Deliktsrecht Folge 2: Benannte Rechtsgüter des § 823 Abs. 1 BGB
Update: 2020-04-27
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Was man nicht alles verletzen kann: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum. Und natürlich gibt es noch besondere deliktische Leckerbissen, etwa den Weiterfresserschäden und Immissionen durch Beamerlicht oder Froschquaken...
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