Steuerberater warnt: Steuer-Hammer bei Krypto-Gewinnen und Fremdwährungskonten
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Über Börsengewinne freuen wir uns alle – bis das Finanzamt um die Ecke kommt und seinen Obolus verlangt. Auf Wertpapier-Gewinne und Zinserträge fällt dabei in Deutschland pauschal die Abgeltungsteuer an. Was viele Anleger jedoch gerne verdrängen: Auch andere Spekulationsgewinne sind steuerpflichtig sind, sofern man vor Ablauf der Haltefrist verkauft. Das gilt zum Beispiel für Gewinne mit Gold, Kunstwerken – oder auch Kryptowährungen.
Was passiert, wenn man diese nicht angibt, und warum sich das Finanzamt neuerdings verstärkt für Besitzer von Kryptowährungen und Fremdwährungskonten interessiert, darüber spricht Markus mit dem Steuerberater Rolf Müller, Inhaber und Geschäftsführer der digitalen Steuerberatungsgesellschaft Fintegra. Er erklärt, warum sich Anleger in diesen Assetklassen jetzt beeilen müssen – bis hin zur Selbstanzeige.