EuGH stellt klar: Corona-Beihilfen gelten bei rechtswidriger Versagung als gewährt
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Telefon +49.(0)40.68 87 45 -132
In dieser Folge, die am 20.8.2025erscheint, hören Sie eine Audio-Version des neuen Beitrags von Tanja Ehls undDennis Hillemann auf Haufe.de. Der Beitrag stellt dar, warum der EuGH von einerEntscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster abweicht und warum dies einegroße Erleichterung für Steuerberater und Unternehmen bei denÜberbrückungshilfen ist. Insbesondere für die Verfahren der Überbrückungshilfe4 stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein dar.