DiscoverKANZLEI AM MIKROFON#69 Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern
#69 Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern

#69 Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern

Update: 2025-03-13
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Kinder können von ihren Eltern Unterhalt verlangen. Weniger beachtet ist die andere Richtung: Kinder, die für ihre Eltern aufkommen müssen. Jens ist Fachanwalt für Familienrecht und stellt direkt zu Beginn klar: Das Gesetz spricht von Verwandten in gerader Linie – und die gibt’s eben in zwei Richtungen. Der in der Praxis relevante Fall ist gleichwohl etwas anders gelagert: Die Rente reicht nicht aus und für die Pflegekosten kommt ein sozialrechtlicher Leistungsträger auf, der gern die möglicherweise gutverdienenden Kinder anzapfen möchte. Und das geht grundsätzlich. Aber interessant wird es in den juristischen Feinheiten.


Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


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Dr. Britta Bradshaw, Maraike Lehnhoff, Jens Greiner-Petter, Jan Paulick