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KANZLEI AM MIKROFON
KANZLEI AM MIKROFON
Author: Dr. Britta Bradshaw, Maraike Lehnhoff, Jan Paulick
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© KANZLEI AM RATHAUS, Rathausplatz 25, 22926 Ahrensburg
Description
Die Rechtsanwältinnen und Notarinnen Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff von der KANZLEI AM RATHAUS in Ahrensburg nördlich von Hamburg stellen sich Mandantenfragen, die ihr auch stellen würdet, und Fragen, die ihr euch nicht traut zu stellen. Vorbereiten können sich die beiden nicht. Brauchen sie auch nicht.
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
92 Episodes
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Arbeitgeber beschwören, Weihnachtsgeld oder Bonus als eine einmalige Sache, die sich dann aber doch Jahr für Jahr wiederholt. Da liegt der Gedanke nah, ob der Arbeitnehmer nicht doch einen Anspruch hat, wenn sich’s der Arbeitgeber wieder anders überlegt. Britta erklärt, warum dem vermutlich so ist. Und wie ist es mit dem Resturlaub? Wann verfällt der? Am 31.12. oder am 31.03. nächstes Jahr? Vielleicht gar nicht so bald. Am Ende konnte Maraike die Lernerfolgskontrolle erfolgreich bestehen. Könnt ihr es auch?
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Ganz ehrlich: „Ehevertrag“ hat doch diesen Vibe: Der Haupternährer will sich, falls doch alles in die Brüche geht, von sämtlichen Zahlungsverpflichtungen befreien. Oder? Und da muss man nicht mal gendern – gemeint ist das tradierte Familienbild.
In dieser Folge drehen wir die Perspektive: Welche Chancen hat ein Ehevertrag, um einen fairen Ausgleich für Einschnitte in die Erwerbsbiografie zu schaffen, wenn Care-Arbeit übernommen wird? Denn nicht das Werkzeug ist das Problem, sondern sein Einsatz. Wir beleuchten, wie Elternzeit oder Teilzeit kompensiert werden können – und warum man den Versorgungsausgleich nicht blind streicht, sondern beispielsweise festlegt, dass für die Care-Person ein ETF-Sparplan bespart wird.
Hört mal rein. Vielleicht ist das Aufsetzen eines Ehevertrags viel romantischer, als man denkt – weil er konstruktiv sein kann und man gemeinsam daran tüftelt, wie die Familienplanung wirtschaftlich gelingt.
Frage an euch: Welche Klausel würdet ihr in einen fairen Ehevertrag aufnehmen?
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Für uns geht es hier nicht weiter, heißt es. Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch. Das ist erst mal zu verdauen – und dann zu verhandeln, weiß Britta aus der anwaltlichen Beratung zu berichten. Klar geht es da vor allem um die Abfindung. Dass da bei guter Beratung doch mehr als die häufig genannten 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr drin sind, kann Jan herausleiern.
Die zweite häufig gestellte Frage: Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld? Dafür kann man gesperrt werden, und es kann ruhen – und das ist nicht dasselbe! Wer hier reinhört, erfährt, wie sich im Grundsatz aber beides umschiffen lässt.
Und in knapp 18 Minuten ist auch noch Zeit, auf Aspekte wie die „Sprinterklausel“ einzugehen.
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
„Maraike, wir müssen echt mal mit Dir reden!”, heißt es immer. Aber es ist nicht so, dass die Leute dann auch kommen. Also läuft es jetzt andersherum und Maraike wählt mit diesem Podcast das große Sprachrohr.
Aber worum geht es überhaupt? Es geht darum, als Familie mit minderjährigen Kindern Vorsorge für den absoluten Worstcase zu treffen, wenn ein oder beide Elternteile nicht mehr wären. Denn man muss ganz klar sagen: Die gesetzlichen Regelungen sind keine Lösung. Statt Handlungsfähigkeit für den überlebenden Elternteil zu sichern, hat man das Familiengericht mit am Tisch.
Die Lösung liegt in der Dreifaltigkeit aus Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Für wen das jetzt eher drei Fragezeichen sind, sollte hier unbedingt einschalten. Und redet doch bitte mit Maraike!
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Triggerwarnung: In dieser Folge wird über sexualisierte Gewalt, digitale Übergriffe sowie andere Formen schwerer Straftaten gesprochen. Die Inhalte können belastend sein. Wenn du selbst betroffen bist, findest du Unterstützung beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (116 016, rund um die Uhr, anonym und kostenfrei) sowie beim Weißen Ring (116 006, Opfer-Telefon, täglich von 7 bis 22 Uhr).
Wer sagt denn, dass nicht Oma dich betrügt beim Enkeltrick? Und das mit der Ruhe, wenn man zahlt? – Mit dieser subversiven Moderation überspielt Jan mal wieder, dass er keinen Dunst hat, wie der Enkeltrick funktioniert. Gut, dass Britta und Maraike wieder Anja und Rüdiger in die KANZLEI AM MIKROFON eingeladen haben. Die beiden haben im Polizeidienst so ziemlich alles erlebt. Und so geht es in einer kriminellen halben Stunde vom Schockanruf über Ransomware-Angriff und Sextortion bis zur Kindesentführung.
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Triggerwarnung: In dieser Folge sprechen wir über sexualisierte Gewalt und andere Formen schwerer Gewalt. Die Inhalte können belastend sein. Wenn du selbst betroffen bist, findest du Unterstützung beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (116 016, rund um die Uhr, anonym und kostenfrei) sowie beim Weißen Ring (116 006, Opfer-Telefon, täglich von 7 bis 22 Uhr). Die Gerichtsmedizin im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist für anonyme Spurensicherung rund um die Uhr telefonisch erreichbar unter 040 7410 52127.
Erschreckend viele Opfer selbst schwerster Gewalt erstatten keine Anzeige. Einen einfachen Einbruch melden dagegen fast alle. Darüber ist zu sprechen. Und dazu holen Britta und Maraike die Polizei in die KANZLEI AM MIKROFON. Anja hat unter anderem viele Jahre im Opferschutz gearbeitet, Rüdiger im SEK und in anderen Sonderfunktionen.
Die Gründe sind vielschichtig: Scham und Selbstvorwürfe, kulturelle Barrieren, Misstrauen gegenüber staatlichen Behörden. Aber auch tieferliegende Ängste spielen eine Rolle: „Aussage gegen Aussage“, Furcht vor öffentlicher Bloßstellung oder sekundärer Viktimisierung durch Vernehmungen und Konfrontationen.
Anja und Rüdiger sprechen sehr offen darüber, dass die Polizei in der Vergangenheit oft zu täterorientiert gearbeitet hat – und was sich inzwischen verändert hat.
Vor allem aber wird deutlich: Warum es trotz aller Hürden wichtig ist, 110 zu wählen – immer.
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Dienstwagen sind ein Zankapfel in Arbeitsverhältnissen. Ob Michael von der verbotenen Frucht aß, ist nicht bekannt. Wohl aber seine Hörerfrage, die Gegenstand dieser Episode ist: „Darf der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen?” Die ist Michaels Schuld, der nicht „Schuld” mit Nachnamen heißt, um die Verwirrung auch noch in die Shownotes zu ziehen. Klar sein dürfte indes: Die Antwort auf die aufgeworfene Frage ist alles andere als eindeutig. Ein genauer Blick auf die Widerrufsklausel im Vertrag ist notwendig, wissen Britta und Maraike zu erklären. Ist das noch Direktionsrecht oder schon eine Änderungskündigung? Das klingt jetzt viel komplizierter und uninteressanter, als es ist. Einfach mal reinhören.
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Den Start in diese Episode hat Jan ziemlich verrissen. Und trotzdem wird schnell klar: Maraike hat ihn als Alleinerben eingesetzt. Daran ist nun wirklich nichts auszulegen! Umso erstaunlicher, dass Britta trotzdem auf der Party auftaucht. Viele andere Testamente sind hingegen auslegungsbedürftig – etwa weil juristische Begriffe falsch verwendet werden oder Veränderungen, die das Leben mit sich bringt, nicht berücksichtigt wurden. Dann stellt sich (und Maraike) die Frage: Was hätte man gewollt, wenn man gewusst hätte, dass das, was man da geschrieben hat, Quatsch ist? Noch emotionaler wird’s, als es ums Ehegattentestament geht. Da ist Maraike so gar nicht einverstanden mit der Auslegung der Gerichte. Zum Dank für die großzügige Erbeinsetzung bringt Jan einen spannenden Fall mit: In einem Testament wurden alle enterbt. Wörtlich: „Ausgeschlossen sind alle Verwandten und angeheirateten Verwandten!” Wer letztlich erbte, überrascht.
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Urlaub einfach ausbezahlen lassen? Technisch ausgedrückt: abgelten? Davon hält das Bundesurlaubsgesetz nichts und sieht das nur in besonderen Konstellationen vor. In der Praxis häufig dann ein Thema, wenn Arbeitsverhältnisse enden und Urlaubstage nicht mehr genommen werden können. Britta und Maraike gehen in dem Zusammenhang auch auf das krankheitsbedingte Verfallen oder auch Nichtverfallen von Urlaubsansprüchen ein. Dann wird es kurz erstaunlich, wenn es ans Ausrechnen geht, denn dafür rechnet man mit 13 Wochen. Nun denn. Aber was ist, wenn man schon zu viel Urlaub genommen hat? Jan meint, dann müsse es doch auch eine Urlaubsabgeltung andersherum geben. Allerdings hat die Mathematik im Arbeitsrecht dann doch ihre eigenen Gesetze.
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Wer einem Mitarbeitenden kündigen will, kann dabei einige einfache, aber teure Fehler machen. Britta und Maraike erklären, warum beim Kündigen weniger oft mehr ist, die Tinte aber niemals fehlen darf und warum ein Einschreiben zu wenig sein könnte. Für Angestellte ergeben sich daraus interessante Chancen, eine unwirksame Kündigung zurückzuweisen – besonders dann, wenn sie vermeintlich am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen wurde. In dieser Episode müssen dafür auch einige juristische Basics wie Schriftform vs. Textform aufgegriffen werden. Klingt trocken, ist es aber nicht – spätestens wenn die Kullertränen laufen, weil man’s falsch gemacht hat.
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Die Kasse stimmt nicht, auf Phishing-Mail reingefallen, zu viel Material bestellt oder den Dienstwagen falsch betankt? – Muss der Arbeitnehmer für den Schaden privat aufkommen? Bei Diesel statt Benzin getankt urteilten Gerichte: ja. Aber größere Sorgen müssen sich eher Arbeitgeber machen, ist von Britta und Maraike zu erfahren. Fehler passieren eben. Das Betriebsrisiko – und damit die Verantwortung Aufgaben an fähige(re) Mitarbeiter zu delegieren – liegt beim Arbeitgeber. Wo also endet der normale Fehler und wo beginnt die grobe Fahrlässigkeit? Wir gehen die Fälle mal durch.
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Mancher trägt sich mit dem Gedanken, das Eigenheim schon zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. Aber warum eigentlich? Längst nicht alle Beweggründe sind sinnvoll, stellen Britta und Maraike in der Beratung immer wieder fest. Klar ist: Wer überträgt, will in der Immobilie wohnen bleiben. Welche Absicherungsmechanismen das Gesetz dafür vorsieht und wie diese ausgestaltet werden können, ist in dieser Episode zu erfahren. Sie hören auf die Namen Wohnungsrecht (ja, nicht Wohnrecht) und Nießbrauch. Ein typischer Denkfehler: Viele haben für das Kind den Freibetrag von 400.000 € bei der Erbschaftsteuer im Kopf – dabei bringt die ganze Verrenkung meist erst ab einem Immobilienwert von 800.000 € wirklich etwas. Wer bis zum Schluss dranbleibt, wird einige teure Fehler vermeiden und erfahren, welchen Trick das Wohnungsrecht erbschaftsteuerlich auf Lager hat. Wir sagen nur: Niederstwertprinzip.
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Es einfach umgehen, wenn ein Kollege den ganzen Betriebsablauf stört, ist keine Lösung. Wie also umgehen mit Lowperformern und Mobbern? Britta und Maraike erläutern die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten – und dass es ein verbreiteter Rechtsirrtum ist, dass es immer erst drei Abmahnungen braucht. Und dennoch sind die Hürden hoch. Zum Beispiel deswegen, weil es – rechtlich gesehen – nicht darauf ankommt, etwas besonders gut zu machen, sondern dass man es eben macht. Möglicherweise deswegen moderiert auch Jan diesen Podcast.
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Euphorisch und voller Tatendrang werden Unternehmen gegründet. Was kann einen schon aufhalten? Vielleicht die Realität? Aber auch, wenn sich der Erfolg einstellt, sind Ungleichgewicht bei der Arbeitsbelastung oder unterschiedliche Vorstellungen über Investitionen häufig Streitpunkte unter Gesellschaftern. Wie kommt man eigentlich raus aus so einer GmbH, will Jan wissen. Die Antwort ernüchternd. Wer reinhört, erfährt, warum Britta und Maraike dennoch gar nichts davon halten alles verschriftlichen zu wollen. Und deswegen endet auch die Folgenbeschreibung hier.
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Wer soll erben, wenn ich keine Kinder habe? Oder: Ich habe Kinder, möchte aber nicht, dass sie erben. Zwei ganz unterschiedliche Fälle, die dennoch einiges gemeinsam haben. Gemeinsam deshalb, weil in beiden Fällen die Einsetzung einer gemeinnützigen Organisation eine Idee sein kann. Und unterschiedlich, weil Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Britta und Maraike erklären in dieser Folge, was zu tun ist. Spannend dürfte auch sein, was viele nicht auf dem Schirm haben: die Gründung einer gemeinnützigen, sogenannten Unterstiftung. So viel vorweg: Damit lässt sich regeln, dass das eigene Vermögen genau dem guten Zweck gestiftet wird, der einem am Herzen liegt – und das mit deutlich weniger Aufwand als bei einer klassischen Stiftungs- oder Vereinsgründung.
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Was hat es auf sich mit Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel? Gibt es „Geheimcodes” in Arbeitszeugnissen? Britta sagt: Ja, die gibt es! Was muss drinstehen, was sollte auf keinen Fall drinstehen? Darauf gehen Britta und Maraike in dieser Folge ein. Auch darauf, warum Arbeitszeugnisse dennoch nicht überbewertet werden sollten. Dabei schauen sie auch aus Arbeitgeberperspektive auf das unliebsame Thema. Die richtige Reihenfolge ist übrigens Vorgesetzte, Kollegen und Kunden.
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Kinder können von ihren Eltern Unterhalt verlangen. Weniger beachtet ist die andere Richtung: Kinder, die für ihre Eltern aufkommen müssen. Jens ist Fachanwalt für Familienrecht und stellt direkt zu Beginn klar: Das Gesetz spricht von Verwandten in gerader Linie – und die gibt’s eben in zwei Richtungen. Der in der Praxis relevante Fall ist gleichwohl etwas anders gelagert: Die Rente reicht nicht aus und für die Pflegekosten kommt ein sozialrechtlicher Leistungsträger auf, der gern die möglicherweise gutverdienenden Kinder anzapfen möchte. Und das geht grundsätzlich. Aber interessant wird es in den juristischen Feinheiten.
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Deutschland ist viel krank. Das ließ kürzlich eine Debatte entflammen, ob der erste Krankheitstag nicht mehr bezahlt werden sollte – der sogenannte „Karenztag”. Klar, Krankfeiern ist so alt wie die Entgeltfortzahlung. Aber deswegen alle unter Generalverdacht stellen? Britta und Maraike haben dazu eine klare Meinung. Aber in dieser Episode wird vor allem beleuchtet, wie die Rechtslage eigentlich ist. Darf der Arbeitgeber wissen, was der Mitarbeiter hat? Darf er bei Zweifeln Nachforschungen anstellen? Den Angestellten bei der Gartenarbeit erwischen? Zum Amtsarzt schicken? Kleiner Spoiler: Die rechtlichen Möglichkeiten für Arbeitgeber sind begrenzt. Britta hat aber eine Spezialstrategie – nicht ganz astrein, aber wirkungsvoll.
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Dass das Gesetz Überraschungen bereithält, überrascht nicht. Wobei: Mit dem Scheidungsantrag ist der Ehegatte aus der gesetzlichen Erbfolge raus – aber das gilt nur für den Antragsteller, andersherum nicht! Gerade weil – und darauf weist Britta hin – manche noch lange verheiratet bleiben und längst mit neuen Partnern zusammenleben, können sich arg ungewollte Konsequenzen aus dem Erbrecht ergeben. Besonders tricky wird es, wenn minderjährige Kinder erben würden. Jan sieht die Gefahr, dass ein Ex-Partner als gesetzlicher Vertreter faktisch Zugriff auf das Erbe erhalten könnte – und wird dafür von Maraike ausdrücklich gelobt, weil in solchen Fällen tatsächlich dringender Regelungsbedarf besteht. Wir wollen wirklich nichts heraufbeschwören, aber ihr wisst ja: It’s better to be prepared than to get ready.
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Das Kind soll das Erbe nur bekommen, wenn es eine Ausbildung abgeschlossen hat. Britta kann dieses Ansinnen nicht verstehen, Maraike schon eher – und sie erläutert, welche erbrechtlichen Grenzen dabei aber gesetzt sind. Nun, darum sollte es gar nicht gehen. Vielmehr darum, wie man zum Beispiel ein Kind ganz und gar enterbt. Und da geht es schon los: Was Jan nämlich eigentlich meint, ist der sogenannte Pflichtteilsentzug. Wie also auch der gesetzliche Anspruch auf einen Pflichtteil entfallen kann – mit einer Verfügung von Todes wegen, wie die Notarin sagt. Mit einem Testament, wie alle anderen sagen würden. Aber die Grenzen sind eng.
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