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KANZLEI AM MIKROFON
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KANZLEI AM MIKROFON

Author: Dr. Britta Bradshaw, Maraike Lehnhoff, Jan Paulick

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Description

Die Rechtsanwältinnen und Notarinnen Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff von der KANZLEI AM RATHAUS in Ahrensburg nördlich von Hamburg stellen sich Mandantenfragen, die ihr auch stellen würdet, und Fragen, die ihr euch nicht traut zu stellen. Vorbereiten können sich die beiden nicht. Brauchen sie auch nicht.

Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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Wer am Tisch mit den Pflichtteilen sitzt, will wissen, wie groß die Torte überhaupt ist. Da kann man den Erben fragen – oder man schickt die Notarin, die alles aufnimmt und ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt. Etwa, weil man befürchtet, vom Erben hinter die Fichte geführt zu werden. Vielleicht hat man sogar konkrete Anhaltspunkte dafür, dass da etwas verschwiegen wird. Knifflig ist die Sache, weil beispielsweise auch Schenkungen aus den letzten zehn Jahren berücksichtigt werden können und sich so auf den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auswirken. Also sind Jahre an Kontoauszügen durchzuwälzen. Aber zurück zum Titel dieser Folge: Die Notarin rückt in der Regel auch aus und nimmt den Hausstand des Erblassers auf. Britta und Maraike berichten, wie unangenehm das sein kann. Und auch, wie viel Arbeit mit der sorgfältigen Anfertigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses generell verbunden ist. Ein Umstand, weshalb manche Notare solche Mandate ghosten oder versuchen, sich auf andere Weise das Leben einfacher zu machen. Ein interessantes erbrechtliches Instrument. Die Kapelle bezahlen muss übrigens der Erbe – aber sie schmälert auch die Erbmasse. Und damit am Ende auch das Pflichtstück. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Etwas, was unter allen Umständen zu vermeiden ist: Erbengemeinschaften. Denn bei den entscheidenden Fragen müssen sich die Erben einig werden. Was passiert mit dem Haus? Nicht einfach 51 % als Jokerkarte, nicht zwei überstimmen den Dritten. Im Grundsatz geht das Gesetz auch nicht davon aus, dass so eine Erbengemeinschaft von Dauer ist und sieht Instrumente der Erbauseinandersetzung vor. Ihre Durchschlagskraft ist aber begrenzt, wie Britta und Maraike zu erläutern wissen. Die Zauberformel: „alternative Gestaltungsmöglichkeiten“ – also gar nicht erst Erbengemeinschaften entstehen zu lassen. Vermächtnisse stattdessen oder einen Testamentsvollstrecker benennen, denn dann haben die Erben einen gemeinsamen Feind – und die Frontlinie verläuft nicht mehr zwischen den Erben. Eine interessante Beobachtung, von der Maraike berichtet. Ganz besonders aufmerksame Hörer der KANZLEI AM MIKROFON werden denken: „Ja, aber was ist mit Teilungsversteigerung?” – Ja, aber auch da kann man sich dann noch über die Auszahlung des Versteigerungserlöses streiten. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Eine diakonische Einrichtung hat einer Hospizmitarbeiterin wegen ihrer Kandidatur für die AfD gekündigt. Das hat für Aufsehen gesorgt. Der Sache nehmen wir uns in dieser Folge an. Der Fall hat einige arbeitsrechtliche Besonderheiten. Wann wird Privates überhaupt relevant im Arbeitsverhältnis? Welchen Imageschaden muss ein Arbeitgeber hinnehmen? Und warum ist die Sache wegen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts etwas anders gelagert? Im Arbeitsrecht wird viel im Vergleich abgeräumt und gar nicht gerichtlich entschieden. Britta erklärt, warum die Arbeitnehmerin in diesem Fall vermutlich ein großes Interesse an einem Urteil hat – selbst wenn es der Arbeitgeberin Recht gibt. Maraike spannt den Bogen noch etwas weiter und verweist auf das, was gerade auch auf Social Media passiert. Die beiden lassen keinen Zweifel: Sie würden so reagieren, wie viele andere Arbeitgeber auch, die sich klar zu ihren Werten positionieren – Arbeitsrecht hin oder her. Wir nehmen die Sache auf Wiedervorlage, sobald etwas entschieden ist. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist mit einem etwa 1.500-seitigen juristischen Gutachten der Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und ein Verbotsverfahren erfolgreich wäre, wissenschaftlich nachgegangen. Britta und Maraike haben die etwa 120 Seiten umfassende Zusammenfassung studiert, um in diesem etwa 20-minütigen Podcast die Lage zu sortieren. Denn viel Aufmerksamkeit hat das Gutachten nicht erregt, was verwundert. Es ist aber auch verwirrend. Intensiv gestritten wird darüber, ob die AfD „rechtsextrem“ oder gar „gesichert rechtsextrem“ ist. Die Frage „verfassungsfeindlich – ja oder nein?“ steht unterdessen auf einem ganz anderen Blatt. Dazu muss es an die Grundpfeiler gehen, derer drei an der Zahl sind: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Diese Episode von KANZLEI AM MIKROFON ist gewiss die politischste bisher. Die Antwort auf die Frage aller Fragen beantwortet sich dabei aber konsequent juristisch. Diese Episode ist auch der letzte Teil einer dreiteiligen Miniserie. Für mehr Hintergründe zum Parteiverbotsverfahren hört am besten vorher die beiden vorherigen Folgen. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Wie viel Freiheit haben die Feinde der Freiheit? – Über diese Frage entflammt eine leidenschaftliche Debatte zwischen Britta und Maraike, wie es sie in der KANZLEI AM MIKROFON lange nicht mehr gab. Maraike greift dazu auch zu einem drastischen Beispiel, so viel vorweg. Worum geht es? Um das Spannungsfeld, in dem uns, solange eine Partei nicht verboten ist, auch Toleranz gegenüber Intoleranz abverlangt ist, zumal wenn sie demokratisch gewählt ist, und in dem aber vielleicht auch nicht alles, was demokratisch gewählt ist, demokratisch legitimiert ist. Moment, das muss man erst mal in sich landen lassen: Unsere Demokratie muss sich aus sich selbst heraus dagegen schützen, dass auch nicht mit Mehrheiten undemokratische Ziele verfolgt werden können. Dafür haben wir Grundrechte, allen voran die Menschenwürde. Und ja, auch die Meinungsfreiheit. Aber wie weit reicht sie? Auch für radikale, demokratiefeindliche Positionen? Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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