Der gefährlichste Ort im Leben einer Frau …
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Der gefährlichste Ort im Leben einer Frau …
… resp. einer Tochter ist bekanntlich nicht die Stadt, deren Bild der deutsche Kanzler so gern entstellt. Der gefährlichste Ort im Leben einer Frau ist die Wohnung, und der gefährlichste Moment ist die Trennung. Es war also mal wieder soweit. Diesmal in Graz, nach einer Woche der Ungewissheit für Freunde und Angehörige. Bis der „Beziehungstäter“ mit der Unschuldsvermutung den Behörden mitteilt, wo er die tote Frau versteckt hat. Dieser „Femizid“ wird obendrein während einer Kampagne verübt: 16 Tage gegen Gewalt an Frauen. Und dann gesteht auch noch einer, vor acht Jahren seine Freundin umgebracht zu haben – das Strafverfahren gegen ihn war bislang durch die fehlende Leiche blockiert.
Darum soll es nun gehen, und der Einstieg mutet eventuell etwas unorthodox an. Zu Wort kommt nämlich erst mal – ein Täter:
„Nun schilderte er seiner Star-Anwältin Astrid Wagner erstmals seine Sicht – und spricht von einem Blackout, Trancezustand und ‘verschwommenen Erinnerungen an ein Messer’. Laut Wagner sei ihr Mandant ‘völlig zerstört, verwirrt und verzweifelt’. Der gebürtige Slowene habe bei ihrem ersten Treffen ‘unaufhörlich geweint’ und immer wieder beteuert, dass Stefanie ‘seine große Liebe’ gewesen sei und er ‘sie noch immer unendlich liebe.’ Wie … berichtet(e), soll Patrick M. am 23. November in der Wohnung der Visagistin in Graz im Zuge eines Eifersuchtsstreits ausgerastet sein und die 31-Jährige getötet haben. Danach packte er die Leiche in einen Trolley und versteckte sie in einem Waldstück bei Maribor. Laut Aussage des Ex-Freundes von Stefanie leide er an einem ‘teilweisen Blackout’, weil er ‘zum Zeitpunkt der tödlichen Auseinandersetzung sehr betrunken gewesen ist.’ An den genauen Ablauf könne er sich kaum erinnern.“
https://www.heute.at/s/sehr-betrunken-stefanies-ex-erinnert-sich-nicht-120147569
Tja, er kann sich nicht erinnern, wegen „Blackout“; das macht aber nichts, weil – und glücklicherweise – kann ich ihm schon erzählen, was da abgelaufen ist: Nehmen wir mal an, er war wirklich „außer sich“, wie das so schön heißt, er war „nicht bei sich“, und es ist „über ihn gekommen“, wie da die Formulierungen lauten. Aber: Es ist nichts Fremdes über ihn gekommen, nichts Äußerliches, es ist sein eigener Standpunkt über ihn gekommen, es ist der Hass „über ihn gekommen“, den er und niemand sonst entwickelt hat, weil die Frau sich getrennt hatte.
Der Vollständigkeit halber noch die eher lächerlichen Aspekte, in Sachen „Blackout, Trance und Besäufnis“: Den Weg zu ihrer Wohnung hat er problemlos gefunden, er war in der Lage, die Tote zu verpacken und über die Grenze zu transportieren, er hat es geschafft, die Beamten zu bluffen, die nach der Vermisstenmeldung in der Wohnung Nachschau gehalten haben, und das Auto konnte er auch abfackeln. Da war nichts mit „zerstört, verwirrt und verzweifelt“, weil gerade seine „große Liebe“ in seiner Gegenwart zu Tode gekommen war, woran er sich nur „verschwommen“ erinnert … Gut, die Verteidigerin erledigt ihren Job, sie will Stimmung machen – aber die juristische Würdigung obliegt ohnehin dem Gericht. Darum geht es hier nicht. Dass er vor Selbstmitleid zerfließt, nachdem er mit Abtransport und Versteck nicht durchgekommen ist, und dass er ständig heult, seit und weil er in der österreichischen U-Haft sitzt, das wird schon stimmen; bloß wofür oder wogegen soll das sprechen?!
[So eine Anwältin hat es auch nicht leicht: „Der verdächtige Ex-Freund soll die getötete Influencerin im Garten seiner Oma wieder ausgegraben haben – um sie an einem anderen Platz zu verstecken. … ‘Er befand sich wohl in einem Ausnahmezustand, agierte völlig kopflos’, vermutet seine Anwältin … “ (heute 5.12.2025) Wieso „völlig kopflos“? Als Verdächtigem war ihm schon klar, wo die Leiche demnächst gesucht wird, daher hat er sie in ein neues Versteck verbracht. Er konnte sich nach einigen Tagen in U-Haft außerdem wieder erinnern: „ … sie (wollte), dass ich von ihr daheim verschwinde. Sie holte sogar ein Messer aus der Küche und drohte, sich damit umzubringen, sollte ich nicht sofort gehen. Woraufhin ich Stefi von hinten mit meinen Armen umklammert, um sie zu entwaffnen.“ (Kronenzeitung 7.12.2025) Statt zu gehen, und ihr dadurch das Leben zu retten, wurde er handgreiflich, um ihr das Leben zu retten, und hat sie dadurch umgebracht, versehentlich!] Einige Bemerkungen, nicht nur auf den aktuellen Fall bezogen:
Liebeskummer vs. Eifersucht
Die Frage lautet, worin besteht der Unterschied zwischen Liebeskummer und Eifersucht? Zuerst zum Liebeskummer: Nun ja, wenn sich einer in die Vorstellung „hineinsteigert“ – die saloppe, bodenständige Wortwahl ist Absicht – wenn sich einer also hineinphantasiert in die Vorstellung, ohne seine „Traumfrau“, ohne den „Volltreffer“ – wie manche überaus poetische Bezeichnungen lauten –, wenn er also glaubt, ohne sie nicht leben zu können, dann geht es ihm nachvollziehbar hundsmiserabel, wenn daraus nichts wird: Das bricht ihm das Herz, wie es so schön heißt. So fühlt er sich zumindest, auf Basis seiner eigenen Einbildung. Die ganz radikale Variante endet möglicherweise auch tödlich, aber da ist die übliche Folge eher der Selbstmord. Gibt ja ein berühmtes Werk der Weltliteratur darüber, das angeblich Nachahmer inspiriert hat. Dieser Kummer beruht allerdings auch darauf, dass da nun einmal nichts zu machen ist. Liebe ist ein freies Verhältnis, wenn die / der andere nicht oder nicht mehr will, da ist man vielleicht beschissen dran, aber das war es dann; da gibt es nichts zu verlangen, nichts zu rütteln und zu deuteln. Und der Zustand dauert genau so lange, bis er vorbei ist.
Woher hingegen die Wut, der Hass, die Verbitterung, im Rahmen der Eifersucht? Im Unterschied zum Leidenden am Liebeskummer macht der Eifersüchtige ein schuldhaftes Verhalten für sein Elend verantwortlich – sie ist schuldig, es liegt an ihr, was beim Liebeskummer in der Regel nicht der Fall ist. Das soll heißen, sie ist nicht nur beteiligt an seinen unerträglichen Zuständen, indem er sie vergöttert; es liegt nicht nur an ihr, schlicht weil sie nicht will; sie handelt auch noch, und das ist schließlich der entscheidende Gehalt von „Schuld“: Sie handelt quasi widerrechtlich, sie tut ihm himmelschreiendes Unrecht an. Dadurch gewinnt das Leid selbst einen ganz anderen Charakter, eine andere Qualität – es ist eben nicht sein individuelles Elend, sein Kummer, sondern da fühlt sich ein rechtschaffener Mensch als das Opfer eines an ihm verübten Verbrechens; sie bleibt ihm etwas schuldig, das er als sein gutes Recht ansieht. Die weitgehend als unproblematisch geltende Formulierung, einer werde „betrogen“, wenn sie sich abwendet oder anderweitig orientiert, drückt ebenfalls aus, dass sich da jemand „geprellt“ vorkommt – „Betrug“ meint schließlich, dass da jemandem etwas vorenthalten wird, worauf er Anspruch hat, sie aber ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Ihm steht etwas zu, womöglich nicht nur in seiner Einbildung, sondern durchaus etwas, das ihm nach den sittlichen Maßstäben seiner Community zusteht, er lebt also keineswegs bloß eine ganz individuelle Spinnerei aus. Denn immerhin ist das schon die empfohlene, erwünschte und vom Staat nachdrücklich in der Familie verrechtlichte Art und Weise der Gestaltung einer Liebesbeziehung: Die beiden Beteiligten sollen Pflichten füreinander übernehmen, nicht zuletzt die Pflicht zur „Treue“ und zum „Beistand“. So fühlt sich mancher zumindest bestätigt in der Idee, ausgerechnet eine etwas längere Beziehung nach dem moralischen Schema von Recht und Pflicht zu organisieren, einem Schema, zu dem notwendigerweise auch der Zwang zur Pflichterfüllung bzw. die Strafe bei Verweigerung gehört, oder nicht? Zumindest folgen jedenfalls die passenden wechselseitigen Schuldzuweisungen! Das korrespondiert mit einem angeblich völlig überholten:
Besitzdenken, wegen des hohen Strebens …
Das „Besitzdenken“ soll bekanntlich eine wichtige Rolle spielen, zumindest im Vorfeld einer „Beziehungstat“ oder „Familientragödie“. Die Frage ist nur, inwiefern dergleichen etwas völlig „Unzeitgemäßes“ ist. Immerhin ist das Hantieren mit Possessivpronomen, das sind besitzanzeigende Fürwörter – also: mein Mann, meine Frau – ebenso völlig normal und eingeführt im Quatschen über die eigene oder fremde Beziehungen. Ist das bloß belangloses Geschwafel, gedankenloses Gedöns oder doch durchaus bezeichnend für einen verbreiteten, herrschenden status quo? Allerdings und zur Vermeidung von Missverständnissen, der Besitz von Menschen, das Bedürfnis, die „Partnerin besitzen zu wollen“ im Sinn von Eigentum, von Sklaverei ist ausdrücklich nicht gemeint; es handelt sich schon um Verhältnisse, in die sich die Beteiligten aus freien Stücken begeben, oder? Oder nicht? (https://www.derstandard.at/story/3000000299387/femizid-studie-die-partnerin-besitzen-zu-wollen-ist-ein-wichtiges-warnsignal-fuer-femizide)
Was da als „Besitzdenken“ adressiert wird, das sind der Sache nach nichts als etwas überschießende Interpretationen anerkannter wechselseitiger Verpflichtungen, wie die zur Treue und der ebenso anerkannte abstakt-totalitäre Anspruch, immer „füreinander da zu sein“. Das und nichts anderes macht sich eventuell im gern beklagten „Kontrollzwang“ geltend. Wenn sie doch „für ihn da zu sein“ hat, dann widersprechen anderweitige Interessen, Bekanntschaften oder gar Freunde diesem hohen, edlen Zweck – wahrhaft Liebende müssen einander doch ge























