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Freispruch für Egisto Ott vom OGH in Teilen aufgehoben

Freispruch für Egisto Ott vom OGH in Teilen aufgehoben

Update: 2025-12-09
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag einen im März 2025 gefällten Freispruch für den ehemaligen Chefinspektor des aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, teilweise aufgehoben. Zur Gänze aufgehoben wurden die in derselben Verhandlung ergangenen Schuldsprüche für den Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein und eine frühere Mitarbeiterin des ehemaligen Innenministers und nunmehrigen FPÖ-Obmanns Herbert Kickl.





In Bezug auf Egisto Ott hielt die Entscheidung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen in einem Punkt der höchstgerichtlichen Überprüfung nicht stand. Dabei ging es um die Frage, ob sich Ott mit der Weiterleitung sogenannter Lederhosen-Fotos strafbar gemacht hat. Ott waren von der Staatsanwaltschaft Wien in Bezug auf mehrere Fakten der Verrat von Amtsgeheimnissen und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen vorgeworfen worden, wovon er vom Wiener Landesgericht zur Gänze freigesprochen wurde.



Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das nicht. Sie brachte dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, der nun in einem öffentlichen Gerichtstag im Justizpalast in einem Punkt stattgegeben wurde. Dieser betraf Fotos, die zwei BVT-Beamte mit einem südkoreanischen Kollegen beim Ankauf von Lederhosen zeigten, die mit einem Bildtext versehen waren, in dem die Lederhosen-Träger namentlich genannt und ihren jeweiligen Dienststellen zugeordnet wurden.



OGH stieß sich an Begründungsmängeln



Der dazu ergangene erstinstanzliche Freispruch war nach Ansicht des OGH mangelhaft begründet. Das Erstgericht beschränkte sich darauf, es könne nicht festgestellt werden, ob Ott die Fotos ausschließlich kraft seines Amtes erhalten und weitergegeben hätte. “Das greift zu kurz”, erläuterte Christa Hetlinger, die Vorsitzende eines fünfköpfigen Senats, in ihrer Begründung. Es müsse eingehender geprüft werden, ob eine Verletzung eines Amtsgeheimnisses vorliege. Es sei nötig, den Zusammenhang zwischen den Fotos und dem beigefügten Bildtext zu analysieren. Die Staatsanwaltschaft hätte in ihrem Rechtsmittel jedenfalls “Indizien aufgezeigt, aus denen man schließen könnte, dass Tatbestandsmäßigkeit vorliegt. Ob sich ein Schuldbeweis finden lässt, wird das Erstgericht beurteilen müssen”, sagte Hetlinger.



Die Lederhosen-Foto-Causa wurde daher zur neuerlichen Verhandlung zurück ans Erstgericht verwiesen. Bestätigt wurde der Freispruch für Ott dagegen hinsichtlich weiterer Vorwürfe, er hätte Informationen über ein Treffen des sogenannten Berner Clubs beschafft und dem ehemaligen freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein eine Liste mit Namen von BVT-Beamten übermittelt, die an der länderübergreifenden Begegnung von Nachrichtendienst-Mitarbeitern teilgenommen hatten. Auch die Weitergabe von Informationen über die nach dem Ibiza-Video eingesetzte “Soko Tape” war aus Sicht des OGH nicht strafbar.



Schuldsprüche für Jenewein und Ex-Kickl-Mitarbeiterin aufgehoben



In derselben Hauptverhandlung am Landesgericht für Strafsachen waren im vergangenen Frühjahr Hans-Jörg Jenewein und eine frühere Mitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) in eigenen Verfahrenskomplexen wegen Amtsmissbrauchs zu jeweils zwölf Monate bedingt verurteilt worden. Diese Verurteilungen wurden vom OGH zur Gänze “kassiert”. Dem Erstgericht sei “ein Rechtsfehler unterlaufen”, hielt Senatsvorsitzende Hetlinger fest. Den Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Verteidiger Christoph Rother und Volkert Sackmann komme daher Berechtigung zu.



Das Erstgericht hatte die Ex-Kickl-Mitarbeiterin und Jenewein als Bestimmungstäter des Missbrauchs der Amtsgewalt für schuldig befunden, weil Jenewein als Mitglied des parlamentarischen BVT-Untersuchungsausschusses die Kickl-Mitarbeiterin beauftragt habe, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Eine bekannte Investigativ-Journalistin hatte Jenewein darum gebeten.



OGH: Vorgehen von Jenewein “nicht tatbildlich”



Die Kickl-Mitarbeiterin handelte dabei allerdings nicht als Beamtin, schloss sich der OGH der Argumentation der beiden Verteidiger an. “Das war eine faktische Hilfstätigkeit für den Untersuchungsausschuss und kein Hoheitsakt. Was ihr vorgeworfen wurde, war nicht tatbildlich”, stellte Senatsvorsitzende Hetlinger klar. Die Schuldsprüche für die Frau und Jenewein wurden vom OGH demnach für nichtig erklärt, allerdings nicht in Freisprüche umgewandelt.



Vielmehr wurde die Causa ebenfalls zur neuerlichen Verhandlung zurück ans Erstgericht verwiesen. Es liege zwar kein Amtsmissbrauch vor, “aber das Erstgericht wird zu prüfen haben, ob nicht ein anderer Tatbestand in Frage kommt”, erklärte Hetlinger und verwies in diesem Zusammenhang auf den § 310 StGB. Diese Bestimmung stellt die Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung unter Strafe.



“Wir sind zufrieden”, meinte Jenewein nach dem Gerichtstag vor Medienschaffenden. Dass der OGH die Verurteilung für den Besitz eines Schlagrings nach dem Waffengesetz bestätigt hatte, konnte Jenewein verschmerzen. Er hatte den Gegenstand aus dem Besitz seines Vaters übernommen und nach dessen Ableben beim Entrümpeln “schlicht und einfach vergessen”, wie Jeneweins Rechtsvertreter Rother vor dem OGH dargelegt hatte.



Ott-Anwälte: “Das ganze Theater fängt von vorne an”



“Der OGH hat nur ein kleines Randfaktum aufgehoben. In dem Punkt fängt das ganze Theater von vorne an”, meinte Jürgen Stephan Mertens, einer der beiden Rechtsvertreter von Egisto Ott. Man sei zuversichtlich, dass im zweiten Rechtsgang Otts Schuldlosigkeit bestätigt werden, meinte Joseph Phillip Bischof, Otts zweiter Verteidiger.



Richtig spannend wird es für Ott ab Ende Jänner, wenn er sich wegen geheimer nachrichtendienstlicher Tätigkeit zulasten der Republik Österreich und Amtsmissbrauchs am Wiener Landesgericht zu verantworten haben wird. Darauf seitens der APA angesprochen, zeigte sich Ott im Justizpalast überzeugt, seine Schuldlosigkeit beweisen zu können. Die Vorwürfe gegen ihn seien “konstruiert”. Die vorgelegten Ermittlungsergebnisse der “AG Fama” – einer Ende Juli 2020 im Innenministerium eingerichteten Ermittlungseinheit, die sich aus Beamten des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention (BAK) zusammensetzt – seien einseitig. Außerdem handle es sich bei den vorgeblichen Spezialisten um “oberösterreichische Dorfgendarmen”, sagte Ott.



Egisto Ott: “Werde nicht lügen”



Auf die Frage, wie er sich in seinem Spionage-Prozess verantworten werde, meinte Ott, er werde sich dazu erst in der Hauptverhandlung äußern. “Ich werde nicht lügen, obwohl ich das als Angeklagter dürfte. Ich werde die Wahrheit sagen. Und einige Schweinereien aufdecken”, kündigte er an.



(APA)

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