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Author: Justiz NRW
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© Oberlandesgericht Hamm
Description
Der offizielle Podcast der Justiz NRW zum Jura-Referendariat. Produziert vom OLG Hamm.
Wie schreibe ich ein Urteil und wer soll sich eigentlich diese ganzen Formalia merken? Warum vergehen 5 Stunden während einer Klausur immer viel schneller als im echten Leben? Was mache ich, wenn ich mal wieder überhaupt keine Lust aufs Lernen habe? Und was war noch mal dieses materielle Recht? Diese und viele weitere Fragen behandelt RefPod – der Podcast zum Jura-Referendariat. Hier tauscht sich Christian Walz, Richter und AG-Leiter, mit AG-Leiterinnen und -Leitern, Expertinnen und Experten aus der Praxis sowie Referendarinnen und Referendaren über alle möglichen Themen rund um das Referendariat aus. Neue Folgen erscheinen (meistens) dienstags.
RefPod ist ein Angebot der Justiz NRW, produziert vom OLG Hamm.
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
http://www.refpod.de
http://www.instagram.com/ref.pod/
E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
Wie schreibe ich ein Urteil und wer soll sich eigentlich diese ganzen Formalia merken? Warum vergehen 5 Stunden während einer Klausur immer viel schneller als im echten Leben? Was mache ich, wenn ich mal wieder überhaupt keine Lust aufs Lernen habe? Und was war noch mal dieses materielle Recht? Diese und viele weitere Fragen behandelt RefPod – der Podcast zum Jura-Referendariat. Hier tauscht sich Christian Walz, Richter und AG-Leiter, mit AG-Leiterinnen und -Leitern, Expertinnen und Experten aus der Praxis sowie Referendarinnen und Referendaren über alle möglichen Themen rund um das Referendariat aus. Neue Folgen erscheinen (meistens) dienstags.
RefPod ist ein Angebot der Justiz NRW, produziert vom OLG Hamm.
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
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112 Episodes
Reverse
Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung
03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage
10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage
12:06 Zuständigkeit
15:40 Prozessführungsbefugnis
19:16 Rechtschutzbedürfnis
25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?
28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird
30:44 Begründetheit: Obersatz
32:34 Die Einziehungsberechtigung
42:53 Das Bestehen der Forderung
47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger
51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB
01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO
01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?
01:09:15 Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO
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Wie formuliert gleich § 883 Abs. 1 ZPO in prosaischer Schlichtheit? „Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben.“ Das versteht jeder. Aber: Wie funktioniert das eigentlich, wenn es nicht um bewegliche Sachen, sondern um Forderungen geht? Die sind zwar - in der Diktion der ZPO - immerhin auch „beweglich“ nämlich „bewegliches Vermögen“. Aber: Wie nimmt man eine Forderung weg? Und wer tut das? Antworten hierauf findet man in den §§ 828 ff. ZPO, die weit weniger verständlich sind als § 883 Abs. 1 ZPO. Wie gut, dass Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sich in Fortsetzung unserer Reihe zum Zwangsvollstreckungsrecht dem „PfÜB“ widmen, dem Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Dessen Voraussetzungen und Wirkungen werden von den beiden liebevoll seziert und in das beliebte Schema „Römisch I. bis V.“ (RefPod-Folge # 49!) eingepasst. Zugleich wird so der Boden bereitet für die Einziehungsklage, in der vieles von dem in dieser Folge Besprochene gerade NICHT geprüft wird. Und nicht vergessen: „A" kommt vor „I“! Hä? Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung und Einleitung
01:50 Prüfungsschema I-V
05:40 Konstellation Gläubiger - Schuldner - Drittschuldner
13:30 Funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, § 828 Abs. 1 ZPO
17:35 Antrag auf Erlass des PfÜB
25:25 Zug-um-Zug Verurteilung, § 765
28:22 örtliche Zuständigkeit , § 828 Abs. 2 ZPO
30:20 Arrestatorium und Inhibitorium, § 829 Abs. 1 ZPO
37:34 Zustellung an den Drittschuldner ist Wirksamkeitsvoraussetzung, § 829 Abs. 3
39:41 Unpfändbare Forderungen, § 811 ZPO
42:30 Abtretungsverbot = Unpfändbarkeit? § 851 ZPO
49:38 Anhörung des Schuldners? Nein, § 834 ZPO
51:44 Wirkungen der Pfändung
56:32 Auskunftspflicht des Drittschuldners nach § 840 ZPO
01:01:29 Der Überweisungsbeschluss
01:04:18 Wirkungen der Überweisung
01:15:10 Rechtsbehelfe gegen den PfÜB
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Berufungsrecht die Zweite! Nach ihrem Einstieg in der vergangenen Woche werfen sich Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, nun mitten hinein ins Getümmel der Begründetheitsprüfung und stoßen dort auf DIE beiden zentralen Normen des Berufungsrechts - § 529 Abs. 1 ZPO und § 531 Abs. 2 ZPO, die von den beiden liebevoll seziert und in den Klausurkontext eingeordnet werden. Was ist der Unterschied zwischen tatbestandlichen Feststellungen und solchen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO? Wann sind die ersteren bindend und wann die letzteren? Wann darf ich in der Berufungsinstanz neu vortragen und wie war das gleich mit der erstmaligen Ausübung von Gestaltungsrechten? Wir sind uns sicher: Diese Folge weckt keine „Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifel“ (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO!), sondern verschafft Euch einen mehr als profunden Eindruck über das Herzstück einer Berufungsklausur.
Das Zusatzmaterial (Schemata, Beispiele, Schriftsätze) zur Berufungsreihe, das wir anlässlich dieser Folge mit weiteren Beispielen ausgebaut haben, findet ihr hier.
Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
01:56 Obersatz und Schema
05:22 Verfahrensfehler
09:57 Zulässigkeit der Klage
13:42 Begründetheit der Klage
16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO
20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I Nr. 1 1. Hs. ZPO
27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO
36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung
45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO
50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO
59:30 Novenrecht, § 531 ZPO
01:16:43 Unstreitiger Vortrag
01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe!
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Liebe Hörerschaft, aufgepasst, es folgt eine Kaskade schlechter Wortspiele: Von Berufs wegen haben Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, viel mit der Berufung zu tun, weswegen sie sich dazu berufen fühlten, den Ruf der Hörerschaft nach einer Folgenreihe zum Berufungsrecht zu folgen. Bindend stellen die beiden fest: eine so umfangreiche Behandlung der Materie dürfte in Podcastform ein Novum sein, das - weil unstreitig - ohne Begrenzungen unbedingt zuzulassen sein dürfte. Und apropos „zuzulassen“: Diese Folge dreht sich im Schwerpunkt um die Examensrelevanz der Berufung und die Zulässigkeitsprüfung. Zwei weitere Folgen (zur Begründetheitsprüfung, zu Zweckmäßigkeitserwägungen und zum praktischen Aufgabenteil) werden folgen. Wir hoffen, diese Folgenreihe ist anschlussfähig. Na, alle Anspielungen verstanden? Wenn nein: Das ficht uns nicht an. Und nein: Wir nehmen nichts zurück. Viel Spaß beim Hören!
Zusatzmaterial: Schemata, VU-Tabelle und praktische Aufgabenteile
Aktuelle Entscheidung zur Frage der Wiedereinsetzung, wenn beim unzuständigen Gericht elektronisch ein Rechtsmittel eingelegt wird: BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 – XII ZB 411/23
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
03:55 Examensrelevanz
06:08 Was ist die Berufungsinstanz für eine Instanz?
09:53 Rechtsmittel der ZPO
16:56 Bearbeitungsvermerk und Klausurschemata
26:36 Rechtsbehelfsstation / Statthaftigkeit
48:52 Beschwer
55:18 Berufungssumme
01:06:54 Einlegungsfrist
01:23:01 Begründungsfrist
01:28:25 Form und Zuständigkeit
01:31:14 Fazit
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Danke, dass Ihr uns auf Platz 1 der Jura Podcasts in der Kategorie „Studium und Referendariat“ gevotet habe – das bedeutet uns sehr viel. Als kleines Dankeschön gibt es in dieser Woche eine Folge mit dem ganzen RefPod-Team, in der wir Eure Fragen beantworten, und zwar unter anderem die folgenden: Warum sind wir Richter geworden? Welche Tipps haben wir für den Berufseinstieg? Lohnt sich ein Wiederholungs- und Verbesserungsversuch? Was sind unsere Lieblings-Tipps für Ref und Examen – und was macht uns eigentlich abseits von Jura Freude? Antworten gibt es von Anna Henrichs, Christian Walz, Christoph Spielmann und Richard Ademmer, sämtlich Richter und AG-Leitende. Weil Ihr uns so schöne Fragen gestellt habt, haben wir auch eine an Euch: Kennt Ihr eigentlich Alfred Biolek? Und wieso hat Anna zweieinhalb Katzen? Und was ist Richards Kryptonit? Na gut, das waren drei Fragen... Viel Spaß beim Hören!
#33 Letzter Tag vor den Examensklausuren - und jetzt? (Apple Podcast, Spotify und YouTube)
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
04:49 Warum wir Richter geworden sind?
15:08 Tipps für Berufseinstieg
20:00 Struggle mit dem Richterberuf
23:58 Karriere in der Justiz
30:51 Nur noch 5 Wochen bis zu den Klausuren! Was machen?
34:50 Vorbereitung auf die mündlichen Prüfung
37:33 Wie Prädikat durch mündliche Prüfung bekommen?
39:01 Wie geht man mit dem schlechten Gefühl nach Klausuren um?
43:34 Lohnt sich ein Wiederholungs-/Verbesserungsversuch?
50:04 Lieblings-Tipps für Ref und Examen
01:02:14 Was uns abseits von Jura begeistert
01:04:50 Vielen Dank und liebe Grüße
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„Das tritt nach meiner Kenntnis…ist das sofort, unverzüglich.“ – mit diesen Worten löste der SED-Funktionär Günter Schwabowski unbeabsichtigt den (vorzeitigen) Fall der Berliner Mauer aus (siehe: https://www.tagesschau.de/video/video-28415.html). Was das mit Klaus Neitzke, der in der Kindertagesstätte „Die einarmigen Banditen“ gerne eine Spielothek errichten möchte, zu tun hat? Claas Stodollick will ihm dies untersagen, und dieses unter Zwangsgeldandrohung verfügte Verbot gilt eben auch „sofort, unverzüglich“. Dies aber nur deswegen, weil Claus die Untersagungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbunden hat (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), was es – obacht! – betreffend die Zwangsgeldandrohung nicht bedurfte (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Diese und andere gleichermaßen feinsinnige wie klausurrelevante Unterscheidungen treffen Claas und Klaus, die zwei vollzugsfreudigen VA-Versteher aus der Bezirksregierung Münster, im Gespräch mit Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin. Ob das für Klaus gut ausgeht? Hört es selbst in dieser neuen Folge zu den Grundlagen des Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO – viel Spaß dabei!
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Unter http://www.refpod.de findest du jetzt unseren Folgen-Guide – dein Wegweiser durch den RefPod-Kosmos! :)
Wenn dir unsere Arbeit gefällt, freuen wir uns, wenn du für uns beim Jura-Podcast-Preis abstimmt.
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E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
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Was verbindet Inflation, steigende Preise für Speiseeis und das Amtsgericht Sankt Blasien? Richtig, alle drei Aspekte haben ihren Auftritt in dieser RefPod-Folge zur – Trommelwirbel – sachlichen Zuständigkeit in zivilrechtlichen Urteilsklausuren, „Speerspitze“ jeder Zulässigkeitsprüfung und damit ein Umstand, der in wirklich jeder (!) Urteilsklausur Erwähnung finden muss. Anna Henrichs und Christian Walz, beide Richter und AG-Leitende, dröseln Euch die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit hingebungsvoll auf – angefangen von elementaren Fragen („Was und wieviel sollte ich prüfen und warum sollte ich nicht ‚§§ 23, 71 GVG‘ schreiben?“) bis zum Hochreck („Was ist unter der ‚Nachbarsache‘ im Sinne von § 23 Nr. 2 a) GVG eigentlich zu verstehen?“). Der oder die Kundige wird es an dieser zweiten Frage bereits gemerkt haben: Natürlich steht auch die Reform der Zuständigkeitsstreitwerte zum 01.01.2026 im Zentrum dieser Folge – und mit ihr das einschlägige Übergangsrecht! Absolute Examensrelevanz garantiert – viel Spaß beim Hören!
# 7.5.: „Kurze (?!) Zwischenfrage: Ist § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar? Bei Apple, Spotify und YouTube
Wir sind nominiert zur Wahl als Deutschlands bester Jura-Podcast 2025 (JURios, Kategorie "Studium und Ref"). Hier kannst du für uns abstimmen!
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
03:34 Begriff der sachlichen Zuständigkeit (§ 1 ZPO - und § 1 StPO, § 1 BGB, § 1 StGB…)
08:05 Instanzenzug
11:32 § 23 GVG und § 71 GVG
13:55 Schema
15:40 § 23 Nr. 2 a) GVG (Wohnraummietverhältnisse) und Besonderheiten bei ausschließlicher Zuständigkeit
28:55 § 23 Nr. 2 e) GVG (Nachbarrecht)
35:28 § 71 Abs. 2 GVG
36:44 § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG (Pressesachen)
38:34 § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG (Heilbehandlung)
39:25 Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs
40:49 §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG und der neue Zuständigkeitsstreitwert
49:24 Übergangsrecht, § 44 EGGVG
58:26 Bestimmung des Zuständigkeitsstreitwerts
01:13:00 Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte
01:17:50 Neuer § 102 ZPO
01:22:02 Fazit
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RefPod ist von JURios zur Wahl als Deutschlands bester Jura-Podcast 2025 (Kategorie "Studium und Ref") nominiert!
Hier könnt ihr für uns abstimmen (https://strawpoll.com/61gD9MkjzZw).
Und hier der dazugehörige Artikel bei JURios: https://jurios.de/2026/01/17/jura-podcast-preis-2025-das-voting/
Danke für eure RefPod-Liebe! Wir hören uns morgen wieder!
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Obwohl Richard Ademmer und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, in den Folgen zur Vollstreckungsabwehrklage (Apple, Spotify, YouTube), Titelherausgabeklagte (Apple, Spotify, YouTube) und Titelgegenklage (Apple, Spotify, YouTube) schon über ihren Lieblingsrechtsbehelf gesprochen haben, gab es noch einige Vertiefungsfragen, die ihnen auf dem Herzen lagen. Einige (nicht alle) habe es in diese Ergänzungsfolge geschafft, die Ihr allerdings mit Gewinn nur dann hören könnt, wenn ihr bereits über § 767 ZPO-Grundkenntnisse verfügt. Viel Spaß!
BGH, Beschluss vom 18.05.2017 – VII ZB 38/16: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VII%20ZB%2038/16&nr=78515
BGH, Beschluss vom 09.07.2024 – XI ZR 78/23: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2024&Sort=3074&Seite=7&nr=138960&anz=3649&pos=226
BGH, Urteil vom 07.07.2005 - VII ZR 351/03: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=33585&pos=0&anz=1
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
03:50 767 mit anderen Klagen z.B. Klauselgegenklage
08:20 767 mit Zwischenfeststellungsklage
16:43 Vollstreckungsvereinbarungen
21:35 Präsent nachweisbare Erfüllung
25:35 Einwendungen bei Zug-um-Zug-Verurteilung
28:15 Zuständigkeit
34:15 Aufrechnung
40:30 Kostenentscheidung bei Hilfsaufrechnung
43:50 Forderungen aus notariellen Urkunden
49:40 Einwendung der Auslegung des titulierten Anspruchs
52:10 Präklusion - zu spätes "Herbeiführen" der Einwendung?
56:20 Präklusion beim Verbraucherwiderruf
59:30 Präklusion aufgrund vorheriger Klauselerteilungsklage
01:04:30 Erfüllungs-Einwand bei 887, 888
01:08:15 präkludierter Einwand fehlender Aktivlegitimation
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E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
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Wie heißt es doch so schön am Ende jeder RefPod-Folgenbeschreibung: „Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Pocasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.“ Das gilt auch für diese Folge – und doch ist es hier ein wenig anders, denn Interviewgäste dieser Folge waren Bernadette Hermann, Julia Korczynski, beide Richterinnen, und Dr. Johannes Koranyi, Richter am Landgericht – sämtlich zum Aufnahmezeitpunkt tätig als Referentinnen bzw. als Referatsleiter beim Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Nordrhein-Westfalen! Die drei haben RefPod in Gestalt von Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin, Rede und Antwort gestanden. Rede und Antwort worauf? Na, auf Eure Fragen, die Ihr rund um das Thema „Klausuren und Klausurerstellung“ über unseren Instagram-Kanal ref.pod in ganz großer Zahl eingereicht habt (dafür vielen Dank!). Unter den Fragen, die Euch (und uns!) sicherlich brennend interessieren, sind etwa die folgenden: Wie genau entstehen sie eigentlich, die Klausuren? Enthalten die Sachverhalte Nebelkerzen oder ist alles Angesprochene irgendwie relevant? Welche Rollen spielen klausurtaktische Erwägungen; kann insbesondere bei Urteilsklausuren auch mal der Weg ins Hilfsgutachten gewollt sein? Versucht das LJPA eigentlich selbst, die Klausuren in 5 Stunden zu lösen und – wenn nein – warum nicht? Werden die Klausuren immer umfangreicher und schwieriger und – wenn nein – wie wird ein gleichbleibendes Niveau sichergestellt? Gab es im Juni 2025 plötzlich eine überdurchschnittlich hohe Durchfallquote und warum waren (zumindest) die absoluten Zahlen so hoch? Und wird die Notenskala eigentlich ausgeschöpft? Ausgeklammert bleibt (nur) das Thema „Bewertung und Notengebung“ – das einer eigenen und bereits fest geplanten (Interview-)Folge mit dem dafür zuständigen Referat vorbehalten bleibt. Wir hoffen, dass Euch die Antworten des LJPA genauso interessieren wie uns – viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
02:40 Wie wird man Klausurreferentin?
08:50 Was sagt eine Klausurleistung aus?
15:04 Wie viele Leute arbeiten an einer Klausur?
18:34 Typischer Arbeitsablauf
22:42 Wie entsteht eine Klausuraufgabe aus einer Akte aus der Praxis?
28:09 Wie entsteht eine Klausuraufgabe aus „Entwürfen“ anderer Bundesländer?
31:05 Ist alles, was in Klausuraufgaben steht, relevant? Gibt es „Nebelkerzen“?
34:50 Welche Themen kommen dran?
36:57 Bedeutung aktueller BGH-Rspr?
39:40 Welche Rolle spielen klausurtaktische Erwägungen?
45:42 Gibt es Fälle, in denen Hilfsgutachten gewollt sind?
48:49 Werden auch unbekannte Normen abgeprüft?
50:15 Wie lange dauert die Klausurerstellung?
51:36 Wie wird die Qualität einer Klausur sichergestellt?
53:58 Löst das LJPA selbst seine Klausuren in 5 h?
56:04 Werden die Klausuren immer umfangreicher und schwieriger?
01:10:01 Werden Altklausuren wiederverwertet?
01:13:04 Wie stellt man einen einheitlichen Schwierigkeitsgrad sicher?
01:17:31 Juni 2025: Plötzlich überdurchschnittliche Durchfallquote?
01:24:17 Wird die Notenskala ausgeschöpft?
01:32:21 Bedeutung des „Ringtausches “
01:34:00 Strafrechtsklausuren aus Anwaltsperspektive
01:38:51 Tipps & Fazits
Studie, Kleine Anfrage, Gesetzesbegründung
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Zwei RefPod-Folgen an einem Tag - ja ist denn heut‘ schon Weihnachten?!? Das nicht, aber es ist uns auch in diesem Jahr ein Anliegen, unseren Hörerinnern und Hörern tolle Feiertage zu wünschen. Auch dieses mal ist es Richard Ademmer, der mit seinen Worten Eure Herzen erwärmen will und wird. Und Anna Henrichs und Christoph Spielmann wärmen tüchtig mit! Zu dritt geben die drei außerdem einen kleinen Ausblick auf die Planungen für das RefPod-Jahr 2026! Beachtet auch Runde 2 des aktuellen Rechtsprechungs-Battles, die wir Euch gleichfalls heute liebevoll verpackt unter Euren Podcast-Feed gelegt haben. Mit diesem Doppelschlag verabschiedet sich RefPod in die Weihnachtspause – wir wünschen Euch tolle Festtage und einen fantastischen Jahreswechsel! Wir hören uns mit der nächsten regulären Folge am 13.01.2026 wieder. Wir freuen uns auf Euch!
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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Anna Henrichs, Richard Ademmer und Christoph Spielmann – sämtlich Richter und AG-Leitende – treten in Runde 2 des Rechtsprechungs-Battles gegeneinander an: Nachdem sich Christoph in Runde 1 ganz dem „Folgenbeseitigen“ hingegeben hat, geht es nun mit den Disziplinen „Rumklauseln“ (Richard) und „Fingerabdrücken“ (Anna) weiter. Welche Entscheidung wird den Sieg davontragen? Stimmt am 30.12.2025 auf Instagram unter ref.pod ab, wo auch das Ergebnis veröffentlicht werden wird. Beachtet auch unsere Weihnachtsfolge, die wir Euch gleichfalls heute liebevoll verpackt unter Euren Podcast-Feed gelegt haben. Mit diesem Doppelschlag verabschiedet sich RefPod in die Weihnachtspause – wir wünschen Euch tolle Festtage und einen fantastischen Jahreswechsel! Wir hören uns mit der nächsten regulären Folge am 13.01.2026 wieder. Wir freuen uns auf Euch!
In dieser Folge besprochene Entscheidungen:
BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2024 – VII ZB 30/23
BGH, Beschluss vom 13. März 2025 – 2 StR 232/24
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Auf Euren vielfachen Wunsch ist es wieder da: das Rechtsprechungs-Battle! Anna Henrichs, Richard Ademmer und Christoph Spielmann, sämtlich Richter und AG-Leitende, treten wieder mit der Vorstellung aktueller Rechtsprechung gegeneinander an. Der Clou: Nur der jeweils Vortragende hat die Entscheidung vorbereitet, die anderen helfen unvorbereitet bei der Rechtsfindung! Wer wird dieses Mal das Rennen machen? Ist es Anna, die mit ihrer Entscheidung den Finger auf ein strafprozessuales Problem legt, Richard, der dem gefürchteten Klauselverfahren eine weitere Erkenntnisebene abringt, oder Christoph, bei dem ein auf den ersten Blick unscheinbarer Eintrag in ein Buch öffentlich-rechtliche Grundlagenfragen aufwirft? Weil sich die drei völlig verquatscht haben – der üblicherweise für Struktur und Ordnung sorgende Christian Walz war leider verhindert – findet ihr in dieser ersten Folge nur die öffentlich-rechtliche Entscheidung – die weiteren Rechtsgebiete gibt es dann am kommenden Dienstag auf die Ohren. Welche Entscheidung hat Euch am besten gefallen? Stimmt am Freitag, den 19.12.2025 auf Instagram unter ref.pod ab! Und jetzt: Viel Spaß beim Hören!
In dieser Folge vorgestellte Entscheidungen:
VG Münster, Beschluss vom 11. April 2025 – 1 L 59/25 (https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_muenster/j2025/1_L_59_25_Beschluss_20250411.html)
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juli 2025 – 5 B 451/25 (https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2025/5_B_451_25_Beschluss_20250708.html)
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Richard Ademmer und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, beugen sich neugierig über die geöffnete blaue Kiste (den Titel!) und stellen beruhigt fest: mit dem roten Inhalt (dem titulierten Anspruch) ist alles in Ordnung – aber was ist das?!? Kratzer in der blauen Kiste! Manche fallen sofort ins Auge (offensichtliche prozessuale Gründe), manche sind schon schwieriger zu entdecken (nicht so offensichtliche prozessuale Gründe) und manche nur unter einem auf das materielle Recht justierten Rasterelektronenmikroskop zu sehen (materiell-rechtliche Gründe). Ihr seht: Diese Folge zur Titelgegenklage (auch genannt: § 767 ZPO analog oder „Klage sui generis“) knüpft metaphorisch an unsere erste Folge zur Vollstreckungsabwehrklage (direkt anhören bei Apple, Spotify und YouTube) an, rückt aber die „blaue Kiste“ ins Scheinwerferlicht. Alles weitere in dieser Folge – und nicht vergessen: KEINE PRÄKLUSION!
U.a. besprochene Entscheidungen:
BGH, Urteil vom 27.09.2001 - VII ZR 388/00 (Bauträgervertrag mit Nachweisverzicht): https://openjur.de/u/62904.html
BGH, Urteil vom 18. November 1993 – IX ZR 244/92 (Unanwendbarkeit der § 767 Abs. 2 und Abs. 3 auf die Titelgegenklage): https://research.wolterskluwer-online.de/document/87a78f19-80c4-4ab0-9810-b699b48d5552
BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04 (zur Klageabweisung im Übrigen): https://openjur.de/u/192834.html
Kapitelmarken:
(00:00) Begrüßung
(03:37) Problemaufriss - Kratzer in der blauen Kiste
(10:12) Offensichtliche prozessuale Gründe
(20:39) Nicht so offensichtliche prozessuale Gründe
(30:04) Materiell-rechtliche Gründe
(37:20) Das Schema im Schnelldurchlauf
(41:08) Statthaftigkeit insbesondere Abgrenzung zur Vollstreckungsabwehrklage
(50:30) Abgrenzung der Titelgegenklage von der Erinnerung
(51:20) Zuständigkeit
(53:00) Rechtsschutzbedürfnis
(01:01:10) Begründetheit der Titelgegenklage
(01:02:30) KEINE Präklusion
(01:04:00) Präklusion nach § 767 Absatz 3?
(01:10:57) Aufbauempfehlung
(01:15:40) Der Tenor
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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Wieso bei einer (für RefPod-Verhältnisse) kurzen Folge lange Worte verlieren? Richard Ademmer und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, sprechen über die Titelherausgabeklage (oder, genauer: die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung) – das war’s! Es handelt sich um die (erste) Fortsetzung der Folge # 68 zur Vollstreckungsabwehrklage (Spotify, Apple, YouTube). Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
(00:00) Begrüßung
(02:26) Problemaufriss
(04:00) Examensrelevanz
(05:46) Anspruchsgrundlage?
(12:11) statthafte Klageart
(17:00) Zuständigkeit
(20:09) Rechtsschutzbedürfnis
(21:52) Begründetheit
(23:54) Tenor
(24:33) Verabschiedung
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In der letzten Woche wurden sie aus dem Schnittraum rüde durch Anna Henrichs unterbrochen – nun plaudern sie ungebremst weiter: Christian Walz und Catarina Badia, beide Richter und AG-Leitende, beschäftigen sich in dieser dritten Folge unserer Aktenvortragsreihe mit dem strafrechtlichen Aktenvortrag, der gegenüber seinem zivilrechtlichen Pendant doch ein paar Besonderheiten aufweist, die Fragen aufwerfen. Etwa: Wie stelle ich eigentlich einen Sachverhalt dar, der auf dem Ergebnis von Ermittlungen beruht und (lediglich) eine Verdachtslage beschreibt? Oder: Empfiehlt es sich, in Revisionsvorträgen die Urteilsfeststellungen teilweise zu verlesen? Diese und viele weitere Fragen werden in dieser Folge beantwortet. Inhaltlich baut die Folge teilweise auf unserer Reihe zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur (Urlaubsmetapher!) auf (aber keine Angst – man kann den beiden auch ohne Vorwissen folgen). Außerdem findet ihr hier ein Skript, in dem wesentliche Inhalte und Strukturen noch einmal zusammengefasst werden.Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung
03:00 Aufbau des strafrechtlichen AV
03:30 Die verschiedenen Arten des AV im Strafrecht
05:45 AV aus staatsanwaltlicher Sicht
09:10 Der 5-Punkte Plan im strafrechtlichen AV
09:30 1. Einleitung
10:05 2. Sachbericht
15:07 3. Entscheidungsvorschlag
16:30 4. rechtliche Würdigung
21:30 Die Urlaubseselsbrücke
24:45 5. Entscheidungsentwurf
26:20 Revisionsvortrag
32:05 U-Haft-Vorträge - aus StA- und Verteidigersicht
RefPod "# 75 StA-Klausur 1 (Einführung und A-Gutachten)" bei Spotify, Apple, YouTube
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„Reden lernt man durch reden“, das wusste bereits Cicero (106 bis 43 v. Chr.). Hätte er im 21. Jahrhundert gelebt und diese Folge gehört – hieße es dann „Reden lernt man durch RefPod“ – oder wäre dies anzunehmen geradezu absurd vermessen? Definitiv letzteres! Dennoch: Christian Walz und Catarina Badia, beide Richter und AG-Leitende, haben in dieser zweiten Folge zum Aktenvortrag viele wertvolle Hinweise für das „Drumrum“ eines gelingenden Aktenvortrags zusammengetragen. Zum Beispiel: Anstelle „Soll die Aufmerksamkeit der Zuhörenden gefesselt werden, empfiehlt es sich, von langen Bandwurmsätzen, die zumeist auf einem zu eingehenden schriftlichen Konzept beruhen und so zudem mit dem Gebot, möglichst frei zu reden, in Konflikt geraten, besser Abstand zu nehmen“ könnte man doch einfach sagen: „Haltet die Sätze kurz. Lange Bandwumsätze überfordern die Zuhörenden. Außerdem beruhen sie zumeist auf einem zu ausführlichen schriftlichen Konzept. Der Vortrag soll aber in freier Rede gehalten werden.“ – ist doch viel besser! Außerdem erfahrt ihr (unter anderem) vom legendären „Mmmm…Schokolade“-Tipp, der für eine schöne Stimme sorgt und Kurzatmigkeit entgegenwirkt, erfahrt Interessantes zu Körpersprache und Selbstberuhigungsgesten, zur Zeiteinteilung, zum Stichwortzettel und zu vielem weiteren mehr. Und gerade, als sich die beiden Ref-affinen Rhetoriker dem strafrechtlichen Aktenvortrag zuwenden wollen, zieht Anna ihnen aus dem Schnittraum den Stecker! Na gut, dann gibt es eben in der kommenden Woche ein Wiederhören in der finalen Folge 3. Bis hierhin und dahin: Viel Spaß beim Hören!
Begleitendes Kurzskript zur Podcastreihe gibt es hier.
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
04:00 „Vortrag in freier Rede“
10:55 Besuch einer mündlichen Prüfung
13:21 Blickkontakt
15:34 Einfache Sätze. Keine Bandwürmer
16:38 Die Stimme - Der Schokobontipp
23:40 Sprechtempo
24:58 Körpersprache
29:37 Im Prüfungsraum
31:35 Die Uhr
35:15 Im Vorbereitungsraum
40:00 Zeiteinteilung
41:58 „Der“ Stichwortzettel / Lösungsskizze
47:50 Das Üben für den AV – Jede Gelegenheit…
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„Sehr geehrte Referendarinnen und Referendare: Ich berichte von einer neuen RefPod-Folgenreihe, deren erste Folge am heutigen Dienstag in Ihren Podcast-Feeds anhängig geworden ist. Es spricht Herr Christian Walz, Richter und AG-Leiter, – nachfolgend: Podcaster – mit Frau Catarina Badia, Richterin und AG-Leiterin, – nachfolgend: Podcasterin – beide aus Münster. Das Gespräch behandelt den Aktenvortrag im zweiten juristischen Staatexamen. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: In Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern macht der Aktenvortrag einen erheblichen Teil der Examensnote aus. Auf die Einzelheiten der insoweit einschlägigen JAGs wird im Rahmen der Podcast-Folge näher eingegangen. Der Podcaster begehrt: Die Aufnahme einer hoffentlich lehrreichen und unterhaltsamen Podcast-Folge. Die Podcasterin begehrt: das auch. – Ich schlage vor, die Folge anzuhören. Dem liegen die nachfolgenden Erwägungen zu Grunde:…“ Na, habt Ihr es gemerkt? Richtig, heute geht es um den Aktenvortrag, der in allen Bundesländern (außer Bayern) Bestandteil des zweiten Staatsexamens ist. Um ihn ranken sich Mythen, Meinungen, Missverständnisse – und diese Folgenreihe bringt Licht ins Dunkel. In dieser ersten Folge geht es um die grundlegende Struktur des Aktenvortrags, wie sie der schreiend originelle Einstieg in diese Folgenbeschreibung bereits erahnen lässt. In Folge 2 – die nächsten Dienstag erscheint – wird es um Tipps und Tricks zur Vortragstechnik gehen und in Folge 3 um die Besonderheiten des strafrechtlichen Aktenvortrags. Und damit Ihr nicht nur was auf die Ohren, sondern auch etwas für die Augen bekommt, findet hier ein Kurzskript zu den wesentlichen Inhalten dieser ersten Folge. Viel Spaß beim Hören – und: „Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
05:30 Beruhigender Befreiungsschlag
09:10 Vorgaben der jeweiligen Bundesländer
15:10 Relevanz für die Note
20:10 Worum geht’s beim AV?
25:00 Aufbau des AV – „Der 5-Punkte-Plan“
30:40 I. Einleitung
39:15 II. Sachbericht – Vorsicht vor Datenüberfrachtung
45:45 Wortlaute – Keine Verweise auf Akteninhalt
47:10 Was tun bei Skizzen?
49:10 Freie Rede! Nicht ablesen!
52:55 Sachbericht bei Anwaltsvortrag
01:02:35 III. Entscheidungsvorschlag
01:04:32 IV. Rechtliche Würdigung – Stil?
01:09:15 Aufbau bei Anwaltsvorträgen
01:11:16 V. Entscheidungsvorschlag
01:12:50 Was, wenn was vergessen wurde?
RefPod "# 62 Die mündliche Prüfung aus Prüfersicht" bei Spotify, Apple, YouTube
Aktenvorträge des LJPA
Weisungen des LJPA zum Aktenvortrag
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„Na, wie geht’s?“ – „Ich kann nicht klagen.“ Was grundsätzlich gut ist, ist schlecht, wenn man (an)klagen können muss. Wie insbesondere bei der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur! Wer diesen erzwungenen Einstieg nicht goutiert, freut sich vielleicht darüber, dass mit dieser Folge unsere große Reihe zur S1-Klausur ihren glorreichen Abschluss findet. Ein Blick zurück: In Folge 1 habt ihr gelernt, wie man das materielle A-Gutachten verfasst, in den Folgen 2 und 3, wie sich das prozessuale B-Gutachten fast von alleine schreibt und in der Folge 4, wie man mittels Abschluss- bzw. Begleitverfügung die Anklage (mit der richtigen Anzahl an Überstücken!) zum Gericht bekommt. Was zum Gericht bekommt? Richtig, die Anklageschrift – Ziel und Herzstück all Eurer Überlegungen! Anna Henrichs, Richterin, und Lisa Walter, Staatsanwältin, beide AG-Leiterinnen, widmen sich nunmehr diesem Schlussstein der S1-Klausur und sprechen dabei unter anderem über Klausurrelevanz, verkorkste Merksätze, einsichtige Gliederungen, richtige Zeitformen, Jugendliche und Heranwachsende und – natürlich – DIE DREI GOLDENEN TIPPS™.
Anna und Lisa haben für Euch ein Muster für die Abfassung einer Anklage verfasst, an dem sich die Folge ein wenig entlanghangelt und das Ihr hier abrufen könnt. Damit endet unsere Reihe zur S1-Klausur – viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
04:27 Keine Anklageschrift = durchgefallen? Relevanz / Zeiteinteilung
08:02 Aufbau der Anklageschrift / § 200 StPO, Nr. 110 RiStBV
15:43 Rubrum
18:56 Anklagesatz
22:25 Abstraktum
36:59 Konkretisierung
47:01 Normenkette
49:16 Strafanträge / öffentliches Interesse
50:11 Beweismittel
54:29 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
56:00 Anträge
57:09 Unterschrift / Zusammenfassung
59:17 Besonderheiten bei U-Haft
01:05:40 Mehrere Angeschuldigte
01:13:08 Besonderheiten im Jugendrecht
01:16:54 Drei goldene Tipps
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