MOUNT ERBRECHT (Staffel 01)

Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich. Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht. Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern. Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.

#32 Der Schattenwert - zu 2 Ob 53/25w

Das Bestandrecht im Erb- und Pflichtteilsrecht - hier lohnt weiteres Nachdenken.

11-14
58:08

#31 Die nicht genehmigte Zinshausschenkung - zu 4 Ob 5/25a (leicht beschädigt)

In dieser leicht beschädigten Folge geht es um die Schwierigkeiten, einem Minderjährigen/einer Minderjährigen ein Zinshaus zu schenken oder zu vermachen.

10-31
57:11

#30 Der erbunfähige Verfasser

Mit § 591 ABGB hat der Gesetzgeber dem Verfasser des fremdhändigen Testaments die Möglichkeit genommen, auf Grundlage dieses Testaments zu erben. Das ist eine bemerkenswerte Abweichung vom alten Recht, deren Bedeutung bisher noch nicht realisiert wurde.

10-17
57:11

#29 Senatspräsident Dr. Musger im Gespräch

Der Vorsitzende des Erbrechtssenats spricht mit uns über das Höchstgericht

10-03
01:06:28

#27 Das Pflegevermächtnis (3)

In der letzten Folge zu diesem neuen Rechtsinstitut überlegen wir die Durchsetzung des Anspruchs, sein Verhältnis zu anderen Gläubigern und die Auswirkungen auf den Pflichtteil.

09-05
51:28

#26 Das Pflegevermächtnis (2)

Wir setzen die Überlegungen zum Pflegevermächtnis fort und arbeiten auch alternative Anspruchsgrundlagen heraus.

08-22
54:07

#25 Das Pflegevermächtnis (1)

Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 hat mit dem gesetzlichen Pflegevermächtnis ein neues Rechtsinstitut geschaffen. Bestimmte Personen erhalten unter bestimmten qualitativen und quantitativen Voraussetzungen nach dem Tod einen Anspruch auf eine Entlohnung für die geleistete Hilfe und Unterstützung.

08-08
50:56

#24 Der Kollisionskurator

Der Kollisionskurator ist ein weithin unbekanntes 'Wesen, das im Dschungel des Verlassenschaftsverfahrens öfter auftaucht als man denkt.

07-25
53:31

#23 Die Schenkung auf den Todesfall

Fragen über Fragen stellen sich zu diesem klassischen Rechtsgeschäft auf den Todesfall. Am Ende sogar jene, warum mit Blick auf Alternativen dieser Weg überhaupt noch gewählt wird.

07-11
51:38

#22 Wir kaufen eine Eigentumswohnung

Gemeinsames Wohnungseigentum führt zu geradezu stupiden Konsequenzen im Falle des Todes eines Miteigentümers.

06-27
54:10

#21 Hinzu- und Anrechnung - Regeln und Ausnahmen

Regeln und Ausnahmen, Regeln und Ausnahmen: weitere Schritte in einem ungemein komplexen Rechtsbereich.

06-13
49:37

#20 Hinzu- und Anrechnung - Vorschuss oder Schenkung

Bestimmte Rechtsgeschäfte unter Lebenden beeinflussen den Pflichtteil. Die Regeln ihrer Hinzu- und Anrechnung sind äußerst kompliziert. In dieser Folge wird ein erster Blick darauf geworfen.

05-30
51:27

#19 Die verblüffende Bemessung des Pflichtteils

Die Pflichtteilsquote ist rasch geklärt. Viel schwieriger ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Im Verlassenschaftsverfahren warten hier einige Überraschungen.

05-16
54:51

#18 Die schwierige Enterbung

Enterben will gelernt sein. Es bedarf eines kühlen Kopfes und der umsichtigen Beratung.

05-02
50:19

#17 Die herausfordernde Erbunwürdigkeit

Die allzu böse Tat beseitigt die Erbfähigkeit. Die Regelungen sind diffizil, die gerichtliche Klärung üblicherweise belastend.

04-18
58:36

#16 Die Bank im Verlassenschaftsverfahren

Nach dem Tod sollten die Bankwerte des Verstorbenen auch "gefunden" werden. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Sind die Schätze entdeckt, würde der Erbe gerne möglichst rasch darauf zugreifen. Dabei begibt er sich mitunter auf gefährliches Terrain.

04-04
54:07

#15 Der geschützte Hausrat der Witwe

In dieser Folge werden ausserdem wesentliche pflichtteilsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Vorausvermächtnis besprochen.

03-21
55:35

#14 Das geschützte Wohnrecht des Witwers

Ein zentrales Rechtsinstitut mit ungeahnten Tücken wird in dieser Folge beleuchtet.

03-07
47:28

#13 Die wohl bedachte Erbantrittserklärung (2)

Weitere Fragen und Antworten zu dieser entscheidenden Verfahrenshandlung.

02-21
55:39

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