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CFPodcast: Genau mein Fall
CFPodcast: Genau mein Fall
Author: COHAUSZ & FLORACK: Michel Kaminsky & Dr. Reinhard Fischer
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© COHAUSZ & FLORACK
Description
Ein Patentanwalt und ein Rechtsanwalt unterhalten sich über interessante Urteile aus der großen weiten Welt des Gewerblichen Rechtsschutzes. Kurzweilig, unterhaltsam und interessanter, als man vielleicht denkt.
38 Episodes
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In dieser Episode von „Genau mein Fall“ widmen wir uns einem Markenstreitfall, der jüngst viel Aufmerksamkeit in den Medien erhielt: Ritter Sport vs. Wacker – das Monnemer Quadrat. Im Kern geht es dabei auch um die Ähnlichkeit zwischen Tafelschokolade und Haferriegeln – und um den Schutzumfang des Quadrats: Wo verläuft die Grenze zwischen funktionalem Design und markenrechtlicher Herkunftskennzeichnung?
Was bedeutet es für das Urheberrecht, wenn Künstliche Intelligenz ganze Songtexte im Original ausspuckt? In dieser Folge besprechen wir einen ganz aktuellen und viel beachteten Rechtsstreit zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einem der größten KI-Anbieter der Welt. Es geht um bekannte deutsche Lieder und die Frage, inwieweit KI-Modelle Liedtexte wiedergeben dürfen; eine Entscheidung, die für Musikschaffende, Tech-Unternehmen und Nutzer gleichermaßen spannend ist!
In dieser Folge nehmen wir Sie mit hinter die Kulissen eines spektakulären Gerichtsverfahrens zwischen zwei echten Promis. Im Mittelpunkt steht eine aufwendig inszenierte Fernseh-Aktion, bei der ein berühmter Sportler und ein bekannter Entertainer aufeinandertreffen – und die Grenzen zwischen Satire, Täuschung und Persönlichkeitsrecht verschwimmen. Was passiert, wenn ein Prominenter hereingelegt wird und die Bilder davon im Fernsehen landen? Wir beleuchten die Hintergründe, die juristischen Fallstricke und diskutieren, wie weit Medien und Satire eigentlich gehen dürfen. Seien Sie gespannt auf einen Fall, der zeigt, wie unterhaltsam und brisant das Zusammenspiel von Prominenz und Recht sein kann!
Gesichtsbehandlungen mittels minimal-invasiver Verfahren sind zum Trend geworden und werden vielfach bei Instagram und TikTok beworben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dies besorgniserregend. Deshalb ist sie auf Verbraucherbeschwerden gegen zwei prominente Ärzte vorgegangen, die ihre Behandlungen mit Vorher-Nachher-Darstellungen offensiv auf ihren Social-Media-Kanälen bewerben. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW handelt es sich auch bei den angebotenen Behandlungen um operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die entsprechende vergleichende Darstellungen gesetzlich verboten sind. Der Fall ging bis zum BGH, der jüngst hierzu entschieden hat. Die Entscheidung behandeln wir in unserer aktuellen Podcast-Folge von „Genau mein Fall“.
Rankings sind ein beliebtes Werbemittel. Das inspiriert inzwischen auch viele Verleger von Nachrichten-Magazinen, Rankings von Freiberuflern nach journalistischer Recherche zu erstellen und zu veröffentlichen. Den prämierten Freiberuflern wird dann die Möglichkeit gegeben, sich gegen eine Lizenzgebühr mit dem Siegel des Verlegers und der Auszeichnung zu schmücken. Ob dies im Falle der Auszeichnungen „TOP-Mediziner“ und „empfohlene Ärzte“, die jährlich vom FOCUS vergeben werden, unter Berücksichtigung der Methodik der Auswahl entsprechender Mediziner zulässig ist, hat das Oberlandesgericht München in einer Entscheidung aus dem Mai 2025 beschäftigt. In unserer neuen Podcast-Folge von „Genau mein Fall“ besprechen wir die Entscheidung und Entscheidungsgründe ausführlich.
Ein mit Spannung erwartetes Urteil des Landgerichts Hamburg Ende 2024 hat sich erstmals mit Fragen rund um die Nutzung im Internet frei zugänglicher urheberrechtsgeschützter Werke für das Training von KI befasst. Die Frage beschäftigt daher nicht nur Kreative, deren Leistungen zum Training von Systemen verwendet werden, die sie in weiten Bereichen ersetzen sollen, sondern nun auch die Gerichte. Das Urteil des Landgerichts Hamburg besprechen wir in unserer neuen Podcast-Folge.
Ende vergangenen Jahres hat eine Schokoladentafel die Aufmerksamkeit der Verbraucher (und sodann der Gerichte) erregt und der Hype um dieses Produkt ist noch immer nicht vollständig verblasst. Es gibt daher inzwischen einige Gerichtsentscheidungen zu der Thematik, die sich mit der Frage beschäftigen, ob es sich bei dem Namen der Schokolade um eine geografische Herkunftsangabe oder aber lediglich um eine Rezeptur des Produktes handelt. Wir schauen uns einige dieser Entscheidungen mit unterschiedlichem Ausgang in der heutigen Folge an.
Eine einst als spießig belächelte Öko-Gesundheitslatsche wird zum Hipster-Objekt und damit zur Ikone. Es ist kaum verwunderlich, dass dies zum Angebot von Nachahmungen der Sandale auf dem Markt animiert. Der Original-Hersteller versucht hiergegen vorzugehen, in dem er für den Schuh beansprucht, dass er ein „Kunstwerk“ sei und deshalb urheberrechtlichen Schutz genieße. Der Bundesgerichtshof hat nun in drei viel beachteten Entscheidungen über den Urheberrechtsschutz entschieden. In unserer neuen Podcast-Folge besprechen wir die Entscheidungen und erläutern genauer, welche Kriterien der Bundesgerichtshof bei seinen Entscheidungen zugrunde gelegt hat.
Kult-Autos sind regelmäßig auch beliebte Objekte für Sammler von Fahrzeugmodellen; eine gute Einnahmequelle also für die Anbieter in diesem Markt. Da ist es nicht verwunderlich, dass auch die Originalhersteller der Fahrzeuge am Verkauf partizipieren wollen. Ob Originalhersteller exklusiv auch die entsprechenden Fahrzeugmodelle verkaufen oder lizenzieren können, hatte im Jahr 2024 der BGH zu entscheiden. Die interessanteste Entscheidung besprechen wir in unserer aktuellen Podcast-Folge.
Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt immer mehr Aufgaben und löst häufig auch eigenständig zahlreiche Probleme. Wenn der Output einer KI so neuartig ist, dass er als Patent angemeldet werden soll, stellt sich die Frage: Kann die KI als Erfinderin genannt werden? Über eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema sprechen wir in der aktuellen Folge.
Einer der Fälle des Jahres 2024. David gegen Goliath. Ein bekannter TV-Moderator streitet sich mit einer kleinen Imkerei. Wie weit darf Satire gehen, und was passiert, wenn sie selbst zur Zielscheibe wird? Wir klären die rechtlichen Hintergründe.
Darf man Fotos und Videos, auf denen eine urheberrechtsgeschützte Fototapete sichtbar ist, aufnehmen und im Internet veröffentlichen? Das war bisher eine ungeklärte Rechtsfrage und hat vielfach das Landgericht Köln und das Landgericht Düsseldorf beschäftigt. Die beiden Gerichte hatten hierzu unterschiedliche Auffassungen. Der BGH hat nun ein „Machtwort“ gesprochen. In unserer neuen Podcast-Folge befassen wir uns intensiv mit den insgesamt drei Urteilen des BGH. Die Rechtsprechung des Landgerichts Köln hatten wir in Folge 12 und die des Landgerichts Düsseldorf in Folge 15 dargestellt.
Beim Kauf von Produkten oder der Buchung von Dienstleistungen verlassen sich viele von uns auf das Feedback anderer, die bereits Erfahrungen damit gemacht haben. Diese Bewertungen erscheinen oft in Form von Sternen. Heute schauen wir uns genauer an, worauf Unternehmen achten müssen, wenn sie mit solchen Bewertungen werben. Außerdem klären wir, welche Regeln gelten, wenn mit Aussagen wie „Bekannt aus folgenden Medien“ geworben wird.
Zwei Große streiten sich. Und zwar über die markenmäßige Benutzung von Streifen bei Bekleidung in drei unterschiedlichen Ausgestaltungen: Hören Sie in dieser Folge, wie das OLG Düsseldorf eine mögliche Markenverletzung durch die drei Modelle bewertet, ob gleich oder unterschiedlich, und wie markenrechtlich zwischen Herstellerkennzeichnung und bloßer Verzierung unterschieden wird.
Die Debatte über die korrekte Bezeichnung von Pflanzendrinks, die gerne als Alternative zu Milch verwendet werden, kennen viele. In unserem heutigen Fall stellt sich neben der Frage nach der korrekten Bezeichnung auch die Frage, inwieweit der Betreiber einer sehr großen Online-Plattform für die richtige Nutzung der Bezeichnung durch die Plattform nutzende Händler verantwortlich ist. Muss er inkorrekte Bezeichnungen auf Hinweis sperren oder sogar selbst Angebote der Händler prüfen?
Wie ähnlich darf ein Produkt einem anderen sein? Welche Kriterien bei dieser Frage eine Rolle spielen und was das Verkaufsumfeld damit zu tun, darüber sprechen wir in dieser Folge.
Namensgleichheit. Was zu Schulzeiten manchmal zu lustigen oder auch nervigen Verwechslungen geführt hat, ist im Business-Umfeld eher anstrengend. Insbesondere, wenn es sich nicht um den persönlichen Namen, sondern um einen Unternehmensnamen handelt. Die Modehäuser Peek & Cloppenburg in Düsseldorf und Hamburg haben diese Namensgleichheit und stehen immer wieder vor der Herausforderung der Unterscheidbarkeit. Zahlreiche gegenseitige Klagen hat es dazu schon gegeben. In der heutigen Ausgabe unseres CFPodcast befassen wir uns neben dem jüngsten Fall auch mit den Grundsätzen, die bei dieser besonderen Namensgleichheit vom BGH angewendet werden.
Kann ein Unternehmen einen Farbton für sich beanspruchen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Und wie heftet man eigentlichen einen Schokohasen ab? Diese und viele weitere spannende Fragen beantworten wir in der ersten Folge unserer Podcast-Reihe.
Marken dürfen Waren und Dienstleistungen nicht beschreiben und müssen geeignet sein, auf die Herkunft der Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen. Kritisch wird es mit dem Markenschutz daher, wenn ein Begriff geschützt werden soll, der grundsätzlich von verschiedenen Unternehmen im Zusammenhang mit den entsprechenden Waren und Dienstleistungen verwendet wird. Dass die Frage, ob der Name berühmter Bauwerke vor dem Hintergrund für den Markenschutz geeignet ist, nicht leicht zu beantworten ist, zeigt sich an den beiden Fällen, die in unserer heutigen Folge im Mittelpunkt stehen.
Über das Amazon Affiliate-Programm können Betreiber anderer Webseiten durch die Platzierung von Links auf Amazon-Produkte am Verkauf dieses Produktes mitverdienen. Amazon macht diesen Affiliate-Partnern quasi keine Vorschriften und jeder kann mitmachen. In unserem heutigen Fall stellt sich die Frage, inwieweit Amazon (trotzdem) für die Webseiten seiner Partner verantwortlich ist. Lassen Sie sich von der BGH-Entscheidung überraschen!























