Crashcams in Österreich nun erlaubt
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Gefährliche Situationen im Straßenverkehr gehören für viele Radlerinnen und Radler zum Alltag. Um bei einem Unfall Beweise zu haben, rüsten daher nicht nur Autolenker, sondern auch immer mehr Fahrradbesitzer ihre Fahrräder mit Kameras aus und zeichnen das Straßengeschehen auf.
War das Filmen des Verkehrs bisher aus Datenschutzgründen grundsätzlich verboten, sind so genannte Crashcams in Österreich nun erlaubt. Diese Kameras filmen den Straßenverkehr, speichern aber nur kurze Sequenzen, wenn ein Unfall oder eine Gefahrensituation erkannt wird. So verlangt es das Datenschutzrecht. Dauerhaftes Filmen und die gezielte Verkehrsüberwachung durch Privatpersonen bleibt verboten – was aber nicht heißt, dass die unerlaubt aufgezeichnete Videos nicht doch vor Gericht als Beweis Verwendung finden.
Eine Produktion des ORF, gesendet in Ö1 am 15.3.2025