
27.11.1990: Das BVG urteilt über Josefine Mutzenbacher
Update: 2025-11-27
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"Dass ein Roman möglicherweise zugleich als Pornographie anzusehen ist, nimmt ihm nicht die Kunsteigenschaft", schrieb das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu „Josefine Mutzenbacher“.
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