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Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
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Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Author: Stefanie Helzel

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Wie Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall durchgesetzt werden können. Der Podcast bietet Regulierungstipps und gibt Hilfestellung bei der Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung.
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Im März 2019 habe ich 2 Klagen gegen die Huk und eine Klage gegen die VHV Versicherung wegen unberechtigter Kürzungen eingereicht. Einmal wegen verweigerter Erstattung der Sachverständigenkosten, weil das Gutachten angeblich unbrauchbar gewesen sein soll, dann wegen gekürzter Mietwagen-und Abschleppkosten und die dritte Klage wegen gekürzter Reparatur-und Sachverständigenkosten. Nach Zustellung der Klagen wurden die offenen Beträge durch die Versicherungen sofort bezahlt, ohne dass eine der Versicherungen den Prozess aufgenommen hätte.  Die Versicherungen müssen in solchen Fällen auch die Prozess- und Anwaltskosten bezahlen. Damit hat keiner der Kläger irgendwelche Kosten tragen müssen. Die Firmen haben alle ihr Geld erhalten und müssen nicht wieder irgendwelche unberechtigten Kürzungen ausbuchen.  Also warum nicht einfach mal auf den Putz hauen und sich gegen den Kürzungswahn der Versicherer wehren? Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://unfall-anwalt-nürnberg.de Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen Kontakt: helzel@vr-n.eu
Weitere Infos zum Thema auf https://unfall-anwalt-nürnberg.de/ Fragen zum Thema beantworte ich gerne per Mail: helzel@vr-n.eu 
Damit Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung Ihren Erwerbsschaden erfolgreich durchsetzen können, gibt es einige Punkte, auf die Sie unbedingt achten sollten. Die nachfolgenden 7 Punkte geben Ihnen einen ersten Überblick, was es beim Erwerbsschaden zu beachten gibt.  1. Erwerbsschaden setzt Vermögensschaden vorausVoraussetzung ist ein Vermögensschaden. Im ersten Schritt ist der Vermögensschaden festzustellen. Liegt überhaupt ein Vermögensschaden vor? Damit überhaupt ein Vermögensschaden festgestellt werden kann, ist nach der Art des Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden. Sind Sie angestellt/verbeamtet/selbständig/arbeitslos/oder im Sozialleistungsbezug. Je nach Art der Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Ermittlungsmethoden, um den Vermögensschaden zu ermitteln. Darauf werde ich Ihnen einem anderen Artikel genauer eingehen. Angestellte Arbeitnehmerhaben z.B. in den ersten 6 Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit keinen Erwerbsschaden, da ihnen im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zusteht. Erst nach Ablauf dieser 6 Wochen tritt ein Erwerbsschaden ein, der aus der Differenz der Krankengeldzahlung zum Lohn besteht. Allerdings hat der Arbeitgeber in diesem Fall einen Vermögensschaden, den er als eigenen Schaden bei der Versicherung geltend machen kann. Selbständigehaben nur dann einen Vermögensschaden, wenn sie ihre Arbeit nicht nachholen können und wegen längeren krankheitsbedingten Ausfalls keine Einnahmen haben. Für Selbständige ist es damit wesentlich schwieriger einen Erwerbsschaden nachzuweisen, der dann auch tatsächlich von der Versicherung erstattet wird. 2. Erwerbsschaden und Grad der MdEWie hoch der Erwerbsschaden ist hängt auch davon ab, in welchem Umfang die Verletzung die Möglichkeit mindert, der Erwerbstätigkeit nachzugehen? Diesen Grad der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) und die damit verbundenen Auswirkung auf Ihre Arbeitsfähigkeit müssen Sie nachweisen. Bei einer MdE bis 20% wird davon ausgegangen, dass eine Möglichkeit besteht, seine Arbeit trotzdem erledigen zu können. Ist dies nicht der Fall, muss Sie der Versicherung nachweisen, warum Sie trotzdem nicht arbeiten können. 3. Erwerbsschaden und die zeitliche DauerDie Dauer der Ersatzpflicht hängt von der Dauer der unfallbedingten Einschränkung ab. Sind Sie so stark verletzt worden, dass Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können, endet die Ersatzpflicht mit dem Eintritt ins Rentenalter. 4. Erwerbsschaden bei Kindern/Schülern/StudentenBei Verletzten, die vor dem Unfall noch keine berufliche Tätigkeit aufgenommen haben und die wegen ihrer Verletzungen auch nie einen Beruf werden ausüben können, muss eine Prognose angestellt werden. D.h. es muss überlegt werden, welche berufliche Entwicklung die Person genommen hätte. Hier wird zunächst innerhalb der Familie geschaut, welche Berufe bzw. Ausbildungen ausgeübt werden. Daran wird eine Prognose erstellt, welchen Weg die verletzte Person voraussichtlich genommen hätte. D.h. es ist erst zu schauen, welchen Beruf der oder die Verletzte wahrscheinlich ergriffen hätte und dann ist  die Höhe des voraussichtlich erzielten Einkommens zu schätzen.  5. Erwerbsschaden bei verspätetem Start ins BerufslebenKann die berufliche Tätigkeit wegen des Unfalls erst später aufgenommen werden, da es zu Verzögerungen beim Beginn der Ausbildung gekommen ist, müssen alle Nachteile ausgeglichen werden, die aus dem verzögerten Einstieg in das Berufsleben entstanden sind. Zu denken ist hier in aller Linie auf die Verluste bei der Rente, die durch den späteren Start in den Beruf entstehen. 6. Erwerbsschaden bei beruflichen AlternativenBesteht die Möglichkeit, in einem anderen Beruf zu arbeiten, oder bei dem Arbeitgeber ein anderes Betätigungsfeld zu besetzen, sind Sie möglicherweise verpflichtet, einen anderen Beruf zu erlernen, oder zumindest eine andere Stelle anzunehmen. Als Prüfkriterium gilt in diesen Fällen immer, ob es der verletzten Person zumutbar ist, eine andere Stelle anzunehmen und ob eine Umschulung erfolgreich um gesetzt werden kann. Auch hier versucht eine Versicherung immer wieder gerne, Sie auf solche Alternativen zu verweisen, damit sie keinen oder auch nur einen geringen Erwerbsschaden bezahlen muss. Dies ist auch nicht grundsätzlich zu verurteilen, da man m.E. kränker wird, je länger man unbeschäftigt zu Hause sitzt und sich mit seiner Verletzung beschäftigt. Eine Aufgabe zu haben ist immer von Vorteil. Wenn Sie aber aus gesundheitlichen Gründen aber definitiv keine andere Erwerbstätigkeit ausüben können, dann müssen Sie sich auch keine Kürzungen beim Erwerbsschaden hinnehmen und sich auf eine Alternative verweisen lassen. 7. Ersparte Kosten beim ErwerbsschadenErsparen Sie sich durch Ihre Arbeitsunfähigkeit Kosten, müssen Sie sich diese Ersparnisse anrechnen lassen. In der Regel handelt es sich um zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten, Verpflegungskosten oder auch spezielle Berufskleidung, die ohne berufliche Tätigkeit dann nicht mehr anfallen. Diese Kosten werden in der Regel pauschal in Höhe von 5% angesetzt und von der Versicherung abgezogen. Hier versuchen die Versicherungen gerne 10% anzusetzen, was Sie allerdings auf keinen Fall hinnehmen sollten. Können Sie nachweisen, dass Ihre regelmäßigen Kosten sogar unter 5% lagen, sollten Sie die ersparten Kosten konkret berechnen und bei der Erstattung des Erwerbsschaden zugrunde legen, da hier auf längere Zeit gesehen eine ganz ordentliche Summe zusammen kommen kann.------------------------------------------------------------------------------------------------------- Besuchen Sie uns auf http://unfall-anwalt-nürnberg.de
Haben Sie Fragen zu der Folge? Möchten Sie Wünsche oder Anregungen äußern, dann schicken Sie mir doch einfach eine E-Mail an: kanzlei@verkehrsrecht-nuernberg.eu Kommentare zum Podcast sind immer erwünscht: https://unfall-anwalt-nürnberg.de/
Den Beitrag zum nachlesen mit den verlinkten Urteilen finden Sie auf meiner Seite https://xn--unfall-anwalt-nrnberg-nic.de/ist-die-fiktive-abrechnung-am-ende/ Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: https://www.vr-n.eu
Wann die Versicherung die Zahlung für einen weiteren Gutachter verweigern kann und wann Sie noch zusätzlich zum Versicherungsgutachter selbst einen Sachverständigen beauftragen dürfen.
Der Podcastbeitrag zum Nachlesen Artikel von Autohaus.de Beitrag des GDV Ihr direkter Kontakt zu mir: helzel@vr-n.eu
Wenn Sie den Beitrag zum Werkstattregress und zur Abtretung der Reparaturkosten noch einmal nachlesen möchten, klicken Sie einfach auf hier. Haben Sie Fragen oder möchten Kontakt mit meiner Kanzlei aufnehmen, schicken Sie mir eine E-Mail.
VRN029 - Attestkosten

VRN029 - Attestkosten

2018-09-2804:02

Den Beitrag zu den Attestkosten  in Kurzfassung zum Nachlesen und zu weiteren Schadensersatzansprüchen gibt es unter https://unfall-anwalt-nürnberg.de.
Abschleppkosten über 140 km (AG München, Urteil vom 06.10.2014, 322 C 27990/13) https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20M%FCnchen&Datum=06.10.2014&Aktenzeichen=322%20C%2027990/13 Abschleppkosten über 120 km (AG Rosenheim, Urteil vom 12.05.2017, 8 C 90/17) https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Rosenheim&Datum=12.05.2017&Aktenzeichen=8%20C%2090%2F17 https://unfall-anwalt-nürnberg.de/abschleppkosten/
Warum es ohne Druck bei der Regulierung einfach nicht geht und wie Sie trotzdem an Ihr Geld kommen.Gekürzt hatte die Versicherung Verbringungs-, Sachverständigen- und Mietwagenkosten. Die Wertminderung wurde außergerichtlich überhaupt nicht bezahlt. 
VRN026 - Anwaltskosten

VRN026 - Anwaltskosten

2018-09-0505:32

Den Beitrag können Sie nachlesen unter: https://xn--unfall-anwalt-nrnberg-nic.de/anwaltskosten/ Einen weiteren Artikel zum Thema gibt es unter https://xn--unfall-anwalt-nrnberg-nic.de/die-anwaltskosten-in-der-unfallregulierung/.
Die Stiftung Warentest / Finanztest hat sich in ihrer aktuellen Ausgabe mit dem Thema Schadensregulierung und den Kürzungstricks der Versicherer beschäftigt. Auch die Gerichtsentscheidungen, mit eigentlich kaum noch zu überhörenden Hinweisen der Richter an die Geschädigten, sich einen Anwalt zur Hilfe zu holen, nehmen kein Ende. Was auch kein Ende nimmt ist die Kürzungswelle bei den Versicherungen. Nach wie vor hoch im Rennen sind die Verbringungskosten und die Sachverständigenkosten. Über die weiteren Möglichkeiten, die Versicherungen noch nutzen, um Geld einzusparen werde ich in Zukunft wieder berichten. Starten werde ich ab September aber zunächst einmal mit „Unfall ABC“. Ich werde Ihnen jeden Anspruch von A-Z vorstellen, den Sie gegenüber der Haftpflichtversicherung haben, der mir eingefallen ist. Darüber wird auch jeweils eine kurze Podcastepisode zum Anhören geben und es wird ein kostenloses E-Book zu dem Thema erscheinen. Wer Interesse an dem E-Book hat schickt mir bitte seine E-Mail-Adresse, damit ich es an Sie versenden kann, sobald das E-Book fertig ist. Eingeladen ist jeder, vom Unfallopfer, über den Gutachter, die Werkstatt und den Anwaltskollegen/-in.
Zusammenfassung: Diese Folge setzt an den Beiträgen Verbringungskosten wurden von der Versicherung gekürzt und Reparaturrechnung – darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen an. Ergänzend erhalten Sie in dieser Folge wertvolle Informationen, wie Sie sich gegen den Kürzungswahn gegen die Versicherung erfolgreich wehren können. Der Beitrag zeigt 4 Möglichkeiten auf, wie Sie vorgehen können, wenn die Versicherung die Reparaturkosten kürzt.   Denn die schlechteste Alternative ist, die Kürzung zu akzeptieren.   Damit das nicht immer wieder vorkommt, nenne ich Ihnen die Wege, wie wir in der Kanzlei gegen die Kürzungen der Reparaturkosten vorgehen und welche Schritte Sie davon auch für sich - auch ohne Anwalt - umsetzen können.   Den Artikel  Reparaturrechnung – darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen habe ich ergänzt, so dass Sie diese 4 Möglichkeiten auch nachlesen können.  
Schon lange wird darüber diskutiert, ob die Kosten für die Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen von der Versicherung zu ersetzen sind. Hierzu hatte ich ebenfalls schon einmal etwas geschrieben.   Urteile in die eine wie in die andere Richtung gibt es mittlerweile wie Sand am Meer.   Jetzt hat der Bundesgerichtshof auch noch einen draufgesetzt und sich zu der ganzen Sache geäußert. Zum Artikel  Urteil des BGH vom 24.01.2017 Beitrag auf Burhoff.de
Das Thema mit einem Mietwagen nach einem Unfall ist ein Klassiker. Bei nahezu keiner Schadensposition sind die Haftpflichtversicherungen so streitlustig und unnachgiebig, wie bei den Mietwagen. Dabei kommen immer wieder die gleichen Fragen auf, weshalb ich heute noch meinen Beitrag worauf Sie bei der Anmietung eines Ersatzwagens achten sollten ein bisschen ergänze: Was darf er kosten, wie lange darf ich anmieten, was muss ich sonst noch wissen und beachten? Klicken Sie auf Mietwagen nach Unfall, wenn Sie den Beitrag nachlesen wollen. 
Ich mache Urlaubspause bis 01.08.2017. Schicken Sie mir doch gerne Themenvorschläge /-wünsche per E-Mail an helzel@vr-n.eu.
OLG Bamberg macht Schluß mit dem Kürzungswahn der Huk-Coburg Versicherung bei den Sachverständigenkosten. Das Urteil des OLG Bamberg sowie das vorinstanzliche Urteil des LG Coburg können Sie nachlesen unter captain-huk.de. Hier finden Sie auch einen Kommentar meines Kollegen Rechtsanwalt Werner Dory, der dieses sensationelle Urteil erstritten und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat.
Wann gibt es eine Wertminderung bei einem Vorschaden und wann scheidet eine zweite Wertminderung definitiv aus. Wie Sie die Wertminderung ermitteln lassen und worauf Sie den Gutachter unbedingt hinweisen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.  Zum nachlesen gibt es den Beitrag auf unfall-anwalt-nürnberg.de. 
Darf die Haftpflichtversicherung das Unfallfahrzeug nachbesichtigend, obwohl bereits ein Gutachten vorliegt und der Schaden von Ihrem Gutachter schon geschätzt wurde.
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