DiscoverKurzerklärt - Der JurapodcastZR091 Schadensersatzrecht | Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes nach § 285 BGB
ZR091 Schadensersatzrecht |  Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes nach § 285 BGB

ZR091 Schadensersatzrecht | Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes nach § 285 BGB

Update: 2025-08-11
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Description

📚  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Digitalisierung und Recht

"Das Lehrbuch trägt den veränderten Anforderungen an die juristische Ausbildung Rechnung und gibt Antworten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung Künstlicher Intelligenz. In einem ersten Teil, der der Digitalisierung juristischer Wertschöpfungsketten gewidmet ist, werden die Grundlagen der Digitalisierung des Rechtsmarkts und deren rechtliche Grenzen aufgezeigt, etwa durch das anwaltliche Berufsrecht. Sodann werden Aspekte und Methoden einer Business-Analyse für den Bereich Recht dargestellt. Schließlich beschäftigt sich ein eigenes Kapitel mit rechtlichen und ethischen Anforderungen an Künstliche Intelligenz und darauf aufbauende Systeme und Technologien."

📄 Beschreibung:

In dieser Folge tauchen wir tief ein in eine Norm, die im Examensstoff gern übersehen wird – aber extrem klausurrelevant ist: § 285 BGB. Wenn ein Schuldner wegen Unmöglichkeit nicht mehr leisten muss, aber anstelle der Leistung etwas anderes bekommt – dann kommt das sogenannte stellvertretende commodum ins Spiel. Und genau das kann der Gläubiger herausverlangen.

Wir klären:

  • Wann genau § 285 greift – und wann nicht.
  • Warum das Ganze kein Schadensersatz, sondern ein eigener Anspruch ist.
  • Welche klassischen Konstellationen im Falltraining wichtig sind.
  • Und wie ihr das Ganze prüft, subsumiert und im Gutachten richtig verortet.

Mit dabei: Zwei prüfungstaugliche Fallbeispiele – einmal mit Versicherungszahlung, einmal mit Verkauf an einen Dritten. Und natürlich der Blick auf das Zusammenspiel mit § 275 und § 326 BGB.

🔎 Inhalt dieser Folge:

  • Funktionen und Ziel von § 285 BGB
  • Unterschiede zu Schadensersatzansprüchen (§ 280 BGB)
  • Das commodum ex re und das commodum ex negotiatione
  • Vier Prüfungspunkte für § 285 BGB:
  • § 285 Abs. 2: Anrechnung auf Schadensersatz
  • Beispiel: Gebrauchtwagen doppelt verkauft – was bekommt der Gläubiger?

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