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AT.reloaded
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Author: Verlag Österreich
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© Verlag Österreich
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Tauche mit AT.reloaded in die Welt des Strafrechts ein. Erlebe praxisnahe Fälle und Lösungen, präsentiert von Ingeborg Zerbes. Dein Schlüssel zu einem tieferen Verständnis für komplexe Fragestellungen im Strafrecht.
55 Episodes
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In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht Fälle analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino einen außergewöhnlichen Fall zur Unterlassungsstrafbarkeit: Eine Mutter weiß, dass ihr 16-jähriger Sohn seinen Stiefvater töten will und greift nicht ein.Der Fall führt direkt zur zentralen Frage des Strafrechts: Wann wird Nichthandeln strafbar? Anhand der Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs diskutieren Prof. Zerbes und Sarah Obino die Rolle der Überwachungsgarantenstellung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern und zeigen, warum eine Strafbarkeit wegen Mordes durch Unterlassen (§ 75 iVm § 2 StGB) in Betracht kommen kann.Du erfährst, wie sich Garantenpflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis ableiten, welche Grenzen die Aufsichtspflicht hat und welche Kriterien Gerichte anwenden, um zu beurteilen, ob Eltern für Straftaten ihrer Kinder strafrechtlich verantwortlich sein können.
In dieser Folge von AT.reloaded – Strafrecht Aktuell analysieren Professorin Ingeborg Zerbes, Jakob Hajszan und die Schweizer Dissertantin Giulia Canova die strafrechtlichen Grenzen der Sterbehilfe. Ausgangspunkt ist eine aktuelle „Tatort“-Episode: Eine Person unterstützt junge Frauen in einem Online-Forum bei ihrem Suizid, filmt den Vorgang heimlich und streamt ihn gegen Bezahlung ins Darknet.Im Zentrum steht die österreichische Rechtslage nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Strafbar bleibt jede Verleitung zur Selbsttötung (§ 78 StGB). Straflos kann hingegen – unter engen Voraussetzungen des Sterbeverfügungsgesetzes – die Mitwirkung an einem frei verantwortlichen Suizid schwer und unheilbar erkrankter, volljähriger Personen sein. Die Folge zeigt, wie sorgfältig zwischen bloßem psychischem Beistand und strafbarer Einflussnahme zu unterscheiden ist.Ein Blick in die Schweiz und nach Deutschland verdeutlicht die Unterschiede: Während in der Schweiz jede Mitwirkung aus selbstsüchtigen Beweggründen strafbar ist, fehlt in Deutschland derzeit eine eigenständige Regelung. Die Folge bietet dir eine kompakte, differenzierte Analyse eines hochsensiblen Themas – mit klarem Blick auf Tatbestandsstruktur, subjektive Tatseite und die dogmatischen Bruchlinien im deutschsprachigen Raum.
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht Fälle analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino die sogenannte Retterproblematik – ein klassisches Problem des Risikozusammenhangs.Ausgangspunkt ist ein fahrlässiges Verhalten: Zander vergisst, den Wasserhahn abzudrehen, sein Haus wird überflutet. Der Nachbar Norbert will die Schildkröte Susi retten und bricht sich den Arm. Die Feuerwehrfrau Felicia verletzt sich im Einsatz. Der neugierige Passant Schubert begibt sich ohne Rettungsabsicht ins Haus und bricht sich dabei das Bein.Zu prüfen ist eine fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB – doch entscheidend ist die normative Zurechnung: Unterbricht das Eingreifen eines Retters den Risikozusammenhang?Die Folge arbeitet drei unterschiedliche Ansichten heraus:Rechtsprechung: Verletzungen von Rettern bleiben zurechenbar; nur bei bloß Schaulustigen wird der Risikozusammenhang durchbrochen.Differenzierende Lehrmeinung: Zurechnung nur bei berufsmäßigen Rettern (zB Feuerwehr), nicht jedoch bei freiwilligen Helfern oder Schaulustigen.Liberale Ansicht: Auch berufsmäßige Retter handeln selbstverantwortlich; der Risikozusammenhang ist daher generell unterbrochen – mit der Konsequenz der Straflosigkeit des Erstverursachers.In dieser Podcastfolge erfährst du, welche Rolle der Schutzzweck der Norm, die Figur der freiwilligen Selbstgefährdung und die Unterscheidung zwischen beruflicher Pflicht und privatem Helfen spielen – und warum dieselbe Fallkonstellation je nach Ansatz zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht Fälle analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino den Risikozusammenhang als zentrale Zurechnungsstufe bei Fahrlässigkeitsdelikten und fahrlässigenErfolgsqualifikationen.Anhand mehrerer Fallvarianten (von der Tablettengabe im Smoothie bis zu komplexen Fällen mit Todesfolge) wird erklärt, wann ein eingetretener Erfolg noch dem Erstverursacher zugerechnet werden kann – und wann nicht. Im Fokus stehen hierbei Opferfehlverhalten und Fehlverhalten Dritter. Erfahre, wann grob unvernünftiges oder unverständliches Verhalten des Opfers zur Durchbrechung des Risikozusammenhangs führt, welche unterschiedlichen Maßstäbe Lehre und Rechtsprechung dabei anlegen und wie ein bloßes Unterlassen – etwa eine unterlassene Hilfeleistung – zu beurteilen ist. Diese Episode verbindet systematische Prüfungshinweise mit anschaulichen Fallkonstellationen und zeigt dir, worauf es beim Risikozusammenhang in der Fallprüfung ankommt.
In der Folge STEOP IV von AT.reloaded beantworten Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team zentrale Fragen aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die in der Vorlesung offen geblieben sind.Du erfährst, was mit dem Begriff „unwertbehaftet“ gemeint ist und warum der Vorsatz im Strafrecht ein Unrechtselement darstellt. Anhand des prominenten Falls rund um eine unbezahlte Hotelrechnung wird klar abgegrenzt, wann bloß eine zivilrechtliche Forderung vorliegt – und wann Betrug nach § 146 StGB.Außerdem thematisiert die Folge die lebenslange Freiheitsstrafe im österreichischen Strafrecht, ihre gesetzliche Ausgestaltung und die Möglichkeit der bedingten Entlassung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen (§§ 21–23 StGB): Du lernst, warum diese keine Strafen sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Formen das österreichische Recht kennt.Abschließend wird die Diversion eingeordnet: Wann ist eine Strafe weder spezial- noch generalpräventiv notwendig – und warum reicht in bestimmten Fällen eine alternative Erledigung aus?Diese Folge bietet dir eine kompakte Zusammenfassung offen gebliebener Fragen aus der Vorlesung von Ingeborg Zerbes – ideal zur gezielten Vorbereitung auf die STEOP-Prüfung im Strafrecht.
In dieser Folge von AT.reloaded – Klartext Strafrecht (STEOP III) analysiert Professorin Ingeborg Zerbes zentrale Delikte des Besonderen Teils des österreichischen Strafrechts. Im Fokus stehen zunächst die vorsätzlichen Tötungsdelikte: Mord als Grundtatbestand, privilegierte Formen wie Totschlag im Affekt und die Tötung eines Kindes bei der Geburt sowie die strafrechtlichen Grenzen von Tötung auf Verlangen und Mitwirkung an der Selbsttötung – einschließlich der seit 2021 geltenden Sonderregelungen bei schweren, unheilbaren Erkrankungen.Anschließend widmet sich die Folge den Vermögensdelikten. Systematisch werden gewaltlose Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Unterschlagung und Veruntreuung erklärt und von gewaltsamen Delikten wie Raub und räuberischem Diebstahl abgegrenzt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Betrug als Selbstschädigungsdelikt durch Täuschung sowie auf der Untreue (§ 153 StGB) als zentralem Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts.Die Folge bietet dir eine kompakte, prüfungsrelevante Einordnung der zentralen Tatbestandsstrukturen, maßgebliche Strafrahmen und Abgrenzungsfragen - klar strukturiert und verständlich erklärt.
Zum Jahresende meldet sich AT.reloaded mit einem besonderen Special.In der Bloopers-Folge hörst du, dass selbst bei präziser strafrechtlicher Analyse nicht jeder Take sitzt: Versprecher, Denkpausen, falsche Übergänge und spontane Neustarts aus den Aufnahmen mit Professorin Ingeborg Zerbes und ihrem Team. Eine humorvolle Rückschau hinter die Kulissen von AT.reloaded – als lockerer Jahresabschluss zwischen Fallprüfungsschema und Strafrechtsdogmatik.
In dieser Folge fasst Professorin Ingeborg Zerbes weitere prüfungsrelevante Inhalte ihrer STEOP-Vorlesung im Strafrecht an der Uni Wien für dich zusammen. Neben der Unterscheidung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen und deren unterschiedlichen Rechtsfolgen werden auch der Versuch und der Rücktritt vom Versuch nach § 15 StGB und § 16 StGB erklärt. In diesem Zusammenhang wird auf die Besonderheiten bei der Beteiligung mehrerer Täterinnen und Täter eingegangen. Auch die Systematik der Körperverletzungsdelikte wird in dieser Episode aufgegriffen. Du erfährst spannende Fakten zu vorsätzlichen und fahrlässigen Begehungsformen, Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen und qualifizierten Begehungsformen.
In dieser Folge geht es um deinen Einstieg in die STEOP-Vorlesung im Strafrecht an der Uni Wien. Professorin Ingeborg Zerbes und Pia Ogris erklären, welche Funktion das Strafrecht hat, warum es nur als Ultima Ratio für besonders schwere Angriffe auf zentrale Rechtsgüter eingesetzt wird und worin sich das justizielle Strafrecht vom Verwaltungsstrafrecht unterscheidet. Du erfährst, wie das Strafrecht aufgebaut ist – vom Allgemeinen Teil über den Besonderen Teil bis zum Strafverfahrensrecht – und welche Rolle Grundprinzipien wie § 1 StGB, das Analogieverbot und das Rückwirkungsverbot spielen. Anhand von Beispielen werden objektiver und subjektiver Tatbestand, Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Kausalität und objektive Zurechnung verständlich gemacht, unter anderem mit den bekannten „Raserfällen“. Diese Folge hilft dir, die ersten Inhalte der Einführungsvorlesung zu wiederholen und schafft eine klare Grundlage für dein Verständnis des Strafrechts von Beginn an.
In dieser Folge von AT.reloaded – Strafrecht Aktuell analysieren Professorin Ingeborg Zerbes, Franziska Eckstein, Pia Ogris und Sarah Obino die aktuelle Diskussion rund um die Zustimmungslösung „Nur Ja heißt Ja“. Sie zeigen anhand typischer Fallkonstellationen – etwa in Beziehungssituationen oder beim sogenannten Freeze-Verhalten –, worin sich die geplante Zustimmungslösung von der derzeitigen „Nein heißt Nein“-Regelung und vom Tatbestand der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB) unterscheidet. Die Folge macht deutlich, warum Beweisprobleme weiterhin bestehen, welche Rolle in dubio pro reo spielt und in welchen wenigen, aber relevanten Fällen eine Reform tatsächlich zu einer Erweiterung des strafbaren Unrechts führen könnte. Zudem ordnen sie die Debatte in den Kontext der Istanbul-Konvention, früherer EU-Gewaltschutzinitiativen, des großen Dunkelfelds sexueller Gewalt und der verbreiteten Sorge vor Falschbeschuldigungen ein. Hinweis: In der Folge werden Fälle sexualisierter Gewalt besprochen, die emotional herausfordernd sein können.
In dieser Fortsetzung zum Thema Swatting analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino, was passiert, wenn falsche Notrufe zu gefährlichen Polizeieinsätzen führen. Nachdem in Teil 1 die Strafbarkeit des Anrufs im Mittelpunkt stand, geht es diesmal um die Folgen: Wenn Spezialeinheiten aufgrund eines fingierten Notrufs einschreiten und dabei eine unschuldige Person verletzen oder festnehmen – wer trägt die strafrechtliche Verantwortung?Diese Folge beleuchtet, warum die Polizei in solchen Fällen gerechtfertigt handelt (§ 21 SPG), der Swatter aber dennoch für die daraus entstehenden Körperverletzungen oder Freiheitsentziehungen verantwortlich sein kann. Anhand der Beteiligungslehre (§ 12 StGB) diskutieren Zerbes und Obino, ob der Swatter als Bestimmungstäter oder sogar als verdeckter unmittelbarer Täter gilt, obwohl er selbst keinen Finger rührt.
In dieser Folge von AT.reloaded - Strafrecht Aktuell analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino die Bombendrohungen an österreichischen Schulen im Mai 2025 – ein Beispiel für sogenanntes Swatting. Sie erklären, warum der OGH dieses Verhalten nicht als Nötigung, wohl aber als gefährliche Drohung (§ 107 StGB) einstuft, und diskutieren, ob das wirklich überzeugt. Außerdem zeigen sie, welche Rolle die Polizei in solchen Fällen spielt und ob dabei eine Strafbarkeitslücke entsteht. Zum Schluss gibt es einen Ausblick auf Teil II: Swatting in Livestreams – wenn der Polizeieinsatz live vor der Kamera passiert.
Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino erklären in dieser Podcastfolge, warum eine volle Berauschung zwar die Schuldfähigkeit ausschließt, aber trotzdem nicht straflos bleibt. Du erfährst, wie das Delikt des Vollrauschs konstruiert ist, welche Rolle die „Rauschtat“ als objektive Bedingung der Strafbarkeit spielt und warum der Strafrahmen herabgesetzt ist. Außerdem wird die Abgrenzung zur actio libera in causa diskutiert: Was bedeutet es, wenn jemand sich bewusst oder fahrlässig in einen Rausch versetzt, um danach ein bestimmtes Delikt zu begehen – und wann greift stattdessen § 287? Praxisnahe Beispiele zeigen, worauf es in der Falllösung wirklich ankommt. Perfekt, wenn du nach der Folge zum Minderrausch dein Wissen vertiefen und die Unterschiede klar verstehen willst.
In dieser Folge von AT.reloaded analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino die Wirkung von Alkohol im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht der Minderrausch und die Rechtsfigur der Übernahmsfahrlässigkeit: Wann liegt trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit eine strafbare Fahrlässigkeit vor? Was bedeutet das für die Abgrenzung zu § 81 Abs 2 und § 88 Abs 3 StGB? Und wie wirkt sich ein Minderrausch aus, wenn nicht nur Fahrlässigkeits-, sondern auch Vorsatzdelikte im Raum stehen?Die Folge systematisiert die wichtigsten Abgrenzungen und zeigt, wie du typische Prüfungsprobleme rund um den Rauschzustand im Strafrecht schlüssig lösen kannst.
Unaufgeforderte Genitalbilder per Nachricht – ein klarer Übergriff oder „nur“ Belästigung? In dieser Folge diskutieren Professorin Ingeborg Zerbes und Pia Ogris, ob das unaufgeforderte Zusenden von Genitalbildern strafrechtlich sanktioniert werden soll. Anlass ist die aktuelle Regierungsvorlage zu einem neuen Straftatbestand – eingebettet in die EU-Gewaltschutzrichtlinie. Welche Rechtsgüter sind betroffen? Reicht zivil- oder verwaltungsrechtlicher Schutz aus? Und wie schwer wiegt der Übergriff im Lichte eines liberalen Strafrechts? Die Folge beleuchtet rechtspolitische, strafdogmatische und gesellschaftliche Argumente – differenziert, kritisch und praxisnah.
Was ist Übernahmefahrlässigkeit – und wann führt betrunkenes Autofahren zur Strafbarkeit nach § 80 StGB?In dieser Folge der AT.reloaded-Reihe Strafrecht Begriffe A bis Z analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team den Fall von Mathea, die trotz 1,3 Promille eine gefährliche Tätigkeit ausführt: Sie fährt Auto und tötet dabei eine Radfahrerin. Die Folge zeigt, warum Strafbarkeit nicht am Übersehen eines Verkehrszeichens anknüpfen kann, sondern an der Entscheidung, sich überhaupt alkoholisiert hinters Steuer zu setzen. Damit wird das Konzept der Übernahmefahrlässigkeit greifbar. Auch die qualifizierte grob fahrlässige Tötung nach § 81 Abs 2 StGB kommt ins Spiel. Eine Folge mit vielen dogmatischen Aha-Momenten und wichtigen Tipps für die Prüfungsstruktur bei Fahrlässigkeitsdelikten.
In dieser Folge von AT.reloaded – Strafrecht Begriffe A bis Z analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team anhand mehrerer grenzüberschreitender Fälle, wann österreichische Strafgewalt greift.Was bedeutet das Territorialitätsprinzip (§ 62 StGB)? Wann ist Österreich bei Auslandstaten dennoch zuständig – etwa durch das Flaggenprinzip oder die sogenannte stellvertretende Strafrechtspflege (§ 65 StGB)? Und was gilt, wenn eine Tat an Bord eines österreichischen Flugzeugs oder im Internet begangen wird?Anhand anschaulicher Beispiele rund um Steinwürfe über Staatsgrenzen, Diebstähle im Flugzeug und unbefugte Autofahrten in Liechtenstein erfährst du, welche Anknüpfungspunkte das österreichische Strafrecht vorsieht – und wie sie konkret anzuwenden sind.
In dieser Folge analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team einen Fall rund um einen radikalen Telegram-Post und zeigen, was Äußerungsdelikte wie § 282 StGB auszeichnet. Dabei geht es um die spannende Frage, ob es sich bei solchen Delikten um Tätigkeits- oder Erfolgsdelikte handelt – mit weitreichenden Konsequenzen für die Strafbarkeit digitaler Aussagen aus dem Ausland. Die Folge beleuchtet außerdem das Territorialitätsprinzip, die Providerhaftung und das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Strafrecht.
In dieser Folge analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team den Fall von Markus, der an paranoider Schizophrenie leidet und in einem psychotischen Schub versucht, seine Mutter zu töten. Dabei geht es um die zentrale strafrechtliche Frage: Wann ist eine Person zurechnungsunfähig im Sinn des § 11 StGB – und welche rechtlichen Folgen hat das? Die Folge erklärt, welche psychischen Störungen eine Zurechnungsunfähigkeit begründen können, wie Diskretions- und Dispositionsfähigkeit zu prüfen sind und wann eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 1 StGB in Betracht kommt.
Y wie Your Choice – diese Folge trägt ihren Titel nicht ohne Grund: Denn diesmal haben unsere Hörer*innen entschieden, worum es gehen soll! Über Instagram wurde abgestimmt – und das Wunschthema lautet: Tauglichkeit des Versuchs (§ 15 StGB). Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team greifen diesen Wunsch auf und analysieren anhand mehrerer Varianten rund um die PR-Managerin Sophie, wann ein Versuch strafbar ist – und wann nicht. Dabei geht es um die Untauglichkeit des Subjekts, des Tatobjekts und der Handlung – samt schwieriger Grenzfälle wie dem zufällig abwesenden Tatobjekt. Zwei Theorien stehen im Mittelpunkt: die Eindruckstheorie und die objektive ex-ante-Theorie. Klar wird: Nicht jeder Versuch ist strafbar – aber wann genau? Diese Folge liefert dir das Rüstzeug zur Falllösung!






















