ZR098 Deliktsrecht | § 823 BGB | Einführung | Rechtsgutsverletzung | Aufbauschema | Sinn und Zweck | Fallgruppen
Description
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
📄 Beschreibung:
Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute starten wir in einen zentralen Teil des Zivilrechts: das Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) – also das Recht der unerlaubten Handlungen. Wir klären, was man unter Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung versteht, warum das BGB keine Generalklausel wie der Code civil kennt und welche drei Grundtatbestände (§ 823 I, § 823 II, § 826 BGB) ihr für jede Klausur draufhaben müsst.
Ihr erfahrt,
- warum das Vermögen als solches kein geschütztes Rechtsgut ist,
- wie sich vertragliche und deliktische Ansprüche zueinander verhalten,
- und wie ihr § 823 Abs. 1 im klausursicheren Aufbau prüft – von der Rechtsgutsverletzung bis zur haftungsausfüllenden Kausalität.
Dazu sprechen wir über den Sinn und Zweck des Haftungsrechts, seine Funktionen (Ausgleich & Prävention) und typische Prüfungsfallen rund um Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden.
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