ZR085 Schadensersatzrecht | Schadensersatz statt der Leistung wegen Pflichtverletzung nach § 281 BGB - Teil 1
Description
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Arbeitsrecht
"Das Lehr- und Fallbuch vermittelt die zentralen Rechtsaspekte in den Phasen der Bewerbung, Beschäftigung und Kündigung anhand der einschlägigen Rechtsnormen und Judikatur mit Fallbeispielen erläutert."
📄 Beschreibung:
In dieser Folge starten wir mit der ersten Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz statt der Leistung: den § 281 BGB. Anders als beim Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (§ 283 BGB) setzt § 281 eine Pflichtverletzung voraus – also ein Verhalten des Schuldners, das anders war als geschuldet.
Wir erklären:
- Wann liegt eine Nichtleistung oder eine Schlechtleistung vor?
- Was bedeutet das „Recht zur zweiten Andienung“ des Schuldners?
- Wie lang muss eine angemessene Frist zur Nacherfüllung sein?
- Und was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Schadensersatz?
Mit dabei wie immer: anschauliche Beispiele, z. B. ein defekter Aufsitzrasenmäher, ein Musikproduzent mit Lieferproblemen – und ein Tisch mit Kratzer auf der Unterseite.
Lernpunkte der Folge:
- Anspruchsgrundlage und Prüfungsschema des § 281 BGB
- Bedeutung und Formulierung der Fristsetzung
- Abgrenzung: Schadensersatz statt der ganzen oder nur eines Teils der Leistung
- Praktische Unterschiede zwischen kleinem und großem SE
- Anwendbarkeit bei Nichtleistung vs. Schlechtleistung
🔑 Schlagwörter: § 280 BGB, § 281 BGB, Pflichtverletzung, Fristsetzung, Schadensersatz statt der Leistung, kleine Lösung, große Lösung, Nichtleistung, Schlechtleistung, Rasenmäherfall, Recht zur zweiten Andienung, unerhebliche Pflichtverletzung
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