DiscoverbonnFMArtikel 13 – was ist denn hier passiert?
Artikel 13 – was ist denn hier passiert?

Artikel 13 – was ist denn hier passiert?

Update: 2019-06-19
Share

Description

<figure class="wp-block-audio"><figcaption>Einleitung</figcaption></figure>



YouTube wird es 2019 wahrscheinlich nicht mehr geben!” “Artikel 13 ist absoluter Schwachsinn!” “Axel Voss hat das Internet kaputt gemacht!” Diese und ähnliche Sätze waren im Frühjahr 2019 in Bezug auf Artikel 13 und die neue Urheberrechtsreform der EU häufiger zu hören. Doch worum geht es darin tatsächlich?





Die europäische Urheberrechtsreform rund um den umstrittenen Artikel 13 wurde am 26. März 2019 vom EU-Parlament beschlossen – trotz heftiger Proteste im Vorfeld. Nachdem die emotionale Debatte nun abgeflacht ist, greifen wir das Thema noch einmal auf und schauen auf die Hintergründe. Dazu haben wir mit YouTubern, einem Medienrechtsanwalt, dem Chaos Computer Club und dem EU-Abgeordneten Axel Voss gesprochen. Er betont, warum man die neue Richtlinie braucht:





“Wir müssen nun einmal das Urheberrecht, was ein Rechtsgrundsatz ist und was letztlich ein Grundrecht ist, nämlich der Schutz des geistigen Eigentums, versuchen in die digitale Welt zu übertragen und es dort auch durchzusetzen.”

Axel Voss, EU-Abgeordneter




Was sich konkret ändert





Dieser Schutz betrifft zum Beispiel Filme, die in voller Länge auf YouTube hochgeladen werden und so das Recht verletzen. Bisher lag die Haftung vor allem bei den Nutzern. Die Plattformen selbst hafteten erst nachrangig. Durch Artikel 13 wird sich dies nun ändern, erklärt uns Rechtsanwalt Christian Solmecke:





“Bei der geplanten Urheberrechtsreform geht es darum, dass künftig die großen Internetplattformen wie zum Beispiel YouTube oder Twitter und Facebook schon dann in die Haftung kommen sollen, wenn überhaupt nur illegale Inhalte dort hochgeladen werden. Bislang ist es so, dass eine Haftung erst dann eintritt, wenn nach Kenntnis von illegalen Inhalten diese nicht entfernt werden.”

Christian Solmecke, Rechtsanwalt




Es geht also darum Plattformen für Urheberrechtsverletzungen finanziell in die Verantwortung zu nehmen. Kritiker befürchten aber, dass die Unternehmen zur Umsetzung der Reform auf sogenannte Uploadfilter zurückgreifen werden. Wie das die Urheber betreffen könnte, hat uns der YouTuber Mirko Drotschmann vom Kanal MrWissen2go beantwortet:





“Ich würde sagen, im besten Fall gar nicht. Im schlechtesten Fall würde es mich einschränken, in der Hinsicht, dass ich immer befürchten müsste, dass Inhalte von mir gesperrt werden, auch wenn sie gar kein urheberrechtlich geschütztes Material beinhalten, für das ich die Rechte nicht eingeholt habe. Einfach weil die Plattformen da in vorauseilendem Gehorsam unterwegs sind.”

Mirko Drotschmann, Youtuber




Für YouTuber wie Mirko könnte also eine wichtige Einnahmequelle gefährdet sein. Doch wer ist von dem Gesetz eigentlich betroffen? Und ist die Richtlinie überhaupt umsetzbar? Fragen, die wir klären wollen.





Was dagegen spricht





<figure class="wp-block-audio"><figcaption>Contra</figcaption></figure>



Die Urheberrechtsreform der EU rund um Artikel 13 ist nach wie vor hoch umstritten, auch nach ihrer Verabschiedung. Doch was genau sind eigentlich die Argumente der Kritiker? Ein sehr präsentes Argument in der öffentlichen Debatte ist die Angst davor, dass Uploadfilter nicht immer korrekt erkennen, welche Uploads urheberrechtlich geschützt sind und welche nicht. Das wird auch als Overblocking bezeichnet. Eva Schulz ist Journalistin und Betreiberin des YouTube Channels Deutschland 300

Comments 
00:00
00:00
x

0.5x

0.8x

1.0x

1.25x

1.5x

2.0x

3.0x

Sleep Timer

Off

End of Episode

5 Minutes

10 Minutes

15 Minutes

30 Minutes

45 Minutes

60 Minutes

120 Minutes

Artikel 13 – was ist denn hier passiert?

Artikel 13 – was ist denn hier passiert?

Ann-Christin Bäumker