Wenn reservierte Termine platzen: Verbrauchertipps zum Thema „No Show-Gebühren“
Update: 2025-10-23
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Wer eine Reservierung im Restaurant oder einen Termin beim Arzt nicht wahrnimmt, wird immer öfter zur Kasse gebeten. Der neudeutsche Begriff dafür lautet „No Show-Gebühren“. Die Frage ist aber, ob solche Stornokosten überhaupt zulässig sind. Peter Michael Möckel hat über dieses Thema mit der Braunschweiger Verbraucherberaterin Petra Wolf gesprochen.
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