EuGH 2025: Fahrtzeit zwischen Sammelpunkt und Einsatzort ist Arbeitszeit – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen (C-110/24)
Description
In dieser Folge erkläre ich die neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 09.10.2025 – C-110/24.
Der EuGH stellt klar: Fahrzeiten zwischen einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Treffpunkt (Sammelpunkt) und den Einsatzorten sind Arbeitszeit. Und zwar auch dann, wenn Arbeitnehmer nur mitfahren und nicht selbst fahren.
Diese Entscheidung betrifft zahlreiche Branchen – vom Handwerk über Montage, Pflege, Gebäudereinigung, Technik bis hin zur Logistik. Für Arbeitgeber ergeben sich erhebliche Vergütungs-, Dokumentations- und Compliance-Pflichten.
Ich erläutere, warum diese Entscheidung einen Wendepunkt darstellt, welche finanziellen und organisatorischen Folgen entstehen und welche Maßnahmen Arbeitgeber jetzt ergreifen sollten.
Warum der EuGH die Fahrtzeit als Arbeitszeit einstuft
Was das Urteil für die Praxis bedeutet – und für welche Branchen
Warum auch Mitfahrer jetzt Arbeitszeit „produzieren“
Verbindung zur Tyco-Rechtsprechung (C-266/14)
Auswirkungen auf Vergütung, Zeiterfassung und Arbeitszeitkonten
Risiken für Arbeitgeber bei Nichtbeachtung
Konkrete Praxistipps zur rechtssicheren Umsetzung
Empfehlungen für die Anpassung von Verträgen, BVs und Prozessen.
Wenn du Unterstützung bei der Prüfung eurer Arbeitszeitmodelle, der Zeiterfassung, der Vertragsgestaltung oder der rechtssicheren Umsetzung des EuGH-Urteils benötigst, melde dich gern bei uns.
📩 Kontakt:
Rechtsanwälte Wulf & Collegen
info@kanzlei-wulf.de
www.kanzlei-wulf.deWir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutschlandweit bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Offizielle Quellen:
EUR-Lex (Volltext):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62024CJ0110Curia – Gerichtshof der Europäischen Union:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=289210&doclang=DE
Fundstellen zum EuGH-Urteil (C-110/24)







