AI-Washing
Description
In der vierten Sonderfolge spricht Theresa Großmann mit Dr. Lea Babucke über den Vorwurf des AI-Washings und dessen strafrechtliche Relevanz. Frau Dr. Babucke erläutert, was unter dem Begriff des AI-Washings zu verstehen ist und wie Künstliche Intelligenz im rechtlichen Kontext definiert wird. Des Weiteren geht es um die in Betracht kommenden Straftatbestände und mögliche Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Frau Dr. Babucke beleuchtet außerdem zwei öffentlich bekannte Verfahren der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) mit dem Vorwurf des AI-Washings. Zuletzt geht sie noch auf mögliche Risiken für Anbieter ein und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des AI-Washings.
Theresa Großmann im Gespräch mit:
Dr. Lea Babucke ist Rechtsanwältin und Associate in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Fachbereich White-Collar Defence und Global Investigations. Sie berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen sowie Individualpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Darüber hinaus ist sie für internationale Mandanten im Rahmen von internen Untersuchungen tätig. Als Lehrbeauftragte an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg unterrichtet sie unter anderem Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht.
Frau Dr. Babucke ist telefonisch unter +492114979329 oder per E-Mail unter lea.babucke@freshfields.com erreichbar.
Den Aufsatz „Künstliche Intelligenz und Strafrecht – Ermittlungsrisiken aufgrund KI-Washings“ von Dr. Lea Babucke und Philip N. Kroner finden Sie hier: NZWiSt 2024, 174.