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Steuern sparen Gewinne steigern
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Steuern sparen Gewinne steigern

Author: Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner

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Dieser Podcast richtet sich im Schwerpunkt an Ärzte, Apotheken, Heilberufe und alle Unternehmen, die auf legale und wirksame Weise STEUERN SPAREN und GEWINNE STEIGERN möchten.

Gemeinsam mit Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin Sabine Banse-Funke (Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax), bekommen Sie Podcast-Folgen zu Themen wie:

Steueroptimierung, Steigerung der Einnahmen, Minderung der Kosten, Gehaltsgestaltungen, Nettolohnoptimierung, Existenzgründung, Steuergestaltung, Unternehmensnachfolge, Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung, betriebswirtschaftliche Beratung, Betriebsprüfung, steuerliche Anforderungen.

…und bei rechtlichen Themen unterstützt Sie Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Ralph Leibecke.

In einzelnen Folgen sprechen wir auch über spezielle Themen, die ausschließlich Ärzte, Apotheken und Heilberufe betreffen.

Hier bekommen Sie für Ihr Unternehmen und Ihr Team leicht bekömmliche und verständlich umsetzbare Tipps, Informationen und alltagstaugliche Impulse vorgestellt, die einfach umgesetzt werden können. Sie werden Impulse, Anregungen, Lösungen und Inspirationen erhalten, wie Sie für Ihr Unternehmen Kosten senken, Einnahmen steigern und dadurch Ihre Gewinne erhöhen können, sodass Sie noch erfolgreicher werden. Wir werden Ihnen darstellen, wie Sie durch Gestaltungen Geld sparen können und häufig anzutreffende Fehler oder Beanstandungen des Finanzamtes vermeiden. Es ist oft einfacher als Sie denken, Steuern zu sparen und Gewinne zu steigern. Mit klaren Anleitungen und Beispielen wird die Umsetzung Schritt für Schritt erklärt. Weiterhin werden wir über häufig gestellte Fragen und Themen aus dem Steuerberateralltag sprechen.

Viel Spaß beim Anhören und gutes Gelingen beim Steuern sparen und Gewinne steigern.

Ihre Sabine Banse-Funke
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In dieser Folge bekommst du 5 Tipps für ein besseres Gefühl zum Thema Steuern. Viele bekommen, wenn Sie das Wort „Steuern“ hören ein ungutes Gefühl. Daher haben wir heute ein paar allgemeine Tipps zusammengestellt, um ein besseres Gefühl ❤️ zu Steuern zu entwickeln und zubekommen.  Freue dich auf deine Steuererstattung der Steuererklärung! Beschäftige dich mit dem Thema Steuern!  Suche dir den richtigen Steuerberater! Steuertipps sparen Geld Schaue dir Steuertipps an und abonniere zum Beispiel unsere Social-Media-Kanäle und den Podcast.  Viele Steuertipps erhältst du auch bei uns im Blog. Binde den Steuerberater bei wichtigen Entscheidungen ein! Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/5-tipps-fuer-ein-besseres-gefuehl-zum-thema-steuern/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.  Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/  Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/  Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast!  Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.  Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.  Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
In dieser Folgen klären wir 5 weitere Steuermythen, Steuerirrtümer und häufige Fragen zum Gewinn bei Selbständigen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern. In meinem Steuerberateralltag stelle ich immer wieder fest, dass es viele Steuermythen und Steuerirrtümer gibt. Viele Fragen werden auch häufiger vom Mandanten gestellt. Wir klären, ist es ein Mythos, Irrtum, klären die Fragen und beantworten, wie es sich tatsächlich verhält. Steuermythos: Ich kann Investitionen sofort steuerlich absetzen Beispiel für die Berechnung der Abschreibung bei Investitionen Steuermythos: Ich kann alle privaten Versicherungen voll von der Steuer absetzen Welche Rubriken der privaten Versicherungen sind für die Steuer begrenzt absetzbar? Was ist die 3. Rubrik der steuerlich beschränkt absetzbaren Versicherungen? Steuermythos: Ich kann die private Hausratversicherung von der Steuer absetzen Mythos: Steuerzahlungen sind fest in Stein gemeißelt, nicht veränderbar und unantastbar Antrag auf Herabsetzung oder Heraufsetzung der Vorauszahlungen Mythos: Das Fremdlabor des Zahnarztes ist ein starker Kostentreiber, der Verursacher einer Gewinnminderung der Zahnarztpraxis ist. Zusatztipp: Einsatz des Fremdlabors zur Steuerung des Gewinnes Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/steuermythen-und-haeufige-fragen-von-aerzten-zahnaerzten-und-selbststaendigen-zum-gewinn-und-zu-steuern/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.  Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
In dieser Folgen klären wir 5 Steuermythen, Steuerirrtümer und häufige Fragen zum Gewinn bei Selbständigen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern. In meinem Steuerberateralltag stelle ich immer wieder fest, dass es viele Steuermythen und Steuerirrtümer gibt. Viele Fragen werden auch häufiger vom Mandanten gestellt. Wir klären, ist es ein Mythos, Irrtum, klären die Fragen und beantworten, wie es sich tatsächlich verhält. Steuermythos: Privatentnahmen müssen nicht versteuert werden Erklärung des Zusammenhanges der Entnahmen und Steuern anhand von Beispielen mit unterschiedlichen Entnahmeverhalten Steuermythos: Ich habe den Gewinn doch gar nicht von meinem Konto genommen, warum muss ich diesen versteuern? Steuermythos: betriebliche Darlehenstilgungen, Sondertilgungen kann ich steuerlich absetzen Steuermythos: Über mein Konto habe ich nicht so viel Gewinn gemacht, der Kontostand ist nicht gestiegen, wo ist der Gewinn geblieben? Steuermythos: Das Praxiskonto, Girokonto gibt Aufschluss über den unternehmerischen Zustand der Praxis/des Unternehmens und was ich versteuern muss Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/steuermythen-und-haeufige-fragen-von-aerzten-zahnaerzten-und-selbststaendigen-zum-gewinn-und-zu-steuern/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.  Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/  Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/  Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast!  Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.  Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.  Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
Heute klären wir die häufigsten Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Rückzahlung von Fortbildungskosten, Aus- und Weiterbildungsvergütungen und weitergezahltem Lohn mit Rechtsanwältin Smaro Sideri, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wie kann der Arbeitgeber absichern, dass diese Investitionen für die Firma für eine Zeit gesichert wird, falls der Arbeitnehmer kündigt. Worauf muss der Arbeitgeber achten, welche Voraussetzungen gelten, macht ein Fortbildungsvertrag für die Weiterbildung mit Rückzahlungsklausel Sinn und was sollte Bestandteil der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsvereinbarung sein. Wenn ich als Arbeitgeber eine Ausbildung, Fortbildung oder Weiterbildung bezahle, kann ein Arbeitgeber eine Rückzahlung vom Arbeitnehmer verlangen, wenn dieser kündigt und wann muss ein Arbeitnehmer überhaupt zurückzahlen? Was sollte in dem Fortbildungsvertrag bzw. der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel zwingend aus der Sicht des Arbeitgebers für den Fall der Kündigung geregelt sein? Gibt es eine zeitliche Mindestdauer der Ausbildung, Mindeststunden an bezahlter Arbeit oder eine Mindesthöhe der getragenen Kosten des Arbeitgebers, damit die Kosten für die Fortbildung, Aus- und Weiterbildung zurückgefordert werden können? Kann eine Rückzahlungsvereinbarung noch für andere Gründe vereinbart werden? Muss der Arbeitnehmer immer einen Vorteil durch die Ausbildung, Weiterbildung oder Fortbildung haben, wenn diese zulässige Rückzahlungsmöglichkeit vom Arbeitgeber vereinbart werden soll? Es sollte eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung mit der Rückzahlungsklausel geschlossen werden. Was ist, wenn es nur eine mündliche Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt? Spielt es denn eine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis kündigt, damit man diese Rückzahlungsmöglichkeit der Fortbildungsvergütung sich als Arbeitgeber vorbehält? Wie können die genauen Rückzahlungsvereinbarungen und Rückzahlungsmöglichkeiten hinsichtlich Dauer des Rückzahlungszeitraumes, des Bindungszeitraumes (Betriebsbindung) des Arbeitnehmers und der Höhe der Rückzahlung aussehen? Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Ausbildung zwingend verpflichten die Rückzahlung der Fortbildungskosten mit Betriebsbindung zu akzeptieren und geht es hinterher auch noch? Was ist wenn die Rückzahlungsvoraussetzungen eintreten und der Arbeitnehmer nicht zahlt und in der Höhe der Rückzahlung auch keine Möglichkeit der Lohnverrechnung mehr möglich ist? Was ist, wenn der Arbeitgeber die Fortbildungskosten und die Weiterbildungsvergütung getragen hat und der Arbeitnehmer bei der Fortbildung die Prüfung nicht besteht, ist dann alles hinfällig? Sollte eine Rückzahlungsvereinbarung zu den Fortbildungskosten, Weiterbildungskosten und Fortbildungsvergütungen mit fachlicher Hilfe, also mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden? Was ist, wenn der Arbeitnehmer länger krank wird und nicht arbeiten kann oder in Elternzeit geht, verlängert sich dann der Bindungszeitraum bzw. die Betriebsbindung des Arbeitnehmers? Was ist, wenn der Arbeitnehmer ungeplant Dauerkrank wird, berufsunfähig wird oder früher in Rente geht als geplant und der Bindungszeitraum für die Fortbildungskosten nicht mehr erfüllt werden kann oder dauerhaft im Bindungszeitraum daher nicht gearbeitet wird. Greift dann die Rückzahlungsklausel? Wann kann eine Rückzahlungsklausel für den Arbeitgeber für die Fortbildungskosten unwirksam sein, also der Arbeitgeber hat die Rückzahlungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer geschlossen und diese ist rechtlich nicht wirksam? Zusammenfassung zur Rückzahlungsvereinbarung der Fortbildungskosten (Fortbildungsvertrag) und Rückzahlung der Weiterbildung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer Kontaktdaten, Internetseite, Social Media Profile von Rechtsanwältin Smaro Sideri, Fachanwältin für Arbeitsrecht: Internetseite: www.teilzeit-anspruch.de LinkedIn: www.linkedin.com/in/smaro-sideri/ Instagram: www.instagram.com/smarosideri/ Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-aus-und-weiterbildungsverguetungen-durch-den-arbeitnehmer-an-den-arbeitgeber/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
Wie ist die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer, was ist mit der Pauschalsteuer, welche Ausgaben kann der Arbeitgeber absetzen und welche Nebenkosten entstehen beim Arbeitgeber. In der Weihnachtszeit werden wir als Steuerberater häufig gefragt, wie viel und ob ich überhaupt dem Arbeitnehmer zu Weihnachten etwas schenken kann. Zunächst klären wir ein paar Grundlagen und später machen wir dann auch ein paar Beispiele. Was kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben für die Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer absetzen? Was ist mit der Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf die Geschenke? Was ist mit der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn die Pauschalsteuer anfällt bzw. das Geschenk individuell versteuert wird? Wie sieht die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber genau aus? Geschenke bis 44 € brutto (bis 31.12.2021, ab 2022 50 €) pro Arbeitnehmer im Monat und die Anwendung der 44 € Freigrenze ist inklusive des Geschenkes noch nicht beim Arbeitnehmer in dem Monat ausgeschöpft Beispiel:  Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer in Höhe von 35 €, kein monatlicher Sachbezug Arbeitnehmer hat die 44 € Freigrenze in dem Monat schon ausgeschöpft oder das Geschenk überschreitet 44 € brutto Beispiel Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer: 52 €, Übernahme der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung auf das Geschenk Arbeitnehmer hat einen monatlichen Sachbezug und mit dem Weihnachtsgeschenk zusammen wird die 44 € Grenze (ab 2022 50 € Grenze) überschritten Beispiel: Sachbezug und Weihnachtsgeschenk an den Mitarbeiter überschreiten in der Summe 44 € im Monat Besonderheit: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter bis brutto 60 € bei Ausgabe der Geschenke auf der Weihnachtsfeier Zusammenfassung zur Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Geschenken an Arbeitnehmer Folge Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-fuer-geschaeftsfreunde-und-kunden-was-ist-von-der-steuer-absetzbar/ Folge Weihnachtsfeier: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsfeier-lohnsteuer-und-sozialversicherung-was-ist-steuerpflichtig-steuerfrei-sozialversicherungsfrei-und-sozialversicherungspflichtig/ Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-an-arbeitnehmer-was-ist-steuerpflichtig-steuerfrei-welche-nebenkosten-fallen-beim-arbeitgeber-an/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
Wie ist die steuerliche Behandlung bei Weihnachtsgeschenken, was ist absetzbar, nicht absetzbar, muss der Beschenkte das Geschenk versteuern und muss der Schenker noch eine Pauschalsteuer auf das Geschenk zahlen. Weiterhin besprechen wir steuerlich Wissenswertes zu den Weihnachtsgeschenken für Geschäftsfreunde und Kunden. Da die Weihnachtszeit bald da ist, überlegen viele Firmen bereits, welche Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde dieses Jahr gekauft werden. Was sind steuerlich Weihnachtsgeschenke? Warum gibt es eine Pauschalsteuer für betriebliche Weihnachtsgeschenke und wie hoch ist diese? Gibt es eine Besonderheit bei Privatkunden oder Endverbrauchern hinsichtlich der Versteuerung und der Pauschalsteuer? Welche Weihnachtsgeschenke können abgesetzt werden und was ist dann mit der Steuer (Pauschalsteuer)? Was ist mit der Umsatzeuer bzw. Vorsteuer bei Weihnachtsgeschenken für die 35 € Grenze? Was ist bei der 35 € Grenze für Weihnachtsgeschenke zu beachten? Was ist mit privat veranlassten Geschenken? Sind diese bei der Einkommensteuer absetzbar? Welche Aufzeichnungspflichten gelten, damit die Weihnachtsgeschenke bei der Steuer absetzbar sind? Vertiefende Informationen zu Geschenken Weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-fuer-geschaeftsfreunde-und-kunden-was-ist-von-der-steuer-absetzbar/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
Wie ist die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung, was ist steuerpflichtig, steuerfrei, sozialversicherungsfrei, sozialversicherungspflichtig und gibt es einen Steuerfreibetrag? Wir besprechen Wissenswertes zur Weihnachtsfeier aus dem Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die Weihnachtszeit rückt näher und die Planung und Organisation für die Weihnachtsfeier steht bei vielen Firmen und Praxen an. Wie wird die Weihnachtsfeier bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung behandelt? Was ist bei der Weihnachtsfeier lohnsteuerfrei und gibt es einen Steuerfreibetrag? Wie werden Begleitpersonen der Arbeitnehmer behandelt? Welche Kosten werden bei der Weihnachtsfeier berücksichtigt und wie erfolgt die Berechnung pro Arbeitnehmer? Was ist lohnsteuerfrei und lohnsteuerpflichtig bei der Weihnachtsfeier und was ist bei mehr als 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr? Was fällt an Steuer an (Lohnsteuer, Einkommensteuer)? Was ist mit der Sozialversicherung, was ist sozialversicherungspflichtig, sozialversicherungsfrei und sind Fristen bei der Sozialversicherung zu beachten? Sind Nachweise für die Steuerfreiheit der Weihnachtsfeier erforderlich? Zusammenfassung – steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Weihnachtsfeier Weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsfeier-lohnsteuer-und-sozialversicherung-was-ist-steuerpflichtig-steuerfrei-sozialversicherungsfrei-und-sozialversicherungspflichtig/  Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
Über die verschiedenen Möglichkeiten der Übernahme von Kosten durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer im Bereich der Elektromobilität sprechen wir in der heutigen Folge. Der Einsatz der Elektro-Fahrzeuge, E-Fahrzeuge, Elektro-Dienstwagen oder der Hybridelektrofahrzeuge nimmt immer mehr zu. Der Gesetzgeber will den Bereich der Elektromobilität fördern und hat Begünstigungen im Einkommensteuergesetz geregelt, damit Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in dem Bereich der Elektrofahrzeuge, Elektroautos und E-Bikes begünstigt unterstützen können. Der Arbeitnehmer erhält mehr Netto vom Brutto (Nettolohnoptimierung). - elektrische Aufladung des Elektro-Fahrzeuges, Hybridelektrofahrzeuges oder E-Bikes des Arbeitnehmers als steuerfreier und sozialversicherungsfreier Vorteil vom Arbeitgeber - Wie wird die Arbeitgebererstattung der vom Arbeitnehmer getragenen Stromkosten zum Aufladen von Elektro-Fahrzeugen, Elektroautos und E-Bikes behandelt? - Höhe der Erstattungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber - steuerfreie und sozialversicherungsfreie Überlassung der betrieblichen Ladevorrichtung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer - 25 % pauschale Lohnsteuer für die Übereignung einer elektrischen Ladevorrichtung und Zuschüsse vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer sowie die Nutzung einer privaten elektrischen Ladevorrichtung durch den Arbeitnehmer - 25 % pauschale Lohnsteuer für die Übereignung eines Fahrrades/E-Bikes an den Arbeitnehmer https://www.vesting-stb.de/uebereignung-eines-dienstfahrrads-fahrrad-e-bike-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/ - Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Überlassung eines Dienstfahrrades, E-Bikes oder Fahrrad an den Arbeitnehmer https://www.vesting-stb.de/ueberlassung-eines-dienstfahrrades-e-bike-fahrrad-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/ - Merkblatt Internetseite Besonderheiten bei der Umsatzsteuer und die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer https://www.vesting-stb.de/ueberlassung-eines-dienstfahrrades-e-bike-fahrrad-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/#Besteuerung_der_Ueberlassung_des_Fahrrades_E-Bikes_beim_Arbeitnehmer_bis_2018_und_2019_Umsatzsteuer_Aufladung_im_Betrieb_des_Arbeitgebers_Werbungskosten_Arbeitnehmer Weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/elektro-fahrzeuge-ueberlassung-uebereignung-erstattung-von-ladestrom-elektrische-aufladung-und-ladevorrichtung-vom-arbeitgeber-an-den-arbeitnehmer/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden, welche Einkunftsarten können vorliegen und weitere Besonderheiten bei Influencern, Podcastern, Bloggern, Instagrammern und YouTubern besprechen wir in der Folge. Welche Kosten kann ein Influencer, Podcaster und YouTuber bei der Steuer absetzen? Zum Merkblatt Arbeitszimmer, Bewirtungskosten, Reise-, Übernachtungs- und Fortbildungskosten, Verpflegungsmehraufwand: https://www.vesting-stb.de/aktuelles/downloadbereich/betriebliche-steuern/ Geschenke: https://www.vesting-stb.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde-was-ist-von-der-steuer-absetzbar-wann-zahlt-der-schenker-steuern-auf-geschenke/ Kfz-Kosten, Fahrtkosten, absetzbare Kosten: https://www.vesting-stb.de/nebenberufliche-selbstaendige-taetigkeit/ Homeoffice-Pauschale: https://www.vesting-stb.de/homeoffice-pauschale-bis-zu-600-e-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-leicht-und-einfach-sparen/ Abschreibung, Sonderabschreibung,  Investitionsabzugsbetrag: https://www.vesting-stb.de/abschreibung-afa-investitionen-hoeher-abschreiben-schneller-steuern-sparen/ https://www.vesting-stb.de/durch-den-investitionsabzugsbetrag-bereits-steuern-sparen-vor-der-investition-teil-1/ https://www.vesting-stb.de/steuern-einfach-sparen-durch-die-sonderabschreibung-fuer-bewegliche-wirtschaftsgueter/ https://www.vesting-stb.de/computer-hardware-software-ab-2021-sofort-einfach-voll-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-sparen-1-jahr-nutzungsdauer/ Gibt es Besonderheiten bei Influencern und Instagrammern hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Telefon- und Internetkosten? Welche Wirtschaftsgüter werden häufig bei Influencern, Podcastern und YouTubern bei der Steuer abgeschrieben? Abschreibung: https://www.vesting-stb.de/nebenberufliche-selbstaendige-taetigkeit/#Sind_Abschreibungen_fuer_Anschaffungen_bei_der_Steuer_absetzbar Abschreibung Computer: https://www.vesting-stb.de/computer-hardware-software-ab-2021-sofort-einfach-voll-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-sparen-1-jahr-nutzungsdauer/ Welche steuerlichen Einkünfte liegen bei sogenannten Affiliate-Einnahmen vor und was sind Affiliate-Einnahmen? Welche Einkünfte und Einkunftsart haben Influencer, was sind gewerbliche und freiberufliche Einnahmen? Katalogberufe: https://www.vesting-stb.de/gewerbeanmeldung-wann-wie-und-wo-und-muss-ich-ueberhaupt-ein-gewerbe-anmelden/#Welche_Berufe_zaehlen_zu_den_freien_Berufen_die_keine_Gewerbeanmeldung_benoetigen Gewerbeanmeldung: https://www.vesting-stb.de/gewerbeanmeldung-wann-wie-und-wo-und-muss-ich-ueberhaupt-ein-gewerbe-anmelden/#Welche_Berufe_zaehlen_zu_den_freien_Berufen_die_keine_Gewerbeanmeldung_benoetigen Müssen Rechnungen für Einnahmen geschrieben werden? Welche Besonderheiten bestehen bei Leistungen an ausländische Unternehmen und was ist mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Influencern? Was muss ich steuerlich beachten, wenn ich als Arbeitnehmer eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit als Influencer, Blogger, Instagrammer oder YouTuber habe? https://www.vesting-stb.de/nebenberufliche-selbstaendige-taetigkeit/ Gibt es eine Hilfe durch die Finanzverwaltung? Leitfaden des Bundesfinanzministeriums, FAQ und Merkblatt für Influencer: https://www.vesting-stb.de/steuern-beim-influencer-youtuber-instagrammer-und-blogger-und-was-muss-versteuert-werden/#Leitfaden_des_Bundesfinanzministeriums_FAQ_und_Merkblatt_fuer_Influencer_%E2%80%9EIch_bin_Influencer_Muss_ich_Steuern_zahlen Weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuern-beim-influencer-youtuber-instagrammer-und-blogger-und-was-muss-versteuert-werden/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohnbuchhaltung & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
In der Praxis gibt es vielen Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern rund um den Anspruch auf Urlaub. Mit Herrn Rechtsanwalt Ralph Leibecke besprechen wir häufige Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Urlaubsanspruch, zur Dauer des Urlaubs, zu gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Regelungen und zum Verfall von Urlaub.  Ist es wichtig im Arbeitsvertrag zu unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Mehrurlaub? Was ist zu beachten, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt? Was gilt bei langanhaltender Krankheit des Mitarbeiters mit dem Anspruch auf Urlaub? Entstehen auch Urlaubsansprüche während der Elternzeit und können die Urlaubsansprüche gekürzt werden? Ändert sich der Anspruch auf Urlaub bei Kurzarbeit? Benötigen Sie eine Beratung, dann sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Ralph Leibecke an. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/urlaub-haeufige-fragen-von-arbeitgebern-und-arbeitnehmern-dauer-verfall-gesetzliche-vorgaben-vertragliche-regelungen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Wie sind Sacheinnahmen, Geschenke, Vorteile, Gratisprodukte zu versteuern und in welcher Höhe? Muss was versteuert werden, wenn man Produkte zum Vorführen, Bewerben oder Testen erhält? Kann das Auftrag gebende Unternehmen die Steuer übernehmen und bezahlen? Sind auch Geschenke und Vorteile beim Influencer, Tester und Blogger zu versteuern? Wie werden die Sacheinnahmen und Geschenke der Höhe nach bei der Steuer beim Influencer und Instagrammer angesetzt und versteuert? Was ist mit Vorteilen und Geschenken beim Influencer und YouTuber, die beruflich genutzt werden? Sind alle Geschenke, Sacheinnahmen, Vorteile vom Influencer und Instagrammer zu versteuern und gibt es einen Bagatellbetrag? https://www.vesting-stb.de/erbschaftsteuer-schenkungsteuer-steuern-einfach-sparen-beim-erben-und-schenken-durch-ausnutzen-der-steuerfreibetraege-fuer-das-erbe-die-erbschaft-und-schenkung/ Was sind Streuwerbeartikel, die nicht versteuert werden müssen? https://www.vesting-stb.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde-was-ist-von-der-steuer-absetzbar-wann-zahlt-der-schenker-steuern-auf-geschenke/#Was_sind_Streuwerbeartikel Was ist eine persönliche Aufmerksamkeit, die der Influencer nicht versteuern muss? Ist das Unternehmen verpflichtet, die Pauschalsteuer nach § 37 b EStG für Geschenke und Vorteile zu tragen oder kann es im Rahmen eines Wahlrechts frei entscheiden, ob es die Pauschalsteuer für den Influencer übernehmen möchte? In welchen Fällen kann das Unternehmen die Pauschalsteuer für den Influencer übernehmen, welche Voraussetzungen gelten für die Pauschalversteuerung und wie hoch ist diese? https://www.vesting-stb.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde-was-ist-von-der-steuer-absetzbar-wann-zahlt-der-schenker-steuern-auf-geschenke/  Was ist mit Artikeln und Waren, die der Influencer und YouTuber zum Testen, zum Bewerben oder Vorführen erhält: Müssen die versteuert werden? Welche Besonderheiten bestehen bei der Umsatzsteuer für die Sacheinnahmen? Erfährt das Finanzamt von den Einnahmen des Influencers und Bloggers, wenn diese nicht erklärt werden? Welche Konsequenzen ergeben sich bei fehlender Versteuerung der Einnahmen beim Influencer? Weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuern-beim-influencer-youtuber-instagrammer-und-blogger-und-was-muss-versteuert-werden/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Steuertipps Nr. 19-21, um Steuern zu sparen: Spenden als Sonderausgaben von der Steuer absetzen; Computer, Hardware, Software, Drucker: Ab 2021 einfach voll von der Steuer absetzen und als Unternehmer, Freiberufler durch ein Fahrrad oder E-Bike Steuern sparen und die Kosten steuerlich geltend machen Zu den Steuertipps 1-18: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ Steuertipp 19: Spenden als Sonderausgaben von der Steuer absetzen Steuertipp 20: Computer, Hardware, Software, Drucker: Ab 2021 einfach voll von der Steuer absetzen und Steuern sparen https://www.vesting-stb.de/computer-hardware-software-ab-2021-sofort-einfach-voll-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-sparen-1-jahr-nutzungsdauer/ Steuertipp 21: Als Unternehmer, Freiberufler durch ein Fahrrad oder E-Bike Steuern sparen und die Kosten steuerlich absetzen https://www.vesting-stb.de/kann-ich-als-unternehmer-freiberufler-ein-e-bike-oder-fahrrad-steuerlich-absetzen/ Weiterlesen und mehr Steuertipps: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Wie werden Influencer, YouTuber, Blogger, Podcaster und Instagrammer bei der Steuer behandelt? Was und welche Einnahmen müssen versteuert werden und müssen Influencer ein Gewerbe anmelden? Diese und ähnliche Fragen erreichen mich oft über unsere Social-Media-Kanäle. Daher befassen wir uns in 3 Podcast-Folgen mit diesem Thema. Heute im Teil 1 geht es um folgende Punkte: Was ist umgangssprachlich vereinfacht im weitesten Sinne ein Influencer und ein Blogger? Was ist vom Influencer, Blogger, Instagrammer und YouTuber zu versteuern? Muss der Influencer sich beim Finanzamt melden? Ist der Influencer, Blogger, YouTuber oder Instagrammer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben? Was wird bei der Einkommensteuer beim Influencer versteuert und wie wir der Gewinn ermittelt? https://www.vesting-stb.de/nebenberufliche-selbstaendige-taetigkeit/#Welche_Gewinnermittlungsarten_gibt_es Ab wann fällt beim Influencer Einkommensteuer an und wie hoch ist der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer? Gibt es einen Härteausgleich für Nebeneinkünfte des Influencers, die nicht bei der Einkommensteuer versteuert werden müssen? Kann ein Influencer Verluste geltend machen und wird der Verlust in die Zukunft vorgetragen? Ab welcher Höhe der Einkünfte fällt Gewerbesteuer beim Influencer an und muss eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden? Ist der Influencer, Blogger, YouTuber oder Instagrammer Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes, was ist mit der Umsatzsteuer und muss er Umsatzsteuer zahlen? Kann ein Influencer Kleinunternehmer sein, was ist ein Kleinunternehmer und welche Voraussetzungen gelten? https://www.vesting-stb.de/aktuelles/downloadbereich/betriebliche-steuern/ Muss der Influencer, Blogger, YouTuber, Instagrammer ein Gewerbe anmelden? Und wenn ja, ab wann und ab welcher Höhe der Einkünfte besteht diese Pflicht? https://www.vesting-stb.de/gewerbeanmeldung-wann-wie-und-wo-und-muss-ich-ueberhaupt-ein-gewerbe-anmelden/ weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuern-beim-influencer-youtuber-instagrammer-und-blogger-und-was-muss-versteuert-werden/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Steuertipps Nr. 15-18, um Steuern zu sparen: Entlastungsbetrages für Alleinerziehende, Geschenke an Geschäftsfreunde, Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 3.000 € und die sogenannte Ehrenamtspauschale von 840 €. Steuertipp 15: Rückwirkende Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ab 2020 ff. Steuertipp 16: Geschenke an Geschäftsfreunde von der Steuer absetzen Für weitere Informationen zu den Geschenken an Geschäftsfreunde, an Arbeitnehmer und zu den Übersichten über die steuerliche Behandlung bei Unternehmen mit Vorsteuerabzug und ohne Vorsteuerabzug verweise ich auf die damalige Podcast Folge und den Blog. https://www.vesting-stb.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde-was-ist-von-der-steuer-absetzbar-wann-zahlt-der-schenker-steuern-auf-geschenke/ Steuertipp 17: Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 3.000 € Steuertipp 18: Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten, die sogenannte Ehrenamtspauschale von 840 €  Links zu den 2 Folgen Steuertipps Nr. 1-14: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
In der Praxis gibt es vielen Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern rund um den Anspruch auf Urlaub. Mit Herrn Rechtsanwalt Ralph Leibecke besprechen wir häufige Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Urlaubsanspruch, zur Dauer des Urlaubs, zu gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Regelungen und zum Verfall von Urlaub.  Wonach richtet sich der gesetzliche Anspruch auf Urlaub des Arbeitnehmers und gilt er für alle Arbeitsverhältnisse? Wie hoch ist der Mindesturlaub? Kann der Mindesturlaub durch Tarifvertrag oder vertragliche Regelungen erhöht werden? Welchen Arbeitnehmern steht ein Anspruch auf Urlaub zu? Gibt es eine Wartezeit? Welche Besonderheit gibt es bei Auszubildenden beim Anspruch auf Urlaub? Wann muss der Urlaub zeitlich gewährt werden? Wer bestimmt den Urlaubszeitpunkt? Kann nicht genommener Urlaub des Arbeitnehmers verfallen? Benötigen Sie eine Beratung, dann sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Ralph Leibecke an. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/urlaub-haeufige-fragen-von-arbeitgebern-und-arbeitnehmern-dauer-verfall-gesetzliche-vorgaben-vertragliche-regelungen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Steuertipps Nr. 11-14, um Steuern zu sparen: Homeoffice-Pauschale, Investitionsabzugsbetrag, steuerfreie Corona Beihilfe/Sonderzahlung und die Kosten für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte. Steuertipp 11: bis zu 600 € Homeoffice – Pauschale von der Steuer für 2020 und 2021 in der Steuererklärung absetzen https://www.vesting-stb.de/homeoffice-pauschale-bis-zu-600-e-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-leicht-und-einfach-sparen/  Steuertipp 12: Nutzung des 50 %-igen Investitionsabzugsbetrag für Investitionen in der Zukunft und diesen von der Steuer absetzen Folge 14: Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1) Folge 15: Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter Folge 16: Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter (Laptop, Telefon) – Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A) Steuertipp 13: Zahlung der steuerfreien und sozialversicherungsfreien Corona Beihilfe bzw. Sonderzahlung von 1.500 € an die Arbeitnehmer bis 31.3.2022 Links zu den 2 Folgen zur Corona Sonderzahlung: https://www.vesting-stb.de/steuerfreie-und-sozialversicherungsfreie-corona-beihilfe-praemie-bonus-sonderzahlung-bis-1-500e/ Steuertipp 14: Ab 2021 steuerlich mehr Kosten für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei der Steuererklärung und Gewinnermittlung absetzen Steuertipp Nr. 1-10: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuertipp-10-steuertipps-fuer-2020-um-noch-steuern-zu-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Erben und Schenken kann im Einzelfall hohe Steuerzahlungen auslösen. Bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer lassen sich durch frühzeitige geschickte Steuergestaltung hohe Steuerbelastungen vermeiden und dadurch können leicht und einfach Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden. Wir stellen Ihnen hier einige Möglichkeiten vor, wie Sie einfach die Belastung mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer senken können. Verwandtschaftsgradabhängige Einordnung der Steuerfreibeträge, der Steuerklassen und des Steuersatzes und Ausnutzung der Steuerfreibeträge für die Schenkungsteuer und ein ergänzendes Beispiel Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sparen durch Verteilung des Vermögens auf die Eheleute und ein ergänzendes Beispiel Ausnutzung der  Erbschaftsteuerbefreiung für das vom Ehegatten geerbte Eigenheim Ausnutzung der Schenkungsteuerbefreiung für das vom Ehegatten durch Schenkung erworbene Eigenheim Übersicht über die Steuerklassen Steuerfreibeträge Steuersätze für die Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer – Steuern einfach sparen beim Erben und Schenken durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge für das Erbe, die Erbschaft und Schenkung Erbschaft/Schenkung – Steuern sparen beim Erben und Schenken durch Verteilung des Vermögens auf die Eheleute (Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer) Erben: steuerfreie Übertragung des Eigenheims (Familienheim) im Erbfall auf den überlebenden Ehegatten und leicht Erbschaftsteuer sparen Schenken: Übertragung des Familienheims (Eigenheim) auf den Ehegatten zu Lebzeiten, um einfach Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu sparen weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/erben-schenken-erbschaftsteuer-und-schenkungsteuer-durch-geschickte-gestaltung-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Auf 3 typische Fallstricke wollen wir heute eingehen. Wir zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf. Wenn neue Mandanten uns mit der Erstellung ihrer Einnahmenüberschussrechnung und Einkommensteuererklärung beauftragen, werden uns häufig auch die von den Mandanten selbst erstellten Steuererklärungen der Vorjahre vorgelegt. Auffallend ist, dass bestimmte Fehler häufiger gemacht werden. Fehlerhafte zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmenüberschussrechnung und der abzusetzenden Kosten bei der Einkommensteuererklärung Beispiele für das Zuflussprinzip und Abflussprinzip Nicht korrekte Zuordnung der Anschaffungen von Wirtschaftsgütern zum richtigen Kalenderjahr mit der Folge von falschen Abschreibungen Beispiel zum Beginn der Abschreibung, Zuordnung der Wirtschaftsgüter zum richtigen Kalenderjahr Falsche Eintragung der Berufshaftpflichtversicherung Zusammenfassung der 3 häufigen Fehler weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/haeufige-fehler-bei-der-erstellung-der-einkommensteuererklaerung-und-einnahmenueberschussrechnung/ Ergänzende Podcast-Folge zur Zuordnung zum richtigen Kalenderjahr: https://www.vesting-stb.de/nebenberufliche-selbstaendige-taetigkeit/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software, Drucker) deutlich verbessert. Dadurch können diese schneller abgeschrieben werden. Über diese Änderung sprechen wir in der heutigen Folge. Welche Änderung gibt es bei den Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software, Drucker) und wo ist diese geregelt? Welche Abschreibungsdauer/Nutzungsdauer haben jetzt digitale Wirtschaftsgüter? Kann ich Computer, Hardware, Software und Drucker dadurch sofort von der Steuer voll absetzen? Welche digitalen Wirtschaftsgüter sind von der Änderung der Nutzungsdauer betroffen und daher sofort voll von der Steuer im Anschaffungsjahr absetzbar? Ab wann gilt die einjährige Nutzungsdauer? Kann ich als Arbeitnehmer von der kürzeren Abschreibungsdauer ab 2021 profitieren? Was ist mit Computern, Hardware und Software, die vor 2021 angeschafft wurde und für die noch ein Restbuchwert in 2021 existiert, die also noch nicht vollständig abgeschrieben wurde? Kann ich die ab 2021 auch voll abschreiben? Durchsicht des Anlagevermögens 2021 auf voll abzuschreibende digitale Wirtschaftsgüter aus Anschaffungen aus den Vorjahren Muss ich ab 2021 Computer, Hardware, Software und Drucker auf ein Jahr abschreiben und Restbuchwerte von Anschaffungen aus den Vorjahren in 2021 voll abschreiben oder habe ich ein Wahlrecht? Zusammenfassung: Ab 2021 Steuern sparen durch Computer, Hardware, Software und Drucker Die Folge stellt den Rechtsstand vom 11.3.2021 dar. Nach dem 11.03.2021 ergehende, Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können daher nicht berücksichtigt sein. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/computer-hardware-software-ab-2021-sofort-einfach-voll-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-sparen-1-jahr-nutzungsdauer/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Aufgrund von Corona wird verstärkt im Homeoffice gearbeitet. Damit Kosten absetzbar sind, hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 die sogenannte Homeoffice-Pauschale geschaffen. Über die Homeoffice-Pauschale sprechen wir in der heutigen Folge. Was ist die Homeoffice-Pauschale und wie hoch ist diese? Welche Folgen ergeben sich, wenn die betriebliche oder berufliche Tätigkeit nicht ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde? Kann jeder Ehegatte die Homeoffice-Pauschale erhalten? Für welche Jahre gilt die Regelung der Homeoffice-Pauschale? Muss ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer vorliegen? Können die Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer neben der Homeoffice-Pauschale abgesetzt werden? Wird die Homeoffice-Pauschale nur Arbeitnehmern gewährt oder sind auch Selbstständige und Studenten begünstigt? Wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € neben der Homeoffice-Pauschale zusätzlich gewährt? Welche Folgen ergeben sich beim Ansatz der Homeoffice-Pauschale für die Kosten für Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte / Betriebsstätte, also Pendlerpauschale/Entfernungspauschale? Welche Folgen ergeben sich bei Selbstständigen aufgrund der Homeoffice-Pauschale beim Ansatz der geltend gemachten Fahrtkosten bzw. Fahrzeugkosten? Welche Folgen ergeben sich für Reisekosten? Welche Plausibilitätskontrollen könnte die Finanzverwaltung bei Arbeitnehmern vornehmen und welche Nachweise sind möglicherweise zu erbringen? Welche Plausibilitätskontrollen sind beim Arbeitgeber möglich? Wo ist bei Arbeitnehmern in der Steuererklärung 2020 die Homeoffice-Pauschale einzutragen? Welche Kosten sind neben der Homeoffice-Pauschale im Homeoffice noch absetzbar? Die Folge stellt den Rechtsstand vom 02.02.2021 dar. Nach dem 2.2.2021 ergehende, Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können daher nicht berücksichtigt sein. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/homeoffice-pauschale-bis-zu-600-e-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-leicht-und-einfach-sparen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog  oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! TikTok Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
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