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Kontrafunk: Der Rechtsstaat
Kontrafunk: Der Rechtsstaat
Author: Kontrafunk
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© Kontrafunk AG
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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und thematisieren einzelne Gerichtsverfahren und Urteile ausschließlich im Gespräch mit Juristen.
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Das geplante Tariftreuegesetz ist ein verfassungswidriger Angriff auf die Tarifautonomie, stellt Prof. Rupert Scholz fest. Das Bundesverwaltungsgericht muss Grundsätzliches über das Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit und Beamtenrecht lernen – den Fall von Prof. Martin Wagener erörtert Dr. Ulrich Vosgerau. Das Klagelied von der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ist ein Missverständnis und lenkt von den eigentlichen Strukturproblemen in der Justiz ab – ein Gespräch mit Prof. Thomas-Michael Seibert.
Daniel Günther, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, erregt sich über unbequeme Medien, möchte die Wahrheit kontrollieren, und dabei bleibt sie auf der Strecke. Die Frage, ob das ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates ist, beantwortet Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler. Überraschende Wahrheiten lieferte der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn in der Enquetekommission des Bundestages zur Corona-Pandemie. Diese analysiert Rechtsanwalt Tobias Gall. Die Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt. Auch weil das Gericht sich auf unzureichende wissenschaftliche Grundlagen stütze, womit es die Wahrheit nicht korrekt erfasse. Diese Entscheidung und die zugrunde liegende Maxime erläutert der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.
In dieser Ausgabe äußert sich Dr. Ulrich Vosgerau aus Berlin zu dem sagenhaften oder eigentlich zwangsläufigen Urteil des Landgerichts Bamberg in Strafsachen gegen den Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, David Bendels, der am Mittwoch freigesprochen worden ist. Mit der Zürcher Nationalrätin Dr. Nina Fehr Düsel besprechen wir die besorgniserregende Entwicklung der Jugendkriminalität in der Schweiz, die uns spiegelbildlich auch in Deutschland und Österreich zu schaffen macht. Unterschiede im Strafverfahrensrecht zwischen der Schweiz und Deutschland erörtern wir mit dem Strafverteidiger Dr. Valentin Landmann in Zürich. Und Ulrich Fischer kommentiert die Arbeitsbelastung von Richtern, Staatsanwälten und der Justiz in grosso modo. Die Frage stellt sich, ob der Rechtsstaat sich in einem dysfunktionalen Zustand, am Kipppunkt, befindet oder schon als schwerkrank anzusehen ist.
Die Beweisaufnahme ist das Herzstück einer jeden strafrechtlichen Hauptverhandlung. Umso wichtiger ist hierbei die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Prof. Martin Schwab berichtet über eine ungewöhnliche Beweisaufnahme vor dem Landgericht Magdeburg, an deren Ende ein Freispruch stand. Rechtsanwalt Artur Terekhov erteilt der Beweiserhebung aus sogenannten informellen Befragungen von Beschuldigten unter Verweis auf das oberste Schweizer Bundesgericht eine klare Absage. Und am Ende erläutert die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Schwaben, warum man der Zeugenaussage eines Häftlings, der seinen Mitgefangenen gezielt ausfragt, durchaus mit Bedenken entgegentreten kann. (Wiederholung vom 2. Mai 2025)
Am 19. und 20. September kommt das Who’s who der Strafverteidiger in Nürnberg zum Dreiländerforum Strafverteidigung zusammen. Prof. Jan Bockemühl erläutert Näheres zu dieser Tagung. Über tausend Wahlprüfungsbeschwerden zur Bundestagswahl 2025 liegen dem Deutschen Bundestag vor. Mit dem ehemaligen Frankfurter Rechtsanwalt Ulrich Fischer sprechen wir über seinen Kampf ums Recht in Berlin und Karlsruhe (2 BvR 957/25). Dr. Michael Ossege bearbeitet einen Fall von Zensur: Ein Elternratgeber sollte betroffenen Eltern Unterstützung geben, wenn Kinder meinen, im falschen Geschlecht geboren zu sein – die Broschüre kam auf den „Index“ jugendgefährdender Schriften. Und Carlos Gebauer macht sich Gedanken über die Humorlosigkeit im deutschen Verwaltungsalltag und Gewalt gegen Kunst. (Wiederholung vom 12. September 2025)
Tobias Gall findet vieles schwer bis unverständlich: Das Rundfunkurteil des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Begründung enttäuscht, wird aber vielleicht eine Klagewelle auslösen. Carlos Gebauer gewährt dazu Über- und Durchblick. Die Wirtschaftsförderung in Deutschland ist ein Dschungel, der eines Rechtsstaats unwürdig ist. Annette Heinisch bringt Licht in dieses Dunkel. Der AStA oder die Antifa der Uni Bielefeld dürfen Prof. Martin Schwab blockieren, die Uni versteht nichts vom Recht – Christian Moser zu seinem offenen Brief.
Im Dezember 2022 wurden in einer der größten Polizeiaktionen der Bundesrepublik gut zwei Dutzend Personen verhaftet, die als „Reichsbürger“ nicht weniger als einen Umsturz der bestehenden staatlichen Ordnung zum Ziel gehabt haben sollen. Seit dem Frühjahr 2024 finden an drei unterschiedlichen Gerichtsorten die Hauptverhandlungen gegen die vermeintliche Terrorgruppe um Prinz Reuß statt. Drei Jahre Untersuchungshaft bieten den Anlass, in dieser Sendung den Stand der Verfahren zu erörtern. Bestätigen sich die Vorwürfe, oder lässt sich eher eine „Entzauberung“ der Verfahren vernehmen? Hierzu sprechen wir mit je einem Verteidiger aus den Gerichtsorten Frankfurt, Stuttgart und München.
Die vor allem wirtschaftsrechtlichen Aspekte des Falles Weimer, der derzeit viel Aufsehen erregt, erläutert Prof. Tim Drygala. Der Aufstand gegen als unliebsam empfundene Versammlungen wird immer größer, sie sollen mit aller Gewalt verhindert werden. Eine neue Entscheidung des BVerfG zu Blockaden von Versammlungen wird von Rechtsanwalt Jochen Lober aus Köln dargelegt. Über den aktuellen Sachstand des Verfahrens der Politologin Ulrike Guérot informiert ihr Anwalt, der Spezialist für Arbeitsrecht, Tobias Gall. Zum Abschluss folgt ein nachdenklicher Kommentar über Recht und Gerechtigkeit zum Fall Mia von Rechtsanwalt Michael Moser.
Recht nach einem, nach drei oder nach fünfzehn Jahren ist nicht das Gleiche. Hauptverhandlungen können drei oder dreißig oder 300 Tage dauern. Gibt es dafür vernünftige Gründe? Über die bisherige Dauer des sogenannten Reichsbürgerprozesses berichtet der dortige Strafverteidiger Roman von Alvensleben, Ulrich Fischer gibt eine Einschätzung zu einem auch höchstinstanzlich nicht beendeten Arbeitsrechtsprozess, und Rechtsanwältin Dr. Sylvia Freygner erläutert, was aus der Unschuldsvermutung in Strafverfahren heutzutage wird. Schließlich kommentiert Carlos A. Gebauer die Fälle der Impfpropaganda, bei denen das Medizinrecht rotsieht.
Prof. Darius Schindler aus Karlsruhe berichtet über die Auswirkungen der Einstufung der Antifa Ost durch das Weiße Haus als „Terrororganisation“. Der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer aus Düsseldorf diskutiert mit uns die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Ärzte von einer direkten Verantwortlichkeit für Impfschäden aus der Corona-Zeit entlastet. Mit Rechtsanwalt Dr. Valentin Landmann aus Zürich erörtern wir Fragen der Strafzumessung in der Schweiz. Und unser Kollege Artur Terekhov berichtet vom Bundesgericht in Lausanne, das dem Obergericht des Kantons Aargau „Willkür“ nachgewiesen hat.
Tobias Gall spricht mit Prof. Rupert Scholz über die verfassungsrechtliche Einordnung der Rede des deutschen Bundespräsidenten zum 9. November. Mit Ulrich Fischer erörtert er, ob die rechtsstaatlichen Fehlschläge der Justiz nur schwarze Schafe zeigen oder im System etwas in Schieflage geraten ist. Es geht um das vierte Symposium des Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA), die am 29. November nach Halle an der Saale einladen. Schließlich kommentiert Michael Moser die jüngsten rechtsstaatlichen Ausreißer, die Anlass für die Grundidee dieser Sendung waren.
In der heutigen Folge beleuchtet der Strafverteidiger Dirk Sattelmaier die Anwendung von § 278 StGB kritisch, insbesondere die Frage, was ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ist. Rechtsanwalt Gordon Pankalla berichtet von Luisa Neubauers Forderung nach einer Geldentschädigung und der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler macht sich Gedanken über die zunehmende Infantilisierung des Rechts. Zum Schluss kommentiert Rechtsanwalt Ulrich Fischer das gesinnungsaktivistische Zähneknirschen eines Zivilrichters.
Das juristische Meinungsparkett der Republik erscheint uns in diesen Tagen voller Tretminen. Durch die Möglichkeit, in sozialen Netzwerken immer und praktisch überall seine Ansichten zu gesellschaftspolitischen Themen äußern zu können, laufen die Menschen durch ein scheinbar immer enger werdendes Minenfeld. Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche spricht über zwei Publizisten, die auf der EU-Sanktionsliste gegen Russland stehen. Dr. Ulrich Vosgerau gibt uns Einblick in die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verfahren zum Verbot des „Compact“-Magazins und übt Kritik. Und schließlich erörtert der Kölner Medienanwalt Markus Haintz anhand des Falles von Prof. Norbert Bolz Doppelstandards in der deutschen Strafjustiz.
Zu den Plänen für die neue Wehrpflichtreform hören Sie einen Beitrag von Prof. Rupert Scholz. Carlos Gebauer stellt die Folgen dar, die sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum ÖRR-Zwangsbeitrag ergeben, und Prof. Dietrich Murswiek gibt Einblick in die Freiheitsverletzungen bei der Löschung durch Social-Media-Plattformen. Im Kommentar behandelt Ulrich Fischer die Meinungsäußerungen einer früheren Bundesverfassungsrichterin. Außerdem in dieser Ausgabe: Rechtsnachrichten.
Die Kantonsregierung will durch eine kantonale Immobilienüberwachungsverordnung ihre Liegenschaften vor Vandalismus schützen und ist dabei etwas „über das Ziel hinausgeschossen“. Der Rechtsanwalt Artur Terekhov berichtet über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich. Die Antifa gibt zu reden. Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Maaßen nimmt dazu eine klare Haltung ein. Maaßen fordert, die Antifa als terroristische Vereinigung einzustufen und den deutschen Innenminister Alexander Dobrindt zum Handeln auf. Rechtsanwalt Sascha Flatz aus Wien erläutert das Urteil des Landesgerichts Wien in Strafsachen, das hohe Wellen der Empörung und der Emotionen ausgelöst hat, als zehn Tatverdächtige im Fall der 12-jährigen Mia freigesprochen wurden.
Tobias Gall spricht mit Prof. Rupert Scholz über die systemischen Widersprüchlichkeiten und weitere Probleme des aktuellen Staatsbürgerrechts. Rechtsanwalt Ulrich Fischer führt in das deutsche Schiedsgerichtswesen ein und erläutert seine möglichen Vorzüge. Und Rechtsanwalt Carlos Gebauer berichtet über die Probleme des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks anhand eines beim Bundesverwaltungsgericht gerade verhandelten Falles.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist fundamental und konstitutiv für jede Demokratie. Zugleich ist es ein ewiger Stachel im Fell der Regierungen. Daher ist es staatlicherseits ständig Versuchen ausgesetzt, eingeschränkt zu werden. Mit Rechtsanwalt Ralf Ludwig besprechen wir ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht von März 2024, welches aktuell negative Auswirkungen auf die Strafverfahren zahlreicher Teilnehmer der Bauernproteste in Biberach von Februar 2024 hat. Über diese Verfahren berichtet Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler. Und Prof. Martin Schwab erläutert rechtlich bedenkliche Nacktdurchsuchungen in deutschen Justizvollzugsanstalten.
Im Gespräch mit Carlos Gebauer geht es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn mit Spannung erwartet wird die mündliche Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht. Marcus Pretzell erläutert die interessanten Gedanken, die sich ein Amtsgericht über die Voraussetzungen des Hausfriedensbruchs macht. Die Frage ist: Wann ist die Verletzung eines Sperrbezirks zugleich strafbarer Hausfriedensbruch? Zum Schluss versuchen wir gemeinsam mit Ulrich Fischer, ein wenig Klarheit in Rechtssetzung und Gerichte der EU zu bringen, die in mancher Hinsicht ein Buch mit sieben Siegeln sind.
Richtlinien und Verordnungen aus der Europäischen Union überlagern immer weitere Bereiche nationalen Rechts und führen nicht selten zu hoch zweifelhaften inhaltlichen Kollisionen. Prof. Rupert Scholz beklagt das daraus entstehende Demokratiedefizit. Eine dieser Kollisionen, das Asylverfahren und die polizeilichen Praktiken an der deutschen Grenze betreffend, stellt die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Kaufhold vor und plädiert für eine nationalstaatliche Behandlung. Carlos Gebauer wundert sich über die Einordnung privater Ärzte, die Schaden bringende Corona-Spritzen gesetzt haben, als Amtsträger im haftungsrechtlichen Sinne, wie jetzt vom Bundesgerichtshof zu entscheiden ist. Schließlich kommentiert Ulrich Fischer die Erklärung von fast 400 Rechtswissenschaftlern zum Rückzug einer Rechtswissenschaftlerin bei der Besetzung im Bundesverfassungsgericht.
Am 19. und 20. September kommt das Who’s who der Strafverteidiger in Nürnberg zum Dreiländerforum Strafverteidigung zusammen. Prof. Jan Bockemühl erläutert Näheres zu dieser Tagung. Über tausend Wahlprüfungsbeschwerden zur Bundestagswahl 2025 liegen dem Deutschen Bundestag vor. Mit dem ehemaligen Frankfurter Rechtsanwalt Ulrich Fischer sprechen wir über seinen Kampf ums Recht in Berlin und Karlsruhe (2 BvR 957/25). Dr. Michael Ossege bearbeitet einen Fall von Zensur: Ein Elternratgeber sollte betroffenen Eltern Unterstützung geben, wenn Kinder meinen, im falschen Geschlecht geboren zu sein – die Broschüre kam auf den „Index“ jugendgefährdender Schriften. Und Carlos Gebauer macht sich Gedanken über die Humorlosigkeit im deutschen Verwaltungsalltag und Gewalt gegen Kunst.




