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"Neukölln-Komplex" - Das Update aus dem Untersuchungsausschuss
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"Neukölln-Komplex" - Das Update aus dem Untersuchungsausschuss

Author: Vasili Franco

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Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln hat 2022 seine Arbeit aufgenommen. André Schulze, direkt gewählter Abgeordneter aus Neukölln und Vasili Franco, Innenpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion, halten euch in diesem Podcast über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden und berichten von den Sitzungen. Es geht in diesem Ausschuss darum, das Behördehandeln und rechte Strukturen in Neukölln und ganz Berlin in den Blick zu nehmen. Damit kommen wir einer langjährigen Forderung der Zivilgesellschaft nach, die bisher unaufgeklärte Serie mit hunderten Straftaten politisch aufzuklären. Feedback oder Fragen gerne an: vasili.franco@gruene-fraktion.berlin

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Instagram: @vasi_f
57 Episodes
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Folge 49 – Die letzte öffentliche Sitzung Die 49. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 4. Juli 2025 war die vorerst letzte öffentliche – und sie hatte es in sich: Drei politisch Verantwortliche sagten aus, die in unterschiedlichen Rollen Einfluss auf die Ermittlungen zur rechtsextremen Anschlagsserie hatten. Zuerst der ehemalige Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD): Angriffslustig und sichtlich genervt von kritischen Fragen, verteidigte er die Rolle der Innenverwaltung. Die Anschlagsserie sei als rechtsextrem erkannt worden – Ermittlungen und deren Erfolge blieben für ihn aber unbefriedigend. Der Bericht der BAO "Fokus" sei zu oberflächlich gewesen, die Sonderermittler hätten zu wenig Zeit gehabt. Die widersprüchlichen Versionen von Polizei und Verfassungsschutz zum Ostburger Eck seien für ihn ein wunder Punkt. Dann Dirk Behrendt (Grüne), ehemaliger Justizsenator: Detailreich und auskunftsfreudig. Er betonte, dass die Generalstaatsanwaltschaft nicht auf seine Initiative hin eingeschaltet wurde. Während seiner Amtszeit seien Verurteilungen möglich geworden, zuvor nicht. Er habe darauf gedrängt, dass die Justizverwaltung Zugang zu Akten der Sonderkommission erhält – im Interesse rechtsstaatlicher Transparenz. Zum Schluss Andreas Geisel (SPD), Innensenator von 2016 bis 2021: Mit der längsten Einleitung aller bisherigen Zeug*innen machte er klar, dass die Aufklärung für ihn ein persönliches Anliegen war. Die Ermittlungen zur Serie hätten in der Breite versagt, was ihn bis heute wurmt. Mit dem BAO „Fokus“ habe man versucht, strukturell gegenzusteuern und die Zusammenarbeit mit dem polizeilichen Verfassungsschutz zu stärken. Wie geht’s weiter? Öffentliche Sitzungen wird es kaum mehr geben. Von September bis Ende des Jahres steht die Arbeit am Abschlussbericht an. Dann folgen Textfreigaben, Sondervoten der Fraktionen – und eine neue Podcastfolge im Herbst.
Folge 48: Politische Nichteinmischung, rechtsextreme Chatgruppen und drei Zeugen im Ausschuss Im Untersuchungsausschuss zu den rechtsextremen Anschlägen in Neukölln begannen wir mit dem ersten politischen Verantwortlichen: Frank Henkel, CDU, früherer Innensenator, spricht über seine Amtszeit von 2011 bis 2016: über die Morde an Burak Bektaş und Luke Holland, über Brandanschläge, über Umstrukturierungen im Staatsschutz. Er erinnert sich gut an seinen Besuch bei der Familie Bektaş und seine öffentlichen Versprechen – doch in die Ermittlungen wollte er sich angeblich nicht einmischen. Doch ganz so überzeugend, war diese Darstellung nicht. Die zweite Zeugin: eine Juristin mit 30 Jahren Erfahrung in der Disziplinarstelle. Sie erklärt, warum Verfahren gegen Polizisten lange dauern und welche Kriterien dafür entscheidend sind – auch abseits des Strafrechts. Messenger-Dienste und Chatgruppen seien ein neues Phänomen, das die Polizei erst lernen musste zu handeln. Seit 2018 benannte sie es als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit. Und dann: Ein Polizist, der am Ostburger Eck mit Neonazis in Verbindung gebracht wird. Er streitet das ab. Kannte Sebastian T., den später verurteilten Rechtsextremen, angeblich nicht. Vielleicht eine Namensverwechslung? Noch immer gibt es keine Klarheit, denn die Darstellungen von Polizei und Verfassungsschutz kommen zu gegenteiligen Ergebnissen.
In Folge 47 geht’s um den Umgang mit Disziplinarverfahren und den Blick über die Landesgrenze nach Brandenburg. Zwei Zeugen stehen im Fokus: eine Sachbearbeiterin aus der Disziplinarstelle bei der Berliner Polizeipräsidentin und der Leiter der Ermittlungsgruppe „Stein“ aus Brandenburg. Was passiert eigentlich, wenn gegen Polizisten wegen rassistischer Vorfälle ermittelt wird? Wie läuft ein Disziplinarverfahren ab – und wer entscheidet am Ende über Konsequenzen? Die Zeugin erklärt die Abläufe, spricht über Zuständigkeiten und die träge Bürokratie zwischen Justiz und Verwaltung. Warum werden manche Verfahren eingestellt – und wann eigentlich nochmal neu aufgerollt? Beim zweiten Zeugen geht’s zurück zu den rechtsextremen Anschlagsserien auf Flüchtlingsheime in Berlin und Brandenburg von 2012. Die Ermittlungsgruppe „Stein“ hatte wegen der möglichen Gründung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, konnte aber letztlich kein Strafverfahren aufnehmen. Wir sprechen mit dem Einsatzleiter über die Gründe. Die nächste Sitzung findet am 20. Juni statt. Dann geht’s wieder um Disziplinarverfahren bei der Berliner Polizei um die politische Verantwortung – mit dem ehemaligen Innensenator Frank Henkel und der Leiterin der Disziplinarstelle. Wer saß eigentlich neben dem Polizisten Andreas W.?
Das 46. Update aus dem Berliner Untersuchungsausschuss dokumentiert eine umfangreiche Sitzung: Fünf Zeugen und Zeuginnen werden gehört – darunter Ermittler, Justizpersonal und einen Beamten, der selbst verurteilt wurde. Im Mittelpunkt steht der Fall des Polizeibeamten Stefan K., der im Dienst auf dem Neuköllner Abschnitt gegen Rechtsextremismus arbeitete und später wegen eines gemeinschaftlichen Angriffs auf einen geflüchteten Afghanen verurteilt wurde. In der Sitzung äußert er sich erstmals selbst zu den Vorwürfen. Der Fall sorgte für Aufsehen, auch weil das Opfer später abgeschoben wurde. Darüber hinaus ging es erneut um die rechtsextreme Chatgruppe „Eierköppe“ innerhalb der Polizei. Ein Beamter schildert die internen Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und angebliche disziplinarrechtlichen Konsequenzen gegen beteiligte Kollegen und Kolleginnen. Strafrechtliche Ermittlungen wurden am Ende alle eingestellt – unter anderem wegen der Einstufung des Chats als „nicht öffentlich“. Weitere Aussagen stammen gab es u.a. von der zuständigen Staatsanwältin für die Chatgruppen sowie einer Justizbediensteten. Letztere protokollierte eine frühere Vernehmung, in der einem Staatsanwalt eine politische Nähe zur AfD unterstellt wurde – sie konnte sich aber an entscheidende Details nicht erinnern. Der Ausschuss steuert damit auf das Ende der Beweisaufnahme zu. Die Sitzung zeigte erneut, wie vielschichtig und komplex die Aufarbeitung rechtsextremer Strukturen in Berliner Sicherheitsbehörden ist – und wo sie an Grenzen stößt.
In der 45. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 4. April stand vor allem die Vernehmung einer Kriminalbeamtin aus dem LKA im Mittelpunkt, die über Jahre hinweg mit dem Neukölln-Komplex befasst war. Vor allem interessierten uns ihre Schilderungen zur EG Südost, die einige Brandstiftungsdelikte untersuchte. Ansonsten bestätigte die Vernehmung den Eindruck der Polizeiarbeit, die zwar schon früh einen Seriencharakter vermutete und ihn dann mehr und mehr in gestärkten Ermittlungsstrukuturen versuchte aufzuklären. Die beiden weiteren Befragungen fanden nicht-öffentlich statt. Befragt wurden eine Vorauswerterin von G10-Maßnahmen des Verfassungsschutzes und ein Beamter der Vertrauenspersonen-Führung im Landeskriminalamt. Auch hier deckten sich die Befragungen größtenteils mit den bisher gewonnen Erkenntnissen. Weiter geht es am 16. Mai - dann gleich mit fünf Zeug*innen, größtenteils im Zusammenhang mit Straf- und Disziplinarverfahren bei der Polizei. Es geht um Sachverhalte zum Polizisten Stefan K. und die Chatgruppe „Eierköpfe“, in der Beamt*innen verfassungswidrige Inhalte geteilt haben. Außerdem nehmen wir nochmal die Vorwürfe gegen den Oberstaatsanwalt F. genauer ins Visier.
In dieser Folge berichten wir von der 44. Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 21. März. Wir haben mittlerweile den dritten großen Komplex mit der Befragung der Staatsanwaltschaften abgeschlossen. Zuerst wurde Dirk Feuerberg befragt, heute CDU-Staatssekretär, früher stellvertretender Generalstaatsanwalt und damals verantwortlich für den Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Feuerberg spielte eine zentrale Rolle bei der Übernahme des Neukölln-Komplexes durch die Generalstaatsanwaltschaft 2020. Dass es durch die dortigen Ermittlungen zur Anklage und letztlich zur Verurteilung kommen konnte, sei vor allem der umfassenden Bündelung der Verfahren zu verdanken – ein klarer Kontrast zur früheren Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft, wo viele Fälle zersplittert bearbeitet oder eingestellt wurden. Zweite Zeugin war die LKA Beamtin K., die in zwei unterschiedlichen Funktionen mit dem Neukölln-Komplex befasst war. 2015 leitete sie die EG Südost, eine erste Ermittlungsgruppe zu rechtsextremen Brandstiftungen in Neukölln und Treptow-Köpenick. Ein echter Mehrwert dieser Struktur war rückblickend kaum erkennbar – Ergebnisse blieben aus. Später übernahm K. die Leitung der BAO Fokus, also jener Sonderstruktur, die den Komplex ab 2017 polizeilich bearbeitete. In den kommenden Sitzungen werden noch einzelne Zeuginnen und Zeugen zu spezifischen Themen befragt.
In diesem Update berichten wir von der 43. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 7. März. Generalstaatsanwältin Margarete Koppers schilderte ihre Rolle im Neukölln-Komplex, zeigte eine proaktive Fehlerkultur und bedauerte trotz der Verurteilung von zwei Haupttatverdächtigen den Vertrauensverlust durch Betroffene aufgrund der jahrelang ausbleibenden Ermittlungserfolge. Sie rechtfertigte die Übernahme der Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2020 und führte aus, dass es darum ging, die Erkenntnisse aus der Serie wie ein Mosaik zusammenzuführen. Die Berliner Datenschutzbeauftragte und ihre für die Polizei zuständige Abteilungsleiterin berichteten über große Schwierigkeiten bei der Aufklärung von vermuteten unrechtmäßigen Datenabfragen. Verdachtsmomente konnten zwar nicht konkret bestätigt, aber auch nicht ausgeräumt werden – auch, weil Auskünfte verzögert oder verweigert wurden. In der nächsten Sitzung folgen Befragungen des früheren Abteilungsleiters der Generalstaatanwaltschaft, der mittlerweile Justizstaatssekretär ist und der ehemaligen Leitung der EG Südost und der BAO Fokus in ihren Schlusszügen.
„Das Update“ zum Neukölln-Komplex blickt in dieser Folge auf die 42. Sitzung des Untersuchungsausschusses zurück. Im Zentrum stand die lang erwartete Befragung von Oberstaatsanwalt Fenner, der eine Zeugenvernehmung eines Rechtsextremisten durchführte und anschließen der Anschein einer mutmaßlichen Befangenheit 2020 zur Übernahme der Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft führte. Fenner selbst stritt jegliche Einflussnahme oder Fehler in der Bearbeitung ab und zeigte sich unbeeindruckt von der Kritik zahlreicher Polizeizeugen, die ihm Kommunikationsprobleme und mangelnde Ermittlungsbereitschaft vorwarfen. Auch die Befragung seines Vorgängers Oberstaatsanwalt Knispel brachte wenig neue Erkenntnisse. Er konnte sich kaum an seine Amtszeit in der Staatsschutzabteilung erinnern, wich konkreten Fragen aus und widersprach sich in seinen Aussagen. Beide Befragungen verdeutlichten erneut, dass die Staatsanwaltschaft lange die strukturelle Dimension der Anschlagsserie in Neukölln ignorierte und Verfahren nicht konsequent genug zusammenführte. In der nächsten Sitzung am 7. März wird unter anderem Generalstaatsanwältin Koppers befragt, die damals die Übernahme der Ermittlungen anordnete. Zudem stehen die Befragungen eines Brandenburger Staatsanwalts sowie zweier Vertreterinnen der Datenschutzbehörde an - mit Blick auf mögliche illegale Datenabfragen in der Polizei.
„Das Update“ zum Neukölln-Komplex blickt in der 41. Folge auf die bisher längste Sitzung des Untersuchungsausschusses zurück. In über zehn Stunden haben wir die Staatsanwält*innen Henjes und Reinsdorff befragt, die nach der Übernahme der Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft 2020 die Straftatenserie aufarbeiteten und die Grundlage für eine Anklage geschafft haben. Beide betonten beim Aufrollen der Verfahren die enge Zusammenarbeit mit der Polizei, blieben jedoch zurückhaltend in ihrer Bewertung der vorherigen Ermittlungsarbeit der Berliner Staatsanwaltschaft. Besonders im Fokus stand anschließend die Befragung von Staatsanwalt Storm, der bereits 2019 von Verdachtsmomenten gegen Oberstaatsanwalt Fenner wusste - insbesondere einer mutmaßlichen Befangenheit gegenüber einem rechtsextremen Tatverdächtigen - diese aber nicht weitergab. Er verteidigte seine Entscheidung und zeigte sich wenig selbstkritisch. In der nächsten Sitzung am 21. Februar wird unter anderem Oberstaatsanwalt Fenner selbst aussagen, bei der wir versuchen, das Handeln der Staatsanwaltschaft nachzuvollziehen.
In der ersten Sitzung des neuen Jahres starten Vasili Franco und André Schulze in den letzten großen Komplex der PUA-Beweisaufnahme: die Befragungen der Berliner Staatsanwaltschaft. Im Fokus stehen die Ermittlungen und Verfahren der Staatsanwält*innen zu den rechtsextremen Straftaten der letzten zwölf Jahre. Wie wurden Fälle zusammengeführt? Welche Bedeutung hatten die rechtsextremen Netzwerke für die Ermittlungen? Die Sitzung am 10. Januar brachte drei Zeug*innen in den Ausschuss: Sabine Eppert, Norbert Winkler und den Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach. Dabei wurde deutlich, wie unterschiedlich Staatsanwält*innen ihre Rolle interpretieren: von passivem Abarbeiten bis hin zu eigeninitiativem Vorgehen. Themen wie die Verteilung von Verfahren, der Umgang mit rechtsextremen Strukturen und der Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft werfen weiterhin kritische Fragen auf. In der nächsten Januarsitzung, bei der weitere Staatsanwält*innen, darunter auch Vertreter*innen der Generalstaatsanwaltschaft, befragt werden, geht es bald weiter.
„Das Update“ zum Neukölln-Komplex blickt in dieser Folge zurück auf die Befragungen des Berliner Verfassungsschutzes und dessen Beitrag zur Aufklärung der rechtsextremen Strukturen und Straftaten in Neukölln In dieser Folge berichten Vasili Franco und André Schulze über die letzte Befragung im Verfassungsschutzkomplex mit den (ehemaligen) Leitungen. Der aktuelle Leiter Michael Fischer schilderte ein modernes Amtsverständnis, was sich jedoch deutlich von den Befragungen der vergangenen Monate unterschied und hob Fortschritte im Umgang mit Behördenzeugnissen sowie durch die Einführung des gemeinsamen Informations- und Bewertungszentrums (GIBZ) hervor. Sein Vorgänger Bernd Palenda verteidigte hingegen die restriktive Informationspolitik seiner Amtszeit, zeigte sich dabei wenig selbstkritisch. Die Befragungen des Verfassungsschutzes waren zäh, wir haben einen Einblick aber keinen Überblick bekommen. Das ist ein Teil des Fazits mit Blick auf die Tätigkeiten des Verfassungsschutzes in Neukölln und seine grundsätzliche Arbeitsweise. Im neuen Jahr geht es dann weiter mit der Befragung der beteiligten Staatsanwaltschaften mit Blick auf die Straftatenserie.
Wir sind spät dran und holen das Update zum Untersuchungsausschuss hiermit nach. In dieser Folge blicken André Schulze und Vasili Franco auf die 38. Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex zurück, die sich erneut mit der Arbeit des Verfassungsschutzes beschäftigte. Ein Sachbearbeiter aus dem Bereich der Rechtsextremismus-Auswertung, hatte in einem Aktenstudium mögliche Verbindungen der Neuköllner Szene zum NSU untersucht. Er konnte keine direkten Verbindungen feststellen, führte jedoch eine Neubewertung alter Informationen durch, die nachträglich an die Polizei weitergeleitet wurden. Hinweise auf Verbindungen zur rechtsextremen Gruppe „Combat 18“ wurden ebenfalls untersucht. Weitere Zeugen aus dem Bereich Beschaffung, darunter ein Leiter der Führung von Vertrauenspersonen, lieferten Einblicke in Arbeitsweisen, jedoch kaum neue Erkenntnisse. Insgesamt zeigte die Sitzung punktuelle Fortschritte, offenbarte jedoch weiterhin massive Hindernisse durch mangelnde Transparenz und unzureichend aufbereitete Akten, was den Ausschuss vor große Herausforderungen stellt.
In dieser Folge werfen wir einen Blick auf die 37. Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex. Etwas verspätet und im Ringen mit dem Haushaltschaos der schwarz-roten Koalition widmen sich André Schulze und Vasili Franco den Zeugenbefragungen des Berliner Verfassungsschutzes. Zwei Gruppenleitende aus dem Bereich Rechtsextremismus berichteten über ihren Blick auf die Erkennung und Aufklärung der rechtsextremen Netzwerke in Neukölln und die Straftatenserie, die jedoch auch vom Verfassungsschutz erst spät als solche erkannt und benannt wurde. Welche Informationen der Verfassungsschutz überhaupt gesammelt hat, worin der Mehrwert zu zivilgesellschaftlichen Informationssammlungen bestand, der Umgang mit Behördenzeugnissen und die Folgen der Aufarbeitung des NSU bleiben weiterhin in großen Teilen unbeantwortet und werden uns weiter begleiten.
In der vierten Befragung des Berliner Verfassungsschutzes bekamen wir zum ersten Mal etwas mehr präzise Antworten auf unsere Fragen. Was wusste der Verfassungsschutz über die rechtsextreme Szene in Berlin und in Neukölln? Wie war sie vernetzt? Und was wusste die rechtsextreme Szene über linke Aktivist*innen, die von den Rechtsextremen ins Fadenkreuz genommen wurden? Darum geht es in dieser Folge des Updates zum Untersuchungsausschuss. Allerdings auch hier nicht ohne weitere Fragezeichen. Warum der Verfassungsschutz konkrete Hinweise auf Gefahren nicht rechtzeitig erkannt, zusammengeführt und weitergegeben hat, wie vor dem Brandanschlag auf den Linkenpolitiker Ferat Koçak, bleibt für uns nicht erklärbar. Und so stellt sich im Umgang mit den gesammelten Informationen die berechtigte Frage: Inwiefern hat der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse zur Verhinderung von Straftaten der rechtsextremen Szene und zum Schutz von Betroffenen aufbereitet oder sah man sich eher als Datenhalde voller geheimer Informationen?
Weiter geht es mit der Befragung des Berliner Verfassungsschutzes im Update zum Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln. Wie schon bisher zogen sich die Befragungen sehr zäh und wortkarg, und selbst zu einfachsten Fragen mussten wir detailgenau nachbohren. Spannender wurde es zum Vorfall in der Kneipe „Ostburger Eck“ im März 2018. Das Lokal war an dem Tag nicht nur eine Fußballkneipe, sondern ein Treffpunkt von Rechtsextremen aus Neukölln und an diesem Tag fand eine Observation durch den Verfassungsschutz statt. Turbulent wurde es, als auch ein Bediensteter der Berliner Polizei dort einkehrte. Was ist im Ostburger Eck passiert? Warum widersprechen sich im Nachgang Polizei und Verfassungsschutz? Und was war eigentlich das Ergebnis nach der Überprüfung durch die Innenverwaltung? All das erfahrt Ihr in dieser Folge. Außerdem gibt es ein kurzes Update zum Gerichtsverfahren gegen die Haupttatverdächtigen der Anschlagsserie vor dem Landgericht Berlin.
„Was hat der Berliner Verfassungsschutz eigentlich zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Neukölln beigetragen?“ Diese Frage stellen wir in unserer ersten Sitzung nach der Sommerpause, die gleichzeitig die längste bisher war. Doch die Befragung von Beschäftigten des Berliner Verfassungsschutzes, auch bekannt als Abteilung II der Senatsinnenverwaltung, gestaltete sich schon aufgrund der Rahmenbedingungen schwierig. Wir haben eine Referatsleitung aus dem Bereich Rechtsextremismus und eine Referatsleitung aus dem Bereich Beschaffung als Zeuginnen und versucht qualitative Einordnungen der rechten Umtriebe in Neukölln zu bekommen und uns gefragt, was der Verfassungsschutz als "Erfolge" definiert. Trotz langen Befragungen, gab es wenig neue Erkenntnisse. Aber keine Aussagen, sagen ja manchmal auch eine ganze Menge. Außerdem geht es darum, welche strukturellen Änderungen innerhalb des Verfassungsschutzes im Rahmen der Aufarbeitung des NSU erfolgt sind.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause sind wir in die Befragung des Berliner Verfassungsschutzes, auch bekannt als Abteilung II der Senatsinnenverwaltung, eingestiegen. Befragt wurde ein ehemaliger Referatsleiter, der für den Bereich Rechtsextremismus zwischen 2013-2015 zuständig war. Wir haben versucht einen Einblick in die Arbeit der Behörde zu bekommen und wollten wissen, ob und inwiefern der Verfassungsschutz mit Erkenntnissen die Bekämpfung und strafrechtliche Verfolgung der rechtsextremen Szene in Neukölln unterstützt hat. Leider bleibt die Rolle des Verfassungsschutzes in den Ermittlungen weitgehend unbeleuchtet, denn die Informationen brachten nur wenig nicht bereits öffentlich Bekanntes hervor. Außerdem hat der Ausschuss eine Pressekonferenz gegeben und wir haben versucht, ein Zwischenfazit zu den Mordfällen Burak Bektas und Luke Holland zu ziehen, bei denen offene Ermittlungsstränge und die Bedeutung eines politischen Motivs im Fokus standen. Nun verabschieden wir uns erstmal in die Sommerpause und hören uns gut erholt im September an dieser Stelle wieder.
Im Update berichten wir aus der letzten Sitzung, in der es um den Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen bei der Berliner Polizei ging. Seit der Selbstenttarnung des NSU hat sich im Umgang mit V-Leuten einiges geändert und wir besprechen, warum der Einsatz nicht nur kompliziert, sondern auch fehleranfällig ist. Der Ausschuss beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern V-Personen an den Ermittlungen zur Neuköllner Anschlagsserie beteiligt waren. Leider können wir diesmal nicht alle Erkenntnisse mit euch teilen, da viele Akten als geheim eingestuft sind und wir deshalb teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen mussten. Das wird auch in den nächsten Sitzungen so sein, da wir uns weiter mit den geheimdienstlichen Ermittlungen des Berliner Verfassungsschutzes beschäftigen werden. Trotzdem wollen wir euch im Update so gut wie möglich auf dem Laufenden halten.
Es erwartet euch eine vollgepackte Folge. In der 31. Sitzung beschäftigte sich der Untersuchungsausschuss mit dem Mordfall Luke Holland, der 2015 auf offener Straße in Neukölln erschossen wurde. Wir befragten auch hier wieder den zuständigen Mordermittler und Staatsanwalt und wieso trotz massenhafter Nazi-Devotionalien und illegalen Waffen der gefasste Mörder nicht aufgrund eines politischen Motivs angeklagt wurde. Darüber hinaus haben wir Parallelen und Zusammenhänge zum Mordfall Burak Bektaş in den Blick genommen. Der Anwalt der Nebenklage in beiden Fällen bemängelte mangelnde Sensibilität im Umgang mit Betroffenen und das Unterschätzen von möglichen rassistischen und rechtsextremen Motiven. Außerdem in dieser Folge: André und Vasili berichten von einer anstehenden Klage des Ausschusses auf Aktenfreigabe beim Berliner Landgericht und Probleme mit dem Bundesinnenministerium, bei dem ebenfalls Akten angefordert worden sind und was das für die Umsetzung des Untersuchungsauftrages bedeutet. Es bleibt weiter spannend.
Mit der Kriminalbeamtin Marianne E. haben wir im Auschuss die seit 2020 leitende Mordermittlerin im Fall Burak Bektaş befragt. Es war auffällig, dass erneut der Wissenstranfer und Austausch mit der alten Leitung nicht vorhanden war. Frau E. hatte daher umfangreiche Aktenaufarbeitungen vorzunehmen, um überhaubt einen Überblick über den Mordfall zu gewinnen. Daraufhin hat sie neue Ermittlungsstränge nachverfolgt und eingeleitet, wie unter anderem den Zusammenhang mit dem ebenfalls politisch motivierten Mord an Luke Holland. Doch warum wurden viele dieser Schritte nicht bereits in den acht Jahren davor eingeleitet? Dieser Frage gegen André Schulze und Vasili in dieser Folge nach, bevor wir in der nächsten Sitzung den Fokus auf den Mordfall Luke Holland werfen werden.
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