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Fokus: Strafrecht
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Fokus: Strafrecht

Author: Nadine Zurkinden, Claude Eric Bertschinger

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Klimawandel, KI und Digitalisierung, gesellschaftliche Umwälzungen: Wir diskutieren mit Expert:innen aus dem Recht und anderen Disziplinen über aktuelle Herausforderungen und ihre Bedeutung für das Schweizerische Strafrecht.
«Fokus: Strafrecht» bietet 2-wöchentlich spannende Einblicke, für Profis und solche, die es werden wollen.
Hosts: Prof. Dr. Nadine Zurkinden, Assistenzprofessorin an der Universität Zürich und Rechtsanwalt Dr. Claude Eric Bertschinger, Dozent an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW.
Produktion: Wilma Rall
Kontakt: [email protected]
36 Episodes
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Wer hat welche Verantwortung in Zusammenhang mit internationalen, bewaffneten Konflikten? Welche völkerrechtlichen Pflichten hat die Schweiz als Staat für politische Entscheidungen, und wann entsteht daraus eine individuelle strafrechtliche Verantwortung eines Regierungsmitglieds?Mit Strafrechtler und Anwalt Marcel Bossonnet diskutieren wir über staatliche und individuelle Handlungs- und Unterlassungspflichten, Garantenstellung und Vorsatz, ebenso wie über die Rolle von Dual-Use-Gütern und Exportbewilligungen.Ausgangspunkt ist die Eingabe von Marcel Bossonet und weiteren AnwältInnen an den Internationalen Strafgerichtshof zur Schweizer Politik gegenüber Israel. Konkret werfen sie Bundesrat Ignazio Cassis Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid vor.
Gemäss Art. 199 StGB ist Sexarbeit grundsätzlich legal. Dennoch ist es schwierig, sie rechtmässig auszuüben, wegen des föderalen Flickenteppichs mit diversen rechtlichen Regelungen.Lorena Molnar ist Kriminologin und Leiterin des vom SNF geförderten Forschungsprojekts PREVICT-SW an der Universität Fribourg. Darin untersucht sie die Zusammenhänge von Viktimisierung, Stigmatisierung und Regulierung, und wie man staatliche Gewaltprävention und Selbstbestimmung von Sexarbeitenden verbinden kann. Im Gespräch vergleicht sie die vier europäischen Regulierungsmodelle und erklärt, weshalb Dekriminalisierung den besten Schutz von Sexarbeitenden verspricht, aber weitreichende rechtliche, institutionelle und gesellschaftliche Veränderungen voraussetzt.Das Gespräch ist in englischer Sprache.
Zwischen 1926 und 1973 wurden den Schweizer Jenischen ihre Kinder weggenommen. Jenische wurden entmündigt, zwangsinterniert und sterilisiert. Wie konnte ein solches Unrecht in einem demokratischen Rechtsstaat über Jahrzehnte bestehen? Nadja Capus, Strafrechtsprofessorin an der Universität Neuenburg ordnet die Verfolgung als Makrokriminalität ein. Sie spricht über das Verbrechen gegen die Menschlichkeit und beleuchtet die umstrittene Frage, ob die Verfolgung den Tatbestand des Völkermords erfüllt, im Lichte von Zerstörungsabsicht, systematischen Kindswegnahmen, Rückwirkungsverbot, Verjährung und den Grenzen des Völkerstrafrechts.Bezüglich der bis heute sehr zögerlichen Aufarbeitung spricht Nadja Capus von «willful ignorance»: Problematisch sei nicht nur das fehlende Wissen. Vielmehr müsse man sich die Frage stellen, wie institutionelle Entscheidungen dazu beitragen, dass bestimmtes Wissen gar nicht erst entsteht.
Opfer von Menschenhandel sind selten eingesperrt. Wer Menschen ausbeutet, übt meist subtil Kontrolle über sie aus, indem er ihre wirtschaftlichen, sozialen oder migrationsrechtlichen Abhängigkeiten ausnutzt. Fanie Wirth von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ in Zürich kennt die diversen Erscheinungsformen von Menschenhandel in der Schweiz. Sie erklärt, wie wichtig opferzentrierter Betroffenenschutz und das Opferhilfegesetz sind, und auf welche praktischen und juristischen Schwierigkeiten stösst, wer Betroffene unterstützt und in einem allfälligen Strafverfahren begleitet. Sie zeigt auf, wo aktuell Defizite bei der Prävention von Menschenhandel bestehen und welche strukturellen Veränderungen notwendig wären, um den Opferschutz wirksam zu stärken.
Unternehmen entwickeln militärische KI, steuern Drohnen oder sichern Militärstützpunkte. Mit der zunehmenden Privatisierung moderner Kriegsführung ergeben sich rechtlich diverse, neue Herausforderungen. Wer trägt innerhalb komplexer Unternehmensstrukturen die Verantwortung, wenn Völkerrecht verletzt wird? Sophia Zademack, Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Zürich spricht über die Rolle privater Unternehmen im Krieg, bestehende Haftungsmodelle, die Grenzen des internationalen Strafrechts und mögliche Reformansätze.
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