DRL014: Rechtsbruch für den Flüchtlingsstopp? / Rammstein-Sänger geht gegen Missbrauchsverdacht vor / Winterkorn schuldig im Diesel-Skandal?
Update: 2024-09-07
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Im LTO-Podcast "Die Rechtslage" diskutieren Felix W. Zimmermann und Christian Rath diesmal über folgende Themen:
1. Asylrecht: Friedrich Merz treibt die Bundesregierung vor sich her und setzt sie mit einem Ultimatum unter Druck – keine Flüchtlinge mehr an deutschen Grenzen oder die Gespräche für gemeinsame Lösungen sind vorbei. Dabei steht die Frage im Raum, ob solche Zurückweisungen nicht klar gegen das EU-Recht verstoßen. Während das Dublin-System erodiert ist und Länder wie Italien Flüchtlinge nicht zurücknehmen, geht es längst um mehr als rechtliche Fragen. Wir diskutieren: Geht Deutschland ein juristisches Risiko ein, um den politischen Druck von rechts abzufedern?
1. Asylrecht: Friedrich Merz treibt die Bundesregierung vor sich her und setzt sie mit einem Ultimatum unter Druck – keine Flüchtlinge mehr an deutschen Grenzen oder die Gespräche für gemeinsame Lösungen sind vorbei. Dabei steht die Frage im Raum, ob solche Zurückweisungen nicht klar gegen das EU-Recht verstoßen. Während das Dublin-System erodiert ist und Länder wie Italien Flüchtlinge nicht zurücknehmen, geht es längst um mehr als rechtliche Fragen. Wir diskutieren: Geht Deutschland ein juristisches Risiko ein, um den politischen Druck von rechts abzufedern?
2. Winterkorn-Prozess: Neun Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Diesel-Abgasskandals steht Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn vor Gericht. Im Fokus: Betrug, Marktmanipulation und Falschaussage. Die Frage, die das Landgericht Braunschweig jetzt klären muss: Wann wusste Winterkorn von den Manipulationen? Für den Ex-VW-Chef könnte es um bis zu zehn Jahre Haft gehen, wenn ihm der Vorsatz nachgewiesen wird. LTO-Redakteur Max Kolter diskutiert mit den Podcasts-Hosts über den Prozess.
3. Lindemann gegen Medien: Im Streit um die Berichterstattung kämpft der Rammstein-Frontmann weiter vor Gericht. Besonders brisant: Die Frage, ob Medien den Verdacht äußern dürfen, dass Lindemann Sex mit Frauen ohne deren Einwilligung hatte. Der Fall dreht sich um Erinnerungsfragmente der Betroffenen und die schwierige Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht – ein Urteil des OLG Frankfurt mit Signalwirkung steht aus.
Außerdem wie immer der Newsrückblick vom LTO-Newsdesk, diesmal von Marcel Schneider und das Urteils-Geräuscheraten.
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