DiscoverKurzerklärt - Der JurapodcastZR094 Rücktrittsrecht | Wegfall der Gegenleistungspflicht (§ 326 I BGB) & Rücktritt bei Unmöglichkeit (§ 326 V BGB)
ZR094 Rücktrittsrecht | Wegfall der Gegenleistungspflicht (§ 326 I BGB) & Rücktritt bei Unmöglichkeit (§ 326 V BGB)

ZR094 Rücktrittsrecht | Wegfall der Gegenleistungspflicht (§ 326 I BGB) & Rücktritt bei Unmöglichkeit (§ 326 V BGB)

Update: 2025-09-01
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Description

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht

"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung."

📄 Beschreibung:

In dieser Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast geht’s um § 326 BGB und die Frage: Was passiert eigentlich mit der Gegenleistung, wenn die Hauptleistung unmöglich wird?

Wir klären, warum der Anspruch auf Zahlung bei Unmöglichkeit ipso iure entfällt, was es mit der Rücktrittsalternative in § 326 V BGB auf sich hat – und in welchen Fällen der Gläubiger trotz Unmöglichkeit doch zahlen muss.

🟢 Ideal für alle, die den Systemzusammenhang von § 275, § 326 und § 323 BGB verstehen wollen – gerade in der Examensvorbereitung!

🔍 Inhalt und Lerneffekte:

  • § 326 I BGB: Automatischer Wegfall der Gegenleistung bei Unmöglichkeit
  • § 326 II BGB: Zwei Ausnahmen (Verantwortlichkeit des Gläubigers & Annahmeverzug)
  • § 326 V BGB: Rücktritt bei Unmöglichkeit – ohne Fristsetzung
  • Drei Rücktrittskonstellationen:

    • Irreparable Schlechtleistung
    • Teilweise Unmöglichkeit
    • Leistungspflicht außerhalb des Synallagmas
  • Systematische Abgrenzung zu § 323 BGB

👂Mit praxisnahen Beispielen – etwa rund um kaputte Vasen, Annahmeverzug und qualitative Unmöglichkeit.

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