Auswandern verboten? Was im Spannungsfall wirklich gilt (Die Rechtslage)
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Darfst du Deutschland noch verlassen, wenn der "Spannungsfall" ausgerufen wird? Im Internet kursieren dazu viele Gerüchte und Halbwahrheiten. Ein Zuschauer (Peter) hat uns ein Video geschickt, das mehr Panik als Fakten verbreitet.
In diesem Video machen wir den ultimativen Faktencheck. Wir schauen direkt in die Gesetzestexte (Wehrpflichtgesetz & Passgesetz), um die entscheidende Frage zu klären: Gibt es ein Auswanderungsverbot?
Die ungeschminkte juristische Wahrheit:
§ Die 3-Monats-Falle: Das Gesetz sagt klar: Im Spannungs- und Verteidigungsfall darfst du als wehrpflichtiger Mann (bis 60!) Deutschland ohne Genehmigung nicht länger als 3 Monate verlassen.
§ Der Pass-Entzug: Wir zeigen, wie der Staat dir laut Passgesetz den Reisepass entziehen kann, wenn er den Verdacht hat, dass du dich der Wehrpflicht durch Ausreise entziehen willst.
§ Die Verweigerungs-Illusion: Warum eine Kriegsdienstverweigerung dieses Ausreiseverbot nicht aufhebt (du unterliegst trotzdem der Dienstpflicht, nur eben ohne Waffe).
Lass dich nicht von Meinungen leiten. Hier sind die Fakten, die über deine Bewegungsfreiheit entscheiden.
🛡️ Bereite deinen Exit vor, solange die Grenzen offen sind
Wenn der Spannungsfall da ist, schnappt die Falle zu. Ein echter Plan B muss vorher stehen.
Auf unserem "Plan B Schweizer Taschenmesser Seminar" in Zürich lernst du, wie du rechtssicher eine zweite Staatsbürgerschaft und Wohnsitze aufbaust, die dich handlungsfähig halten.
Das Highlight: General a.D. Erich Vad, ehem. Sicherheitsberater von Kanzlerin Merkel, teilt hinter verschlossenen Türen, wie wahrscheinlich der Spannungsfall wirklich ist.
➡️ Alle Infos und Termine zum Seminar in Zürich findest du hier: https://www.perspektiveausland.com/events/schweizer-taschenmesser




