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Kontrafunk: Der Rechtsstaat
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Kontrafunk: Der Rechtsstaat

Author: Kontrafunk

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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und thematisieren einzelne Gerichtsverfahren und Urteile ausschließlich im Gespräch mit Juristen.
139 Episodes
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Der Kampf um das Recht findet in aller Regel vor Gericht nahezu täglich statt. So gehen zum Thema Rechtsstaatlichkeit die Themen nicht aus. Diesmal besprechen wir die EU-Sanktionierung des Publizisten Hüseyin Dogru und seiner Ehefrau mit dem Karlsruher Professor für Wirtschaftsrecht Dr. Darius Schindler. Großes Aufsehen erregte die Verpflichtung für Männer, vor längeren Auslandsaufenthalten eine Ausreisegenehmigung bei der Bundeswehr einzuholen. Was es hiermit auf sich hat, erläutert der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert Scholz. Und Rechtsanwalt Stefan Koslowski vermeldet spannende Neuigkeiten von den „Reichsbürger-Verfahren“.
Über das Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Weimar berichtet der Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate. Eine verfassungsrechtliche Einordnung der sogenannten Migrantenquote in Berlin nimmt Dr. Ulrich Vosgerau vor, und Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier plädiert für die Versachlichung öffentlicher Debatten.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein „Jedermanngericht“, doch das Gericht im Karlsruher Schlossbezirk lässt die Rechtsuchenden in rund 99 Prozent aller Fälle „ratlos“ und „schutzlos“ zurück. Das könnte auch an der Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts liegen; eine Analyse mit Professor Volker Boehme-Neßler aus Oldenburg. Der Bundesgerichtshof hat Anfang Monat ein bemerkenswertes Urteil gesprochen, das den Impfgeschädigten aus der Corona-Zeit Hoffnung gibt. Volker Loeschner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, berichtet über das Verfahren. Einen Fall von Majestätsbeleidigung vor dem Landgericht München und die Qualität der Rechtsprechung bei den Amtsgerichten erörtern die Rechtsanwälte Markus Haintz und Viktoria Dannenmaier.
Christian Dettmar, der richterliche Dissident im Familiengericht Weimar, schildert seine persönliche Sicht auf Tatsachenwahrheit und das juristische Leben, in dem man mit sich selbst im Reinen bleiben kann. Zwei Fälle im Widerspruch zum Zeitgeist folgen: Prof. Rupert Scholz widmet sich einer erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Klimaangelegenheiten, und Artur Terekhov widerspricht der selbst gewährten Finanzfreizügigkeit im Kanton Zürich. Schließlich kommentiert Tobias Gall die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD - mit Widerspruch.
In dieser Ausgabe behandeln wir drei Themen, die aus unterschiedlichen Gründen rechtspolitische Aufmerksamkeit verdienen. Es geht um die umstrittene Entwicklung bei Verurteilungen wegen Paragraf 86a StGB (Dr. Clivia von Dewitz), um den spektakulären Fall der Schauspielerin Sarah Maria Sander (Nathan Gelbart) sowie um einen ebenso kuriosen wie aufschlussreichen arbeitsrechtlichen Fall aus Braunschweig (Annette Heinisch). Drei Gespräche, die über den Einzelfall hinaus grundlegende Fragen des Rechtsstaats berühren.
Wohin geht die Reise von AfD und Verfassungsschutz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln? Auf das Verfahren blicken wir mit dem Bevollmächtigten der Partei Dr. Christian Conrad. Dr. Hans-Georg Maaßen schätzt die Rolle des Verfassungsschutzes sowie etwaige Folgen ein. Und Michael Moser hat Positives aus dem Karlsruher Schlossbezirk im Gepäck.
In dieser Ausgabe geht es um die Praxis von Ordnungsrufen im Parlament, die Rechtsanwalt und MdB Stephan Brandner erläutert. Den Einfluss von privaten Organisationen auf den Staat hinterfragt Prof. Rupert Scholz. Anschließend berichtet Prof. Thomas-Michael Seibert über die Häufung von rechtswidrigen Durchsuchungen von Anwaltskanzleien. Zum Schluss kommentiert Rechtsanwalt Ulrich Fischer die Entwicklung der Europäischen Union.
Bekommt auch die Schweiz bald ihren „Digital Services Act“? Artur Terekhov aus Regensdorf stellt ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen vor, das sich aktuell in der Vernehmlassung befindet. Freie Rede, ob am Küchentisch oder im Parlament, ist Thema des Gesprächs mit Professor Volker Boehme-Neßler aus Oldenburg; nicht umsonst regelt das Grundgesetz das „Freie Mandat“ und das Prinzip der Indemnität. Mit Rechtsanwältin Annette Heinisch aus Hamburg werfen wir einen Blick in den Innenhof eines Gerichtsgebäudes sprechen über die „guten alten Zeiten“ in der Justiz. Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier aus Köln kommentiert, welchen Spiegel wir den Politikern vorhalten müssen, wenn über Verbesserungen im Justizapparat nachgedacht wird.
Infektionen der Äußerungsfreiheit sind das Thema von Prof. Katrin Gierhake. Carlos Gebauer zitiert den Sendungstitel nach seiner Teilnahme an der sächsischen Enquetekommission, und Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth stellt eine seltsame Überraschungsentscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs vor. Ulrich Fischer sieht Krankheitssymptome beim Bundesverfassungsgericht.
Die Digitalisierung gilt als Allheilmittel auf so ziemlich allen Problemfeldern. Doch die Auswirkungen auf Gesellschaft und Justiz sind vielfältig und herausfordernd. Der Fall des freien Journalisten Alexander Wallasch zeigt, in welchen gefährlichen Fahrwassern sich neue Medien dabei – auch mittels Einsatzes von künstlicher Intelligenz – befinden. Hierüber berichtet Rechtsanwalt Dirk Schmitz. Machen es sich die Verfassungsschützer zu einfach, indem sie Beobachtungen bequem am Schreibtisch im World Wide Web verfolgen und so Ressourcen zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages einseitig verschwendet werden? Hierüber sprechen wir mit Dr. Hans-Georg Maaßen. Und der Fall des ehemaligen Schweizer Nationalrats Claudio Zanetti zeigt, wie schnell der kritische Internetuser auch in der Schweiz vor Gericht landet. Sein Verteidiger Konrad Jeker berichtet. Schließlich kommentiert Michael R. Moser in seiner „Ode an das Papier“ die Auswirkungen eines Naturereignisses auf die digitale Justiz.
Das geplante Tariftreuegesetz ist ein verfassungswidriger Angriff auf die Tarifautonomie, stellt Prof. Rupert Scholz fest. Das Bundesverwaltungsgericht muss Grundsätzliches über das Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit und Beamtenrecht lernen – den Fall von Prof. Martin Wagener erörtert Dr. Ulrich Vosgerau. Das Klagelied von der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ist ein Missverständnis und lenkt von den eigentlichen Strukturproblemen in der Justiz ab – ein Gespräch mit Prof. Thomas-Michael Seibert.
Daniel Günther, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, erregt sich über unbequeme Medien, möchte die Wahrheit kontrollieren, und dabei bleibt sie auf der Strecke. Die Frage, ob das ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates ist, beantwortet Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler. Überraschende Wahrheiten lieferte der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn in der Enquetekommission des Bundestages zur Corona-Pandemie. Diese analysiert Rechtsanwalt Tobias Gall. Die Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt. Auch weil das Gericht sich auf unzureichende wissenschaftliche Grundlagen stütze, womit es die Wahrheit nicht korrekt erfasse. Diese Entscheidung und die zugrunde liegende Maxime erläutert der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.
In dieser Ausgabe äußert sich Dr. Ulrich Vosgerau aus Berlin zu dem sagenhaften oder eigentlich zwangsläufigen Urteil des Landgerichts Bamberg in Strafsachen gegen den Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, David Bendels, der am Mittwoch freigesprochen worden ist. Mit der Zürcher Nationalrätin Dr. Nina Fehr Düsel besprechen wir die besorgniserregende Entwicklung der Jugendkriminalität in der Schweiz, die uns spiegelbildlich auch in Deutschland und Österreich zu schaffen macht. Unterschiede im Strafverfahrensrecht zwischen der Schweiz und Deutschland erörtern wir mit dem Strafverteidiger Dr. Valentin Landmann in Zürich. Und Ulrich Fischer kommentiert die Arbeitsbelastung von Richtern, Staatsanwälten und der Justiz in grosso modo. Die Frage stellt sich, ob der Rechtsstaat sich in einem dysfunktionalen Zustand, am Kipppunkt, befindet oder schon als schwerkrank anzusehen ist.
Die Beweisaufnahme ist das Herzstück einer jeden strafrechtlichen Hauptverhandlung. Umso wichtiger ist hierbei die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Prof. Martin Schwab berichtet über eine ungewöhnliche Beweisaufnahme vor dem Landgericht Magdeburg, an deren Ende ein Freispruch stand. Rechtsanwalt Artur Terekhov erteilt der Beweiserhebung aus sogenannten informellen Befragungen von Beschuldigten unter Verweis auf das oberste Schweizer Bundesgericht eine klare Absage. Und am Ende erläutert die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Schwaben, warum man der Zeugenaussage eines Häftlings, der seinen Mitgefangenen gezielt ausfragt, durchaus mit Bedenken entgegentreten kann. (Wiederholung vom 2. Mai 2025)
Am 19. und 20. September kommt das Who’s who der Strafverteidiger in Nürnberg zum Dreiländerforum Strafverteidigung zusammen. Prof. Jan Bockemühl erläutert Näheres zu dieser Tagung. Über tausend Wahlprüfungsbeschwerden zur Bundestagswahl 2025 liegen dem Deutschen Bundestag vor. Mit dem ehemaligen Frankfurter Rechtsanwalt Ulrich Fischer sprechen wir über seinen Kampf ums Recht in Berlin und Karlsruhe (2 BvR 957/25). Dr. Michael Ossege bearbeitet einen Fall von Zensur: Ein Elternratgeber sollte betroffenen Eltern Unterstützung geben, wenn Kinder meinen, im falschen Geschlecht geboren zu sein – die Broschüre kam auf den „Index“ jugendgefährdender Schriften. Und Carlos Gebauer macht sich Gedanken über die Humorlosigkeit im deutschen Verwaltungsalltag und Gewalt gegen Kunst. (Wiederholung vom 12. September 2025)
Tobias Gall findet vieles schwer bis unverständlich: Das Rundfunkurteil des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Begründung enttäuscht, wird aber vielleicht eine Klagewelle auslösen. Carlos Gebauer gewährt dazu Über- und Durchblick. Die Wirtschaftsförderung in Deutschland ist ein Dschungel, der eines Rechtsstaats unwürdig ist. Annette Heinisch bringt Licht in dieses Dunkel. Der AStA oder die Antifa der Uni Bielefeld dürfen Prof. Martin Schwab blockieren, die Uni versteht nichts vom Recht – Christian Moser zu seinem offenen Brief.
Im Dezember 2022 wurden in einer der größten Polizeiaktionen der Bundesrepublik gut zwei Dutzend Personen verhaftet, die als „Reichsbürger“ nicht weniger als einen Umsturz der bestehenden staatlichen Ordnung zum Ziel gehabt haben sollen. Seit dem Frühjahr 2024 finden an drei unterschiedlichen Gerichtsorten die Hauptverhandlungen gegen die vermeintliche Terrorgruppe um Prinz Reuß statt. Drei Jahre Untersuchungshaft bieten den Anlass, in dieser Sendung den Stand der Verfahren zu erörtern. Bestätigen sich die Vorwürfe, oder lässt sich eher eine „Entzauberung“ der Verfahren vernehmen? Hierzu sprechen wir mit je einem Verteidiger aus den Gerichtsorten Frankfurt, Stuttgart und München.
Die vor allem wirtschaftsrechtlichen Aspekte des Falles Weimer, der derzeit viel Aufsehen erregt, erläutert Prof. Tim Drygala. Der Aufstand gegen als unliebsam empfundene Versammlungen wird immer größer, sie sollen mit aller Gewalt verhindert werden. Eine neue Entscheidung des BVerfG zu Blockaden von Versammlungen wird von Rechtsanwalt Jochen Lober aus Köln dargelegt. Über den aktuellen Sachstand des Verfahrens der Politologin Ulrike Guérot informiert ihr Anwalt, der Spezialist für Arbeitsrecht, Tobias Gall. Zum Abschluss folgt ein nachdenklicher Kommentar über Recht und Gerechtigkeit zum Fall Mia von Rechtsanwalt Michael Moser.
Recht nach einem, nach drei oder nach fünfzehn Jahren ist nicht das Gleiche. Hauptverhandlungen können drei oder dreißig oder 300 Tage dauern. Gibt es dafür vernünftige Gründe? Über die bisherige Dauer des sogenannten Reichsbürgerprozesses berichtet der dortige Strafverteidiger Roman von Alvensleben, Ulrich Fischer gibt eine Einschätzung zu einem auch höchstinstanzlich nicht beendeten Arbeitsrechtsprozess, und Rechtsanwältin Dr. Sylvia Freygner erläutert, was aus der Unschuldsvermutung in Strafverfahren heutzutage wird. Schließlich kommentiert Carlos A. Gebauer die Fälle der Impfpropaganda, bei denen das Medizinrecht rotsieht.
Prof. Darius Schindler aus Karlsruhe berichtet über die Auswirkungen der Einstufung der Antifa Ost durch das Weiße Haus als „Terrororganisation“. Der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer aus Düsseldorf diskutiert mit uns die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Ärzte von einer direkten Verantwortlichkeit für Impfschäden aus der Corona-Zeit entlastet. Mit Rechtsanwalt Dr. Valentin Landmann aus Zürich erörtern wir Fragen der Strafzumessung in der Schweiz. Und unser Kollege Artur Terekhov berichtet vom Bundesgericht in Lausanne, das dem Obergericht des Kantons Aargau „Willkür“ nachgewiesen hat.
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