Was hat es mit diesen UN-ECE-Regelungen auf sich?
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Täglich begegnen wir einer der vielen UN-Regelungen (ehemals UN-ECE-Regelungen). Sei es im Handel, in der Reparatur oder - und das ganz besonders - in der periodischen Fahrzeugüberprüfung nach § 57a KFG. Nicht selten heißt es ja, dass Bauteile bestimmten UN-ECE, bzw. UN-Regelungen entsprechen müssen.
Aber was hat es mit diesen UN-Regelungen auf sich? Und wie entstehen sie? Und welche Rechtskraft haben sie überhaupt?
AutoFunk Moderator Erich Pomassl hat sich digital auf den Weg nach Genf gemacht, in eines der drei weltweiten Headquarters der Vereinten Nationen. Dort ist die Internationale Wirtschaftskommission für Europa (United Nations Economic Commission for Europe - UN-ECE) angesiedelt, welche die Abteilung WP.29 beherbergt.
Das Weltforum zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften (die so genannte WP. 29), früher bekannt als Arbeitsgruppe für den Fahrzeugbau, hat den Auftrag, die weltweit geltenden Vorschriften für die Fahrzeugsicherheit zu erarbeiten und umzusetzen. Das reicht von den "Einheitlichen Vorschriften für die internationale Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug", über "Beleuchtung/Lichtsignaleinrichtungen Kfz", den uns bekannten Vorschriften "WLTP", bis hin zu "Softwareaktualisierung und Softwareaktualisierungsmanagementsystem".
Wie die Arbeitsweise dieses Weltforums funktioniert, hat uns der Leiter DI Walter Nissler erklärt. Eine aktuelle Liste der derzeit 168 ausgearbeiteten Regelungen finden Sie unter diesem Link der WP.29
Wir haben versucht, Ihnen einen Einblick zu geben, wie technologische Innovation in für alle verbindliche Spielregeln gegossen werden.
Dies ist insbesondere wichtig, weil Verkehr noch nie ein nationales Thema war. Ganz im Gegenteil, denn Mobilität heißt, sich zu bewegen - und zwar in mehrfacher Bedeutung: Technologisch und auch Örtlich.