DiscoverGmbH Steuerrecht mit Prof. Christoph Juhn#152 Über 50% Einkommensteuer & 1% Vermögensteuer verfassungswidrig? (BVerfG: Halbteilungsgrundsatz)
#152 Über 50% Einkommensteuer & 1% Vermögensteuer verfassungswidrig? (BVerfG: Halbteilungsgrundsatz)

#152 Über 50% Einkommensteuer & 1% Vermögensteuer verfassungswidrig? (BVerfG: Halbteilungsgrundsatz)

Update: 2024-12-18
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Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem Youtube Video "Über 50% Einkommensteuer & 1% Vermögensteuer verfassungswidrig? (BVerfG: Halbteilungsgrundsatz)".


Kann die Vermögensteuer wieder eingeführt werden? Und ist eine Einkommensteuer über 50 % verfassungsrechtlich zulässig? In diesem Video analysieren Steuerberater Prof. Dr. Christoph Juhn und Rechtsanwalt Jan-Frederik Jarosch die zugrundeliegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Halbteilungsgrundsatz und die rechtlichen Grundlagen der Vermögensteuer. Erfahren Sie, warum die Vermögensteuer pausiert wurde, wie sie reaktiviert werden könnte und welche Rolle die Bewertung von Immobilien dabei spielt. Außerdem beleuchten sie, warum eine Einkommensteuer über 50 % seit einem Urteil von 2005 rechtlich möglich ist.




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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.


Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.



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