ESG – Wie erstellt man vorvertragliche Offenlegungen?
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Für Fonds nach Art. 8 bzw. Art. 9 SFDR gelten ab 2023 neue Vorgaben über Inhalt und Format der Nachhaltigkeitsinformationen, die zwingend eingehalten werden müssen. Entsprechende Muster liegen bereits vor. Grundlage ist die am 06. April 2022 von der EU-Kommission veröffentlichte Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288.
Dieser Podcast ergänzt die frühere Folge von PE-Talk ESG – Einordnung von Finanzprodukten nach Art. 8 SFDR.
ESG gewinnt auch im Investmentbereich immer stärker an Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen werden kontinuierlich angepasst und erweitert. Unsere Fondsexperten behalten diese Entwicklungen für Sie im Blick. Erfahren Sie mehr auf unserer ESG-Themenseite.
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