Überbrückungshilfe: Widerspruch per einfacher Email unzulässig
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Haufe-Beitrag: Widersprüche gegenÜberbrückungshilfenbescheide | Steuern | Haufe
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In dieser Folge, die am 24.9.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch zulässig ist, und verneint dies. Was bedeutet dies für Steuerberater und Unternehmen?