie man diesen Beruf über Jahre hinweg ausüben kann, ohne sich selbst zu verlieren. Sie ist ebenso für Menschen gedacht, die im Justizsystem arbeiten oder ihm nahestehen und verstehen wollen, was Verteidigung im Alltag tatsächlich bedeutet – jenseits von Urteilen, Schlagzeilen und abstrakten Prinzipien. Und schliesslich für alle, die sich für Rechtsstaatlichkeit interessieren und dafür, wie viel es ausmacht, ob jemand im Verfahren begleitet wird oder nicht: nicht nur für das Resultat, sondern für das Gefühl, gehört zu werden und weniger Angst zu haben.
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