DiscoverRecht AktuellRA081 Aktuelle Rspr. zum besonderen Verwaltungsrecht, AGB-Recht, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Strafrecht
RA081 Aktuelle Rspr. zum besonderen Verwaltungsrecht, AGB-Recht, Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Strafrecht

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Update: 2025-11-03
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📱 Tarif-Bundle: Handy-Verkäufer haftet nicht für Mobilfunkvertrags-AGB
OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.10.2025 – 6 U 117/24
Handy-Verkäufer vermittelt gleichzeitigen Abschluss von Kaufvertrag und Mobilfunkvertrag. Servicebedingungen regeln Beginn der Grundgebühr vor Lieferung. OLG: Verkäufer nicht Verwender der AGB – nur Mobilfunkanbieter ist Vertragspartei. Klausel regelt nur Mobilfunkvertrag, keine Kaufvertragspflichten. Bedingungen auch keine AGB-Inhaltskontrolle – nur Information über tatsächliche Gegebenheiten.

🛒 Amazon Prime: Preisanpassungsklausel für Mitgliedsgebühren unwirksam
OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2025 – I-20 U 19/25
Amazon erhöhte 2022 Prime-Gebühren von 69 € auf 89,90 € jährlich. Verbraucherzentrale NRW klagt. OLG: Einseitiges Preisanpassungsrecht unangemessen – Kunde kann nur durch Kündigung ablehnen. Keine einvernehmliche Vertragsänderung, sondern "Friss-oder-stirb". Kein Bedürfnis für Preisanpassung, da Amazon jederzeit kurzfristig kündigen kann. Klausel auch intransparent bei Vielzahl der Dienstleistungen. Revision zugelassen, nicht rechtskräftig.

🎃 Halloween-Dekoration: Auswärtiger Bürger nicht antragsbefugt
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 29.10.2025 – 16 L 2124/25
Gruselfiguren und Spinnennetze in denkmalgeschützter Teutoburgia-Siedlung Herne. Auswärtiger Bürger verlangt Beseitigung wegen Denkmalschutz, Lärm, Falschparkern. VG: Antragsbefugnis fehlt – kein Grundeigentum, kein Wohnsitz in Siedlung. Denkmalschutz dient öffentlichem Interesse, nicht Einzelnen ohne räumlichen Bezug. Zeitlich begrenzte Dekoration beeinträchtigt Denkmalwert nicht. Beschwerde zum OVG möglich.

💸 Geldwäsche: Betrugsopfer bekommt Schadensersatz vom "Finanzagent"
OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.10.2025 – 29 U 100/24
Telefonbetrug: 9.500 € auf Konto eines jungen Mannes überwiesen, der Geld für angeblichen "Freund" in bar abhebt (20-30 Transaktionen). OLG: Leichtfertige Geldwäsche (§ 261 Abs. 6 StGB) – Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB. Illegale Herkunft musste sich aufdrängen. Kein Mitverschulden des Betrugsopfers – schuldet Geldwäschetäter keine Sorgfaltspflichten. LG hatte Klage noch abgewiesen. Revision nicht zugelassen.

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