ZR103 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Rechtsgutsverletzung | Verletzung des Rechtsguts Leben | §§ 844 ff. BGB
Description
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Gesetzl. Schuldverh.
"Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht."
📄 Folgenbeschreibung:
In dieser Folge tauchen wir tief in eine besondere Form der Rechtsgutsverletzung ein: die Verletzung des Rechtsguts Leben im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Anders als bei Körper oder Gesundheit ist das Rechtsgut Leben nur durch Tötung beeinträchtigt – und genau das macht den Prüfungsaufbau und die Rechtsfolgen besonders.
Wir klären, wie sich die Feststellung der Rechtsgutsverletzung in der Klausur sauber formulieren lässt und warum der Getötete selbst niemals Ersatzberechtigter sein kann. Anschließend steigen wir in die §§ 844–846 BGB ein: Beerdigungskosten, Unterhaltsrenten, Hinterbliebenengeld und die Frage, wer was ersetzt verlangen kann.
Zum Schluss gibt’s einen Begleitfall, der zeigt, wie ihr diese Sonderkonstellation im Examen strukturiert durchprüft.
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