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Recht im Ohr mit Dennis Hillemann
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Recht im Ohr mit Dennis Hillemann

Author: Dennis Hillemann

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Recht im Ohr ist der Podcast mit Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dennis spricht in diesem Podcast über aktuelle Themen aus dem Bereich Recht, Politik und Technologie und gibt Empfehlungen ab zum Studium und zum Vorgehen als Unternehmer/in. Er freut sich über jeden Austausch. Themen wie Blockchain, Digitalisierung, Govtech, Greentech, Fördermittel, Verfassungsrecht stehen im Mittelpunkt.
180 Episodes
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Zum Haufe-Beitrag: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/versaeumte-endabrechnungsfrist-kostet-neustarthilfe_170_671214.htmlDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 21.1.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine neue Entscheidung des VG Schleswig zur Thematik ein: Was passiert, wenn keine Schlussabrechnung bei den Neustarthilfen oder Überbrückungshilfen eingereicht wird? Ist eine Rückforderung dann rechtmäßig?
Corona-Überbrückungshilfe Update 15126: N-Bank, NRW, EU-BeihilferechtDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 15.1.2026 erscheint, berichtet Dennis Hillemann über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Überbrückungshilfen aus den ersten beiden Wochen 2026. Themen sind:- Aktuelle Praxis der NBank- NRW: Wie reagieren die Bewilligungsstellen aif die Rechtsprechung?- Aktuelles zum Beihilferecht
Dennis Hillemann auf LinkedIn: ⁠https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman⁠⁠ Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: ⁠⁠www.überbrückungshilfe-netzwerk.de⁠⁠  Mehr Beiträge finden Sie hier: ⁠⁠https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen⁠⁠ Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: ⁠⁠dennis.hillemann@advant-beiten.com⁠⁠⁠⁠www.advant-beiten.com⁠⁠;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 12.1.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, wie der NRW-Rechtsprechung zu der Beihilferechtswidrigkeit der Corona-Hilfsprogramme mit dem Gedanken des Vertrauensschutzes auch nach europäischem Recht entgegengetreten werden könnte.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: ⁠https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman⁠ Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: ⁠www.überbrückungshilfe-netzwerk.de⁠  Mehr Beiträge finden Sie hier: ⁠https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen⁠ Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: ⁠dennis.hillemann@advant-beiten.com⁠⁠www.advant-beiten.com⁠;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 7.1.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, was es bedeutet, wenn ein Rückforderungsbescheid keine Begründung für die Rückforderung enthält.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de  Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.comwww.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 5.1.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit der Frage, was uns 2026 an Entwicklungen bei den Überbrückungshilfen erwartet.Er geht u.a. auf folgende Themen ein:- NRW-Rechtsprechung: Droht wegen dem EU-Beihilferecht eine Rückforderungswelle?- Coronabedingter Umsatzeinbruch: Welche neuen Entwicklungen gibt es?- Unternehmensverbund & Familie: Was ist zu erwarten?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 19.12.2025 erscheint, geht Dennis Hillemann auf zwei neue Urteile des VG Köln vom 5.12.2025 (Az.: 16 K 717&24 & 16 K 3014/24) ein. Das VG köln erklärt in diesen Urteilen die Neustarthilfen generell für EU-beihilferechtswidrig. Im zweiten Urteil erklärt das VG Köln die Überbrückungshilfe IV unter dem Beihilferahmen Kleinbeihilfen für beihilferechtswidrig. Warum das so ist und was diese Entscheidungen bedeuten, erklärt Dennis Hillemann in seinem Podcast.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 10.12.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, ob sich junge Männer zukünftig durch eine einfache Geschlechtsänderung der Musterung und der Wehrpflicht entziehen können. Wie läuft eine solche Geschlechtsänderung ab? Was gilt im Kriegsfall?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 8.12.2025 erscheint, geht Dennis Hillemann auf die Nachwirkungen der aktuellen Rechtsprechung des OVG Münster zum EU-Beihilferecht ein. Er erklärt, was das EU-Beihilferecht ist und warum es bei den Überbrückungshilfen eine Rolle spielt. Was ist mit Vertrauensschutz und Staatshaftung? Auch darauf geht er ein. Dann gibt er einen persönlichen Ausbick auf die weitere Entwicklung.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 29.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine dramatische neue Entscheidung des OVG Münster In dieser Podcast-Folge bespreche ich eine wegweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. August 2025 (Aktenzeichen 4 A 1555/23), die für tausende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und möglicherweise bundesweit erhebliche Konsequenzen haben könnte. Das Gericht hat die Rückforderung von November- und Dezemberhilfen bestätigt und dabei eine bemerkenswerte Begründung gewählt: Die Bewilligung war nicht nur wegen falscher Angaben rechtswidrig, sondern verstieß auch gegen EU-Beihilferecht.Der SachverhaltEin selbstständiger Gewerbetreibender hatte im Jahr 2013 ein Gewerbe mit der Bezeichnung „Eventorganisation" angemeldet. Seine Tätigkeit bestand darin, Eintrittskarten und Einlasstickets für Konzerte, Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen zu vertreiben. Er kaufte diese Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein und verkaufte sie an Endkunden weiter.Als im Herbst 2020 die Infektionen mit dem Coronavirus erneut exponentiell anstiegen und Bund und Länder im Beschluss vom 28. Oktober 2020 weitreichende Schließungen beschlossen, beantragte der Kläger sowohl November- als auch Dezemberhilfen. Er gab dabei an, indirekt betroffen zu sein, also nachweislich und regelmäßig mindestens 80 Prozent seiner Umsätze mit direkt von Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen zu erzielen. Später erklärte er im Verwaltungsverfahren, er sei sogar direkt betroffen, weil er seinen Betrieb aufgrund der Schließungsanordnungen habe einstellen müssen.Die Bezirksregierung bewilligte daraufhin Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro für die Novemberhilfe und 3.415,38 Euro für die Dezemberhilfe. Allein für November 2020 war dem Kläger wegen außerordentlich hoher Umsätze im November 2019 von durchschnittlich täglich über 9.300 Euro eine Novemberhilfe in Höhe von über 200.000 Euro bewilligt worden. Seine tatsächlichen Gesamtkosten im November 2020 betrugen jedoch nur gut 2.700 Euro.Nach einer Überprüfung nahm die Bezirksregierung die Bewilligungsbescheide zurück und forderte die gezahlten Beträge zurück. Der Kläger klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab ihm mit Urteil vom 25. Juli 2023 (Aktenzeichen 19 K 1492/22) zunächst recht und hob die Rücknahmebescheide auf. Die Bezirksregierung legte Berufung ein.Die Entscheidung des OVG MünsterDas Oberverwaltungsgericht Münster hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab. Die Rücknahmebescheide sind rechtmäßig.Das Gericht stützt seine Entscheidung auf zwei Säulen. Zum einen waren die Angaben des Klägers im Antragsverfahren in wesentlicher Beziehung unrichtig. Er war weder direkt noch indirekt im Sinne der Förderrichtlinien betroffen. Der Verkauf von Veranstaltungstickets über das Internet musste nicht wegen des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 eingestellt werden. Tickets für langfristig geplante Veranstaltungen durften auch während des Lockdowns verkauft werden. Der Kläger hat auch tatsächlich im Dezember 2020 noch Umsätze durch Ticketverkäufe erzielt.Auch die Voraussetzung der indirekten Betroffenheit war nicht erfüllt. Der Kläger erzielte seine Umsätze gerade nicht mit direkt betroffenen Unternehmen, sondern mit Endkunden, die von den Schließungsanordnungen nicht unmittelbar betroffen waren.Zum anderen – und das ist die eigentlich brisante Begründung – verstieß die Bewilligung gegen EU-Beihilferecht, konkret gegen Artikel…
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 26.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann sein kostenloses Angebot zur Einschätzung von Fällen bei den Überbrückungshilfen - und wie Sie am besten und einfachsten eine Mandatsanfrage senden können. Kontaktieren Sie ihn am Besten per E-Mail.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 3.11.202 erscheint, erklärt Dennis Hillemann einen Hinwesibeschluss des OVG Münster vom 22.10.2025 (Az. 4 A 1352/25), der bundesweit Bedeutung erlangen kann bei der Frage des coronabedingten Umsatzeinbruchs. Dennis Hillemann zeigt auf, warum Bewilligungsstellen hier eine Grenze zur Änderung ihrer Verwaltungspraxis vom OVG gesetzt bekomm
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 23.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann die Problematik der 51%~Grenze bei Soloselbständigen. Diese müssen für das Jahr 2019 nachweisen, mindestens 51% ihrer Einkünfte mit selbständiger Tätigkeit erzielt zu haben. Daran scheitern sie nunmehr häufig. Dennis Hillemann erklärt die Rechtslage: Lihnt es sich, gegen Rückforderungsbescheide zu kämpfen?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 22.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 3.9.2025, Az.: 18 K 5304/23). Diese Entscheidung folgt der Rechtsprechung des OVG Münster vom 1.7.2025, wonach Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022 nicht mehr hätten ausbezahlt werden dürfen (wenn sie nicht rechtssicher waren). Das betrifft nicht nur laufende Verfahren, sondern kann auch eine dramatische Rückforderungswelle auslösen. Dennis Hillemann erklärt warum.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 16.10.2025 erscheint, ordnet Dennis Hillemann die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht ein. Was bedeutet die Entscheidung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Drohen nun Massenklagen?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 9.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, warum Steuerberater besonders dann aufpassen müssen, wenn Bewilligungsstellen bei einer Rückfrage bereits mitteilen, dass sie von einem Unternehmensverbund ausgehen, und zur Konsolidierung auffordern und zum Widerruf der eingereichten Schlussabrechnungen. Wie muss ein Steuerberater sich hier verhalten, worin besteht eine Hafutngsgefahr?
Haufe-Beitrag: ⁠⁠Rechte von Antragstellern bei Corona-Überbrückungshilfe | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf Linkedin: ⁠⁠Dennis Hillemann | LinkedIn⁠⁠Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 2.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Das Verwaltungsgericht schiebt übertriebenem Formalismus bei der Nachweiserbringung bei den Überbrückungshilfen einen Riegel vor und stärkt die Rechte von Antragstellern.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 1.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann welche Folgen eine Rückforderung eine Geschäftsaufgabe bei den Überbrückungshilfen hat, insbesondere bei der Frage der Verrechnung von Nachzahlungen mit Rückforderungen.
Haufe-Beitrag: ⁠Widersprüche gegenÜberbrückungshilfenbescheide | Steuern | Haufe⁠Dennis Hillemann auf Linkedin: ⁠Dennis Hillemann | LinkedIn⁠Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 24.9.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch zulässig ist, und verneint dies. Was bedeutet dies für Steuerberater und Unternehmen?
Haufe-Beitrag: ⁠⁠Digitale Bescheide bei Corona-Hilfen | Steuern | Haufe⁠⁠Dennis Hillemann auf Linkedin: ⁠⁠Dennis Hillemann | LinkedIn⁠⁠Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 18.9.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Pflichten prüfende Dritte haben, wenn ihnen im Überbrückungshilfeportal ein Bescheid zugeht.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 15.9.2025 erscheint, greift Dennis Hillemann einen aktuellen LinkedIn Post auf und erklärt, warum aus seiner Sicht Steuerberater bei den Überbrückungshilfen zu wenig Respekt erfahren. Er appeliert an die Berufsverbände, einzuschreiten.
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