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Sei doch nicht besteuert!
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Sei doch nicht besteuert!

Author: Fabian Walter & Christian Gebert

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Description

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes.

Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten.

Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen.

In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen.

Langweilig wird es trotzdem nicht.

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podcast@steuerversum.de
189 Episodes
Reverse
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Kommunen - und zugleich eine der umstrittensten. Mit Einnahmen von rund 75,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 und einem Rekorddefizit der Gemeinden von fast 32 Milliarden Euro im Jahr 2025 steht sie im Zentrum finanzpolitischer Debatten. In dieser Episode wird verständlich erklärt, wie die Gewerbesteuer funktioniert - von der Ermittlung des Gewerbeertrags über Hinzurechnungen (z.B. Zinsen, Mieten, Lizenzen) bis hin zum Hebesatz der Gemeinden (durchschnittlich 400 - 440 %). Dabei wird auch aufgezeigt, warum Unternehmen trotz Verlusten Gewerbesteuer zahlen können und weshalb Freiberufler von der Steuer ausgenommen sind. Ein besonderer Fokus liegt auf aktuellen Entwicklungen: der Streit um die Besteuerung von KI-Rechenzentren (z.B. Google-Investition von 5,5 Mrd. € in Hessen), die Problematik der Gewerbesteuerzerlegung sowie geplante Reformen wie ein höherer Mindesthebesatz (280 %). Zudem wird diskutiert, wie sogenannte Gewerbesteueroasen (z.B. Monheim oder Grünwald) funktionieren und welche rechtlichen Grenzen bestehen. Abschließend beleuchtet die Folge die zentrale Frage: Ist die Gewerbesteuer noch zeitgemäß - oder braucht es eine grundlegende Reform im deutschen Steuersystem? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Die geplanten Steuer- und Arbeitsmarktreformen bringen spürbare Entlastungen für 95 % der Steuerzahler – doch wer zahlt am Ende die Rechnung? Im Fokus stehen eine mögliche Einkommensteuerreform, steigende Umsatzsteuer und tiefgreifende Änderungen bei Sozialabgaben, Arbeitsrecht und Altersvorsorge. Diskutiert werden konkrete Zahlen: mehrere hundert Euro Entlastung pro Jahr für breite Bevölkerungsschichten, gleichzeitig Mehrbelastungen von mehreren Tausend Euro für Spitzenverdiener und Personengesellschaften. Kritisch beleuchtet werden die Folgen für Familienunternehmen, Investitionen und mögliche Abwanderungseffekte. Weitere Schwerpunkte sind die geplante Erhöhung der Umsatzsteuer um 2 Prozentpunkte (ca. 15 Mrd. € Mehreinnahmen je Punkt), Reformen beim Ehegattensplitting, Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie neue Ansätze beim Renteneintritt nach Beitragsjahren. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Arbeitsmarktflexibilisierung, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Pendlerpauschale und die Diskussion um eine Übergewinnsteuer analysiert. Auch die steuerliche Belastung von Kraftstoffen (inkl. Energie- und CO₂-Steuer sowie Umsatzsteuer auf Steuern) wird detailliert eingeordnet. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Wann Privatvermögen plötzlich gewerblich wird und welche steuerlichen Folgen drohen. Diese Episode zeigt klar, wann eine scheinbar einfache Vermietung zur steuerlichen Falle wird und warum die Betriebsaufspaltung erhebliche Risiken birgt. Im Fokus stehen die steuerlichen Unterschiede zwischen Privat- und Betriebsvermögen: Während im Privatvermögen Veräußerungen nach 10 Jahren steuerfrei möglich sind und keine Gewerbesteuer anfällt, führt Betriebsvermögen zu Gewerbesteuerpflicht und zur Gefahr der Aufdeckung stiller Reserven – etwa bei Betriebsaufgabe oder Gesellschafterwechsel. Die Betriebsaufspaltung, entwickelt durch Richterrecht (grundlegend BFH, Beschluss v. 08.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63), bewirkt dabei, dass eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeiten als gewerblich eingestuft werden. Erklärt werden die Voraussetzungen: sachliche Verflechtung (Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen wie Grundstücke oder Patente) und personelle Verflechtung (einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille). Zudem werden typische Fallkonstellationen, Gestaltungsvarianten und Risiken – etwa bei fehlendem Mietvertrag, Untervermietung oder Arbeitszimmern – praxisnah dargestellt. Abschließend geht es um Gestaltungsoptionen wie die Immobilien-GmbH (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) sowie die steuerlich problematische Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Diese Episode liefert eine kompakte und fundierte Einordnung der Betriebsaufspaltung mit konkreten Beispielen und rechtlichen Grundlagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Die steuerliche Organschaft ermöglicht es, mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen steuerlich wie einen einzigen Betrieb zu behandeln. Dabei übernimmt der Organträger die beherrschende Rolle, während die Organgesellschaft organisatorisch untergeordnet ist. Obwohl die Unternehmen gesellschaftsrechtlich eigenständig bleiben, gehen ihre steuerlichen Folgen teilweise ineinander über. Die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen wird als Organkreis bezeichnet. Eine Organschaft existiert im deutschen Steuerrecht bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, wobei Voraussetzungen und Rechtsfolgen teilweise unterschiedlich geregelt sind. Bei der ertragsteuerlichen Organschaft (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) bestehen wesentliche Vorteile für Unternehmensgruppen. Gewinne der operativen Gesellschaft werden unmittelbar dem Organträger zugerechnet, wodurch zusätzliche Besteuerung von Gewinnausschüttungen – etwa rund 1,5 % Belastung bei Dividenden an eine Holding – vermieden werden kann. Zudem lassen sich Gewinne und Verluste verschiedener Konzerngesellschaften miteinander verrechnen, was insbesondere bei Konzernstrukturen mit unterschiedlich erfolgreichen Gesellschaften relevant ist. Nachteile bestehen vor allem darin, dass der Organträger Verluste der Tochtergesellschaft zwingend übernehmen muss und damit die wirtschaftliche Haftungsbarriere teilweise entfällt. Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft ist insbesondere die finanzielle Eingliederung, also eine Mehrheit der Stimmrechte des Organträgers an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an. Zusätzlich verlangt § 14 KStG einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV), durch den die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn und Verlust an den Organträger abführt. Dieser Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen, im Handelsregister eingetragen sein und tatsächlich durchgeführt werden. Organträger können natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, originär gewerblich tätige Personengesellschaften oder inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sein, während Organgesellschaften grundsätzlich inländische Kapitalgesellschaften sein müssen. Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wirkt anders: Umsätze innerhalb des Organkreises gelten als nicht steuerbare Innenumsätze, während der Organträger alleiniger Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt ist. Voraussetzung ist eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft. Finanzielle Eingliederung bedeutet regelmäßig die Mehrheit der Stimmrechte, wirtschaftliche Eingliederung eine enge wirtschaftliche Verflechtung der Tätigkeiten und organisatorische Eingliederung eine tatsächliche Durchsetzungsmöglichkeit des Willens des Organträgers, etwa durch Personalunion der Geschäftsführung. Kritisiert wird insbesondere, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nicht freiwillig beantragt werden kann, was in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung führt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Wie lassen sich mit vermieteten Immobilien steuerliche Verluste erzeugen – und wann erkennt das Finanzamt sie an? In dieser Episode geht es um die zentralen steuerlichen Hebel bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: von Abschreibungen über Kaufpreisaufteilungen bis hin zu aktuellen BFH-Urteilen zur Nutzungsdauer von Gebäuden. Wir erklären, warum bei dauerhaft vermieteten Wohnimmobilien nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen wird und wie Verluste steuerlich mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Gleichzeitig zeigen wir, wie Investoren durch Gebäudeabschreibungen, Finanzierungskosten oder Erhaltungsaufwendungen auf dem Papier Verluste erzielen können, während der Immobilienwert langfristig steigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der aktuellen Rechtsprechung zur verkürzten Restnutzungsdauer von Gebäuden (BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23) und der Frage, welche Gutachten das Finanzamt anerkennen muss. Darüber hinaus behandeln wir die steuerlich relevante Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude, einschließlich der aktuellen Rechtsprechung des BFH und mehrerer Finanzgerichte sowie der Möglichkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag. Auch typische Streitpunkte wie Toleranzgrenzen bei Abweichungen von Verkehrswerten werden erläutert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich Sanierungsmaßnahmen bei Immobilien: Wann Aufwendungen sofort als Werbungskosten abziehbar sind und wann sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nur über die Abschreibung berücksichtigt werden können. Zudem diskutieren wir aktuelle Entwicklungen bei energetischen Sanierungen, etwa im Zusammenhang mit der überarbeiteten IDW-Stellungnahme RS IFA 1 (2024) und der zunehmenden Bedeutung klimabezogener Modernisierungen. Die Folge bietet damit einen kompakten Überblick über aktuelle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsprechung rund um vermietete Immobilien – von Abschreibungsmöglichkeiten über Sanierungskosten bis hin zur steuerfreien Veräußerung nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Februar 2026 erstmals im Bundestag beraten und bringt einen Systemwechsel in der geförderten Altersvorsorge. Erstmals sind Altersvorsorgedepots ohne 100-Prozent-Beitragsgarantie möglich – ein Bruch mit der bisherigen Riester-Systematik. Künftig können standardisierte Depotlösungen mit gesetzlich definierter Positivliste genutzt werden, die Effektivkosten werden auf 1,5 % begrenzt, ein Anbieterwechsel ist ab fünf Jahren kostenfrei. Steuerlich bleibt es bei der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase begünstigt (Sonderausgabenabzug bisher bis 2.100 Euro), Erträge bleiben steuerfrei, die Besteuerung erfolgt im Alter. Die Förderung wird ausgeweitet: Für bis zu 1.200 Euro Eigenbeitrag gibt es 30 Cent je Euro, ab 2029 sogar 35 Cent; für weitere 600 Euro 20 Cent. Die Grundzulage kann bis zu 480 Euro jährlich betragen, hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind sowie ein Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Neu ist zudem die Frühstart-Rente mit 10 Euro monatlich für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren (für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab 1. Januar 2026). Ab Juli 2026 soll in der betrieblichen Altersversorgung ein Opting-Out-Modell eingeführt werden. Die Reform ist umstritten: Während Banken und Verbraucherschützer die Öffnung begrüßen, warnen Deutsche Rentenversicherung und Versicherer vor dem Verzicht auf lebenslange Garantieleistungen. Eine belastbare Kostenschätzung der Gesamtbelastung liegt bislang nicht vor. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Der Wohnungsneubau in Deutschland bricht ein: Für 2026 werden nur rund 215.000 neue Wohnungen erwartet – benötigt werden jedoch 400.000. Hohe Baukosten, langwierige Genehmigungen und geringe Renditen bremsen Investoren aus – trotz steuerlicher Förderinstrumente. Die Episode analysiert die aktuellen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten: die lineare AfA mit 3 % p. a. für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Gebäude, die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG mit 5 % vom jeweiligen Restwert (typischer Wechsel zur linearen AfA etwa ab Jahr 15) sowie die Sonderabschreibung nach § 7b EStG mit bis zu 5 % jährlich in den ersten vier Jahren. Besonders relevant: Die Kumulation von degressiver AfA und Sonderabschreibung ist gesetzlich zulässig – dadurch können in den ersten vier Jahren bis zu 37 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Gleichzeitig gelten enge Voraussetzungen wie Effizienzhaus-40-Standard, QNG-Siegel, Baukostenobergrenze von 5.200 €/m² und Förderdeckel von 4.000 €/m². Herstellung oder Anschaffung müssen zwischen dem 1.10.2023 und 30.9.2029 erfolgen. Neben steuerlichen Effekten werden Bürokratiekosten, das BMF-Schreiben vom 21.5.2025 (35 Seiten, 118 Randziffern), rückläufige Neubauzahlen (2024: −14,4 %) sowie politische Reformansätze wie Gebäudetyp E, KfW-Förderdarlehen bis 150.000 € zu rund 2 % Zins, Grunderwerbsteuer und Mietregulierung eingeordnet. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Wann müssen Aktien wirklich versteuert werden – erst beim Verkauf oder jedes Jahr auch ohne Auszahlung? Und droht ein System wie in den Niederlanden bald auch in Deutschland? In dieser Episode analysieren wir die aktuelle steuerpolitische Debatte – von Linnemanns Vorschlag zur Einkommensteuerreform (Spitzensteuersatz erst ab 80.000 €) über die SPD-Pläne (Grundfreibetrag +1.000 €, Anhebung auf 47 %) bis zum FDP-Stufenmodell mit 15%, 25%, 35% und 42%. Im Fokus steht die Besteuerung von Kapitalanlagen: In den Niederlanden soll mit dem Gesetz „Wet werkelijk rendement box 3“ künftig eine jährliche Besteuerung realer Wertsteigerungen erfolgen – auch ohne Verkauf, mit 36 % Steuersatz. Hintergrund sind Urteile des Hoge Raad, der das bisherige System fiktiver Renditen (2024/2025: 1,03 % auf Bankguthaben, 6,04 % auf sonstige Vermögenswerte bei 36 % Steuersatz, Freibetrag 57.000 €) als rechtswidrig eingestuft hat. Wir beleuchten die Folgen für Anleger, Liquiditätsrisiken und offene Fragen zur Verlustverrechnung. Anschließend der Blick nach Deutschland: Hier gilt grundsätzlich das Realisationsprinzip – Besteuerung erst beim Verkauf im Privatvermögen. Ausnahmen wie die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs (Basiszins 2025: 2,53 %, 70 %-Teilfreistellung nach InvStG, Begrenzung auf tatsächlichen Wertzuwachs) zeigen jedoch, dass auch ohne Verkauf Steuerzahlungen entstehen können. Zudem erklären wir Wegzugsteuer (u. a. ab 1 % GmbH-Beteiligung) und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG mit bis zu 10 Jahren Nachwirkung bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland. Eine sachliche Einordnung der aktuellen Reformvorschläge und ihrer möglichen Auswirkungen auf Anleger und Unternehmer – mit konkreten Zahlen und rechtlichen Grundlagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Anzeige: https://fintegra.de/ Lohnt sich eine Trading GmbH wirklich oder ist sie nur ein Steuersparmodell für wenige? In dieser Folge analysieren wir fundiert, wann sich das Investieren über eine Trading GmbH rechnet und wo die Grenzen liegen. Gemeinsam mit Dr. Rolf Müller von fintegra besprechen wir die steuerlichen Vorteile der Trading GmbH, insbesondere die pauschale Besteuerung von rund 30 % auf Gewinne aus Gewerbebetrieb im Vergleich zur Abgeltungsteuer von 26,375 % im Privatvermögen. Ein zentraler Fokus liegt auf § 8b KStG: Veräußerungsgewinne aus Aktien sind zu 95 % steuerfrei, was zu einer effektiven Steuerbelastung von nur ca. 1,5 % führt. Auch Aktienfonds bieten erhebliche Vorteile – durch die erweiterte Steuerfreistellung ergibt sich bei Fonds wie dem MSCI World eine Gesamtsteuerbelastung von rund 12 %. Darüber hinaus erklären wir, warum der volle Betriebsausgabenabzug in der GmbH (z. B. für Zinsen, Reisekosten oder Bewirtung) ein entscheidender Vorteil ist und weshalb das Kapital innerhalb der GmbH deutlich schneller wachsen kann. Gleichzeitig beleuchten wir die Pflichten und Kosten: Jahresabschluss, bilanzielle Bewertung nach Niederstwertprinzip, Behandlung der Vorabpauschale bei ETFs sowie den hohen Aufwand und die Kosten der Steuerberatung. Abschließend diskutieren wir mit Dr. Rolf Müller, wie fintegra durch Automatisierung und Plausibilisierung unterstützt – und ob dies ein Ausblick auf die Zukunft der Steuerberatung ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Gold über 5.500 US-Dollar, Silber mit über 50 % Plus im Januar – und dann der abrupte Absturz Ende Januar 2026: Diese Episode ordnet die extreme Volatilität an den Edelmetallmärkten ein und erklärt, warum Rekordhochs, Zentralbankkäufe, geopolitische Risiken und Zinshoffnungen plötzlich in eine scharfe Korrektur mündeten. Im Fokus stehen dabei auch die Folgen der Fed-Personalie Kevin Warsh und ihre Bedeutung für Inflation, Zinsen und Edelmetalle. Darüber hinaus beleuchten wir systematisch die steuerliche Behandlung von Gold und Silber: Einkommensteuer nach § 23 EStG, die Ein-Jahres-Haltefrist bei physischem Gold und auslieferbaren Gold-ETCs, die Umsatzsteuerbefreiung für Anlagegold nach § 25c UStG sowie die volle Umsatzsteuerbelastung von Silber. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Kauf von Silber im Zollfreilager im Ausland, die Abschaffung der deutschen Umsatzsteuerlagerregelung ab 1.1.2026 inklusive Übergangsfrist bis 2029 und die Frage, wann gebrauchtes Silber durch Differenzbesteuerung wirtschaftlich interessant sein kann. Abschließend geht es um Edelmetalle im Unternehmenskontext: Gold und Silber als Sachbezug, aktuelle BFH- und FG-Rechtsprechung, Pauschalsteuer, Sozialversicherung sowie praxisnahe Rechenbeispiele bis hin zum Gold-Sparplan als steuerfreier Gehaltsbestandteil. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Ursula von der Leyen kündigt in Davos die Einführung der EU Inc. an – eine digitale, haftungsbeschränkte EU-weite Rechtsform für Start-ups und Gründer. Ziel ist es, mit einem EU-Äquivalent zur US-Delaware-Corp endlich grenzüberschreitendes Gründen zu vereinfachen: einheitliches Gesellschaftsrecht, digitale Gründung in 48 Stunden, vereinfachte Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP) und geringes Stammkapital ab 1 €. Die Hosts erklären, wie die EU Inc. rechtlich funktioniert, was das „28. Regime“ bedeutet und warum steuerlich dennoch weiterhin das nationale Steuerrecht greift. Zusätzlich beleuchten sie, welche Rolle die SE als europäische Aktiengesellschaft spielt, was hinter der EWIV steckt – und warum Rechtsformen wie die Dubai LLC trotz Steuersparversprechen in Deutschland häufig scheitern. Eine Folge für alle, die verstehen wollen, wie modernes europäisches Gesellschaftsrecht funktioniert – und was wirklich geplant ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Wie gründet man ein Unternehmen richtig – steuerlich und formal? In dieser Episode klären Christian Gebert und Fabian Walter, worauf es bei der Gründung im Jahr 2026 wirklich ankommt. Über 600.000 Neugründungen jährlich und ein angespanntes Arbeitsmarktumfeld machen das Thema aktueller denn je. Die beiden Experten besprechen unter anderem, wie vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können – gemäß der BFH-Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 18.11.2003 – VIII R 51/02) sofern eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Sie zeigen, wann eine Gewerbeanmeldung verpflichtend ist (§ 14 GewO) und warum erste Verluste vor dem Markteintritt gewerbesteuerlich oft nicht berücksichtigt werden (BFH, Urteil vom 19.04.2001 – IV R 63/00). Ebenso wird erläutert, wie der steuerliche Erfassungsbogen korrekt auszufüllen ist, ohne sich durch zu optimistische Prognosen zu hohen Steuervorauszahlungen auszusetzen (vgl. BFH, Urteil vom 15.10.1998 – IV R 70/97). Weitere Themen: die korrekte Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), Unterschiede zwischen Ist- und Sollversteuerung, Besonderheiten bei freiberuflicher vs. gewerblicher Tätigkeit (BFH, Urteil vom 18.12.2001 – VIII R 61/00), die steuerlichen Vor- und Nachteile von Holding-Strukturen, sowie wichtige Hinweise zu Krankenkassenpflichten und dem Gründungszuschuss nach § 93 SGB III. Anzeige: Die Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Ein massives Haushaltsloch wirft seine Schatten voraus: Ab 2027 fehlen dem Bund 10 Milliarden Euro, 2028 steigt der Fehlbetrag auf 60 Milliarden Euro, 2029 sogar auf 64 Milliarden Euro. Wie will die Politik diese Finanzierungslücken schließen? Diese Folge liefert einen fundierten Überblick über aktuelle Vorschläge – von pauschalen Subventionskürzungen nach der „Rasenmäher-Methode“ bis hin zu weitreichenden Steuerreformen. Die SPD plant, Betriebsvermögen künftig nicht mehr steuerfrei zu vererben, den Grundfreibetrag anzuheben und den Spitzensteuersatz zu verschieben und zu erhöhen. CDU und CSU setzen auf Steuerentlastungen, etwa bei der Körperschaftsteuer oder durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Auch über Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuern sowie eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer wird diskutiert. Hörer erhalten einen klar strukturierten Überblick, welche Maßnahmen wie viel einbringen – und wie sie sich politisch und wirtschaftlich auswirken könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Was ist bei einem Geschäftsessen steuerlich absetzbar – und was führt direkt zum Verlust des Betriebsausgabenabzugs? In dieser Folge analysieren wir das neue BMF-Schreiben vom 19.11.2025 im Detail. Sie erfahren, welche formalen Anforderungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt sein müssen, welche Angaben zwingend auf dem Bewirtungsbeleg stehen müssen – und wie sich E-Rechnungen ab 2027 auf den Vorsteuerabzug auswirken. Wir klären, warum ein vager Anlass wie „Meeting“ nicht ausreicht, warum bei Mitarbeiterbewirtungen ab 2026 neue Einschränkungen bei der Pauschalierung gelten und wann Bewirtungskosten in der Wohnung steuerlich gar nicht mehr anerkannt werden. Außerdem: die Unterschiede zwischen Bewirtung, Aufmerksamkeit und VIP-Loge. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Welche steuerrechtlichen Entscheidungen prägten das Jahr 2025? Diese Episode liefert einen umfassenden Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20) erklärte den Solidaritätszuschlag (SolZ) trotz teilweiser Abschmelzung für verfassungsgemäß (§ 106 Abs. 1 Nr. 6 GG), da ein aufgabenbezogener Mehrbedarf des Bundes bis mindestens 2030 fortbestehe. Ein Meilenstein für die Steuerabwehr ist die Entscheidung BVerfG, Beschl. v. 27.05.2025 – 2 BvR 172/24, in der die Ablehnung einer mündlichen Schadensersatzvereinbarung zwischen Schwestergesellschaften durch das FG als willkürlich eingestuft wurde (Rz. 49: „unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar“). In BFH, Urt. v. 09.05.2025 – IX R 4/23 wurde erstmals der steuerlich rückwirkende Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Rückabwicklung einer Anteilsübertragung nach fehlerhafter steuerlicher Beratung anerkannt. Ebenfalls praxisrelevant: die Entscheidung zur Kassenführung bei Bargeldbetrieben. Im dritten Rechtsgang stellte der BFH klar (Urt. v. 18.06.2025 – X R 19/21), dass eine Schätzung zulässig ist, jedoch genauere Methoden vorrangig gegenüber pauschalen Richtsätzen sind. Zweifel an der Verwendbarkeit der amtlichen Richtsatzsammlung wurden erneut bekräftigt (Rz. 137). Zur privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge urteilte der BFH (Urt. v. 16.01.2025 – III R 34/22), dass der Anscheinsbeweis nur mit substantiiertem Sachvortrag erschüttert werden kann; bloße Behauptungen reichen nicht. Dagegen erkannte der BFH im Fall eines Lamborghini (Urt. v. 22.10.2024 – VIII R 12/21) trotz unvollständigem Fahrtenbuch und Luxus-Privatfahrzeugen eine betriebliche Nutzung als möglich an, was den Umgang mit dem Anscheinsbeweis weiter differenziert. Die Folge beleuchtet außerdem anhängige Verfahren zur Erbschaftsteuerprivilegierung von Betriebsvermögen (BVerfG, 1 BvR 804/22), zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG; BVerfG, 2 BvL 3/21), zum steuerlichen Grundfreibetrag im Verhältnis zum Bürgergeld (BFH, III R 26/24) sowie zu Fragen des Aufteilungsgebots bei Hotelumsätzen (EuGH-Vorlagen: C-409/24 bis C-411/24). Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Was gilt steuerlich ab 2026 wirklich – und was hat es am Ende nicht durchs Gesetz geschafft? In dieser Folge sprechen wir über die finalen Beschlüsse des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz 2025 und zum Aktivrentengesetz und ordnen ein, welche Entlastungen kommen und wo neue Ungleichbehandlungen entstehen. Im Fokus stehen unter anderem die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie, die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer, neue Sonderregeln zur Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen, höhere Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sowie die Änderungen bei Parteispenden. Gleichzeitig sprechen wir über Maßnahmen, die gestrichen wurden – etwa die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen oder die Teilzeit-Aufstockungsprämie. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aktivrente: Rentner dürfen künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Wir diskutieren die Auswirkungen, den Wegfall des Progressionsvorbehalts und die verfassungsrechtlichen Fragen dieser Regelung. Zum Schluss geben wir praxisnahe Jahresendtipps für Unternehmer und Geschäftsführer – von Abschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen über E-Autos und Sachbezüge bis hin zu Geschäftsführeranstellungsverträgen und Pensionszusagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Abfindungen im Umbruch: Die Kündigungswellen bei Ford, RTL, Lufthansa und der Deutschen Bahn zeigen, wie unterschiedlich die Regelungen und Zahlungen ausfallen – von sechsstelligen Beträgen bis hin zu Millionenabfindungen für Manager. Doch wie genau werden Abfindungen rechtlich behandelt? Die Episode klärt, wann ein Anspruch besteht, welche steuerlichen Vorteile durch die Fünftelregelung möglich sind und unter welchen Bedingungen Abfindungen sozialversicherungsfrei bleiben. Außerdem im Fokus: Warum ab 2025 Änderungen im Lohnsteuerabzug greifen, was das Wachstumschancengesetz regelt und welche Gestaltungen sich zur Steueroptimierung anbieten. Auch Minijobs und spezielle Konstellationen im Kündigungsschutzprozess werden in dieser Folge behandelt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Zum Jahresende 2025 können mit gezielten Maßnahmen noch erhebliche Steuervorteile genutzt werden. Wer größere Ausgaben – etwa für Zahnbehandlungen, Pflege oder Sehhilfen – bis Jahresende bündelt, kann außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen (§ 33 EStG). Kapitalanleger sollten bis spätestens 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen (§ 43a Abs. 3 Satz 4 EStG) und den Sparerpauschbetrag von 1.000 €/2.000 € durch gezielte Verkäufe ausschöpfen (§ 20 Abs. 9 EStG). Arbeitnehmer profitieren durch vorgezogene Anschaffungen wie Laptop oder Fachliteratur, wenn sie über die Werbungskostenpauschale hinausgehen (§ 9a EStG). Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienste und Kinderbetreuungskosten bringen direkte Steuerersparnisse, sofern Zahlung und Rechnung noch 2025 erfolgen (§§ 35a, 10 EStG). Weitere Vorteile ergeben sich durch Heirat im Dezember (§ 26 EStG), einen rechtzeitigen Steuerklassenwechsel vor dem Elterngeldbezug (§ 2c BEEG) oder Vorauszahlungen bei der privaten Krankenversicherung (§ 10 EStG). Auch Vermieter sollten Erhaltungsaufwand noch 2025 durchführen und bei verbilligter Miete die 66 %-Grenze prüfen (§ 21 EStG). Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Der Bundeshaushalt 2026 steht – mit einem Volumen von 524,54 Mrd. Euro und einer Rekord-Neuverschuldung von 97,97 Mrd. Euro. In dieser Folge beleuchten wir, welche Schwerpunkte gesetzt wurden – etwa im Sozialetat (197,4 Mrd. Euro) und der Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie (14,5 Mrd. Euro Mindereinnahmen). Außerdem: Was bedeutet das aktuelle EuGH-Urteil (C-387/21) zur Kassenproblematik für Gastronom:innen? Wann liegt keine Steuerschuld nach § 14c UStG vor – trotz zu hoch ausgewiesener Steuer? Und wie geht es weiter mit der Rente, den Krankenkassenbeiträgen, der Elektroauto-Förderung oder dem Kündigungsschutz? Diese Folge liefert fundierte Einordnungen zu rechtlichen Hintergründen, wirtschaftspolitischen Debatten und BMF-Schreiben. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Weihnachtsfeiern im Unternehmen sind steuerlich komplex – wer die 110-Euro-Grenze falsch anwendet, riskiert Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten. Diese Episode erklärt, wann eine Weihnachtsfeier als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gilt, wie die steuerfreie Behandlung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG funktioniert und warum die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei Einladungen nur an Führungskräfte zulässig ist. Zusätzlich wird besprochen, was passiert, wenn Geschäftsfreunde teilnehmen oder der Alkoholkonsum überhandnimmt – inklusive der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 17.10.2023 (Az. 6 K 6089/20). Auch die Frage nach dem Vorsteuerabzug (BFH, V R 16/21) und Gestaltungsmöglichkeiten wie Fortbildung oder Geschenke werden praxisnah beleuchtet. Perfekt für alle, die in Lohnbuchhaltung, Steuerberatung oder HR tätig sind. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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