Agi und § 219a

Agi und § 219a

Update: 2019-02-17
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Wir schreiben das Jahr 2019. Man könnte meinen,
die Frau in Deutschland ist in allen Bereichen selbstbestimmt.
Ein Bereich auf den das sicherlich nicht zutrifft, ist die Familienplanung.
Frauen haben in Deutschland zwar die Möglichkeit, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, ein Recht darauf haben sie aber nicht.
Nachprüfen lässt sich das in § 218 und § 219, im -aufgepasst- Strafgesetzbuch.

Warum unser Gesundheitsminister Herr Spahn, hinzu noch 5 Millionen Euro bewilligt bekommt um Studien durchzuführen, die es doch eigentlich schon gab, fragen wir uns auch.

Nachtrag: Im Eifer des Gefechts, habe ich vergessen, § 219a vorzulesen.
Deswegen hier noch mal: https://dejure.org/gesetze/StGB/219a.html

Besucht Agi Malach:
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Toyah Diebel