DiscoverArtikel Sieben#21 Manifester en Suisse : un droit qui a un prix
#21 Manifester en Suisse :  un droit qui a un prix

#21 Manifester en Suisse : un droit qui a un prix

Update: 2025-10-31
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Description

Pourquoi le droit de manifester est sous pression

https://www.humanrights.ch/de/


Podcast Artikel Sieben – wir reden über Menschenrechte in der Schweiz
Episode 21
Demonstrationsrecht unter Druck
mit Jeanne Durafour
(Automatisch generierte Übersetzung, es gilt das gesprochene Wort in der Episode)
Jeanne Durafour: Willkommen zu Folge 21, der ersten Folge des Podcasts «Article sept» auf Französisch. Wir sprechen über Menschenrechte in der Schweiz. Nach 20 Folgen auf Deutsch möchten wir nun auch über Menschenrechte in der Westschweiz sprechen und beschäftigen uns heute mit einem grundlegenden Menschenrecht: dem Recht auf Demonstration. Wir haben be-reits in der zweiten Folge des Podcasts darüber gesprochen, aber wir stellen fest, dass dieses Recht weltweit und auch in der Schweiz zunehmend in Frage gestellt wird. Mein Name ist Jeanne Durafour und ich begleite Sie in dieser ersten Folge des Podcasts „Article sept“ auf Französisch. Willkommen, Anita Go! Guten Tag. Danke. Anita Goh, du bist Juristin bei der Schweizer Sektion von Amnesty International und verantwortlich für die Kampagne für das Demonstrationsrecht. Könntest du uns zunächst einmal erklären, was eine Demonstration ist?
Anita Goh: Ja, eine Demonstration im weitesten Sinne ist ein Ereignis in der kollektiven Vor-stellung. Man stellt sich oft eine Gruppe von Menschen vor, die mit Botschaften, Slogans und Transparenten durch die Straßen ziehen. Diese Vorstellung von einer Gruppe ist also genauso richtig wie die, eine Botschaft zu vermitteln. Denn wenn wir vom Recht auf Demonstration sprechen, sprechen wir eigentlich von der Kombination zweier Freiheiten: der Versammlungs-freiheit und der Meinungsfreiheit. Demonstrieren bedeutet also letztendlich, dass sich mindes-tens zwei Personen versammeln, um eine gemeinsame Meinung auf friedliche, also gewaltfreie Weise zu äußern. Eine Demonstration kann hingegen an allen möglichen Orten stattfinden. Der öffentliche Raum ist der erste, an den man denkt, wie beispielsweise die Straße, aber auch der private Raum oder das Internet. Und man muss dabei nicht unbedingt marschieren. Es kann sich um eine Sitzblockade handeln, um eine Blockade oder um das, was man gemeinhin als statische Versammlung bezeichnet.
Jeanne Durafour: Am 23. Juni 2023 organisiert die pensionierte Gewerkschafterin Manuela Catania eine Demonstration zur Unterstützung eines im Gefängnis von Chandon inhaftierten Umweltaktivisten. Sechs Monate später erhält sie eine Geldstrafe von 950 Franken wegen Nichteinhaltung der Modalitäten, Auflagen oder Bedingungen einer Demonstration auf öffentli-chem Grund und wegen Nichtbefolgung der Anweisungen. Der Demonstrationszug hielt tat-sächlich dreimal an, das erste Mal zwölf Minuten lang, das zweite Mal vier Minuten und das letzte Mal sieben Minuten, obwohl die Genehmigung vorsah, dass der Zug nicht anhalten durf-te. Die Demonstration endete vier Minuten nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit. Manuela Catania beschließt daher, Berufung einzulegen, um ihr Recht auf Demonstration zu verteidigen. Anita – ist dieser Fall in Genf ein Sonderfall. Oder werden Demonstrationen in der Schweiz generell so streng geregelt?
Anita Goh: Leider handelt es sich hierbei nicht um einen Sonderfall. Tatsächlich ist dies ein per-fektes Beispiel für das Genehmigungsverfahren in der Schweiz, das lange Auflagen mit sich bringt. Eine lange Liste von Auflagen für die Organisatoren von Demonstrationen. Man muss verstehen, dass das Demonstrationsrecht in der Schweiz in erster Linie als Sicherheitsfrage be-trachtet wird und als sogenannte verstärkte Nutzung des öffentlichen Raums, d. h. eine Nutzung des öffentlichen Raums, die über das hinausgeht, was ich normalerweise tue, wenn ich zur Ar-beit gehe, einkaufen oder auf der Straße spazieren gehe. Da es sich um eine Frage der Sicherheit handelt, sind die Kantone oder sogar die Gemeinden zuständig und legen letztendlich diese Ge-nehmigungsregelung fest, die mit Auflagen und potenziellen Sanktionen verbunden ist. Aus diesem Grund habe ich zu Beginn des Podcasts eine sehr weit gefasste Interpretation und Defi-nition des Begriffs „Demonstration” gegeben. In den meisten Kantonen, wenn wir von De-monstrationen sprechen, sprechen wir von Demonstrationen als einem Ereignis. Und daher un-terliegen Demonstrationen im Sinne des Demonstrationsrechts genau denselben Regeln wie jede andere Art von Veranstaltung im öffentlichen Raum, wie Nachbarschaftsfeste oder Sportveran-staltungen. Das bedeutet, dass ich, wenn ich eine Demonstration organisieren möchte, um für eine bestimmte Sache einzutreten, einen Antrag nach einem bestimmten Rahmen stellen, be-stimmte Fristen einhalten, ein oder mehrere Formulare ausfüllen und oft Verwaltungsgebühren bezahlen muss. Als Organisatorin gebe ich auch meinen Namen an und übernehme die indivi-duelle Verantwortung für diese Demonstration. Ich bin also die einzige Ansprechpartnerin für die Behörden, und wenn während der Veranstaltung etwas nicht eingehalten wird, bin ich allein verantwortlich. An sich verstößt dieses Genehmigungssystem bereits gegen die internationalen Menschenrechte. Ich möchte dennoch zitieren, was der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in einer Auslegung des Pakts über bürgerliche und politische Rechte gesagt hat. Die Verpflichtung, eine Genehmigung der Behörden einzuholen, untergräbt den Grundsatz, dass das Recht auf friedliche Versammlung ein Grundrecht ist. Und genau darum geht es hier. Ein Men-schenrecht steht uns zu, weil wir Menschen sind. Daher sollten wir es einfach ausüben können, ohne die Genehmigung einer Behörde einholen zu müssen. Das ist so, als müsste ich, bevor ich meine Meinungsfreiheit ausübe und meine Meinung äußere, zuerst jemanden um Erlaubnis bit-ten. Wenn ich mich jedoch entscheide, dies zu zweit auf der Straße zu tun, ist genau das der Fall. Ich muss jemanden um Erlaubnis bitten. Und es kann alle möglichen Bedingungen geben. Da. Sie haben den Fall in Genf angesprochen, wo die Genehmigung eine sehr genaue Start- und Endzeit vorgab und als Bedingung auferlegte, dass der Zug nicht je nach Kanton anhalten darf. Es kann zehn solcher Bedingungen geben, es können bis zu 50 sein. Man findet Dinge, die ein wenig grotesk sind. Dass die Orte in einwandfreiem Zustand hinterlassen werden müssen – stellen Sie sich vor, was das bedeutet, wenn es um einen Demonstrationszug mit Tausenden von Demonstrantinnen für den Frauenstreik geht. Wenn also Papier auf dem Boden liegt oder je-mand etwas fallen gelassen hat, könnte ich als Organisatorin und alleinverantwortliche Person wegen Nichteinhaltung der Genehmigungsbedingungen strafrechtlich verfolgt werden. In ande-ren Kantonen, zum Beispiel in Freiburg, war im Rahmen einer Demonstration für den Waffen-stillstand in Gaza eine der Bedingungen, dass Plakate und Transparente nur auf Französisch oder Deutsch verbreitet werden durften. Wenn also jemand mit einem Plakat mit der Aufschrift „Free Palestine” zu dieser Demonstration kommt, kann die Person, die die Demonstration orga-nisiert, möglicherweise wegen Nichteinhaltung der Genehmigungsbedingungen strafrechtlich verfolgt werden. Man merkt, dass es sich letztendlich um ein Regime handelt, das Angst macht. Wer von uns möchte schon seinen Namen hergeben und für Tausende von Menschen bürgen, die man nicht persönlich kennt? Das ist die abschreckende Wirkung des Genehmigungssystems. Genau das ist Manuela Catania in Genf passiert. Sie wurde als alleinige Verantwortliche ausge-wählt, weil ein Demonstrationszug zu einem bestimmten Zeitpunkt beschlossen hatte, anzuhal-ten, vier Minuten lang eine kurze Rede zu halten und damit den in der Genehmigungsentschei-dung festgelegten Zeitplan um vier Minuten zu überschreiten.
Jeanne Durafour: Am 6. Oktober 2025 wird das Urteil im Fall Manuela Catania gefällt. Das Polizeigericht ist der Ansicht, dass es gegen Artikel 22 der Schweizer Verfassung und Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Demonstration garantieren, verstoßen würde, die Organisatorin der Demonstration zu verurteilen, auch wenn sie die Ge-nehmigung nicht in allen Punkten eingehalten hat. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass das Recht auf friedliche Versammlung unter Druck steht. In den Vereinigten Staaten wurden mehr als 3000 Menschen, darunter vor allem Studenten und Studentinnen, verhaftet, weil sie De-monstrationen organisiert hatten, um gegen den Völkermord Israels in Gaza zu protestieren. Auch in Europa verschlechtert sich die Lage. Amnesty International ist besorgt über diese, ich zitiere, „Erosion der Demonstrationsfreiheit auch in der Schweiz”. Warum ist dieses Recht so wichtig? In der Schweiz gibt es doch bereits zahlreiche demokratische Instrumente, die es er-möglichen, seine Meinung zu äußern. Oder nicht?
Anita Goh: Dieses Recht ist grundlegend, weil es sich wiederum um eine Kombination aus Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit handelt. Das heißt, es ist nichts anderes als das Recht, vor mindestens zwei Personen seine Meinung zu äußern. Wie der Europäische Gerichts-hof für Menschenrechte festgestellt hat, gehören diese Freiheiten zu den Grundwerten einer de-mokratischen Gesellschaft. Denn tatsächlich handelt es sich dabei auch um den ersten Schutz-wall gegen einen möglichen Aufstieg des Autoritarismus. Dieses Recht ermöglicht nicht nur eine einfache Teilnahme am politischen Leben. Letztendlich ist es etwas, das jedem zugänglich ist. Ich muss keiner politischen Partei angehören, über die richtigen Beziehungen verfügen, um letztlich das Schicksal meines Landes beeinflussen zu können, oder genug Geld haben, um Kampagnen für eine Initiative zu starten, die ich dem Schweizer Volk vorschlagen möchte. Ich muss auch nicht volljährig sein und ich brauche nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit. Es ermöglicht mir auch, in Echtzeit auf aktuelle Ereignisse zu reagieren. Typisch dafür ist das, was kürzlich mit der Flottille in Gaza passiert ist. Und außerdem ist es nic

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