Wie gefährlich ist das H5N1-Virus für Menschen wirklich?
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In 14 Gemeinden Vorarlbergs gilt seit Donnerstag Stallpflicht für Geflügel – das Vogelgrippevirus H5N1 soll so eingedämmt werden. Für den Menschen besteht laut Gesundheitsbehörden kaum Ansteckungsgefahr.
Seit dem gestrigen Donnerstag müssen Hühner und anderes Geflügel in insgesamt 14 Vorarlberger Gemeinden in den Stall – eine Maßnahme, die dem Schutz vor der Ausbreitung des Vogelgrippevirus H5N1 dient. Wie Landesveterinär Norbert Greber gegenüber dem ORF Vorarlberg erklärte, seien bisher keine mit dem Virus infizierten toten Wildvögel im Land entdeckt worden.
Virus vor allem bei Wasservögeln
Das Virus H5N1 wird hauptsächlich bei Wasservögeln wie Enten, Schwänen oder Gänsen festgestellt. Auch Greifvögel wie Bussarde sowie Tauben können Träger sein. Der Erreger ist eine spezielle Form der Influenza und unterliegt daher einer engen Beobachtung durch Veterinär- und Gesundheitsbehörden.
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<figcaption class="wp-element-caption">Landesveterinär Norbert Greber ©VLK</figcaption></figure>Geringe Gefahr für Menschen – direkter Kontakt nötig
“Theoretisch ist eine Übertragung auf den Menschen möglich, in der Praxis aber äußerst selten”, so Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher. Entscheidend sei die Art des Kontakts: Wer lediglich an einem toten Vogel vorbeigeht, müsse sich keine Sorgen machen. Erst durch intensiven physischen Kontakt – etwa das Berühren von Federn oder Körperflüssigkeiten – könne es zu einer Infektion kommen. Besonders in den sensiblen Regionen wie dem Alten Rhein oder dem Bodenseeufer wird empfohlen, tote Vögel nicht anzufassen und den Fundort den Behörden zu melden.
Symptome ähnlich klassischer Grippe
Im seltenen Fall einer Ansteckung zeigt sich das Krankheitsbild ähnlich einer herkömmlichen Grippe. Fieber, Husten, Halsschmerzen und Atemnot können auftreten, gelegentlich auch eine Lungenentzündung. “Die Vogelgrippe ist kein Todesurteil”, betont Grabher – schwere Verläufe seien die Ausnahme.
Zudem gibt es bisher keine bestätigten Fälle, bei denen das Virus von Mensch zu Mensch weitergegeben wurde.
Keine Gefahr durch Haustiere oder Fleischverzehr
Auch für Haustierbesitzer gibt es Entwarnung. Hunde und Katzen, die etwa einen toten Vogel mitbringen, stellen keine Gefahr dar. “Für sie ist das Virus eine Sackgasse”, erklärt Greber. Auch bei einem Verzehr von infiziertem Geflügel sei das Risiko minimal – korrekt zubereitetes Fleisch (gekocht, gebraten oder gegrillt) mache das Virus ohnehin unschädlich.
Zudem sei die Wahrscheinlichkeit, dass ein zum Verzehr bestimmtes Hendl tatsächlich mit H5N1 infiziert ist, laut Grabher verschwindend gering.
Heimvögel wie Papageien oder Kanarienvögel sind sicher
Häufige Sorgen betreffen auch Ziervögel. Doch solange diese ausschließlich in Innenräumen gehalten werden, besteht laut Experten keine Infektionsgefahr. Die Ansteckung zwischen Vögeln erfolgt primär über Körperflüssigkeiten.
Auch Singvögel, die etwa nach einem Aufprall gegen Fensterscheiben am Boden liegen, gelten nicht als Gefährdung für Menschen, wie Landesveterinär Greber ergänzt.
Impfempfehlung nur für bestimmte Berufsgruppen
Gegen das Vogelgrippevirus gibt es einen Impfstoff – allerdings ist dieser nur für bestimmte Berufsgruppen empfohlen. Betroffen sind unter anderem Landwirte mit Geflügelhaltung, Amtstierärzte oder Mitarbeitende in Schlachtbetrieben und Laboren. Für die breite Bevölkerung sei eine Impfung laut Grabher “nicht notwendig und wäre übertrieben”.
Wer jedoch regelmäßig mit Vögeln zu tun hat, müsse sich an strikte Schutzmaßnahmen halten – dazu zählen Handschuhe, Schutzmasken und Augenschutz bei direktem Tierkontakt.
Behörden rufen zur Besonnenheit auf
Trotz erhöhter Vorsichtsmaßnahmen appellieren die Behörden an die Bevölkerung, nicht in Panik zu verfallen. Landessanitätsdirektor Grabher fasst es deutlich zusammen: “Für den Menschen stellt die Vogelgrippe derzeit kein ernsthaftes Risiko dar.”
(VOL.AT)




