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LMU Examinatorium Öffentliches Recht
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LMU Examinatorium Öffentliches Recht

Author: Dr. Martin Heidebach

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Description

Die Podcasts werden im Rahmen des Examinatoriums im Öffentlichen Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München erstellt (http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/h/heidebach_martin/Lehrveranstaltungen-WS-2015_16/examinatorium-allgem1/index.html ). Das Examinatorium ist Teil des Assistentenmoduls im Münchner Examenstraining, dem Examensvorbereitungsprogramm der Juristischen Fakultät (http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/pruefungstraining/examenstraining/index.html ). In einer semesterübergreifenden Veranstaltung wird der gesamte Examensstoff im Öffentlichen Recht besprochen. Das didaktische Konzept der Veranstaltung ist die fallbezogene Stoffvermittlung. Dazu wird jede Woche ein Fall auf Examensniveau zur Verfügung gestellt, der dann mit den Studierenden gemeinsam gelöst wird. Um in der Präsenzveranstaltung mehr Zeit für interaktives Lernen zu haben, werden nach der Methode „inverted classroom“ ausgewählte, längere Erkläreinheiten als Podcast aufgezeichnet. Die Podcasts beziehen sich auf bestimmte Stellen der jeweiligen Falllösungen und sind entsprechend gekennzeichnet sowie in den Falllösungen verlinkt.
14 Episodes
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Examinatorium Öffentliches Recht
Verwaltungskompetenzen

Verwaltungskompetenzen

2020-04-0808:30

Einheit 3 erläutert die Verwaltungskompetenzen beim Vollzug von Bundesgesetzen (Art. 83 ff. GG).
Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren

2020-04-0818:30

Einheit 2 erläutert den Ablauf des Gesetzgebungsverfahren bei formellen Bundesgesetzen (Art. 76 ff. GG)
Einheit 1 stellt die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern (Art. 70 ff GG) vor.
Verwaltungskompetenzen

Verwaltungskompetenzen

2015-11-0508:30

Einheit 3 erläutert die Verwaltungskompetenzen beim Vollzug von Bundesgesetzen (Art. 83 ff. GG).
Gesetzgebungsverfahren

Gesetzgebungsverfahren

2015-11-0518:30

Einheit 2 erläutert den Ablauf des Gesetzgebungsverfahren bei formellen Bundesgesetzen (Art. 76 ff. GG)
Einheit 1 stellt die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern (Art. 70 ff GG) vor.