BGH-Urteil IV ZR 365/22: E-Scooter-Fahrer haftet bei Unfaellen
Update: 2024-11-04
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In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen IV ZR 365/22) vom 4. September 2024 wurde die Haftung von E-Scooter-Fahrern bei Unfaellen mit Fussgaengern klargestellt. Das Gericht entschied, dass E-Scooter-Fahrer wie andere Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung von Verkehrssicherheitsvorschriften verpflichtet sind. Im konkreten Fall hatte ein Fahrer beim Linksabbiegen einen Fussgaenger uebersehen, was als grobe Fahrlaessigkeit eingestuft wurde. Die Richter betonten die Verantwortung der Fahrer fuer die Sicherheit anderer und die Notwendigkeit, potenzielle Gefahren vorauszusehen. Das Urteil koennte rechtliche Diskussionen und moegliche Gesetzesaenderungen zur Nutzung von E-Scootern anstossen. [-1] [46010] [AI-generated content]
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