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REstart - Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen

REstart - Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen
Author: Dr. Martin Bürmann, Matthias Litschke und Gerhard Müller
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© RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH
Description
Die Sanierung von Unternehmen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Welche Strategien und Instrumente sich in der Praxis bewährt haben, beleuchten Dr. Martin Bürmann, Matthias Litschke und Gerhard Müller gemeinsam in der Podcast-Reihe „REstart – Legal Insight zur Sanierung von Unternehmen“.
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Findet sich für einen insolventen Automobilzulieferer kein Investor, steht der Insolvenzverwalter vor einer besonderen Aufgabe: Es müssen Bauteile zu anderen Zulieferern verlagert, andere ausproduziert und gleichzeitig die Ersatzteilversorgung für viele Jahre sichergestellt werden – und das alles mit einer Belegschaft, die das Ende des Unternehmens vor sich sieht. Fingerspitzengefühl ist gefragt. Wie das in der Praxis abläuft, besprechen wir in der aktuellen Podcastfolge gemeinsam mit unserem Gast Matthias Litschke, einem praxiserfahrenen Unternehmensberater in der Automobilindustrie.
Die Ausgliederung profitabler Geschäftsbereiche macht die Verwertung insolventer Unternehmen sehr viel komplizierter. Denn für das Herauslösen eines Unternehmensteils ist eine klare Zuordnung der Ressourcen erforderlich. Das betrifft Fertigungs- und IT-Prozesse genauso wie die Mitarbeiter:innen. Und hierbei spielt neben Kunden und Gläubigern eben auch der Betriebsrat eine entscheidende Rolle. Was bei einem Carve-out in der Praxis zu berücksichtigen ist, besprechen wir in der aktuellen Podcastfolge gemeinsam mit unserem Gast Matthias Litschke, einem praxiserfahrenen Unternehmensberater in der Automobilindustrie.
Ist der Unternehmenskern zukunftsfähig, stößt man möglichst schnell einen M&A Prozess an. Mit der Fortführungsvereinbarung und der Loyalität von Belegschaft und Kundschaft wird ein zügiger Verkauf realistisch. Ob als Asset Deal oder Share Deal, ob an strategische Investoren oder an Finanzinvestoren – mit einem Trade Agreement werden manche Käuferwünsche wahr. Wie aus Wunschdenken Wirklichkeit werden kann, besprechen wir in der aktuellen Podcastfolge gemeinsam mit unserem Gast Matthias Litschke, einem praxiserfahrenen Unternehmensberater in der Automobilindustrie.
Keep calm and carry on – die Insolvenz als Chance zu einem Neubeginn. Häufig können Automobilhersteller einen insolventen Zulieferer nicht kurzfristig ersetzen. Für den Zulieferer ist das eine Chance, seine Kunden aktiv in die Rettung einzubinden. Über Verlustdeckungsvereinbarungen, die Fortführung in der Insolvenz, transparente Zahlen und offene Kommunikation sprechen wir in der aktuellen Podcastfolge mit unserem Gast Matthias Litschke, einem praxiserfahrenen Berater der Autoindustrie.
Die Verbrennertechnologie verkauft sich nach wie vor besser als erwartet. Aber das hilft den Zulieferern nur bedingt. Denn das Marktvolumen ist insgesamt geschrumpft, bei Vertragsabschluss prognostizierte Absatzzahlen werden kaum noch erreicht. Und neue Modellreihen produzieren die Hersteller immer häufiger im Ausland. Geht der Zulieferer dann nicht mit, geht er immer häufiger in die Insolvenz. Welche Abwehrmaßnahmen hilfreich sind, analysieren wir in der aktuellen Podcastfolge gemeinsam mit unserem Gast Matthias Litschke, einem etablierten, praxiserfahrenen Unternehmensberater im Automotivesegment.
Zwischen politischem Willen und Kundenverhalten kommt ein zentraler Wirtschaftszweig immer häufiger unter die Räder. Politisch gewollt, vom Kunden verschmäht – der Technologiewechsel von fossiler zu elektrischer Energie stellt hunderte Zulieferbetriebe vor komplexe Herausforderungen. Transformation, Restrukturierung oder Insolvenz – welche Strategien und Konzepte aus Sicht der Berater welche Auswege eröffnen, analysieren wir in dieser und den nächsten Podcastfolgen gemeinsam mit unserem Gast Matthias Litschke, einem etablierten, praxiserfahrenen Unternehmensberater im Automotivesegment.
Gut 75 Prozent der Schuldner wollten keine Straftat begehen, spielen aber durch unkluges Verhalten schnell mit dem Feuer. Neben den wirtschaftlichen Folgen einer Insolvenz kommt es dann häufig ungewollt zu strafrechtlichen Konsequenzen. Wann im Ernstfall eine Selbstanzeige bei der Polizei, eine Offenbarung gegenüber den Gläubigern oder ein erfahrener Strafverteidiger (m/w/d) besser helfen kann, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
Im Sanierungsprozess stößt man gelegentlich auf Straftaten der Vergangenheit. Beratungsleistungen ohne Gegenwert, Angestelltenverträge ohne Arbeitsleistung oder Serviceverträge ohne Serviceleistungen sind die Klassiker. Betriebsausgaben ohne Gegenwert sind auch steuerlich relevant. Das kann zu weitreichenden zivil- und strafrechtlichen Folgen führen. Wie man sich als neuer Geschäftsführer oder Sanierungsberater dann korrekt verhält, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
Betrugsanzeigen sind aber in der Praxis meist nur der verzweifelte Versuch, seine Forderungen zu realisieren. Der Sachverhalt einer Täuschung über Tatsachen lässt sich nur selten nachweisen. Denn in den meisten Fällen wird die Zahlungsunfähigkeit durch ein überraschendes Ereignis ausgelöst – z.B. durch einen Zahlungsausfall oder durch die Kündigung einer Kreditlinie bei der Bank. Wie man sich unter zivil- und strafrechtlichen Aspekten hier als Schuldner am besten verhält, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, geht es vor allem um die Frage, an welchem Tag das Unternehmen die Insolvenzreife erreicht hat. Je länger der Zeitraum zwischen Insolvenzreife und Antragstellung des Insolvenzverfahrens, desto höher fällt auch das Strafmaß für die verantwortliche Geschäftsführung aus. Welche Möglichkeiten sich aber für die Geschäftsführung bei der Anhörung und im weiteren Verfahren zur Abwendung eines Strafbefehls bieten, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
Bei Verdachtsmomenten ermittelt die Staatsanwaltschaft zunächst im Hintergrund. Das Vorermittlungsverfahren stützt sich meist auf das Eröffnungsgutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Zwischenberichte von Gläubigerversammlungen. Erst viel später erhält der Schuldner eine Einleitungsmitteilung im Strafverfahren. Wie man sich dann am besten verhält, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
Die strafrechtliche Verfolgung hängt nicht allein von der bekannten Dreiwochenfrist ab. Bei einem gut gestellten Eigenantrag drückt die Staatsanwaltschaft auch nach dieser Frist oft noch ein Auge zu. Aber was passiert bei Fremdanträgen durch die Sozialversicherungsträger, bei besonderen Auffälligkeiten kurz vor dem Antrag oder wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird? Praxisnahe Antworten finden wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
Wenn Krisenunternehmen abgewickelt werden, gehen die Forderungen der Gesellschafter oft mit unter. Stammkapital und Gesellschafterdarlehen sind Forderungen gegenüber der Kapitalgesellschaft. Lassen sie sich nicht mehr realisieren, entstehen teils hohe Verluste. Diese lassen sich zum Teil mit anderen Einkünften verrechnen. Wie man sie im Detail am besten geltend macht und durchsetzt, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
Der Insolvenzverwalter muss auch den steuerlichen Pflichten des verwalteten Unternehmens nachkommen. Aber wie sieht es in den verschiedenen Phasen des Verfahrens für schwache und starke vorläufige Insolvenzverwalter aus? Und welchen Pflichten sollte man nachkommen, um eine Haftung auszuschließen? Alle wesentlichen Aspekte besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
Bei uneinbringlichen Forderungen kommt es zu Korrekturen bei der Vorsteuer. Denn für unbezahlte Verbindlichkeiten kann man keinen Vorsteuerabzug beanspruchen. Je nach Stand und Ausrichtung des Insolvenzverfahrens ergeben sich jedoch bei geplanter Fortführung und Abwicklung oder auch bei einem Haircut unterschiedliche Regelungen im Detail. Die wesentlichen Konstellationen erörtern wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
"Kompliziert" alleine wird der aktuellen Rechtslage nicht gerecht. Denn je nach Zeitpunkt von Warenlieferung, Rechnungsstellung, Zahlungseingang, Insolvenzantragstellung und Eröffnung des Verfahrens ändert sich die Rechtslage. Und der Bundesfinanzhof hat dem Fiskus auch noch ein Schlupfloch eröffnet. Wir gehen die Sache strukturiert an. Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim haben wir alle denkbaren Konstellationen an einem Fallbeispiel durchgespielt.
Forderungsverzicht führt zwangsläufig zu Buchgewinnen. Deren steuerliche Befreiung ist aber zentrale Voraussetzung für eine gelungene Sanierung. Beim sogenannten Debt to Equity Swap werden Forderungen in neue Unternehmensanteile gewandelt. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und welches Vorgehen sich in der Praxis bewährt hat, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
Soll ein Unternehmen in der Insolvenz abgewickelt und nicht weitergeführt werden, ist die Mindestbesteuerung nicht gerecht. Hierzu steht eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht seit 2014 aus. Wenn man den Abwicklungszeitraum gleich von Anfang an auf drei Jahre festlegt, ergeben sich neue Gestaltungsspielräume. Wie man diese am besten nutzt und wie man mit den Steuerbescheiden umgeht, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
Steuervorauszahlungen aus der Vergangenheit mit Verlusten der Gegenwart verrechnen. Dieser naheliegende Vermögensschatz lässt sich trotz Mindestbesteuerung beim Verlustrücktrag und Verrechnungsanspruch des Finanzamtes in der Praxis durchaus heben. Welche Klippen dabei zu umschiffen sind, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
Auch bei einem vorläufigen Verfahren sitzt das Finanzamt immer mit am Tisch. Ein Insolvenzantrag stellt zwar eine zeitliche Zäsur dar und trennt Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten, die Steuerpflicht bleibt aber auch im vorläufigen Insolvenzverfahren erhalten. Wie sich das in der Praxis für die Geschäftsführung und den Insolvenzverwalter auswirkt, erörtern wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.