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Recht im Ohr mit Dennis Hillemann
Recht im Ohr mit Dennis Hillemann
Author: Dennis Hillemann
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© Dennis Hillemann
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Recht im Ohr ist der Podcast mit Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dennis spricht in diesem Podcast über aktuelle Themen aus dem Bereich Recht, Politik und Technologie und gibt Empfehlungen ab zum Studium und zum Vorgehen als Unternehmer/in. Er freut sich über jeden Austausch. Themen wie Blockchain, Digitalisierung, Govtech, Greentech, Fördermittel, Verfassungsrecht stehen im Mittelpunkt.
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Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 29.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine dramatische neue Entscheidung des OVG Münster In dieser Podcast-Folge bespreche ich eine wegweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. August 2025 (Aktenzeichen 4 A 1555/23), die für tausende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und möglicherweise bundesweit erhebliche Konsequenzen haben könnte. Das Gericht hat die Rückforderung von November- und Dezemberhilfen bestätigt und dabei eine bemerkenswerte Begründung gewählt: Die Bewilligung war nicht nur wegen falscher Angaben rechtswidrig, sondern verstieß auch gegen EU-Beihilferecht.Der SachverhaltEin selbstständiger Gewerbetreibender hatte im Jahr 2013 ein Gewerbe mit der Bezeichnung „Eventorganisation" angemeldet. Seine Tätigkeit bestand darin, Eintrittskarten und Einlasstickets für Konzerte, Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen zu vertreiben. Er kaufte diese Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein und verkaufte sie an Endkunden weiter.Als im Herbst 2020 die Infektionen mit dem Coronavirus erneut exponentiell anstiegen und Bund und Länder im Beschluss vom 28. Oktober 2020 weitreichende Schließungen beschlossen, beantragte der Kläger sowohl November- als auch Dezemberhilfen. Er gab dabei an, indirekt betroffen zu sein, also nachweislich und regelmäßig mindestens 80 Prozent seiner Umsätze mit direkt von Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen zu erzielen. Später erklärte er im Verwaltungsverfahren, er sei sogar direkt betroffen, weil er seinen Betrieb aufgrund der Schließungsanordnungen habe einstellen müssen.Die Bezirksregierung bewilligte daraufhin Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro für die Novemberhilfe und 3.415,38 Euro für die Dezemberhilfe. Allein für November 2020 war dem Kläger wegen außerordentlich hoher Umsätze im November 2019 von durchschnittlich täglich über 9.300 Euro eine Novemberhilfe in Höhe von über 200.000 Euro bewilligt worden. Seine tatsächlichen Gesamtkosten im November 2020 betrugen jedoch nur gut 2.700 Euro.Nach einer Überprüfung nahm die Bezirksregierung die Bewilligungsbescheide zurück und forderte die gezahlten Beträge zurück. Der Kläger klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab ihm mit Urteil vom 25. Juli 2023 (Aktenzeichen 19 K 1492/22) zunächst recht und hob die Rücknahmebescheide auf. Die Bezirksregierung legte Berufung ein.Die Entscheidung des OVG MünsterDas Oberverwaltungsgericht Münster hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab. Die Rücknahmebescheide sind rechtmäßig.Das Gericht stützt seine Entscheidung auf zwei Säulen. Zum einen waren die Angaben des Klägers im Antragsverfahren in wesentlicher Beziehung unrichtig. Er war weder direkt noch indirekt im Sinne der Förderrichtlinien betroffen. Der Verkauf von Veranstaltungstickets über das Internet musste nicht wegen des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 eingestellt werden. Tickets für langfristig geplante Veranstaltungen durften auch während des Lockdowns verkauft werden. Der Kläger hat auch tatsächlich im Dezember 2020 noch Umsätze durch Ticketverkäufe erzielt.Auch die Voraussetzung der indirekten Betroffenheit war nicht erfüllt. Der Kläger erzielte seine Umsätze gerade nicht mit direkt betroffenen Unternehmen, sondern mit Endkunden, die von den Schließungsanordnungen nicht unmittelbar betroffen waren.Zum anderen – und das ist die eigentlich brisante Begründung – verstieß die Bewilligung gegen EU-Beihilferecht, konkret gegen Artikel…
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 26.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann sein kostenloses Angebot zur Einschätzung von Fällen bei den Überbrückungshilfen - und wie Sie am besten und einfachsten eine Mandatsanfrage senden können. Kontaktieren Sie ihn am Besten per E-Mail.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 3.11.202 erscheint, erklärt Dennis Hillemann einen Hinwesibeschluss des OVG Münster vom 22.10.2025 (Az. 4 A 1352/25), der bundesweit Bedeutung erlangen kann bei der Frage des coronabedingten Umsatzeinbruchs. Dennis Hillemann zeigt auf, warum Bewilligungsstellen hier eine Grenze zur Änderung ihrer Verwaltungspraxis vom OVG gesetzt bekomm
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 23.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann die Problematik der 51%~Grenze bei Soloselbständigen. Diese müssen für das Jahr 2019 nachweisen, mindestens 51% ihrer Einkünfte mit selbständiger Tätigkeit erzielt zu haben. Daran scheitern sie nunmehr häufig. Dennis Hillemann erklärt die Rechtslage: Lihnt es sich, gegen Rückforderungsbescheide zu kämpfen?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 22.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 3.9.2025, Az.: 18 K 5304/23). Diese Entscheidung folgt der Rechtsprechung des OVG Münster vom 1.7.2025, wonach Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022 nicht mehr hätten ausbezahlt werden dürfen (wenn sie nicht rechtssicher waren). Das betrifft nicht nur laufende Verfahren, sondern kann auch eine dramatische Rückforderungswelle auslösen. Dennis Hillemann erklärt warum.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 16.10.2025 erscheint, ordnet Dennis Hillemann die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht ein. Was bedeutet die Entscheidung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Drohen nun Massenklagen?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 9.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, warum Steuerberater besonders dann aufpassen müssen, wenn Bewilligungsstellen bei einer Rückfrage bereits mitteilen, dass sie von einem Unternehmensverbund ausgehen, und zur Konsolidierung auffordern und zum Widerruf der eingereichten Schlussabrechnungen. Wie muss ein Steuerberater sich hier verhalten, worin besteht eine Hafutngsgefahr?
Haufe-Beitrag: Rechte von Antragstellern bei Corona-Überbrückungshilfe | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf Linkedin: Dennis Hillemann | LinkedInMehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 2.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Das Verwaltungsgericht schiebt übertriebenem Formalismus bei der Nachweiserbringung bei den Überbrückungshilfen einen Riegel vor und stärkt die Rechte von Antragstellern.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 1.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann welche Folgen eine Rückforderung eine Geschäftsaufgabe bei den Überbrückungshilfen hat, insbesondere bei der Frage der Verrechnung von Nachzahlungen mit Rückforderungen.
Haufe-Beitrag: Widersprüche gegenÜberbrückungshilfenbescheide | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf Linkedin: Dennis Hillemann | LinkedInMehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 24.9.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch zulässig ist, und verneint dies. Was bedeutet dies für Steuerberater und Unternehmen?
Haufe-Beitrag: Digitale Bescheide bei Corona-Hilfen | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf Linkedin: Dennis Hillemann | LinkedInMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 18.9.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Pflichten prüfende Dritte haben, wenn ihnen im Überbrückungshilfeportal ein Bescheid zugeht.
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 15.9.2025 erscheint, greift Dennis Hillemann einen aktuellen LinkedIn Post auf und erklärt, warum aus seiner Sicht Steuerberater bei den Überbrückungshilfen zu wenig Respekt erfahren. Er appeliert an die Berufsverbände, einzuschreiten.
Link zum Artikel: KI transformiert die Datenverarbeitung für mehr Effizienz: Warum der deutsche öffentliche Sektor umdenken muss | ADVANT BeitenLinkedIn Dennis Hillemann: (1) Dennis Hillemann | LinkedInKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132Deutschland steht vor einer demografischen Zeitenwende: Bis 2035 sinkt die Zahl der erwerbsfähigen Personen um vier bis sechs Millionen, während fast die Hälfte der öffentlich Bediensteten in den Ruhestand geht. Gleichzeitig revolutioniert Künstliche Intelligenz die Datenverarbeitung in der Privatwirtschaft. Für den deutschen öffentlichen Sektor ist KI längst keine Option mehr – sie ist eine zwingende Notwendigkeit zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats.In dieser Podcast-Episode analysiert ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht die komplexen Herausforderungen und enormen Potenziale von KI im öffentlichen Sektor. Behandelt werden die technologischen Grundlagen von Edge Computing und Echtzeit-Datenanalyse, die rechtlichen Anforderungen des neuen EU AI Acts und dessen risikobasierter Ansatz sowie die spezifischen Hürden für deutsche Behörden: von Datenschutz und IT-Sicherheit über Haftungsfragen bis hin zur Transparenz algorithmischer Entscheidungen.Der Beitrag zeigt konkrete Anwendungsmöglichkeiten auf – von der Automatisierung von Verwaltungsprozessen über verbesserte Bürgerservices bis zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Praxisnahe Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger runden die Analyse ab: strategische KI-Integration unter Wahrung menschlicher Kontrolle, systematischer Kompetenzaufbau und innovative Kooperationsmodelle zwischen Behörden und Privatwirtschaft.
Haufe.de Beitrag: E-Mail-Zugang bei Coronahilfen: Beweislast bei der Behörde | Steuern | HaufeLinkedIn Dennis Hillemann: (1) Dennis Hillemann | LinkedInMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 12.9.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht bewertet hier in einer für Unternehmen günstigen Weise die Frage, wer die Beweislast dafür trägt, ob eine E-Mail zugegangen ist.
LinkedIn Dennis Hillemann: (1) Dennis Hillemann | LinkedInKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132KI im öffentlichen Dienst: Warum Deutschland jetzt handeln mussDeutschland steht vor einer gewaltigen Herausforderung: 700.000 fehlende Fachkräfte im öffentlichen Dienst, stagnierende Produktivität und eine Verwaltung, die im internationalen Vergleich als besonders veränderungsresistent gilt. In dieser Episode analysiere ich, warum Künstliche Intelligenz nicht länger eine Option, sondern eine zwingende Notwendigkeit für die Zukunftsfähigkeit unseres Staates ist.Basierend auf aktuellen Studien von KPMG, BCG und SAS zeige ich auf, dass die größten Hürden bei der KI-Implementierung nicht technischer, sondern menschlicher Natur sind. Während 37% der deutschen Unternehmen bereits KI nutzen, hinkt der öffentliche Dienst deutlich hinterher. Die Gründe: Verlustängste, rechtliche Bedenken und eine tief verwurzelte Kultur der Risikovermeidung.Ich erkläre, warum gerade Beamte besondere Vorbehalte haben – von der Sorge um 165.000 potenziell gefährdete Stellen bis zu berechtigten Fragen zur Transparenz algorithmischer Entscheidungen. Gleichzeitig zeige ich konkrete Wege auf, wie wir diese Transformation erfolgreich gestalten können: durch transparente Kommunikation, massive Investitionen in Qualifizierung, partizipative Einbindung der Mitarbeitenden und rechtssichere Rahmenbedingungen.Die zentrale Botschaft: Deutschland hat keine Wahl. Die Alternative zu einer KI-gestützten Modernisierung ist ein handlungsunfähiger Staat. Es ist Zeit, die "German Angst" zu überwinden und die Chancen der Digitalisierung endlich zu nutzen.
Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132Während Deutschland noch zögert, revolutionieren unsere europäischen Nachbarn bereits ihre Vergabepraxis mit Künstlicher Intelligenz. In dieser Folge beleuchten wir, wie Estland, die Niederlande, Frankreich und weitere EU-Staaten KI erfolgreich in ihre Beschaffungsprozesse integrieren – und was deutsche Vergabestellen davon lernen können.Erfahren Sie, wie Estland mit seinem Chief Data Officer und 98,9% digitalen öffentlichen Dienstleistungen zum digitalen Vorreiter wurde und KI zur automatisierten Erstellung von Leistungsbeschreibungen nutzt. Wir analysieren, wie die Niederlande nach der "Kindergeldaffäre" eine vorbildliche KI-Governance entwickelten und mit dem FRAIA-Programm verantwortungsvolle Standards setzen. Frankreich investiert 109 Milliarden Euro in souveräne KI-Infrastruktur – wir zeigen, was hinter der Albert API steckt.Der Beitrag stellt die EU-Mustervertragsklauseln (MCC-AI) vor, die seit März 2025 an den AI Act angepasst wurden und sofort einsetzbar wären. Doch während die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, fehlt in Deutschland die strategische Koordination.Ein kritischer Blick auf verpasste Chancen und konkrete Handlungsempfehlungen für deutsche Beschaffungsstellen: Von zentraler Koordination über systematische Pilotprojekte bis hin zum dringend notwendigen Kompetenzaufbau.Für Vergabepraktiker, Beschaffungsverantwortliche und alle, die verstehen wollen, warum Deutschland bei der KI-gestützten Verwaltungsmodernisierung den Anschluss zu verlieren droht – und was jetzt zu tun ist.
Haufe-Beitrag: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/wahlrechte-spaetestens-im-schlussabrechnungsverfahren_170_659222.htmlMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 3.9.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht hat noch einmal betont, dass die nachträgliche Ausübung von Wahlrechten erst im Klageverfahren ebenso ausgeschlossen ist wie das Einführen neuer Sachverhalte im Klageverfahren. Damit ist die Wichtigkeit des Schlussabrechnungsverfahrens selbst betont. Dennis Hillemann erklärt die Hintergründe dieser Entscheidung.
ADVANT Beiten hilft in Themen der Soforthilfe: https://rechtsanwalt-soforthilfe.deMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 2.9.2025 erscheint, widmet sich Dennis Hillemann der Frage, ob die Rückforderungswelle bei den Corona-Soforthilfen „gerecht“ ist. Er beleuchtet das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln und kritisiert die Politik dafür, hier nicht einen anderen Weg gefunden zu haben.
Beitrag StB-Web.de: Nachzahlungen bei Überbrückungshilfen: Zwischen EU-Recht und HaushaltskriseFachlicher Austausch zu Soforthilfen: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann, ob es rechtlich zulässig wäre, wenn die Bundesregierung die Nachzahlungen bei den Überbrückungshilfen einstellt. Was können Unternehmen machen? Was müssen Steuerberater wissen?
Beratungsangebot der Kanzlei ADVANT Beiten: https://rechtsanwalt-soforthilfe.de/Den Leitfaden können Sie hier in Textform runterladen: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132Das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe in Hessen: Ein rechtlicher LeitfadenÜber 100.000 Unternehmen in Hessen sind aktuell vom Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe betroffen. In dieser Sonderfolge präsentieren wir das umfassende Handbuch der Kanzlei ADVANT Beiten, das betroffenen Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern wichtige Orientierung in diesem komplexen Verfahren bietet.In dieser Episode erfahren Sie:Warum das Regierungspräsidium Kassel die 2020 gewährten Soforthilfen überprüftWie das digitale Rückmeldeverfahren konkret abläuft und welche Fristen geltenDie kritischen FAQ-Änderungen und deren rechtliche Problematik – insbesondere der nachträgliche Ausschluss von Personalkosten und DarlehenstilgungenZentrale Argumente für Widerspruch und Klage: Vertrauensschutz, unzulässige Rückwirkung und die Signalwirkung des OVG Münster-UrteilsKonkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene und prozessuale MöglichkeitenWichtiger Hinweis: Die Nichtabgabe der Rückmeldung führt zur vollständigen Rückforderung der Soforthilfe. Dieses Handbuch ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, bietet aber fundierte erste Orientierung für alle, die mit Rückforderungen konfrontiert sind oder diese befürchten.




