§ 57a und die Amtshaftung
Description
Mit der Durchführung der periodischen Fahrzeugüberprüfung haben wir auch eine Zivil- und strafrechtliche Verantwortung im Auftrag des Gesetzgebers. Was das genau bedeutet hat AutoFunk Moderator Erich Pomassl den leitenden Prokuraturanwalt der Republik Österreich, Hofrat Mag. Dr. Martin Paar, gefragt.
Martin Paar begleitet die Bundesinnung der Fahrzeugtechniker schon seit vielen Jahren. Vor vielen Jahren hat er uns und unsere Mitgliedsbetriebe zum Thema der Amtshaftung sensibilisiert, hält seither Vorträge oder unterstützt uns mit unterschiedlichen Aufsätzen bei unsere Schulungsunterlage und unserem Mängelkatalog.
Mit der Ermächtigung zur periodischen Überprüfung von Fahrzeugen werden wir im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig. Sollte da ein „Hoppala“ passieren, gibt es zunächst die Haftung des Bundes nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes.
Unser AutoFunk-Moderator Erich Pomassl geht mit Martin Paar in die Tiefe der Amtshaftung um dabei dennoch auf einer verständlichen und für uns praktikablen Ebene zu bleiben, untermauert mit Beispielen aus der täglichen Praxis.