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Ebner Stolz Mittelstandstalk
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Ebner Stolz Mittelstandstalk

Author: Ebner Stolz Redaktion

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Ohren auf! Jetzt gibt es Ebner Stolz zum Hören. Im Ebner Stolz - Mittelstandstalk geht es um Themen, die mittelständische Unternehmer bewegen.
Zahlen, Daten, Fakten, all das gibt es zum Lesen - nun reden Experten von Ebner Stolz über ihre tägliche Praxis bei der Beratung mittelständischer Unternehmen. Julia Schmitt, Redakteurin bei F.A.Z. Business Media, spricht mit den Experten aus den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung über spannende Themen, die den Mittelstand beschäftigen. Wie läuft eine Restrukturierung tatsächlich ab? Wo drückt bei Mittelständlern der Schuh im Steuerrecht? Wie gelingt digitale Innovation im Mittelstand? Und: Welche Fallstricke lauern bei einer Generationennachfolge? In zunächst sechs Folgen diskutieren die Gesprächspartner auf den Punkt gebracht die aktuellen Herausforderungen für den Mittelstand.
32 Episodes
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In der ersten Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalk spricht Julia Schmitt, Redakteurin bei F.A.Z. Business Media, mit Jan Hendrik Groß, Rechtsanwalt, Restrukturierungsexperte und Partner bei Ebner Stolz, über das Thema Restrukturierung und wie sie erfolgreich genutzt werden kann. Angesichts der Corona-Krise ist diese Thema aktueller denn je. Neben der Pandemie gibt es aber noch weitere Herausforderungen, vor denen viele Unternehmen aktuell stehen: Disruptive Geschäftsmodelle und mangelnde Innovationsfähigkeit stellen Unternehmen vor Probleme, viele kämpfen sogar um ihre Existenz.
In der zweiten Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalk geht es um die Frage, ob das Steuerrecht Innovationen in Unternehmen blockiert. Julia Schmitt, Redakteurin bei F.A.Z. Business Media, spricht mit Dr. Sven Christan Gläser, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz, wie Mittelständler mit den steuerrechtlichen Vorgaben kämpfen und was zu verbessern wäre. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl im September 2021 ist dieses Thema aktueller denn je.
In der dritten Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalk spricht Julia Schmitt, Redakteurin bei F.A.Z. Business Media, mit Dr. Torsten G. Lörcher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart, über Digitale Geschäftsmodelle, Digitalisierung und Datenschutz - ein Thema, das gerade durch die Corona-Krise nochmals deutlich an Fahrt aufgenommen hat. Durch die Pandemie wurde auf einen Schlag alles anders. Mitarbeiter wurden von einem Tag auf den anderen ins Homeoffice geschickt, es gab Unsicherheiten bei den Lieferketten, Kunden mussten plötzlich anders angesprochen werden. Zugleich boomte der digitale Marktplatz. Wie sind mittelständische Unternehmen mit diesen Veränderungen zurechtgekommen? Wo liegen künftige Herausforderungen und vor allem, wie müssen Mittelständler ihre Geschäftsmodelle anpassen? Können Mittelständler die digitale Transformation aus eigener Kraft bewältigen oder benötigen sie eventuell externe Unterstützung? Wo liegen die juristischen Fallstricke? Was müssen die Unternehmen beim Datenschutz beachten? Erfahren Sie in dieser Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalk, worauf es für mittelständische bei der digitalen Transformation ankommt und erhalten Sie Einblicke in die tägliche Arbeit eines IT-Rechtlers und Hinweise, wie sich Mittelständler aufstellen müssen, um mit der rasanten digitalen Transformation Schritt halten zu können.
In der vierten Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalks spricht Julia Schmitt, Redakteurin bei F.A.Z. Business Media, mit Albina Kladusak, Certified Internal Auditor und Partnerin bei Ebner Stolz, über das Thema Interne Revision - und warum diese auch in mittelständischen Unternehmen dringend erforderlich ist und wie die Implementierung im Unternehmen ablaufen sollte. Digitalisierung, Globalisierung und die immer weiter zunehmende Volatilität prägen das Umfeld, in dem Unternehmen heutzutage agieren: Die Interne Revision kann, wenn sie richtig etabliert und eingesetzt wird, der Geschäftsführung bzw. den einzelnen Organen im Unternehmen helfen, Transparenz und Sicherheit zu erhöhen sowie die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Erfahren Sie in dieser Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalk, warum auch in mittelständischen Unternehmen eine Interne Revision erforderlich ist. Was konkret sind die Aufgaben der Internen Revision? Was ist bei der Implementierung und Weiterentwicklung einer internen Revisionsfunktion zu beachten? Welche Rolle spielt das Thema Wirtschaftskriminalität für die Interne Revision? Und: Wie ist die Interne Revision mit New Work nach Corona vereinbar? Gerade in Krisenzeiten wie der gegenwärtigen kann die Interne Revision, wenn sie richtig gelebt und richtig eingesetzt wird, die Unternehmen unterstützen, die Krise effizient zu bewältigen.
Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt umgekrempelt. In der fünften Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalk beschäftigen wir uns mit dem Thema New Work und welche arbeitsrechtliche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Je nach Ausgang der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl steht die Wiedereinführung der Vermögensteuer im Raum. In der sechsten Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalks geht es darum, welche Mehrbelastungen für mittelständische Unternehmer konkret im Raum stehen und welche steuerlichen Aspekte bei der Nachfolgeplanung nun verstärkt zu berücksichtigen sind.
Ebner Stolz Mittelstandstalk: Start-ups als Impulsgeber für den Mittelstand Mittelständische Unternehmen haben enorme Herausforderungen zu bewältigen: nicht alleine die Corona-Pandemie, sondern gerade auch eine verschärfte Wettbewerbssituation, anhaltender Fachkräftemangel und vor allem die Digitalisierung belasten die Unternehmen. Dies bestätigt eine aktuell von den Management Consultants von Ebner Stolz durchgeführte Studie. Doch wie schafft man die dringend erforderliche Transformation? Die Unternehmen müssen sich durch den technologischen Wandel auch innovative Lösungen außerhalb des eigenen Kernbereichs suchen und entwickeln, manchmal sogar so weitgehend, dass sie gegenüber dem eigenen bisherigen Geschäftsmodell disruptiv sind. Aber, wie kann sich der Mittelstand neu erfinden? Kann man Innovation mit eigenen Bordmitteln schaffen - oder benötigt man Unterstützung durch Innovationstreiber wie Start-ups und wie kann man das am besten bewerkstelligen, darüber spricht Julia Schmitt in der siebten Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalks mit Dr. Christoph Winkler, Rechtsanwalt bei Ebner Stolz in Stuttgart. Er begleitet zahlreiche mittelständische Unternehmen in ihrem Innovationsprozess.
Über das Thema Klimaschutz wird bereits seit 1992 diskutiert. Seitdem gibt es jährlich Klimakonferenzen - besonders bedeutsam waren das Kyoto-Protokoll von 1997, mit dem das verbindliche Ziel zur Treibhausgas-Reduzierung festgelegt wurden, und die Klimakonferenz von Paris 2015, bei der sich die Staaten darauf geeinigt haben, die Erderwärmung auf unter 2 Grad zu begrenzen. Aber erst Bewegungen wie Fridays for Future haben dafür gesorgt, dass Klimaschutz auch in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt ist. Mit der Ampelkoalition rückt der Klimaschutz noch stärker in den Fokus und die Klimakonferenz in Glasgow galt als wegweisend zur Erreichung der Pariser Klimaziele. Nicht zuletzt achten Verbraucher vermehrt auf ökologische und soziale Standards. Für Unternehmen werden Klimaschutz-Standards mit der sog. Corporate Social Responsibility festgesetzt: Die CSR-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, gesellschaftliche Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Bisher sind davon aber die großen kapitalmarktorientierten Unternehmen betroffen. Was aber bedeutet CSR für mittelständische Unternehmen? Besteht für sie schon Handlungsbedarf? Und wie ist der Mittelstand bisher aufgestellt? Über all die Fragen spricht Julia Schmitt in der achten Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalks mit Nikolaus C. Krenzel, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Ebner Stolz in Köln. Er berät Unternehmen bei Fragen der CSR-Strategie und verantwortet die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.
Lange Zeit für unmöglich gehalten, wurde in 2021 der Durchbruch geschafft und rund 140 Staaten die Einführung einer globalen Mindeststeuer beschlossen. Die Regelungen sollten im EU-Raum ab 2023 zur Anwendung kommen. Für eine Vielzahl von Unternehmensgruppen stellt dies eine Mammutaufgabe dar. Bereits seit mehreren Jahren arbeitet die OECD intensiv an einer tiefgreifenden Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung. Oberstes Ziel ist es, durch die geänderte Verteilung von Besteuerungsrechten und die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Die Vorgaben zur globalen Mindeststeuer werden zukünftig auch für deutsche Unternehmen gelten. Welche Regelungen kommen im Zuge dessen konkret auf Unternehme zu? Werden diese wirklich für mehr Steuergerechtigkeit sorgen? Und welche neuen steuerlichen Pflichten kommen auf deutsche mittelständische Unternehmen zu? Über diese und weitere Fragen spricht Julia Schmitt in der neunten Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalks mit Dr. Daniel Zöller. Er ist Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart und spezialisiert auf das internationale Steuerrecht und die Beratung global agierender Unternehmen.
Wie kann man sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren, um Mitarbeiter zu finden und - mindestens genauso wichtig - zu binden? Bisher werden Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Deutschland eher mit Start-ups oder international agierenden Aktiengesellschaften in Verbindung gebracht. Aber auch mittelständische Unternehmen können davon profitieren, ihre Arbeitnehmer finanziell am Unternehmen zu beteiligen. Gerade aufgrund der Pläne der neuen Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für solche Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Deutschland zu verbessern, lohnt es sich, über diese Form der Mitarbeiterbindung nachzudenken. Auf den ersten Blick fällt es vielen Unternehmen jedoch schwer, aus der Vielzahl von Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodellen die geeignete Variante auszuwählen und ein auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens und seinen Mitarbeitern zugeschnittenes Beteiligungsprogramm zu entwickeln. In dieser Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalks erklären Dr. Hanno Rädlein, Rechtanwalt und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart und Felix Müller-Stieß, ebenfalls Rechtanwalt bei Ebner Stolz in Stuttgart wie man diese Hürde als mittelständisches Unternehmen meistern kann.
Viele Unternehmer und Unternehmerinnen nehmen das Projekt „Generationennachfolge“ aktuell (wieder) in Angriff. In dieser Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalk beschäftigen wir uns mit der Frage was es bei der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation zu beachten gilt. Das Thema Nachfolgeplanung ist in den letzten beiden Jahren für viele mittelständische Unternehmen eher in den Hintergrund gerückt. Grund dafür waren die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, die es zu bewältigen galt. Laut aktueller Daten des KfW-Mittelstandpanels scheint dieser Knick überwunden. Die Vorbereitung der Generationennachfolge rückt auf der Agenda von Familienunternehmen wieder nach oben. Wie eine gelungene Unternehmensübergabe aussieht und wie mit den passenden rechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungen auf die individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten eingegangen werden kann, erklärt Nadja Kuner, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Partnerin bei Ebner Stolz in Karlsruhe.
Schlagzeilen zum Bereich Whistleblowing kommen derzeit gehäuft in der Presse vor. Oft haben Whistleblower nur einen sehr geringen Schutz gegenüber Repressalien, da es in Deutschland nur wenige Schutzvorschriften gibt. Doch das soll sich nun ändern: der Referentenentwurf eines sog. Hinweisgeberschutzgesetzes liegt nun vor. Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 umgesetzt werden müssen, doch das Gesetzgebungsverfahren ist in der letzten Legislaturperiode gescheitert. Im Frühjahr hat nun Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines sog. Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Für größere Unternehmen besteht nun akuter Handlungsbedarf - sie müssen schnellstmöglich ein Hinweisgeberschutzsystem in ihrem Unternehmen implementieren! Und kleinere Unternehmen sollten dieses Vorhaben ebenfalls nicht auf die lange Bank schieben und zumindest schon einmal mit den Vorbereitungen beginnen. Was hinter dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz steckt, worauf sich Mittelständler einstellen müssen und warum jetzt so großer Handlungsbedarf besteht, darüber spricht Julian Schmitt von F.A.Z.-Business Media mit den Wirtschaftsstrafrechtlern Philipp Külz und Christina Odenthal-Middelhoff, beide bei Ebner Stolz in Köln.
In der 13. Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalk spricht Julia Schmitt, Redakteurin bei F.A.Z. Business Media, mit Christine Diener, Rechtsanwältin bei Ebner Stolz in Stuttgart und Eva Rehberg, Diplom-Finanzwirtin und Zollexpertin bei Ebner Stolz in Hamburg über globale Verwerfungen und die Auswirkungen auf die Lieferketten.
Die Digitalisierung des Steuerrechts wird unisono als dringend anstehende steuerpolitische Aufgabe betrachtet. Im Vergleich zu zahlreichen Nachbarländern besteht in Deutschland erheblicher Handlungsbedarf. Nicht nur die Finanzverwaltung, sondern auch die mittelständischen Unternehmen haben Optimierungspotenzial erkannt, stellen aber fest, dass die Digitalisierung der Steuerfunktion eher noch eine untergeordnete Rolle spielt und nicht im Fokus der unternehmensweiten Digitalisierungsstrategie ist. Woran liegt das und wie sollte die Digitalisierung der Steuerfunktion mittelständischer Unternehmen idealerweise aussehen, um signifikante Mehrwerte zu generieren? Darüber unterhält sich Julia Schmitt von F.A.Z. Business Media mit Markus Heinlein, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ebner Stolz in Stuttgart und Daniel Spieker Head of Tax Technology und Director bei Ebner Stolz in Köln.
Auch für Aufsichtsräte von kapitalmarktorientierten Unternehmen steht eine Zeitenwende an - und zwar nicht erst seit Beginn des Ukraine-Krieges. Die Anforderungen an die Aufsichtsräte haben sich spätestens seit 2021 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) erheblich geändert. Und auch im Zusammenhang mit den ESG-Berichtspflichten, dem neuen Deutsche Corporate Governance Kodex und mit den sich im tatsächlichen Wirtschaftsleben aktuell stellenden Herausforderungen müssen Aufsichtsräte wachsam sein. Wie sich das Anforderungsprofil und Aufgabenspektrum der Aufsichtsräte in jüngster Zeit geändert hat, darüber unterhält sich Julia Schmitt von F.A.Z. Business Media. mit Frau Prof. Dr. Bettina Thormann, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin bei Ebner Stolz. Zuvor war Prof. Thormann Vizepräsidentin der DPR. Mit dem 2021 verabschiedeten FISG gehen auch neue Pflichten für den Aufsichtsrat einher. Die erforderlichen Fachkenntnisse eines Aufsichtsrats sind aufgrund des FISG und durch den Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 abermals gestiegen. Hinzu kommen die Anforderungen aufgrund der CSR-Berichterstattungspflicht. So muss der Aufsichtsrat schon jetzt die nichtfinanzielle Erklärung eines Unternehmens prüfen und das interne Kontrollsystem sowie das Risikomanagementsystem zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen überwachen. Last but not least ist der Aufsichtsrat auch bei unternehmensstrategischen Herausforderungen, Stichwort Corona-Pandemie, digitale Transformation, Energiekrise, Nachhaltigkeit und Ukraine-Krieg, mit ins Boot zu nehmen. Kurzum: Vom Aufsichtsrat wird aktuell eine situativere Aufmerksamkeit erwartet. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist mit ihm abzustimmen und er muss den Transformationsprozess im Unternehmen proaktiv begleiten. Alle diese Faktoren wirken sich sowohl auf das Kompetenzprofil des Aufsichtsrates als auch auf mögliche Haftungsrisiken aus.
In den Medien wurde viel darüber berichtet: 2021 war ein Rekordjahr für den M&A-Markt, trotz, aber auch gerade wegen der Pandemie. In Deutschland hat das Transaktionsvolumen mit einem Plus von 47 Prozent noch stärker zugenommen als im weltweiten Schnitt (FINANCE vom 20.12.2021). Auch Ebner Stolz war 2021 an über 400 Transaktionen beteiligt. Anlass genug, um darüber zu sprechen, warum Unternehmenstransaktionen gerade aktueller denn je sind, was die Motivation für den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens sein kann und welche Herausforderungen in diesem Zusammenhang bestehen. All diese Fragen beantworten Armand von Alberti, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart sowie Alexander Euchner, Steuerberater und ebenfalls Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart in der aktuellen Podcastfolge.
Gestörte Lieferketten, Ukraine-Krieg, Energiekrise, Euroschwäche und Inflation - all dies macht den Unternehmen zu schaffen. So drückt etwa die hohe Inflation den Konsum im Einzelhandel. Im Juni ging der Umsatz der Branche preisbereinigt um knapp 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück - der größte Rückgang seit 1994. Solche Umsatzeinbrüche sind drastische Alarmsignale für Unternehmen. Was sollten Mittelständler bei Alarmstufe rot tun? Wie kann man gegensteuern? Welche Risiken bestehen für die Unternehmenslenker? Diese Fragen beantwortet Christoph Elzer, Rechtsanwalt, Unternehmensberater und Partner bei Ebner Stolz in München im Gespräch mit Julia Schmitt, Chefin vom Dienst bei FINANCE-Online und Moderatorin bei Finance TV und des Mittelstandstalks.
Die Anzahl an Transaktionen mit Private-Equity-Beteiligung ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Die Investoren fordern dazu eine hohe Transparenz über die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Portfoliogruppen, die die neu erworbenen Unternehmen aufnehmen, was letztlich mit einem monatlichen Financial Reporting umgesetzt wird. Es ist daher für die Portfoliogruppen wichtig, dass die neu erworbenen Gesellschaften schnell in die Gruppe integriert werden. Dazu gehört sowohl eine Integration in die Systemlandschaft als auch in die Reporting- und Accounting-Standards. Was alles zu einem solchen Financial Onboarding gehört und woran man eine erfolgreiche Integration neuer Portfoliogesellschaften erkennt, darüber sprechen in dieser Podcast-Folge Stefan Schmidtner, Investment Professional bei Hg Capital, einem europaweit führenden Investor in den Bereichen Software und Dienstleistungen, und Janik Adrian, Senior Manager bei Ebner Stolz Management Consultants in Frankfurt.
TL: Die Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Außenprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen. Nun wurden gesetzliche Änderungen für die steuerliche Außenprüfung auf dem Weg gebracht mit dem Ziel, diese früher zu beginnen und schneller abzuschließen. Eine zu lange Dauer von Außenprüfungen und ein zu großer zeitlicher Abstand zwischen Prüfung und geprüften Zeiträumen wird schon lange beklagt. Dies führt zu einem übermäßigen Personal- und Ressourcenaufwand auf Seiten der Unternehmen und der Finanzverwaltung und stellt im internationalen Vergleich einen Standortnachteil für Deutschland dar. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und im Rahmen des sog. DAC7-Umsetzungsgesetzes Regelungen auf den Weg gebracht, um die steuerliche Außenprüfung zu beschleunigen und zu digitalisieren. Mehr zum Modernisierungsvorhaben lesen Sie hier. Was sich durch die gesetzlichen Neuregelungen tatsächlich ändern wird, welche Rolle dabei Steuerkontrollsysteme spielen und ob dem Gesetzgeber der große Wurf in Sachen Digitalisierung gelingt, erläutert Claudia Rohe, Steuerberaterin und Director bei Ebner Stolz im Gespräch mit Julia Schmitt, Chef vom Dienst bei FINANCE-Online.
Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die gesamte von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zu erfassen ist. Gemäß den nun vorliegenden Urteilsgründen gilt diese Pflicht mit sofortiger Wirkung. Der EuGH hatte bereits mit seinem sog. Stechuhr-Urteil vom 14.05.2019 (Az. C-55/18 CCOO) klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zu einer Einführung von Zeiterfassungssystemen verpflichten müssen. Bislang konnten Arbeitgeber in Deutschland die gesetzgeberische Umsetzung des Urteils abwarten. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 wird dieses Thema nun allerdings brisant. Denn aus den zwischenzeitlich vorliegenden Urteilsgründen ergibt sich explizit, dass die umfassende Zeiterfassungspflicht ab sofort gilt. Was genau das Urteil des BAG konkret für Arbeitgeber bedeutet, wie ein solches Zeiterfassungssystem aussehen muss und welche Auswirkungen das z. B. auf mobiles Arbeiten hat, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer mit Eva Einfeldt, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Ebner Stolz in Köln.
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