DiscoverDer Rechtsstaat
Der Rechtsstaat
Claim Ownership

Der Rechtsstaat

Author: Kontrafunk

Subscribed: 103Played: 2,876
Share

Description

In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und thematisieren einzelne Gerichtsverfahren und Urteile ausschließlich im Gespräch mit Juristen.
113 Episodes
Reverse
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist fundamental und konstitutiv für jede Demokratie. Zugleich ist es ein ewiger Stachel im Fell der Regierungen. Daher ist es staatlicherseits ständig Versuchen ausgesetzt, eingeschränkt zu werden. Mit Rechtsanwalt Ralf Ludwig besprechen wir ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht von März 2024, welches aktuell negative Auswirkungen auf die Strafverfahren zahlreicher Teilnehmer der Bauernproteste in Biberach von Februar 2024 hat. Über diese Verfahren berichtet Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler. Und Prof. Martin Schwab erläutert rechtlich bedenkliche Nacktdurchsuchungen in deutschen Justizvollzugsanstalten.
Im Gespräch mit Carlos Gebauer geht es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn mit Spannung erwartet wird die mündliche Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht. Marcus Pretzell erläutert die interessanten Gedanken, die sich ein Amtsgericht über die Voraussetzungen des Hausfriedensbruchs macht. Die Frage ist: Wann ist die Verletzung eines Sperrbezirks zugleich strafbarer Hausfriedensbruch? Zum Schluss versuchen wir gemeinsam mit Ulrich Fischer, ein wenig Klarheit in Rechtssetzung und Gerichte der EU zu bringen, die in mancher Hinsicht ein Buch mit sieben Siegeln sind.
Richtlinien und Verordnungen aus der Europäischen Union überlagern immer weitere Bereiche nationalen Rechts und führen nicht selten zu hoch zweifelhaften inhaltlichen Kollisionen. Prof. Rupert Scholz beklagt das daraus entstehende Demokratiedefizit. Eine dieser Kollisionen, das Asylverfahren und die polizeilichen Praktiken an der deutschen Grenze betreffend, stellt die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Kaufhold vor und plädiert für eine nationalstaatliche Behandlung. Carlos Gebauer wundert sich über die Einordnung privater Ärzte, die Schaden bringende Corona-Spritzen gesetzt haben, als Amtsträger im haftungsrechtlichen Sinne, wie jetzt vom Bundesgerichtshof zu entscheiden ist. Schließlich kommentiert Ulrich Fischer die Erklärung von fast 400 Rechtswissenschaftlern zum Rückzug einer Rechtswissenschaftlerin bei der Besetzung im Bundesverfassungsgericht.
Am 19. und 20. September kommt das Who’s who der Strafverteidiger in Nürnberg zum Dreiländerforum Strafverteidigung zusammen. Prof. Jan Bockemühl erläutert Näheres zu dieser Tagung. Über tausend Wahlprüfungsbeschwerden zur Bundestagswahl 2025 liegen dem Deutschen Bundestag vor. Mit dem ehemaligen Frankfurter Rechtsanwalt Ulrich Fischer sprechen wir über seinen Kampf ums Recht in Berlin und Karlsruhe (2 BvR 957/25). Dr. Michael Ossege bearbeitet einen Fall von Zensur: Ein Elternratgeber sollte betroffenen Eltern Unterstützung geben, wenn Kinder meinen, im falschen Geschlecht geboren zu sein – die Broschüre kam auf den „Index“ jugendgefährdender Schriften. Und Carlos Gebauer macht sich Gedanken über die Humorlosigkeit im deutschen Verwaltungsalltag und Gewalt gegen Kunst.
Über den Ausgang des Betrugsprozesses gegen Michael Ballweg sagt sein Verteidiger Gregor Samimi: „Man darf sich durch eine überengagierte Verteidigung einem Freispruch nicht in den Weg stellen und der Rechtsstaat hat sich hier bewährt.“ Nach Ansicht von Dirk Sattelmaier werden Strafverfahren allzu oft von Ihrem (politischen) Ende her eingeleitet, was man insbesondere auch am Dettmar-Verfahren studieren und als rechtsstaatswidrig beurteilen kann. Vollends aus dem Ruder läuft der Staat bei seinem offensichtlich rechts- und verfassungswidrigen kommunalpolitischen Kampf gegen AfD-Kandidaten. Wir sprechen darüber mit Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, der den Oberbürgermeisterkandidaten Paul als Prozessbevollmächtigter vertritt.
Der Schutz vor Desinformation und den unmündigen Bürger in seinem Verhalten zu lenken, sind Zumutungen der Gegenwart, die uns mit Expertenwissen als Notwendigkeiten verkauft werden sollen. Mit Dr. Beate Sibylle Pfeil, WHO-Expertin aus Freiburg, beleuchten wir die Beschlusslage sowie Bedrohungen durch die Internationalen Gesundheitsvorschriften und den Pandemievertrag. Sebastian Kurz wurde zum jüngsten Bundeskanzler der Europäischen Union und stürzte über eine Anzeigenaffäre sowie eine angebliche Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss. Rechtsanwalt Sascha Flatz aus Wien berichtet über Hintergründe und einen kaum beachteten Freispruch. Die ehemals neutrale Schweiz wird vom Schweizer Bundesrat an die EU und an die Nato herangeführt. Eine politische Forderung der Gegenwart ist „Make Switzerland Neutral Again“. Der Zürcher Rechtsanwalt Dr. Valentin Landmann schildert den Stand der Neutralitätsinitiative.
Merkwürdig war am 28. Mai ein Urteil des OLG Hamm über drohende oder nicht drohende Klimaschäden, Ulrich Fischer erläutert Inhalt und Verfahren. Der Schweizer Rechtsanwalt Hermann Lei nimmt Stellung zu einem Strafverfahren wegen angeblich rassistischer Äußerungen, das mit einem merkwürdigen Freispruch endete, und der Richter Falk Meinhardt schildert Bemühungen zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz. In einem Kommentar kritisiert Michael Moser den merkwürdigen Umgang der Bundestagsmehrheit mit der AfD-Opposition.
Prof. Volker Boehme-Neßler erörtert die Dublin-Übereinkunft und ihre Verwicklungen, Ulrich Fischer berichtet von seinen Zweifeln an der Gültigkeit der letzten Bundestagswahl, und Artur Terekov beschreibt Ärzte, die in die Jahre gekommen sind.
In dieser Folge geht es um das „Kronzeugen-Urteil“ und die Frage: Skandal oder richtig? Die Hintergründe erklärt der Verteidiger Dr. Gerhard Strate. Schwachstellen bei der Visumvergabe sind seit langem bekannt, abgestellt wurden sie bisher nicht. Warum das so ist und warum der Verfassungsschutz Fake-Accounts hat, erklärt Dr. Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Ver-fassungsschutzes und früherer Referatsleiter Ausländerrecht im Bundesinnenministerium. Abschließend berichtet Rechtsanwalt Michael Moser über die Justizministerkonferenz, die kürzlich in Deutschland stattfand, und was es mit dem „neuen Pakt für den Rechtsstaat“ auf sich hat.
Ideologie bedroht den Rechtsstaat. Die Gefahr dazu geht von Ideologen aus, wird aber innerhalb des Justizbetriebs selbst befördert. Prof. Rupert Scholz nimmt Stellung zu einem aktuellen Fall der Beschränkung der Reisefreiheit bei einer beabsichtigten Teilnahme an einem Kongress zur „Remigration“ in Mailand. Prof. Josef Franz Lindner überlegt, welche rechtliche Funktion den neuerdings installierten sogenannten vertrauenswürdigen Hinweisgebern zukommt, und Prof. Peter M. Huber macht sich Gedanken zur Behandlung der AfD im Deutschen Bundestag. Im Kommentar empfiehlt Ulrich Fischer die Vertretung politischer Rechtssachen unabhängig von der ideologischen Orientierung.
Vor der Weltgesundheitsorganisation kann man nur warnen: Ohne Widerspruch wurde das neue Pandemieabkommen in der Weltgesundheitsversammlung am 20. Mai angenommen. Über Demokratiedefizite und die Gefahr von Totalitarismus, über Hofschranzentum im Nationalrat, den Verlust von Subsidiarität und über Immunitäten in Genf sprechen wir mit Prof. David Dürr aus Basel. Ein Ersatzprodukt für Hühnchen, das Poulet auf pflanzlicher Basis, war Streitgegenstand vor dem Bundesgericht in Lausanne. Hören Sie einen Kommentar von Rechtsanwalt Artur Terekhov aus Regensdorf. Unter dem Deckmantel „Hass und Hetze“ sollen unliebsame Meinungsäußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze Gegenstand von Sanktionen und Erschwernissen werden. Rechtsanwalt Markus Haintz aus Köln berichtet über die Entwicklung mit dem Abmahnverein „So Done“.
In dieser Sendung begrüßt Tobias Gall zum Geburtstag des Grundgesetzes als Ehrengast Prof. Rupert Scholz und spricht mit ihm ganz ausführlich und kritisch über die Verfassung unserer grundgesetzlichen Ordnung. Mit Dr. Helmut Roewer äußert sich ein Verfassungsschützer der alten Garde zur Rechtmäßigkeit einer Parteiverurteilung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Abschließend versucht Tobias Gall eine kritische Beurteilung der Verfassungswirklichkeit auf den zuvor erörterten Grundlagen vorzunehmen.
„Ex falso quodlibet“ bezeichnet den in einem logischen System gültigen Grundsatz, dass aus Falschem Beliebiges folgt. Der Rechtsstaat darf aber nicht beliebig sein, im Gegenteil, er muss zuverlässig und transparent anerkannten Maximen folgen. Das gelingt nicht immer, was anhand von zwei Beispielen deutlich wird. Das nunmehr öffentlich bekannte geheime Gutachten zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die derzeit laufenden Gerichtsverfahren erläutert die Rechtsanwältin und AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Roman von Alvensleben, Fachanwalt für Strafrecht, berichtet von einem Fall geheimer Absprachen zwischen der Vorsitzenden einer Strafkammer und der Staatsanwaltschaft und die nachfolgende Aufhebung des Urteils durch den BGH. Die Bedeutung der Einhaltung grundlegender Maximen des Rechts, die juristischen Dogmatik nebst methodischer Sorgfalt und institutionelle Prinzipienfestigkeit kommentiert Rechtsanwalt und Autor Carlos A. Gebauer.
Thomas-Michael Seibert im Gespräch mit Volker Boehme-Neßler, Marcus Pretzell und Tobias Gall.Anders als der Satz im Grundgesetz „Eine Zensur findet nicht statt“ vermuten lässt, breitet sie sich neuerdings dennoch aus. Prof. Volker Boehme-Neßler erläutert, wie nachgelagerte Äußerungskontrollen funktionieren und welche Wirkungen sie haben. Der Verteidiger im „Schwachkopf“-Fall, Rechtsanwalt Marcus Pretzell, stellt dar, wegen welcher jetzt anderer Vorwürfe sein Mandant nach wie vor verfolgt wird, und Rechtsanwalt Tobias Gall spricht über eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zur neuen Zensurpraxis in öffentlichen Bibliotheken.    
Die Beweisaufnahme ist das Herzstück einer jeden strafrechtlichen Hauptverhandlung. Umso wichtiger ist hierbei die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Prof. Martin Schwab berichtet über eine ungewöhnliche Beweisaufnahme vor dem Landgericht Magdeburg, an deren Ende ein Freispruch stand. Rechtsanwalt Artur Terekhov erteilt der Beweiserhebung aus sogenannten informellen Be-fragungen von Beschuldigten unter Verweis auf das oberste Schweizer Bundesgericht eine klare Absage. Und am Ende erläutert die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Schwaben, warum man der Zeugenaussage eines Häftlings, der seinen Mitgefangenen gezielt ausfragt, durchaus mit Bedenken entgegentreten kann.
Darf die Politik die staatlichen Gewalten mit ihren sogenannten Koalitionsverträgen knechten? Ein Gespräch mit Ulrich Fischer. Gibt es für die staatliche Propaganda gegen die AfD keine verfassungsrechtlichen Grenzen mehr? Ein Fehlurteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz erläutert Dr. Christian Conrad. Inwiefern der Staat propagandistische Organisationen der „Zivilgesellschaft“ finanziert, ordnet Dr. Ulrich Vosgerau systematisch ein.
Welche Bedeutung haben Meinungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz für die Demokratie? Hätten mutige Abgeordnete die Lockerung der Schuldenbremse verhindern können? Und: Gilt der landläufig bekannte Satz „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ ganz besonders für Politiker in hohen und höchsten Staatsämtern? Und über die Strafverfolgung gegen den Youtuber und Satiriker Tim Kellner diskutiert Rechtsanwalt Michael Moser von der „Rechtsstaats“-Redaktion mit dem Schweizer Nationalrat Gregor A. Rutz, dem Professor für öffentliches Recht Volker Boehme-Neßler, dem Bundestagsabgeordneten Dr. Christian Wirth und dem Kölner Strafverteidiger Markus Haintz.
Vorgestellt werden insgesamt die Wahlprüfung, das Beschwerdeverfahren und schließlich zuletzt ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Prof. Rupert Scholz beurteilt die faktischen Chancen möglicher Wahlprüfungsbeschwerden, und zu seinen Ansichten nimmt Ulrich Fischer im Anschluss Stellung. Tobias Gall kommentiert die fortschreitende Erosion des Rechtsstaats nach der Bundestagswahl.
„Staatsskepsis“ war in Deutschland nie ausgeprägt, so schrieb der deutsche Journalist Jan Fleischhauer. Dann beschrieb er, warum diese durchaus angebracht sein könnte, und bewies damit zugleich, wie tief der Vertrauensverlust in staatliche Institutionen mittlerweile geht. Nicht nur Fleischhauer illustrierte das am Beispiel der Journalistin Anabel Schunke; auch wir befassen uns mit ihrem Fall im Interview mit ihrem Verteidiger Dr. Christoph Schmischke. Im Gespräch mit Prof. Martin Schwab, Verteidiger einer Angeklagten im sogenannten Reichsbürgerprozess, erläutern wir die Hintergründe dieses Falls. Zum Schluss besprechen wir mit Rechtsanwalt Dr. Gerald Brei den Freispruch eines Arztes in der Schweiz, der Maskenbescheinigungen ausgestellt hat.
Mit dem von einem aufgelösten Bundestag genehmigten Schuldenpaket wurde auch ein neuer Artikel 143h ins Grundgesetz eingefügt. Von welcher Rechtswirkung man bei diesem Geschenk an die grüne Partei ausgehen kann, erläutert Prof. Rupert Scholz. Was man von einer Staatsanwaltschaft erwarten kann, die dem Gericht den prozessualen Kampf ansagt, verdeutlicht Dirk Sattelmaier anhand der Hauptverhandlung gegen Michael Ballweg. Am Ende sprechen wir über ein selten erörtertes vernunftneutrales Verfahrensereignis: In allen Gerichtszweigen wird in einem Termin mündlich zur Sache verhandelt. Aber wann und mit welcher Frist diese Termine bestimmt werden, geht aus dem Gesetz nicht hervor. Die Steuerungsmöglichkeiten für Verfahren stellt Ulrich Fischer vor.
loading
Comments 
loading