#001 Falllösung im Polizei- und Ordnungsrecht | Aktuelle Rspr. | Zweckveranlasser | Versammlung | Gaststättenrecht
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📄 Folgenbeschreibung:
In dieser Folge tauchen wir tief ein in eine der dogmatisch spannendsten Figuren des Polizeirechts: den Zweckveranlasser. Am Beispiel des Eritrea-Festivals in Gießen besprechen wir, wann Veranstalter:innen für die Gewalt Dritter verantwortlich gemacht werden können – und wann eben nicht.
💡 Examensrelevanz pur:
- Verhaltens-, Zustands- und Nichtstörer dogmatisch abgrenzen
- objektive vs. subjektive Theorie zum Zweckveranlasser
- „Heckler’s Veto“ und der Schutz friedlicher Grundrechtsausübung
- polizeirechtliche Systematik inkl. § 11 HSOG, Zuständigkeit, Verhältnismäßigkeit
- Verbindung zu Gaststättenrecht, Versammlungsrecht und Polizeipraxis
📚 Plus: Wir schauen uns an, was das Urteil für die Klausur bedeutet, wie ihr die Systematik auf unbekannte Fälle übertragt – und warum ihr an dieser Stelle immer auch an die Grundrechte denken solltet.
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