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Recht im Ohr mit Dennis Hillemann
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Recht im Ohr mit Dennis Hillemann

Author: Dennis Hillemann

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Recht im Ohr ist der Podcast mit Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dennis spricht in diesem Podcast über aktuelle Themen aus dem Bereich Recht, Politik und Technologie und gibt Empfehlungen ab zum Studium und zum Vorgehen als Unternehmer/in. Er freut sich über jeden Austausch. Themen wie Blockchain, Digitalisierung, Govtech, Greentech, Fördermittel, Verfassungsrecht stehen im Mittelpunkt.
188 Episodes
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In dieser Folge, die am 13.2.2026 erscheint, Weist Dennis Hillemann auf eine neue Entscheidung des VG Berlin hin. Danach sind Beshceide der Überbrückungshilfe auch ohne Unterschrift gültig.Link zum Beitrag: Schlussbescheide Überbrückungshilfe ohne Unterschrift gültig | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 4.2.2026 erscheint, Weist Dennis Hillemann auf eine neue Veröffentlichung der Investitionsbank Schleswig-Holstein hin, die zeigt, dass das Thema EU-Beihilferecht im Hinblick auf die NRW-Rechtsprechung nun bundesweit diskutiert wird. Die Veröffentlichung der IB.SH finden Sie hier: https://media2-production.mightynetworks.com/asset/8a78eeda-7b9a-49ef-a9f0-bbb5734cf078/4005_Informationsschreiben_01-2026.pdf#_gl=1*1q77mqn*_ga*OTA4MjYxNDk1LjE3NTI5MTM0NjA.*_ga_T49FMYQ9FZ*czE3NzAyMDQwMzUkbzEzNSRnMSR0MTc3MDIwNDY5MiRqNTgkbDAkaDA.*_ga_NEGJ2SXNP7*czE3NzAyMDQwMzUkbzEzNCRnMSR0MTc3MDIwNDY5MCRqNjAkbDAkaDADennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 3.2.2026 erscheint, weist Dennis Hillemann auf eine neue Rechtsentwicklung hin. Das VG Hamburg beabsicht, sich der NRW-Rechtsprechung anzuschließen, wonach- die Überbrückungshilfe IV beim Beihilferahmen Kleinbeihilfen ohnehin EU-beihilferechtswidrig sei und- Hilfen nach dem 30.6.2022 nicht gewährt werden dürfen.Einzelheiten werden im Podcast erklärt. Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, 30.07.2025 – X R 7/23) hat grundlegende Bedeutung für alle, die sich bei den Corona-Überbrückungshilfen auf die FAQ des Bundesministeriums berufen. Der BFH stellt klar: FAQ sind keine Verwaltungsvorschriften, sie binden die Behörden nicht – und Vertrauensschutz gibt es nur im Rahmen des Gesetzes.Was bedeutet das für Ihre Schlussabrechnung? Können Sie sich noch auf die FAQ berufen, wenn die Bewilligungsstelle Rückforderungen stellt? Und was passiert, wenn FAQ-Aussagen gegen EU-Beihilferecht verstoßen?Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, analysiert das Urteil und zeigt die konkreten Auswirkungen auf die Praxis der Überbrückungshilfen.Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 29.1.2026 erscheint, weist Dennis Hillemann auf zwei neue Entwicklungen hin, die für Steuerberater als prüfende Dritte bei den Überbrückungshilfen Haftungsgefahren begründen:- Thema 1: Überschneidende Fragen der Bewilligungsstellen als Haftungsfalle- Thema 2: Unternehmensverbund und Liquidation nach Förderzeitraum - neue EntwicklungenDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge geht Dennis Hillemann erneut auf die Thematik der Änderung von Vergleichsumsätzen in der Schlussabrechnung ein - und wie die Bewilligungsstellen darauf reagieren.Link um Haufe-Artikel: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/aenderung-von-vergleichsumsaetzen-bei-der-schlussabrechnung_170_656644.htmlDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 27.1.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 1.12.2025, Az. 19 K 2048/23). Das Gericht hat hier eine sensationell gute Entscheidung für Unternehmen getroffen, die auch in anderen Verfahren helfen kann. Es geht unter anderen um diese Themen:1.) Wann ist ein Umsatz coronabedingt?2.) Wann liegen saisonale Schwankungen vor - und wann nicht?3.) Kann „allgemeine Kundenzurückhaltung“ ein Grund für einen coronabedingten Umsatzeinbruch sein?4.) Was kann die Behörde im Klageverfahren ergänzen - und was gerade nicht?Diese Entscheidungen sollten Steuerberater und Unternehmen kennen.
Kicker-Beitrag: https://www.kicker.de/urteile-zu-corona-hilfen-bekommt-auch-der-profifussball-ein-millionen-problem-1187473/artikelDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 26.1.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit der Frage, ob dem Profifußball eine große Rückforderungswelle aufgrund der jüngsten NRW-Rechtsprechung droht. Er ordnet aber auch für andere Unternehmen das Risiko erneut ein und richtet einen Appell an Wirtschaft und Verbände, auf die Politik zuzugehen.
Zum Haufe-Beitrag: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/versaeumte-endabrechnungsfrist-kostet-neustarthilfe_170_671214.htmlDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 21.1.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine neue Entscheidung des VG Schleswig zur Thematik ein: Was passiert, wenn keine Schlussabrechnung bei den Neustarthilfen oder Überbrückungshilfen eingereicht wird? Ist eine Rückforderung dann rechtmäßig?
Corona-Überbrückungshilfe Update 15126: N-Bank, NRW, EU-BeihilferechtDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 15.1.2026 erscheint, berichtet Dennis Hillemann über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Überbrückungshilfen aus den ersten beiden Wochen 2026. Themen sind:- Aktuelle Praxis der NBank- NRW: Wie reagieren die Bewilligungsstellen aif die Rechtsprechung?- Aktuelles zum Beihilferecht
Dennis Hillemann auf LinkedIn: ⁠https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman⁠⁠ Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: ⁠⁠www.überbrückungshilfe-netzwerk.de⁠⁠  Mehr Beiträge finden Sie hier: ⁠⁠https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen⁠⁠ Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: ⁠⁠dennis.hillemann@advant-beiten.com⁠⁠⁠⁠www.advant-beiten.com⁠⁠;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 12.1.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, wie der NRW-Rechtsprechung zu der Beihilferechtswidrigkeit der Corona-Hilfsprogramme mit dem Gedanken des Vertrauensschutzes auch nach europäischem Recht entgegengetreten werden könnte.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: ⁠https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman⁠ Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: ⁠www.überbrückungshilfe-netzwerk.de⁠  Mehr Beiträge finden Sie hier: ⁠https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen⁠ Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: ⁠dennis.hillemann@advant-beiten.com⁠⁠www.advant-beiten.com⁠;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 7.1.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, was es bedeutet, wenn ein Rückforderungsbescheid keine Begründung für die Rückforderung enthält.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de  Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.comwww.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 5.1.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit der Frage, was uns 2026 an Entwicklungen bei den Überbrückungshilfen erwartet.Er geht u.a. auf folgende Themen ein:- NRW-Rechtsprechung: Droht wegen dem EU-Beihilferecht eine Rückforderungswelle?- Coronabedingter Umsatzeinbruch: Welche neuen Entwicklungen gibt es?- Unternehmensverbund & Familie: Was ist zu erwarten?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 19.12.2025 erscheint, geht Dennis Hillemann auf zwei neue Urteile des VG Köln vom 5.12.2025 (Az.: 16 K 717&24 & 16 K 3014/24) ein. Das VG köln erklärt in diesen Urteilen die Neustarthilfen generell für EU-beihilferechtswidrig. Im zweiten Urteil erklärt das VG Köln die Überbrückungshilfe IV unter dem Beihilferahmen Kleinbeihilfen für beihilferechtswidrig. Warum das so ist und was diese Entscheidungen bedeuten, erklärt Dennis Hillemann in seinem Podcast.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 10.12.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, ob sich junge Männer zukünftig durch eine einfache Geschlechtsänderung der Musterung und der Wehrpflicht entziehen können. Wie läuft eine solche Geschlechtsänderung ab? Was gilt im Kriegsfall?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 8.12.2025 erscheint, geht Dennis Hillemann auf die Nachwirkungen der aktuellen Rechtsprechung des OVG Münster zum EU-Beihilferecht ein. Er erklärt, was das EU-Beihilferecht ist und warum es bei den Überbrückungshilfen eine Rolle spielt. Was ist mit Vertrauensschutz und Staatshaftung? Auch darauf geht er ein. Dann gibt er einen persönlichen Ausbick auf die weitere Entwicklung.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 29.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine dramatische neue Entscheidung des OVG Münster In dieser Podcast-Folge bespreche ich eine wegweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. August 2025 (Aktenzeichen 4 A 1555/23), die für tausende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und möglicherweise bundesweit erhebliche Konsequenzen haben könnte. Das Gericht hat die Rückforderung von November- und Dezemberhilfen bestätigt und dabei eine bemerkenswerte Begründung gewählt: Die Bewilligung war nicht nur wegen falscher Angaben rechtswidrig, sondern verstieß auch gegen EU-Beihilferecht.Der SachverhaltEin selbstständiger Gewerbetreibender hatte im Jahr 2013 ein Gewerbe mit der Bezeichnung „Eventorganisation" angemeldet. Seine Tätigkeit bestand darin, Eintrittskarten und Einlasstickets für Konzerte, Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen zu vertreiben. Er kaufte diese Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein und verkaufte sie an Endkunden weiter.Als im Herbst 2020 die Infektionen mit dem Coronavirus erneut exponentiell anstiegen und Bund und Länder im Beschluss vom 28. Oktober 2020 weitreichende Schließungen beschlossen, beantragte der Kläger sowohl November- als auch Dezemberhilfen. Er gab dabei an, indirekt betroffen zu sein, also nachweislich und regelmäßig mindestens 80 Prozent seiner Umsätze mit direkt von Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen zu erzielen. Später erklärte er im Verwaltungsverfahren, er sei sogar direkt betroffen, weil er seinen Betrieb aufgrund der Schließungsanordnungen habe einstellen müssen.Die Bezirksregierung bewilligte daraufhin Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro für die Novemberhilfe und 3.415,38 Euro für die Dezemberhilfe. Allein für November 2020 war dem Kläger wegen außerordentlich hoher Umsätze im November 2019 von durchschnittlich täglich über 9.300 Euro eine Novemberhilfe in Höhe von über 200.000 Euro bewilligt worden. Seine tatsächlichen Gesamtkosten im November 2020 betrugen jedoch nur gut 2.700 Euro.Nach einer Überprüfung nahm die Bezirksregierung die Bewilligungsbescheide zurück und forderte die gezahlten Beträge zurück. Der Kläger klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab ihm mit Urteil vom 25. Juli 2023 (Aktenzeichen 19 K 1492/22) zunächst recht und hob die Rücknahmebescheide auf. Die Bezirksregierung legte Berufung ein.Die Entscheidung des OVG MünsterDas Oberverwaltungsgericht Münster hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab. Die Rücknahmebescheide sind rechtmäßig.Das Gericht stützt seine Entscheidung auf zwei Säulen. Zum einen waren die Angaben des Klägers im Antragsverfahren in wesentlicher Beziehung unrichtig. Er war weder direkt noch indirekt im Sinne der Förderrichtlinien betroffen. Der Verkauf von Veranstaltungstickets über das Internet musste nicht wegen des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 eingestellt werden. Tickets für langfristig geplante Veranstaltungen durften auch während des Lockdowns verkauft werden. Der Kläger hat auch tatsächlich im Dezember 2020 noch Umsätze durch Ticketverkäufe erzielt.Auch die Voraussetzung der indirekten Betroffenheit war nicht erfüllt. Der Kläger erzielte seine Umsätze gerade nicht mit direkt betroffenen Unternehmen, sondern mit Endkunden, die von den Schließungsanordnungen nicht unmittelbar betroffen waren.Zum anderen – und das ist die eigentlich brisante Begründung – verstieß die Bewilligung gegen EU-Beihilferecht, konkret gegen Artikel…
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 26.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann sein kostenloses Angebot zur Einschätzung von Fällen bei den Überbrückungshilfen - und wie Sie am besten und einfachsten eine Mandatsanfrage senden können. Kontaktieren Sie ihn am Besten per E-Mail.
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Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 23.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann die Problematik der 51%~Grenze bei Soloselbständigen. Diese müssen für das Jahr 2019 nachweisen, mindestens 51% ihrer Einkünfte mit selbständiger Tätigkeit erzielt zu haben. Daran scheitern sie nunmehr häufig. Dennis Hillemann erklärt die Rechtslage: Lihnt es sich, gegen Rückforderungsbescheide zu kämpfen?
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