Künstlersozialabgabe
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In der dritten Episode des Podcasts "Live Entertainment Law für Profis" spricht Veranstaltungsrechtsexperte Prof. Jens Michow, Seniorpartner der Hamburger Kanzlei Michow und Ulbricht Rechtsanwälte, über die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung der Künstlersozialabgabe. Mit der Zahlung der Abgabe erbringen Unternehmen einen wesentlichen Teil der Finanzierung der Künstlersozialversicherung, die selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bietet. Zusammen mit seiner Gesprächspartnerin, der Veranstalterin Inke Möller, beleuchtet Prof. Michow alle rechtlichen Aspekte dieser Umlage, die von allen Unternehmen gezahlt werden müssen, die künstlerische oder publizistische Leistungen von selbständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen und verwerten. Damit geht die Bedeutung dieses Themas weit über die Veranstaltungswirtschaft hinaus. Von der Abgabepflicht sind nämlich nicht nur die Unternehmen aller Bereiche des Kulturbetriebs, sondern tatsächlich alle Wirtschaftsbranchen unseres Landes betroffen.
Themen des Tutorials sind u.a. die Bemessungsgrundlage der Abgabe, die Frage, wer im Sinne des Gesetzes als Künstler oder Publizist gilt, die Problematik der Abgabeflicht bei Entgeltzahlungen an ausländische Künstler und Tourneeveranstalter und inländischer Veranstalter für Leistungen, die im Ausland erbracht werden. Aber auch die durchaus fragwürdige Abgabepflicht von Vermittlungsagenturen, die ja eigentlich Dienstleister ihrer Künstler sind und selbst keine Entgelte zahlen, wird ausführlich beleuchtet – ebenso wie natürlich auch das Verfahren der Entrichtung der Abgabe.
Prof. Jens Michow gilt als einer der erfahrensten Experten des Veranstaltungsrechts. Über seine Arbeit als Rechtsanwalt und Autor des Standardwerks zum Veranstaltungsrecht (C.H.BECK. ISBN 978-3-406-82467-8) hinaus, verfügt Michow auch über jahrzehntelange Erfahrungen als Branchenpraktiker und Lobbyist des Wirtschaftszweigs: u.a. als Gründer der Agentur Michow Concerts & Management sowie eines der ersten deutschen Independant-Labels, Gründer und jahrzehntelanger Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (1985-2022), Produzent des Deutschen Live Entertainment Awards(1985-2022), Mitglied des Aufsichtsrats der Initiative Musik (bis 2007-2022) und des Beirats der Künstlersozialkasse (1995-2024) sowie zahlreicher weiterer Rechts- und Praxis-Gremien der Veranstaltungsbranche.
Live Entertainment Law für Profis ist ein kostenloses Tutorial der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Kulturveranstaltungsbranche. Der Podcast erscheint im Zwei-Wochen-Turnus. Nach diesem Tutorial zur Künstlersozialabgabe erscheinen am 14. und 28. Juni zwei Podcasts zum Veranstaltungsvertragsrecht, in welchen es u.a. um das Zustandekommen und die Nicht- und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen sowie die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung gehen wird.








