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Auf dem Weg als Anwält:in

Auf dem Weg als Anwält:in
Author: Duri Bonin
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© Duri Bonin
Description
In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.
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Was mit einer Cremeschnitte von Caredda, dem legendären Zuckerbäcker an der Josefstrasse, beginnt, wird schnell zu einem tiefgehenden Gespräch über Erwartungen, Ziele und Motivation. Frank und Duri fragen sich: Welche Erwartungen habe ich an mich selbst – und welche sind unrealistisch? Was ist ein Ziel überhaupt – und wann wird es zum Antrieb? Wie kann man sich (und andere) austricksen, um Ziele wirklich zu erreichen? Macht es glücklicher, auf grosse Lebensziele hinzuarbeiten – oder im Alltag viele kleine Ziele zu verfolgen? Ein Satz bringt das Gespräch auf den Punkt: «Mein Tag ist eigentlich gefüllt mit hundert Zielen.» Es ist eine Episode über das Spiel mit Erwartungen, über Motivationstechniken und die Frage, wie man Ziele so definiert, dass sie tragen – im Alltag, im Beruf und im Leben. Eine Folge für alle, die ihre eigene Haltung zu Zielen, Erwartungen und Motivation hinterfragen wollen.
[Frank Renold](https://www.liip.ch/de/team/frank-renold) und [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) diskutieren in ihrem monatlichen Podcast [Mit 40i cha mers mit de Tiger](https://www.duribonin.ch/podcast/) aktuelle Herausforderungen in Beruf, Familie und Gesellschaft. Frank, Scrum Master bei Liip, und Duri, Strafverteidiger, Autor und Podcaster, teilen ihre Einsichten und Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebensbereichen.
Links zu diesem Podcast:
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/)
- [Frank Renold](https://ohnenamen.ch/#header)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und diskutieren Art. 185 StPO: die Entstehung eines Gutachtens. Dabei geht es um methodische Anforderungen, die Rolle von Sachverständigen, die Rechte der Verteidigung – und um die heikle Frage der heimlichen Aufnahme von Explorationsgesprächen.
Die zentralen Themen dieser Folge:
- Art. 185 StPO im Überblick: Wie Gutachten entstehen, welche Verantwortung Sachverständige tragen und welche Rolle Hilfspersonen spielen.
- Teilnahmerechte und Antragsrechte von Gutachtern: Warum Gutachter Fragen stellen und sogar Ergänzungen der Akten verlangen dürfen und weshalb dies faktisch einem Beweisantragsrecht nahekommt.
- Explorationsgespräch ohne Verteidigung: Warum Verteidiger:innen bei forensisch-psychiatrischen Explorationen ausgeschlossen sind und weshalb das Bundesgericht hier eine „Blackbox“ zugelassen hat.
- Schizophrene Lösung der Rechtsprechung: Aussagen der beschuldigten Person im Explorationsgespräch sind kein eigenständiges Beweismittel – können aber trotzdem ins Gutachten einfliessen.
- Kontrolle und Fairness: Weshalb Duri und Gregi fordern, dass Explorationen zumindest aufgezeichnet werden – um Missverständnisse, Fehlinterpretationen und Vertrauensverluste zu verhindern.
- Heimliche Aufnahmen: Welche strafrechtlichen Risiken bestehen, wenn Klient:innen Explorationen verdeckt aufzeichnen und ob solche Beweise im Verfahren verwendet werden dürfen.
- Abgrenzung eigener Erhebungen durch Gutachter: Wann dürfen Sachverständige Angehörige befragen oder selbständig Auskünfte einholen und wo liegen die rechtlichen Grenzen.
- Verteidigungsperspektive: Wie man Klient:innen in dieser heiklen Situation berät und warum Vertrauen allein oft nicht genügt.
Wer Strafrecht, Strafprozessrecht, Gutachtenpraxis und die Rolle von Explorationen im Strafverfahren verstehen will, erfährt in dieser Episode, warum Art. 185 StPO ein neuralgischer Punkt für Fairness und Kontrolle ist.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- [Art. 185 StPO - Ausarbeitung des Gutachtens](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_185)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen)
- Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)
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Wann ist eine Entscheidung im Strafverfahren „gut“ – und wann „schlecht“? Im juristischen Alltag wird Qualität oft nach dem Ergebnis bemessen: Freispruch = gute Verteidigung, Verurteilung = schlechte Verteidigung. Doch so einfach ist es nicht. In dieser Episode sprechen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch über die Kunst des Entscheidens in unsicheren Verfahren – zwischen Strategie, Risikoabwägung, Erfahrung und einer gehörigen Portion Zufall.
Die zentralen Themen dieser Folge:
- Ergebnis ≠ Qualität: Warum eine sorgfältige Verteidigungsstrategie auch bei einem ungünstigen Urteil richtig sein kann und weshalb ein Freispruch nicht automatisch gute Verteidigung bedeutet.
- Entscheiden unter Unsicherheit: Strafverfahren sind dynamisch und unvorhersehbar. Anwält:innen müssen auf unvollständiger Informationsbasis handeln und trotzdem Verantwortung übernehmen.
- Angst vor Fehlentscheidungen: Wie Paralyse aus Angst entsteht und warum eine Nicht-Entscheidung oft die schlechteste Entscheidung ist.
- Strategie in der Strafverteidigung: Chancen-Risiko-Abwägung bei Beweisanträgen, Zeug:innen und Explorationen – und warum Geduld manchmal die bessere Taktik ist.
- Poker-Analogie im Strafprozess: Gregor zieht den Vergleich zur Pokerpartie – 30 % Glück, 30 % Psychologie, 30 % Kompetenz. Auch in der Strafverteidigung sind Ergebnisse nie vollständig kontrollierbar, sondern ein Zusammenspiel aus Können, Taktik und Zufall.
- Fehlerkultur: Warum Offenheit gegenüber Fehlern Vertrauen stärkt und weshalb Frustrationstoleranz für Strafverteidiger:innen zentral ist.
- Erfahrung als Schlüssel: Wieso Lebenserfahrung und Perspektivenvielfalt (z. B. Arbeit bei Gericht oder Staatsanwaltschaft) die Entscheidungsqualität erhöhen.
- Mandatsbeziehung: Entscheidungen werden nie allein gefällt – die Verantwortung zwischen Anwalt und Klient, Vertrauen und Einflussnahme.
Wer Strafrecht, Strafprozessrecht und die Praxis der Strafverteidigung verstehen will, erfährt in dieser Episode, wie Entscheidungen entstehen und warum „gut“ oder „schlecht“ mehr mit Haltung als mit dem Urteil zu tun hat.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
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In dieser Podcastfolge widmen sich die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch dem Gutachtensauftrag. Sie zeigen, wie Aufträge an Sachverständige nach der Schweizer Strafprozessordnung zustande kommen, welche Rechte Verteidiger:innen haben und wie Fragen, Kosten und Fristen das Verfahren entscheidend prägen. Die Diskussion macht klar: Wer den Gutachter auswählt, wer die Fragen an diesen formuliert, wer die Unterlagen auswählt und die Kosten (unkontrolliert) gutheisst und bezahlt, bestimmt massgeblich das Verfahrensergebnis.
Die zentralen Themen dieser Folge:
- Der Weg zum Gutachtensauftrag: informelle Vorgespräche, Auswahl von Gutachtern durch die Staatsanwaltschaft, fehlende Dokumentation und die Gefahr der Intransparenz.
- Parteirechte: Warum der Entwurf des Auftrags den Parteien zur Stellungnahme vorgelegt werden sollte und ob diese in der Praxis übergangen werden.
- Präzise Fragestellungen: Wie suggestive oder ergebnisorientierte Fragen die Begutachtung verzerren können und weshalb offene, neutrale Fragen entscheidend sind.
- Hilfspersonen und Delegation: Wann Gutachter spezialisierte Assistent:innen beiziehen dürfen und wann dies Qualität oder Verantwortung mindert.
- Fristen und Verzögerungen: Warum Verspätungen bei Gutachten gravierende Folgen für inhaftierte Beschuldigte haben, während sie für Gutachter meist sanktionslos bleiben.
- Geheimhaltung und Strafbarkeit: Der Auftrag muss auf die Geheimhaltungspflicht und die Strafdrohung für falsche Gutachten (Art. 307 StGB) hinweisen.
- Kosten und Kontrolle: Honorare von CHF 350 pro Stunde für forensische Gutachter – oft unkontrolliert – im Vergleich zu minutiös geprüften Honorarnoten der Verteidigung. Was bedeutet diese Ungleichbehandlung für den Rechtsstaat?
- Beratung der Klienten: Soll man Begutachtungen verweigern? Was ist bei Aktengutachten zu beachten? Und wie bereitet man Beschuldigte auf Explorationen vor?
Wer wissen will, wie ein Gutachtensauftrag nach Art. 184 StPO in der Praxis abläuft, welche Rechte Verteidiger:innen haben und warum Kosten, Fragen und Fristen die Verfahrensfairness bestimmen, findet in dieser Folge klare Antworten.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
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In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und widmen sich Art. 183 StPO – den Anforderungen an sachverständige Personen. Dieser Artikel regelt, wer als Expertin oder Experte beigezogen werden darf, welche Qualifikationen notwendig sind und welche Grenzen bestehen.
Die zentralen Themen dieser Folge:
- Natürliche Person statt Institution: Warum Gutachten immer einer konkreten Person zugeordnet sein müssen – und nicht einem Institut, einer Klinik oder Behörde.
- Qualifikationen und Standards: Welche Kenntnisse und Fähigkeiten ein Sachverständiger mitbringen muss, wie Kantone Verzeichnisse führen (z. B. für psychiatrische Gutachten in Zürich) und weshalb es grosse Qualitätsunterschiede gibt.
- Substitution und Verantwortung: Weshalb Gutachter nur in eigener Verantwortung und nach eingeholter Bewilligung delegieren dürfen – und welche Bedeutung persönliche Haftung für die Integrität der Expertise hat.
- Qualitätskontrolle: Wieso Gutachten selten systematisch überprüft werden, welche methodenkritischen Ansätze nötig wären und warum fehlende Evaluationen Rechtsstaat und Betroffene gefährden.
- Befangenheit und Ausstandsgründe: Wann und wie man Gutachter ablehnen kann – von Vorbefassung bis zu Anschein von Befangenheit.
- Polizei als Gutachter? Die brisante Neuerung in Art. 248a StPO: Darf die Polizei Datenspiegelungen als „Sachverständige“ durchführen? Duri und Gregi diskutieren Risiken, Interessenkonflikte und mögliche Verstösse gegen die Unabhängigkeit.
- Gerichte und Spezialisierung: Braucht es Strafgerichte bereits auf erster Instanz, um Qualität zu sichern – oder würde dies zu einer unguten Verengung führen?
Die Diskussion zeigt, dass es bei Art. 183 StPO nicht nur um formale Voraussetzungen geht, sondern um Grundfragen von Unabhängigkeit, Verfahrensfairness und Vertrauen in die Justiz. Ob psychiatrische Gutachten, forensische Analysen oder digitale Ermittlungen: Wer Gutachten erstellt, entscheidet mit über Schuld, Massnahmen und Freiheitsentzug – und muss höchsten Anforderungen genügen.
Für alle, die Strafrecht, Strafprozessrecht, Beweisrecht und Gutachtenpraxis verstehen wollen, bietet diese Folge einen tiefen Einblick in die juristische Realität.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
In dieser Solo-Folge von 'Auf dem Weg als Anwältin' reflektiere der Strafverteidiger Duri Bonin über ein aussergewöhnliches Verfahren: Das Verwaltungsgericht Zug belegte zwei Anwältinnen persönlich mit Gerichtskosten in Höhe von CHF 2’000. Das Bundesgericht hat diese Kostenauflage später aufgehoben und den Entscheid als willkürlich bezeichnet.
Doch die Geschichte ist mehr als ein Einzelfall: Sie wirft grundlegende Fragen auf über die Unabhängigkeit der Justiz, die Rolle der Anwaltschaft und die Gefahren einer abschreckenden Wirkung, wenn Verteidiger:innen mit persönlicher Haftung rechnen müssen.
Die zentralen Überlegungen in dieser Episode:
- Warum die Kostenauflage an Anwält:innen einer „Brandmarkung“ gleichkommt und das Grundrecht auf wirksame Rechtsvertretung schwächt.
- Weshalb Richter:innen nicht über die Qualität oder Gesinnung der anwaltlichen Arbeit urteilen sollten – und wie Vorurteile richterliche Unabhängigkeit gefährden.
- Wie parteipolitische Richterwahlen Einfluss auf richterliche Entscheidungsfreiheit nehmen können.
- Ein Vergleich zur römischen Lex Remnia de calumnia: damals wie heute geht es um den Umgang mit angeblich missbräuchlichen Anträgen.
- Das strukturelle Ungleichgewicht im Strafverfahren: Während Honorarnoten der Verteidigung öffentlich seziert und pauschal gekürzt werden, bleiben Kosten von Gutachten, Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht sowie die Löhne der Staatsangestellten kein Thema.
- Warum Pauschalhonorare für amtliche Verteidigungen in die falsche Richtung weisen und den Rechtsstaat langfristig schwächen.
- Persönliche Einblicke in den Belastungsdruck der Anwaltschaft: hohe Verantwortung, prekäre Honorierung, psychische Belastungen – und warum viele junge Jurist:innen den Weg ins Straf- oder Migrationsrecht meiden.
Am Ende geht es um mehr als einen einzelnen Entscheid: Es geht um das Vertrauen in die Justiz, um Waffengleichheit im Strafverfahren und um den Respekt gegenüber der Verteidigung als tragender Säule des Rechtsstaats.
Links zu diesem Podcast:
- [#726 Lea Hungerbühler über administrative Haft, Chilling-Effekte im Asylrecht und den Glauben an den Rechtsstaat](https://www.duribonin.ch/726-lea-hungerbuehler-ueber-administrative-haft-chilling-effekte-im-asylrecht-und-den-glauben-an-den-rechtsstaat/)
- [Verfügung des Verwaltungsgerichts Zug vom 22. Januar 2025 in Sachen V 2025 2 2](https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7363197942947627011/)
- [Urteil des Bundesgerichts vom 20. März 2025 in Sachen 2C_109/2025](http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F20-03-2025-2C_109-2025⟨=de&type=show_document)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)
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In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und widmen sich Art. 182 StPO – Beizug einer sachverständigen Person. Ein scheinbar technischer Paragraph, der jedoch enorme Bedeutung für Strafverfahren hat: Er regelt, wann Gerichte und Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, eine Expertin oder einen Experten beizuziehen – etwa in medizinischen, technischen, chemischen oder psychologischen Fragen.
Duri und Gregor beleuchten, welche Gutachtenarten es gibt – von forensisch-psychiatrischen Begutachtungen über rechtsmedizinische Expertisen bis hin zu technischen Analysen oder Schriftgutachten. Sie erklären, warum Gutachten nur Sachverhaltsfragen beantworten dürfen, wo ihre Grenzen liegen und weshalb Richter und Staatsanwälte rechtliche Bewertungen nicht an Gutachter delegieren dürfen.
Ein Schwerpunkt liegt auf den psychiatrischen Gutachten: Sie sind in der Praxis die häufigsten und folgenreichsten, da sie über Schuldfähigkeit und Massnahmen entscheiden. Die Hosts thematisieren Qualitätsunterschiede, Transparenzdefizite und damit die brisante Tatsache, dass Explorationen oft ohne Verteidigung, ohne Aufzeichnung und allein im Kämmerlein stattfinden – obwohl die Konsequenzen für Beschuldigte gravierend sind.
Duri und Gregor sprechen zudem über den Einsatz von Privatgutachten: Wann lohnen sich Partei-Gutachten? Welche Rolle spielt ein methodenkritisches Gegengutachten? Wie können Privatexpertisen dazu beitragen, amtliche Gutachten in Frage zu stellen oder überhaupt erst ein unabhängiges Gutachten zu erzwingen? Sie diskutieren praxisnah, wo Privatgutachten unterschätzt werden, wie sie in der Rechtsprechung behandelt werden und warum es zu kurz greift, ihren Beweiswert pauschal herabzustufen.
Auch Grenzfragen werden thematisiert:
- Wo überschneidet sich die Rolle von Zeugen und Gutachtern?
- Wann werden Therapeut:innen im Verfahren zu unzulässigen Gutachtern „light“?
- Welche Gefahren bestehen, wenn rhetorisch starke psychiatrische Gutachter Verteidiger und Richter dominieren?
- Warum wäre eine konsequente Aufzeichnung von Explorationen ein einfacher Schritt zu mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit?
Die Episode macht klar: Der Beizug sachverständiger Personen ist kein Randthema, sondern ein neuralgischer Punkt der Strafprozessordnung. Von der Glaubwürdigkeit der Gutachter, der Methodik der Expertise und der Transparenz des Verfahrens hängt oft das Schicksal der Betroffenen ab.
Wer sich für Strafrecht, Strafprozessrecht, Beweisrecht und die Rolle von Gutachten im Strafverfahren interessiert, erhält hier einen tiefen Einblick in die juristische Praxis – und erfährt, warum Art. 182 StPO alles andere als eine trockene Norm ist.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hö
In dieser neuen Folge von Auf dem Weg als Anwält:in spricht Strafverteidiger Duri Bonin mit Lea Hungerbühler – Richterin, Anwältin, Präsidentin von AsyLex, Mutter und Reiterin – über Gerechtigkeit, den Glauben an den Rechtsstaat und die Belastungen einer Arbeit, in der man oft mehr Rückschläge als Erfolge erlebt.
Lea erzählt von einem Verfahren im Kanton Zug, in dem ihr und ihrer Anwaltskollegin vorgeworfen wurde, Klient:innen zu instrumentalisieren. Ein Vorwurf, den das Bundesgericht mit klaren Worten zurückgewiesen hat – und der dennoch zeigt, wie verletzend und gefährlich solche Angriffe auf die Anwaltschaft sein können. Im Zentrum steht die Frage, welche Folgen es hätte, wenn Anwält:innen persönlich haftbar gemacht würden – und wie wichtig es ist, sich trotz solcher Risiken nicht einschüchtern zu lassen.
Das Gespräch führt tief hinein in die Realität der administrativen Haft in der Schweiz: bis zu 18 Monate Freiheitsentzug ohne strafrechtliche Grundlage, oft ohne angemessene Rechtsvertretung, unter Bedingungen, die psychisch schwer belasten. Lea schildert, warum Pro-Bono-Arbeit überlebenswichtig ist, warum Frustrationstoleranz im Menschenrechtsbereich kein Luxus, sondern Notwendigkeit ist, und weshalb sie trotz aller Belastungen an ihrem Engagement festhält.
Ein Podcast über Haltung, Gerechtigkeit und die Kraft, sich nicht entmutigen zu lassen – für alle, die wissen wollen, wie man zwischen Gerichtssaal und Menschenrechtsarbeit den Glauben an den Rechtsstaat bewahrt.
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In dieser Folge knüpfen die Strafverteidiger Gregor Münch und Duri Bonin an ihre letzte Episode zum Aussageverhalten an – #723 Einvernahme bei Polizei oder Staatsanwaltschaft: Warum Schweigen oft die beste Verteidigung ist. Zahlreiche Hörerreaktionen zeigen, wie komplex und praxisnah das Thema ist – und wie juristische Normen, psychologische Effekte und Verteidigungsstrategien ineinandergreifen.
Ausgehend von sechs Hörerreaktionen diskutieren sie:
- Wie stellt sich die Frage des Aussageverhaltens in allen Verfahrensstufen – bis hin zum Obergericht?
- Gibt es Beschuldigte, die reden wollen und können – und wann ist das sinnvoll?
- Warum schweigen in der Praxis weniger als 2 % der Beschuldigten vollständig – und welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen?
- Welche Rolle spielt der psychologische Bias der „Miranda penalty“ – und werten auch Richter:innen und Staatsanwält:innen Schweigen unbewusst negativ?
- Erleben Schweigende in Einvernahmen häufiger Druck und Nachfragen?
- Kann ein gezieltes „Einvernahme-Training“ (mit oder ohne KI) helfen, solche Situationen zu meistern?
Empirische Studien aus den USA und Grossbritannien legen nahe: Schweigen wird von Geschworenen, Richter:innen und Ermittler:innen oft als Indiz für Schuld interpretiert – selbst wenn allen bewusst ist, dass es ein geschütztes Recht ist. Das ist kein bewusster Rechtsbruch, sondern eine unreflektierte kognitive Verzerrung. Die Kernaussagen der Studien sind:
- Schweigen ist psychologisch selten neutral.
- Der Effekt betrifft Laien und juristische Profis – Belehrungen neutralisieren ihn nicht vollständig.
- Verteidiger:innen müssen Mandant:innen auch mental auf mögliche Reaktionen auf Schweigen vorbereiten – und überlegen, ob und wie sie diesen Bias aktiv adressieren.
Schliesslich werfen Duri und Gregi einen Blick in die Schweizer Forschung:
Besprochen wird der Aufsatz „Die Belehrung über das Schweigerecht – Ein leeres Versprechen?“ (Capus / Stoll / Studer, 2016). Die Auswertung von 520 Einvernahmeprotokollen aus sieben Kantonen hat gezeigt:
- Vollständiges Schweigen ist die Ausnahme (1 %), teilweises Schweigen selten (6,5 %).
- Belehrungen sind fast immer formal korrekt, aber meist standardisiert und schwer verständlich.
- Stress, Sprachbarrieren und ungünstige Rahmung schwächen die Wirksamkeit.
Am Ende bleibt die zentrale Erkenntnis: Wer die psychologischen Mechanismen und empirischen Befunde kennt, kann Schweigen gezielt zu einem starken Verteidigungsinstrument machen – und Mandant:innen so vorbereiten, dass ihr Recht im Verfahren nicht nur besteht, sondern auch wirksam umgesetzt werden kann.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
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In dieser neuen Folge von Auf dem Weg als Anwält:in spricht Strafverteidiger Duri Bonin erneut mit Lea Hungerbühler – Richterin, Anwältin, Präsidentin von AsyLex, Mutter, Reiterin und Dissertantin. Es ist ein Gespräch darüber, wie man Gerichtssaal, Kanzlei, Familie und gesellschaftliches Engagement in einem Alltag vereint, in dem kein Tag dem anderen gleicht.
Lea erzählt, warum sie ohne Laptop kaum denkbar wäre, wie sie effizient arbeitet und weshalb der Glaube an Gerechtigkeit wichtiger ist als Titel oder Geld. Sie spricht über die hohe Frustrationstoleranz, die im Menschenrechtsbereich überlebenswichtig ist, und darüber, wie man Optimismus behält – auch wenn Rückschläge zahlreicher sind als Erfolge. Für sie ist Glück, alles zu haben, was sie erfüllt – ein Privileg, das sie bewusst lebt.
Zum Abschluss teilt sie ihre Einladungsliste für ein imaginäres Abendessen: von Ruth Bader Ginsburg bis Nelson Mandela. Die Botschaft: Versöhnung ist die grössere Kraft als Rache.
Zentrale Gedanken aus der Folge:
- «Mein Antrieb ist der Glaube an Gerechtigkeit – nicht das Sammeln von Titeln oder Geld.»
- «Frustrationstoleranz ist im Menschenrechtsbereich überlebenswichtig.»
- «Optimismus muss man sich bewahren – auch wenn die Rückschläge zahlreicher sind als die Erfolge.»
- «Glück heisst für mich, alles zu haben, was mich erfüllt – das ist ein Privileg.»
Ein Podcast über Haltung, Effizienz und den Mut, seinen eigenen Weg zu gehen – für alle, die wissen wollen, wie juristische Praxis, Menschenrechtsarbeit und persönliches Glück zusammenfinden können.
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In dieser Folge steigen Gregor Münch und Duri Bonin tief ins Herz der Strafverteidigung: Soll eine beschuldigte Person Aussagen machen – oder lieber schweigen? Im Gespräch beleuchten Gregor und Duri anhand konkreter Situationen die Risiken unüberlegter Aussagen und den Stellenwert des Schweigerechts in der Schweizer Strafprozessordnung. Dabei geht es nicht nur um juristische Normen, sondern auch um Psychologie, Protokollierungsprobleme und asymmetrische Machtverhältnisse im Ermittlungsverfahren.
Im Zentrum stehen Fragen wie:
- Was bedeutet das Schweigerecht in der Schweiz – und für wen gilt es?
- Warum kann eine Aussage selbst für Unschuldige gefährlich sein?
- Weshalb sollte man gerade am Anfang eines Verfahrens meistens keine Aussagen machen – unabhängig von der Schuldfrage?
- Welche Rolle spielen nonverbale Kommunikation und Protokollierung?
- Warum ist das Gedächtnis ein schlechter Verbündeter unter Druck?
- Wann – wenn überhaupt – ist der richtige Zeitpunkt für eine Aussage?
- Welche Besonderheiten gelten bei Vier-Augen-Delikten oder bei Haftsituationen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer beschuldigten Person und einer Auskunftsperson – und wie wirkt sich das auf die Aussagepflicht aus?
Zentrale Aussagen:
- Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein fundamentales Verteidigungsrecht.
- Aussagen unter Druck, ohne Aktenkenntnis oder ohne juristische Begleitung, bergen hohe Risiken – selbst für Unschuldige.
- Protokollierungen sind nie neutral – sie sind eine juristische Übersetzung, in der Missverständnisse entstehen können.
- Die Komplexität der Einvernahmesituation (Dolmetscher, Haftschock, fehlendes Vertrauen) muss stets mitgedacht werden.
- Eine einzige, durchdachte und gut vorbereitete Aussage ist meist besser als viele unstrukturierte Wortmeldungen.
Ein Muss für alle, die sich mit Strafverfahren befassen – sei es als Betroffene, Verteidiger:innen, Jurastudierende oder einfach aus Interesse am Recht.
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In dieser Folge spricht Duri Bonin mit [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/), Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, über die Vorlesung: Forensische Psychiatrie – Psyche trifft Justiz. Was bedeutet interdisziplinäre Lehre in einem Bereich, der oft im Dunkeln bleibt – zwischen Gutachtenqualität, Vollzugsrealität und grundrechtlichen Fragen?
Ein Gespräch über Kooperationen mit Praktiker:innen, empirische Zugänge zum Strafvollzug und über Forschungsarbeit, die Wirkung entfalten will – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis. Thierry berichtet über die Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem JuWe, über Forschung zu Fluchtrisiken und offene Vollzugsformen sowie über Briefkontrollen, Sexualität im Strafvollzug und das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Grundrechten.
Zentrale Themen sind:
- Was bedeutet gute Lehre, wenn es um Justizalltag geht?
- Wie lassen sich theoretische und empirische Perspektiven verbinden?
- Warum Briefkontrollen, Besuchseinschränkungen und Sexualitätsregulierungen neu gedacht werden sollten?
- Wieso Rückfall und Flucht ganz unterschiedliche empirische Gegenstände sind?
Und vielleicht der wichtigste Denkimpuls dieser Folge: Wie kommen wir zu besseren Lösungen, zu mehr Gerechtigkeit? Thierry Urwyler bringt diese Frage mehrfach zur Sprache – besonders deutlich wird er ab Minute 25:30, als es um rechtliche Grenzen und deren Reflexion geht: "Wie wäre es jetzt, wenn ich es von Grund auf neu denken müsste? – Das ist gar nicht so trivial. Da sind wir schon wie benchmarked auf das alte System und erkennen es vielleicht auch niederschwellig als in Ordnung oder plausibel an.“ Daraus leitet er eine konkrete methodische Empfehlung ab: „Es ist spannend, wenn wir so Fragen einfach mal in den Raum werfen – ohne dass wir uns schon ausführlich mit der bisherigen Rechtsprechung beschäftigt haben, und erst danach nachgelagert schauen, wie es bisher gemacht wurde. Damit wir uns nicht primen mit diesen Vorinformationen. Und dann fragen: Was wäre eine schlaue Lösung – auf einem weissen Blatt Papier?“
Dieser Denkansatz zieht sich durch das gesamte Gespräch. Es geht immer wieder darum, bestehende Regeln nicht nur anzuwenden, sondern zu hinterfragen: Dienen sie dem, was sie zu schützen vorgeben? Oder folgen sie bloss tradierten Mustern? Es ist ein Plädoyer für juristische Kreativität, für methodische Frische – und für den Mut, Recht nicht nur zu konservieren, sondern weiterzudenken.
Ein Gespräch über die Balance zwischen Theorie und Anwendung, über normatives Denken und forschende Neugier, über Rechtsprechung als lernendes System – und über die Hoffnung, dass im Strafvollzug nicht Kontrolle dominiert, sondern Vertrauen ermöglicht wird.
Takeaways für Strafrechtler:innen, Forscher:innen und Studierende:
- Interdisziplinäre Lehre ist keine Mode, sondern Notwendigkeit
- Gute Forschung endet nicht mit der Publikation – sondern mit Veränderung
- Strafvollzug braucht menschenrechtsbasierte Grundannahmen, keine autoritären Automatismen
- Dynamische Auslegung lebt vom Mut zur kritischen Revision
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In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Reihe zur Schweizer Strafprozessordnung fort – diesmal mit Fokus auf die Rolle der Auskunftsperson gemäss Art. 179–181 StPO. Was nach einem technischen Detail klingt, entpuppt sich als juristisch relevante Schnittstelle zwischen Aussageverhalten, Teilnahmerechten und Beweisverwertung.
Im Zentrum stehen die Fragen: Wer gilt wann als Auskunftsperson? Welche Unterschiede bestehen zwischen polizeilicher, staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Einvernahme? Wann besteht Aussagepflicht – und wann ein Schweigerecht? Welche Belehrungspflichten gelten wo im Verfahren – und was sind die Konsequenzen bei deren Verletzung? Was gilt bei Privatklägerschaften – und warum haben sie kein strafbewehrtes Wahrheitsgebot?
Duri und Gregor zeigen, weshalb die Qualifikation als Auskunftsperson mehr ist als ein Etikett – und wie schnell Aussagen bei der Polizei trotz fehlender Wahrheitspflicht als belastend gewertet werden. Sie diskutieren, welche Belehrungen formelle Gültigkeitserfordernisse darstellen, welche Aussagen absolut unverwertbar sind – und wo sich selbst die juristischen Kommentare widersprechen. Die Folge wird zum Lehrstück über die Schwierigkeit juristischer Auslegung – und die Relativität der sogenannten Wissenschaft namens Recht.
Am Ende geht es um neue Zahlen: Die unbedingten Freiheitsstrafen sind 2024 um 40 % zurückgegangen. Zufall? Effekt der letzten StPO-Revision? Oder schlicht Ausdruck davon, dass der Mehraufwand für unbedingte Strafen systematisch vermieden wird?
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
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In dieser Folge spricht Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, mit Lea Hungerbühler – Richterin, Anwältin, Präsidentin von AsyLex, Harvard-Absolventin und aktuell Dissertierende. Ausgehend von einer leeren Bar entfaltet sich ein offenes Gespräch über juristische Biografien, politische Verantwortung und gesellschaftliches Engagement.
Lea erzählt, wie sie bereits während ihres Substituts zur nebenamtlichen Richterin in Basel-Landschaft gewählt wurde. Sie spricht über ihre ersten Erfahrungen mit 24 Jahren auf der Richterbank, über Zweifel, Unterstützung – und über das Gefühl, plötzlich Recht zu sprechen. Gleichzeitig war für sie immer klar, dass sie auch Anwältin sein wollte. Der Einstieg erfolgte über ein Praktikum bei Lenz & Staehelin, später arbeitete sie beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen und in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dazwischen absolvierte sie einen LL.M. an der Harvard Law School, der sich als inhaltlich wie persönlich prägend erwies.
Und dann: ein Erlebnis in Australien – eine bewusstlose Frau am Strand, Hilflosigkeit, ein Moment der Infragestellung. Die Folge: Kündigung, ein Aufenthalt im Flüchtlingslager auf Samos, und die Erkenntnis, dass man am meisten bewirken kann, wo man das Recht kennt. So entstand AsyLex – ein Verein für unentgeltliche Rechtsvertretung im Asylbereich, der inzwischen schweizweit tätig ist.
Lea spricht offen über die strukturellen Missstände im Asylsystem: fehlende legale Fluchtwege, extrem kurze Fristen, fragwürdige Übersetzungen, fehlender Zugang zum Recht. Sie benennt, was es bräuchte – und zeigt, dass Recht nicht nur ein System ist, sondern eine Haltung.
Ein Gespräch über Verantwortung, Überzeugung und den Willen, mit dem eigenen Wissen etwas zu bewirken. Lea Hungerbühler zeigt, dass juristisches Engagement nicht bei der Theorie aufhört – und dass man vieles zugleich sein kann. Für alle, die wissen wollen, wie juristische Praxis und gesellschaftliches Engagement zusammengehen – und was Recht bewirken kann, wenn man es ernst nimmt.
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Am 3. Juni 2025 wurde die Redaktion von Inside Paradeplatz durchsucht – eine in der Schweiz nahezu beispiellose Zwangsmassnahme gegen ein journalistisches Medium. Auslöser war ein Strafverfahren wegen mutmasslicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG), das auf Artikelserien über Pierin Vincenz und Beat Stocker aus dem Jahr 2016 zurückgeht. Nun hat das Zwangsmassnahmengericht entschieden: Keine Entsiegelung.
In dieser Folge analysieren Gregor Münch und Duri Bonin den Entscheid des Zürcher Zwangsmassnahmengericht. Im Zentrum stehen die brisanten Fragen:
- Wie funktioniert ein Entsiegelungsverfahren genau?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Entsiegelung erfüllt sein (Tatverdacht, Beweiseignung, Deliktskonnex, Verhältnismässigkeit)?
- Warum verneinte das Zwangsmassnahmengericht hier bereits den „hinreichenden Tatverdacht“ – trotz anderslautender Einschätzung des Zürcher Obergerichts?
- Weshalb genügte der sogenannte „Van Gogh“-Bericht der Bank Julius Bär nicht als Grundlage?
- Welche Rolle spielt die Medienfreiheit und der verfassungsrechtlich geschützte Quellenschutz?
- Wie beurteilt das Zwangsmassnahmengericht die Interessenabwägung zwischen Strafverfolgung und journalistischer Aufgabe?
- Warum hat der Privatkläger (Beat Stocker) keine Parteistellung im Entsiegelungsverfahren – und was bedeutet das?
Zentrale Aussagen im Urteil:
- Der Untersuchungsbericht („Van Gogh“) sei „geschwärzt“, „nicht überprüfbar“ und „nicht unabhängig“. Er könne deshalb nicht einmal ansatzweise einen Tatverdacht gegen den Journalisten begründen.
- Selbst wenn ein Tatverdacht bestünde, würde eine Interessenabwägung klar zugunsten des Quellenschutzes und der Medienfreiheit ausfallen.
- Die Berichterstattung sei ein legitimer Beitrag zur demokratischen Kontrolle über den Finanzplatz und zur Aufdeckung von Missständen.
Was bleibt: Ein klarer Entscheid zugunsten der Pressefreiheit – mit Signalwirkung für journalistische Leaks in der Schweiz. Zugleich ein exemplarischer Fall für die Spannung zwischen Bankgeheimnis, Strafverfolgung und öffentlichem Interesse.
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In dieser Folge kehrt [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/) zurück – Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich seit April 2025. Im Zentrum steht sein Start in der Lehre: Wie bereitet man sich auf die erste Vorlesung vor? Was heisst es, eine eigenständige Veranstaltung zu entwickeln – zwischen fachspezifischem Tiefgang, didaktischer Verantwortung und institutionellen Rahmenbedingungen?
Thierry berichtet über sein erstes Proseminar im Herbstsemester und seine geplante Vorlesung im Frühjahrssemester 2026, in der er sich mit dem Alltag im Justizvollzug auseinandersetzt: Fragen zu Briefverkehr, Telefonie, Zwangsbehandlungen und medizinischen Massnahmen – stets empirisch fundiert und rechtlich präzise. Es geht um den Anspruch, Lehre und Forschung von Anfang an eng zu verzahnen, um den bewussten Einsatz von Feedback, Coaching und Selbstbeobachtung als Weg zu guter Lehre – und um die Frage, wie man Lehre nicht nur vermittelt, sondern gestaltet. Auch organisatorische Herausforderungen wie der bevorstehende Habilitationsvortrag, der Einstieg in die universitäre Selbstverwaltung und die künftige Übernahme einer Bachelor-Vorlesung werden thematisiert – ebenso wie die Kunst, eigene Ressourcen klug zu planen. Und schliesslich: die zwischenmenschliche Seite des akademischen Alltags. Wie entsteht kollegiale Offenheit? Was bedeutet es, mit der Fachgruppe regelmässig Mittagessen zu gehen – nicht als Verpflichtung, sondern als gelebtes Mentoring?
Ein Gespräch über Lehre als Verantwortung – und über den Versuch, in der akademischen Welt nicht nur Fuss zu fassen, sondern einen eigenen Ton zu entwickeln.
Takeaways für angehende Dozierende:
- Gute Lehre beginnt nicht im Hörsaal, sondern in der Vorbereitung
- Transkription, Rückspiegelung, KI-Feedback – auch Lehrende sollten sich selbst zuhören
- Empirie und Recht zusammendenken – besonders im Bereich des Strafvollzugs
- Keine Scheu vor Fehlern: Lehre ist ein wachsender Prozess
- Vernetzung ist keine Struktur, sondern Haltung
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Diese Episode widmet sich dem Teilnahmerecht bei Einvernahmen nach Art. 147 StPO – ausgehend von einem ebenso präzisen wie wegweisenden Aufsatz von Marc Jean-Richard-dit-Bressel (ZStrR 1/2025, S. 49–85).
Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen Ergänzungseinvernahme (provisorische Verwertbarkeit) und Wiederholungseinvernahme (definitive Unverwertbarkeit). Gregi Münch und Duri Bonin diskutieren unter anderem:
- Was unterscheidet eine Ergänzungs- von einer Wiederholungseinvernahme? Wann liegt lediglich provisorische Unverwertbarkeit vor? Wann ist eine Einvernahme absolut unverwertbar? Welche Anforderungen stellt das Bundesgericht an eine Wiederholung?
- Wie steht es um die Praxis der Strafverfolgung? Wird das Teilnahmerecht systematisch unterlaufen? Besteht ein faktischer Freibrief für informelle Vorbefragungen? Was ist von der Formulierung zu halten: „Unverwertbare Einvernahmen können auf gesetzeskonforme Weise wiederholt werden“?
- Was heisst das für die Verteidigung? Wann und wie beantragt man eine Wiederholung? Welche Strategie empfiehlt sich bei Aussagenverweigerung? Und was tun mit nicht konfrontierten, aber belastenden Aussagen?
- Wie begegnet man systematischen Teilnahmerechtsverletzungen? Sind „verbrannte Zeugen“ zulässig? Welche Rolle spielt das Fair-Trial-Prinzip in der Argumentation gegen taktische Einvernahmen?
Ein Podcast für Verteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen – und alle, die die Teilnahmerechte durchdringen wollen. Auch am Strand.
Takeaways für die Praxis:
- Teilnahmerecht heisst nicht Teilnahmegarantie: Früh intervenieren, klare Eingaben, Rechte durchsetzen.
- Verfahrensstand früh klären: Wann beginnt die staatsanwaltschaftliche Untersuchung wirklich? Sorgfältig differenzieren: Zwischen polizeilicher Ermittlungsbefragung und delegierter Einvernahme.
- Ergänzungsfragen stellen: Auch bei (teilweiser) Aussageverweigerung – Stille kann sonst gegen die Verteidigung ausgelegt werden.
- Verfahrenstrennung kritisch prüfen – und rechtzeitig opponieren, um Teilnahmerechte zu sichern.
Lesetipp für den Sommer:
Marc Jean-Richard-dit-Bressel: [Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen – Analyse der Rechtsprechung zu Art. 147 StPO](https://zstrr.recht.ch/de/artikel/03rps0125abh/das-teilnahmerecht-bei-einvernahmen),
in: Zeitschrift für Strafrecht ZStrR 1/2025, S. 49–85.
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In dieser Folge besucht Duri Bonin den Investigativjournalisten Lukas Hässig auf der Redaktion von Inside Paradeplatz. Im Mittelpunkt steht nicht mehr nur die medienrechtliche Bewertung einer Hausdurchsuchung, sondern der persönliche Preis für journalistische Aufklärung: Ein USB-Stick, der beim Einstecken einen Computer zerstört. Eine Morddrohung – gegen sich und die ganze Familie. Diese Folge ist keine Diskussion über Gesetze. Sie ist das Protokoll einer Eskalation: Vom Journalisten zum Gejagten. Von der Veröffentlichung zur Bedrohung. Von der Recherche zur Frage: Würde ich das heute noch einmal tun? Ein Gespräch über Vertrauen, Angst – und die Frage, wie viel Risiko ein Journalist zu tragen bereit ist.
Lukas Hässig spricht über:
- den Schutz von Informanten trotz staatlicher Zugriffsmöglichkeiten
- die Bedrohung seiner Redaktion durch gezielte technische Angriffe
- anonyme Morddrohungen gegen sich und seine Familie – und die Reaktion darauf
- die strafrechtliche Aufarbeitung und Ermittlungen der Kantonspolizei
- die Verschiebung innerer Grenzen: zwischen Aufklärung, Verantwortung und Risiko
- die Frage: Würde ich es wieder tun?
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In diesem Gespräch geht es um einen selten beleuchteten Moment im akademischen Leben: den Übergang vom erfolgreichen Habilitierenden zum Assistenzprofessor. Im Zentrum steht [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/), seit dem 1. April 2025 Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich.
Besprochen werden der Karrieresprung, die Verhandlungen mit der Universitätsleitung, die Suche nach geeigneten Räumen, der Aufbau eines kleinen Teams – und vor allem die Frage, wie man ohne Anleitung herausfindet, was man als frisch berufener Professor überhaupt tun muss. Thierry erzählt, dass es kaum öffentliche Erfahrungsberichte oder Podcasts gibt, die diesen Einstieg greifbar machen. Vieles läuft über Improvisation, persönliche Netzwerke und „Learning by Doing“. Dass er im ersten Semester keine Lehrveranstaltung übernahm, erlaubte ihm, sich ganz auf den Abschluss seiner Habilitation zu konzentrieren – und das Fundament für Forschung und Lehre zu legen.
Dieser Podcast bietet einen ehrlichen, nahbaren Einblick in eine akademische Welt, die von aussen oft nur als Titel oder Institution wahrgenommen wird. Stattdessen erleben wir einen jungen Wissenschaftler im Übergang – zwischen alter Stelle und Aufbruch, zwischen Planung, Ungewissheit und neuer Verantwortung. Ein Gespräch über Berufung im doppelten Sinn.
Links zu diesem Podcast:
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch)
- [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/)
- Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/)
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Nach der [ersten Folge](https://www.duribonin.ch/713-causa-vincenz-inside-paradeplatz-im-visier-hausdurchsuchung-bei-lukas-haessig/), in der Lukas Hässig von der Hausdurchsuchung bei Inside Paradeplatz berichtete, vertieft er in einem zweiten Gespräch mit Duri Bonin die juristischen und medienpolitischen Hintergründe.
In dieser Folge geht es um:
- Artikel 47 BankG und dessen Verschärfung seit 2015
- die Strafbarkeit von Journalist:innen bei Bankgeheimnisverletzungen
- das Spannungsfeld zwischen Medienfreiheit und Finanzplatzschutz
- Beat Stockers Rolle und seine Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft
- das Vorgehen der Zürcher Strafverfolger
- die medienethische Frage: Was darf, was muss veröffentlicht werden?
- historische Parallelen – von Carla Del Ponte bis heute
- die Sorge, dass ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wurde – bei einem Einmannmedium, nicht bei der NZZ
Hässig stellt fest: „Ich habe etwas gebracht, das ans Tageslicht sollte. Jetzt stellt sich die grosse Frage: Wie ernst ist es uns mit der Medienfreiheit in der Schweiz?“
Am Ende steht die grundsätzliche Frage: Wie steht es um Verhältnismässigkeit, Medienfreiheit – und das Vertrauen in den Rechtsstaat?
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